Natürlich ist es faszinierend – unabhängig davon, dass das logischerweise nicht eine Ministerin oder ein Minister tut –, wenn ich diese Vielfalt sehe zwischen dem, was mir persönlich sehr gefällt, der seniorengerechten Nahrung, und auf der anderen Seite der Arbeit bei FAIR, wo 3.000 Wissenschaftler aus 50 Nationen daran arbeiten, durch Grundlagenforschung die Materie und die Entwicklung des Universums nachzuzeichnen. Das ist etwas, worauf man stolz sein kann: wenn Wissenschaftler sich zu einem Land bekennen, indem sie hier diese Grundlagenforschungen betreiben.
Deswegen – und da kommen wir zur Finanzierung – ist Hessen ein attraktives Land. Die Hochschulen sind attraktiv, und deswegen kommen auch viele Studierende aus anderen Bundesländern in unser Land. Das ist schön, kostet aber Geld.
Jetzt würde der Kollege Büger sagen – da sind wir nicht immer einer Meinung; aber das ist der einzige Punkt –: Es ist doch ganz einfach, dann folgt eben das Geld den Studierenden.
Dieser Auffassung kann man sein. Aber ich glaube, wir müssen es im Prinzip als Zukunftsperspektive anders lösen. Tatsache ist: Es ist doch kein Nachteil, dass hessische Hochschulen attraktiv sind, auch für Studierende aus anderen Bundesländern und auch für Studierende – im Sinne der Internationalität – aus anderen Ländern.
Darin liegt auch die zweite Frage, die hier angesprochen worden ist. Natürlich haben Hochschulen ein Umfeld. Und was haben wir getan? Mit einem Programm, das einzigartig ist und HEUREKA heißt – über die Namensgebung kann man streiten –, sind eben nicht nur die Forschungsanlagen ausgebaut worden, sondern auch das Umfeld, das man natürlich an einer Hochschule braucht: Die Mensen sind verbessert worden. Wenn Sie durchs Land fahren, sehen Sie Bibliotheken modernster Art, die für die Studierenden da sind. Die Kinderbetreuung ist ausgebaut worden, ebenso die Wohnheimplätze für Studierende, wenn auch sicher nicht ausreichend.
All dies zusammengenommen hat eine Hochschullandschaft in Hessen zuwege gebracht, auf die wir stolz sein können und auf die zumindest wir auch stolz sind.
Die Diskussion müsste sich heute sicherlich auch einmal darum drehen, was in 20 oder 30 Jahren – ich werde es nicht mehr erleben, aber meine Kinder und Enkel mit Sicherheit – der Hochschultyp der Zeit sein wird. Heute ist über sehr viel Idealtypisches diskutiert worden. Ich glaube, dass wir bei den Hochschulen eine andere Entwicklung haben werden, und deswegen bin ich ein Gegner der Klischeevorstellung „Einheit von Lehre und Forschung“. Ich glaube, dass es regionale Hochschulen geben wird, die sich hauptsächlich an einer beruflichen Ausbildung orientieren werden. Daneben muss es aber auch internationale Elitehochschulen geben. Es muss Ausbildungsmöglichkeiten an Hochschulen geben, die sich an Dienstleistungen in Form wissenschaftlicher Arbeit orientieren, und es muss Hochschulen geben, die sich der wissenschaftlichen Ausbildung widmen.
Ich glaube, dass es am Ende eine völlig andere Hochschullandschaft auch in unserem Lande geben wird, sodass die Fragen, über die wir heute, im Jahre 2013, diskutieren, dann keine Rolle mehr spielen. Man mag es mögen oder nicht, Frau Wissler, aber eines ist klar: Viele Berufe, bei denen es zurzeit noch keinen wissenschaftlich-universitären Ausbildungsweg gibt, müssen einen solchen erhalten. Da bin ich bei Ihnen; Sie haben Beispiele genannt, z. B. die Physiotherapie. Das bedeutet aber, dass es eine Trennung zwischen dem strengen Bereich der Forschung, auch der Grundlagenforschung, und einer sehr viel stärker praktisch orientierten Berufsausbildung geben muss.
Das wird Auswirkungen auf die Situation und die Position der Hochschulen in diesem Lande haben. Deswegen werden wir eine sehr interessant Diskussion haben – ich werde sie nicht mehr erleben –, die nicht allein über die Entwicklung der Hochschulen zu führen ist, sondern auch über den Aspekt, was in den nächsten Jahren zu erwarten ist. Ich glaube, wir – die einen mehr, die anderen weniger – werden dann einige Dinge erleben, die mit den heutigen Vorstellungen sehr schwer in Einklang zu bringen sind.
Wenn ich von einem Paradigmenwechsel seit dem Jahre 1999 gesprochen habe, dann ist auch eine zweite Sache klar – deshalb war vieles, was Sie über Eva Kühne-Hörmann gesagt haben, so ungerecht –: Wir haben, zumindest an zwei Universitäten in diesem Lande, aber mit der Tendenz, sie an allen einzuführen, eine Autonomie der Hochschulen organisiert, die beispielhaft ist.
Wir haben das TUD-Gesetz, das der Universität Darmstadt Autonomie einräumt, und wir haben die Stiftungsuniversität Frankfurt. Das ist der Weg zu autonomen Hochschulen. Diesen Weg werden wir gezielt weitergehen.
Ich will zusammenfassen, denn die Zeit ist schon vorangeschritten. Hochschulpolitik, wie wir sie verstehen, schafft verlässliche Rahmendaten. Seit 1999 wird die Hochschulpolitik nicht mehr am goldenen Zügel des Haushalts geführt, sondern ist durch einen Haushaltspakt auf längere Zeit verlässlich ausgestaltet. Wir haben die Autonomie der Hochschulen vorangebracht. Wir sind sicherlich noch nicht
am Ende dieses Weges, aber wir sind auf einem guten Weg. Wir haben die Hochschulen in unserem Land nach unseren Vorstellungen geöffnet – hin zur Gesellschaft, damit die Wissenschaft nicht im Elfenbeinturm verkommt, wie das in früheren Jahren, als Wilhelm von Humboldt noch lebte, der Fall war. Deswegen sage ich: Die letzten Jahre waren gute Jahre für die Hochschulen in diesem Lande.
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache zur Regierungserklärung abgehalten. Die Regierungserklärung ist gegeben.
Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter beim Finanzgericht Kassel
Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 18/ 7541 –
Ich gehe davon aus, dass wir offen abstimmen können. Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE der Wahlvorschlag angenommen worden ist.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Ausführung von Artikel 141 der Verfassung des Landes Hessen (Artikel 141-Gesetz) sowie zur Änderung der Hessischen Landeshaushaltsordnung – Drucks. 18/7488 zu Drucks. 18/7253 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 17/7484, in zweiter Lesung anzunehmen.
Herzlichen Dank, Frau Berichterstatterin. – Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten je Fraktion. Ich er
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! 70 % der hessischen Bürgerinnen und Bürger haben sich in einem Volksentscheid dafür ausgesprochen, dass in Zukunft in Hessen keine Schulden mehr gemacht werden.
Somit haben über zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger dafür gestimmt, dass die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen wird.
Das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse regelt im Einzelnen den Abbaupfad – mit einem Konjunkturbereinigungsverfahren, einer Steuerabweichungskomponente und einem Kontrollkonto, welches die Wirkung der konjunkturellen Entwicklung erfasst. In § 5 Abs. 5 wird im Übrigen geregelt, dass das Verfahren regelmäßig unter Berücksichtigung des Stands der Wissenschaft zu überprüfen ist.
Gerade für mich als jungen Abgeordneten ist dieses Gesetz von herausragender finanzpolitischer Wichtigkeit. Ich bin froh und auch ein wenig stolz darauf, dass ich dieses wichtige Gesetz für die christlich-liberale Koalition einbringen durfte,
und zwar nicht nur deshalb, weil es um eine Frage der Generationengerechtigkeit geht, sondern auch deshalb, weil wir uns den nötigen Handlungsspielraum für die öffentlichen Haushalte zurückerobern müssen und in Zukunft einfach nicht mehr ausgeben dürfen, als wir einnehmen.
Wir stimmen heute über einen Gesetzentwurf ab, der handwerklich gut und solide vorbereitet und erarbeitet wurde.
Die durchgeführte Anhörung hat ergeben, dass der Gesetzentwurf zu Ihrem Erstaunen, meine Damen und Herren von der Opposition, sehr positiv aufgenommen wurde. Anregungen des Rechnungshofs und der Bundesbank haben wir aufgenommen. An einem Punkt hat uns die Anhörung sogar in unserem Bestreben bestärkt,
nämlich bezüglich der Aufnahme der Notwendigkeit einer Zweidrittelmehrheit für den Fall einer drohenden außerordentlichen Notsituation, z. B. einer Naturkatastrophe.
Das heißt, sollte es zu einer solchen außerordentlichen Situation kommen, müssen mindestens zwei Drittel der Abgeordneten dieses Hauses dafür stimmen, dass Schulden aufgenommen werden. Da ist es keine Frage, ob die Landesverfassung bisher eine Zweidrittelmehrheit vorsieht oder nicht, sondern es geht darum, dass keine Regierung nach eigenem Gutdünken Schulden durch die Hintertür machen kann.
Meine Damen und Herren, wir wollen, wenn es zu Ausnahmen von der Schuldenbremse kommen muss, dass dies in großem Konsens der Demokraten im Landtag geschieht.
Herr Kaufmann, es geht nicht darum, dass eine Regierung dann mit „bitte, bitte“ bei der Opposition betteln muss. Es geht darum, dass sich alle bewusst sind, sie haben die staatspolitische Verantwortung dafür, dass Schulden der Vergangenheit angehören. Wir sehen gerade bei den Hochwasserschäden, dass ein breiter Konsens der Demokraten möglich ist. Unter Führung von Bundeskanzlerin Merkel konnte mit den Ministerpräsidenten erfolgreich darüber verhandelt werden, wie die 8 Milliarden € für die Flutopferhilfe aufgebracht werden.