Protokoll der Sitzung vom 23.05.2013

Ich kann also nur folgendermaßen schließen: Wir nehmen die Leistungserbringer, die Träger und auch die Rettungsdienstmitarbeiter in ihrer Forderung ernst. Wir müssen nicht etwas auf Landesebene regeln, was schon auf Bundesebene geregelt ist. Eine Gesetzesänderung ist nicht notwendig. Sie muss nicht um ihrer selbst willen erfolgen. Wir lehnen Ihren Gesetzesvorschlag ab. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Frau Kollegin Lentz für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, es herrscht in diesem Haus durchaus Einigkeit darüber, dass der Rettungsdienst wichtig ist und dass die Rettungskräfte eine sehr, sehr notwendige Arbeit erledigen, die auf jeden Fall unsere Wertschätzung verdient. Das dürfen wir auf keinen Fall vergessen.

Ich denke aber – und das hatten wir auch bereits im November gesagt, als wir das erste Mal über Ihren ersten Gesetzentwurf diskutiert haben, Herr Spies –, dass die Frage, die Sie mit dem eingebrachten Entwurf gestellt haben, recht unterschiedlich beantwortet werden kann. Denn während Ihre Anliegen natürlich von uns geteilt werden – die Rettungskräfte müssen sich schützen können und müssen dazu ausgebildet werden, sich zu verteidigen –, waren wir schon damals nicht sicher und nicht der Ansicht, dass eine Gesetzesänderung notwendig oder die richtige Antwort darauf wäre.

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Nach der Anhörung hat sich diese unsere Ansicht im Grunde weiter bestätigt. Natürlich ist es wichtig, eine gute Ausbildung zu haben. Die Vorbereitung auf die Einsätze muss gewährleistet werden, und Sicherheit wird weiterhin großgeschrieben. Aber aus der Anhörung ging nicht hervor, dass ausgerechnet eine Gesetzesänderung, in der festgeschrieben wird, in welcher Weise Fortbildungen ausgestaltet werden müssen, die richtige Antwort darauf wäre.

Die Problematik Gewalt ist im Rettungsdienst auf jeden Fall bekannt, und auch Sicherheit hat der Rettungsdienst durchaus im Blick. Daher sind wir als GRÜNE nach wie vor der Auffassung, dass eine Gesetzesänderung hier der falsche Weg ist, sodass wir uns in diesem Fall auch wieder enthalten werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Mick für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das Thema noch einmal ganz grundsätzlich beleuchten. – Nein, Scherz beiseite.

Wir haben uns über das Thema schon im Oktober ganz ausführlich ausgetauscht. Wir haben damals schon deutlich gemacht, dass das Thema natürlich ein wichtiges ist. Es ist auch wichtig, dass das einmal öffentlich gemacht wird. Aber wir haben auch schon damals gesagt, dass wir eine gesetzliche Regelung nicht für notwendig halten. Ich schließe mich insofern vollumfänglich den Ausführungen von Frau Bächle-Scholz an. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich möchte noch eines sagen: Herr Dr. Spies, wenn auch die GRÜNEN der Meinung sind, dass in diesem Punkt eine gesetzliche Regelung nicht notwendig ist, dann sollte Ih

nen das vielleicht doch zu denken geben. Wir werden dem Gesetzentwurf jedenfalls nicht zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Mick. – Das Wort hat Frau Abg. Schott für DIE LINKE.

(Holger Bellino (CDU): Die braucht wieder länger! – Zurufe von der CDU)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine Herren von der CDU, die hier dazwischenrufen: Nein, es wird nicht länger, ganz im Gegenteil. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, und meine Rede gebe ich zu Protokoll.

(siehe Anlage 2 – Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU: Sehr löblich!)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sowohl die Anhörung als auch die Debatte zum heutigen Tagesordnungspunkt haben gezeigt, dass außer der SPD und den LINKEN an dieser Stelle keiner einen Gesetzesentwurf für notwendig hält. Das ist nicht nur eine Auffassung, die innerhalb des Hessischen Landtags vertreten wird, sondern vor allen Dingen diejenigen, an die sich dieser Gesetzentwurf richtet, nämlich die Leistungserbringer des Rettungsdienstes, lehnen eine gesetzliche Regelung ab. Wir dürfen die Problematik nicht verharmlosen, aber eine gesetzliche Regelung ist an dieser Stelle fehl am Platz.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind am Ende der Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD und LINKE. – Wer ist dagegen? – CDU, FDP und der Kollege Paulus. – Wer enthält sich? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 15 aufrufe, weise ich Sie darauf hin und erinnere an die Debatte am heutigen Vormittag: Der Kollege van Ooyen hat unter anderem ausgeführt – ich habe mir den Protokollauszug von der Verwaltung vorlegen lassen –: „Sie machen das ja aus Erfahrung, wie Sie dann auch Kriege führen“.

(Holger Bellino (CDU): Unerhört!)

Weiter: „Ich weiß, dass Kriege im Bundestag beschlossen wurden und vier Parteien daran beteiligt gewesen sind“.

(Holger Bellino (CDU): Unerträglich!)

Und weiter: „Die Polizei hat den Auftritt der Nazis in Hanau ermöglicht.“

Ich erteile dem Kollegen van Ooyen nach § 75 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung für diese Äußerungen einen Ordnungsruf.

(Zuruf von der CDU: Der hat sich selbst ausge- schlossen!)

Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 15 auf:

Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE für ein Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 18/7369 zu Drucks. 18/7158 –

Berichterstatter ist der Abg. Wagner. Bitte sehr.

Beschlussempfehlung: Der Ältestenrat empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

(Beifall der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Zuerst gemeldet hat sich der Kollege Rudolph, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden wohl einstimmig die Änderung des Abgeordnetengesetzes beschließen. Damit werden wir ein Problem lösen, das durch die Festlegung des Wahltermins durch die Regierung entstanden ist, dass nämlich vier Monate zwischen dem Wahltermin und der Konstituierung liegen und es in der Tat nicht vertretbar ist, dass wir über einen so langen Zeitraum Doppelalimentierung für Abgeordnete haben, die dem Landtag bereits jetzt und wahrscheinlich auch zukünftig angehören werden, wie auch für neue Abgeordnete. Da geht es auch um Mehrkosten, das hätte man wissen können, wenn man den Wahltermin festlegt. Also lösen wir jetzt gemeinsam ein Problem, das CDU und FDP geschaffen haben. Sie sehen, wir sind stets zu Diensten.

(Zurufe von der CDU)

Ja, das ist so, die Wahrheit darf man immer sagen, auch wenn sie einem wehtut, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU)

Wir haben eine Anhörung im Ältestenrat durchgeführt, sie war klar und eindeutig. Der vorgelegte Gesetzentwurf findet Zustimmung – bis auf die eine oder andere Bemerkung des Bundes der Steuerzahler, aber gut, das wissen wir, da haben Abgeordnete einen ohnehin eher schweren Stand.

Die Regelung, dass die Zahlung für neu gewählte Abgeordnete auf sechs Wochen vor Konstituierung des Land

tags, also sechs Wochen vor dem 18. Januar, begrenzt wird, ist sachgerecht und gibt auch neuen Kolleginnen und Kollegen und Fraktionen Gelegenheit, sich einzuarbeiten. Insofern ist das ein vernünftiger Kompromiss zwischen den Erfordernissen eines Landtags, dass sich einerseits Abgeordnete und Fraktionen auf die Arbeit vorbereiten können und wir andererseits als Abgeordnete auch verantwortlich mit dem Geld der Steuerzahler umgehen können. Wir als SPD-Fraktion können diesem Kompromiss daher auch gut zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Das Wort hat der Abg. Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte drei grundsätzliche Anmerkungen zu diesem Gesetzentwurf machen. Erstens verweise ich auf meine Ausführungen in der ersten Lesung. Zweitens stimme ich den Ausführungen des Kollegen Rudolph in zweiter Lesung zu. Drittens bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Das Wort hat der Abg. Bellino, CDU-Fraktion.

Dann kann ich ja die restliche Redezeit für mich verwenden.

(Heiterkeit)