Protokoll der Sitzung vom 22.09.2013

Welche Leistung hat der CDU-Spitzenkandidat Ministerpräsident Volker Bouffier auf der Wiese vor der Autobahnabfahrt Mücke im Zuge der A 5 erbracht, die durch eine Wahlwerbung im Vorfeld der Landtagswahl an dem dortigen Werbepylon ausgewiesen wurde?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Warnecke, meine Damen und Herren, Herr Präsident! Diese Frage kann nicht durch die Hessische Landesregierung beantwortet werden, da sie sich an den Landesverband der CDU richtet und nicht an die Hessische Landesregierung. Ich bitte um Verständnis.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Wir könnten das beantworten!)

Herr Abg. Warnecke mit einer Zusatzfrage.

Herr Staatsminister Wintermeyer, ist Ihnen bekannt, dass die Leistung, die auf solchen Werbepylonen beworben wird, am Aufstellungsort der Werbung erbracht werden muss?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Warnecke, mir ist bekannt, dass viele Parteien im Landtagswahlkampf nicht am Ort der Leistungserbringung mit Leistungen geworben haben. Das ist mir als normalem Bürger nicht verborgen geblieben.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sogar für solche, die sie nicht einmal erbracht haben!)

Sie haben uns als Landesregierung eine Frage gestellt, die ich Ihnen leider nicht beantworten kann. Ich kann Ihnen nur sagen: Der Ministerpräsident Volker Bouffier leistet auf jedem Quadratmeter unseres Bundeslandes und darüber hinaus gute Arbeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Manchmal ist es schade, dass wir, wenn wir hier oben sitzen, schweigen müssen. – Deswegen ist er ja auch heute unterwegs. – Herr Warnecke, eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister Wintermeyer, habe ich Sie richtig verstanden, dass dem Hessischen Ministerpräsidenten Bouffier jeder Quadratmeter des Landes Hessen persönlich bekannt ist?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Abg. Warnecke, Sie haben mich insofern richtig verstanden, als ich gesagt habe, dass der Ministerpräsident für jeden Quadratmeter des Landes Hessen und darüber hinaus gute Leistungen für unser Bundesland erbringt.

Ob er jeden Quadratmeter kennt, weiß ich nicht. In Ihrem Vorgarten wird er bisher wahrscheinlich nicht gewesen sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Dann kommen wir zur Frage 941. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Teilt sie die verschiedentlich von kommunalen Aufsichtsbehörden – Regierungspräsidien, Landräten – gegenüber Kommunen geäußerte Auffassung, dass es sich bei Kindertagesstätten dann um freiwillige Leistungen handelt, wenn sie nicht einen Kostendeckungsgrad von einem Drittel aufweisen, so z. B. der Landrat des Landkreises Hersfeld-Rotenburg unter Berufung auf den Regierungspräsidenten in Kassel?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Merz, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kinderbetreuung und das Angebot von Kindertagesstätten sind nach dem HKJGB eine pflichtige Aufgabe der Kommunen. Für die Inanspruchnahme einer solchen öffentlichen Einrichtung wie beispielsweise Kindertagesstätten hat eine Kommune grundsätzlich Gebühren zu erheben. Dabei gehört es zum allgemeinen Konsens, dass kostendeckende Gebühren von Nutzern nicht immer verlangt werden können.

In der aufsichtsbehördlichen Praxis wie aber auch im Rahmen der Gewährung von Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock ist es seit Jahren üblich, dass bei defizitären Kommunen eine Kostendeckung durch Elterngelder um das von Ihnen eben angesprochene runde Drittel als zumutbar angesehen wird.

Wenn eine Kommune darüber hinaus auf Einnahmen aus Gebühren verzichtet, kann das als „freiwillige Leistung“ angesehen werden. Insoweit ist es nicht zu beanstanden, wenn die Aufsichtsbehörden Kommunen auf dieses Einnahmepotenzial hinweisen.

Von der Qualifizierung als „freiwillige Leistung“ unabhängig ist aber, welche Konsequenzen die Aufsichtsbehörde aus der Tatsache der Nichtausschöpfung von Kindergartengebühren zieht. Die Landesregierung hat wegen ihres besonderen Interesses an einer angemessenen Kinderbetreuung in der Leitlinie zur Konsolidierung ausdrücklich davon abgesehen, dass solche Gebührenverzichte beanstandet werden oder gar mit aufsichtlichen Mitteln höhere Kindergartenbeiträge durchgesetzt werden.

Nach Nr. 8 der Leitlinie entscheiden die Kommunen grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben. Dabei gilt der Grundsatz, den ich eben genannt habe, auch dann, wenn eine Kommune die Eltern teilweise oder sogar völlig von Entgelten für die Nutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen freistellt. Ich zitiere Nr. 8 der „Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte und Handhabung der kommunalen Finanzaufsicht über Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Städte und Gemeinden“ aus dem Jahre 2010. Dort heißt es unter „Elternentgelt in Kinderbetreuungseinrichtungen“:

Die Landesregierung hat ein großes Interesse an der angemessenen Betreuung von Kindern. Die Kommunen entscheiden dabei grundsätzlich selbst, in welcher Höhe sie Elternentgelte erheben.

Werden aus sozialen Gründen Elternentgelte gestaffelt, soll der diesbezügliche Verzicht auf Erträge der Kommune bei den sogenannten „freiwilligen Leistungen“ nicht nachteilig angerechnet werden.

Im Hinblick auf die Bedeutung der Kinderbetreuung für das Gemeinwesen soll dies auch gelten, wenn eine Kommune die Eltern teilweise oder völlig von Entgelten für Kinderbetreuungseinrichtungen freistellt.

In diesen Fällen hat die Kommune einen nachhaltigen und nachvollziehbaren Kompensationsplan zur anderweitigen Finanzierung zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Das Ministerium hat schon 2005 im Rahmen einer Präzisierung der Leitlinien darauf hingewiesen, dass keine Kommune in Hessen gezwungen wird, Kindergartengebühren zu erheben. In der Tat ist es aber so, dass die Kommune im Rahmen ihrer Verpflichtung zum jährlichen Haushaltsausgleich dann an anderer Stelle kompensieren muss.

Zusatzfrage, Herr Merz.

Erst einmal herzlichen Dank für die ausführliche Beantwortung. – Ich habe eine Nachfrage. Ist der Landesregierung bekannt, wie hoch der durchschnittliche Kostendeckungsgrad in den Kindertagesstätten derzeit ist?

Herr Staatsminister Rhein.

Das wird uns sicherlich bekannt sein. Ich kann es Ihnen aber aus dem Kopf nicht beantworten. Sie wissen es wahrscheinlich. Sagen Sie es mir, und ich prüfe nach, ob das bei uns so in den Akten steht. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Information aber durchaus auch nachreichen.

(Heiterkeit)

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Staatsminister, wären Sie überrascht, wenn der Kostendeckungsgrad deutlich unter 30 % läge, nämlich nahe bei 15 %?

Herr Minister Rhein.

Nein, ich wäre nicht überrascht.

Wir kommen zur Frage 942. Frau Abg. Schott.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Zuschüsse wird die Stadt Hofgeismar vom Land Hessen für die Ausrichtung des Hessentags erhalten?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schott, in der Stadt Hofgeismar stehen einige sehr wichtige kommunale Infrastrukturmaßnahmen an, die in mittelbarem oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausrichtung des Hessentags 2015 stehen und für die die Stadt Hofgeismar um eine Förderung beim Land angefragt hat.

Es handelt sich hierbei um folgende Projekte: Neugestaltung der Fußgängerzone, Sanierung und Erweiterung des Hauses Markt 5, Neubau des Bahnhofs Hofgeismar, energetische Sanierung der Stadthalle, energetische Sanierung des Bades am Park, Umgestaltung der Neuen Straße/Bahnhofstraße, Baumaßnahme Bahnhofsumfeld/Rochollpark und Renaturierung der Esse-Auen.

In einem Schreiben von mir an die Stadt Hofgeismar wurde am 29. August dieses Jahres im Benehmen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen signalisiert, dass das Land bereit ist, diese Maßnahmen mit noch festzusetzenden Landeszuwendungen zu fördern. Darüber hinaus hat sich das Land bereit erklärt, der Stadt Hofgeismar günstige Darlehen aus dem Hessischen Investitionsfonds zur Verfügung zu stellen.

Da die genannten Projekte derzeit noch nicht antrags- und bescheidungsreif sind und auch die bisher genannten Investitionskosten noch nicht bzw. noch nicht endgültig genannt werden können, kann es zu Änderungen bzw. Verschiebungen bei den einzelnen Maßnahmen kommen. Daher können gegebenenfalls auch entsprechende Ersatzmaßnahmen gefördert werden.

Die Stadt Hofgeismar wird nun konkrete Planungs- und Finanzierungsunterlagen vorlegen. Sie muss dies auch tun. Erst anschließend, Frau Kollegin, können konkrete Aussagen zur Höhe von Förderungen des Landes getroffen werden.

Abschließend darf ich noch sagen, dass neben der besonderen Förderung der investiven Maßnahmen in Aussicht gestellt wurde, dass ein Teil des durch den Hessentag entstehenden Defizits bis zu einer Höhe von 3,5 Millionen € durch das Land Hessen ausgeglichen werden kann, sofern der Gesamtbetrag von Investitionsförderung und Defizitausgleich 10 Millionen € nicht überschreitet.

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.