Protokoll der Sitzung vom 22.09.2013

Wie bewertet das Land Hessen die Chancen für die Wiedereröffnung der seit 2005 geschlossenen Anschlussstelle Bonames an der A 661 in Frankfurt am Main?

Herr Staatsminister Rentsch.

Frau Kollegin Wiesmann, das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lehnt dies ab. Die mit einer Wiedereröffnung der Anschlussstelle Bonames verbundenen Kosten wären daher von der Stadt Frankfurt als Veranlasser allein zu tragen.

Die nachfolgend durchgeführten verkehrlichen Untersuchungen zeigten, dass eine Wiedereröffnung der Anschlussstelle Bonames unter Beibehaltung des heutigen Ausbauzustandes der A 661 aufgrund der Kapazitätsüberlastung und der Verkehrssicherheitsdefizite technisch und rechtlich nicht umsetzbar ist. Das kann ausgeschlossen werden. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit gering.

Nach weiteren Untersuchungen der Stadt Frankfurt unter fachlicher Begleitung der Straßenbauverwaltung des Landes Hessen wurde ein vom sechsstreifigen Ausbau der A 661 losgelöstes technisches Konzept für die Wiedereröffnung der Anschlussstelle Bonames erarbeitet. Ende des Jahres 2012 wurde in einem konstruktiven Gespräch zwischen der Stadt Frankfurt und dem hessischen Verkehrsministerium das weitere Vorgehen abgestimmt.

Der Einholung der notwendigen Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für die Planung und vor allem für die Finanzierung einer Zwischenlösung müssen seitens der Stadt Frankfurt eine Überprüfung und eine Aufarbeitung der fachlichen Argumentation vorausgehen. Das stimmt die Stadt Frankfurt derzeit mit der Straßenbauverwaltung ab. Möglicherweise wird es also ein gutes Ende geben.

Es gibt keine Zusatzfragen. – Dann rufe ich Frage 938 auf. Herr Abg. Blechschmidt.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wirkt sich die Verabschiedung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts in Hessen aus?

Herr Justizminister Hahn.

Verehrter Herr Kollege Blechschmidt, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hat aus früheren Kostenordnungen das neue Gerichts- und Notarkostengesetz gemacht. Streit- und Diskussionspunkt war aber nicht die Gesetzesreform als solche, sondern die Frage der Entlastung der Länderhaushalte und damit vor allem die Frage nach der Erhöhung der Wertgebühren im Gerichtskostengesetz.

Aus Sicht der Länder war der erste Referentenentwurf inakzeptabel, denn er sah eine Erhöhung bei den Wertgebühren des Gerichtskostengesetzes von lediglich 3,8 % vor. Auch der Regierungsentwurf mit einer Wertgebührenerhöhung von rund 11 % war unzureichend und weit von der Ausgangsforderung der Länder entfernt.

Hinzu kam, dass die zugleich durch den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung der Prozesskosten- und Beratungshilfe an sich vorgesehenen Entlastungen für die Länder in Höhe von rund 70,8 Millionen € im parlamentarischen Prozess auf einen Entlastungsbetrag von rund 8,8 Millionen € zusammengestrichen worden waren. Die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages wollten also den Ländern nicht eine Entlastung von 70,8 Millionen € zubilligen, wie das noch im Entwurf der Bundesregierung stand, sondern nur etwa ein Zehntel davon, nämlich 8,8 Millionen €.

Nun folgte ein zähes Ringen zwischen dem Bund und allen Ländern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen das berichten: Noch nie habe ich es erlebt, dass alle Länder – und die Justizminister haben die verschiedensten Parteibücher – sich so weitgehend einig gefühlt haben und auch derart einig verhandelt haben. Natürlich haben wir Hessen uns daran maßgeblich beteiligt.

Schließlich endete es im Vermittlungsausschuss. Dort einigte man sich darauf, die zusammengestrichenen Entlastungen aus dem Prozesskostenhilfeänderungsgesetz mit weiteren Gebührenerhöhungen im 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zu kompensieren. Die erzielte Einigung beinhaltet weitere Ländereinnahmen von insgesamt rund 54,3 Millionen €. Davon entfallen auf Hessen voraussichtlich etwa weitere 4,5 Millionen €.

Aus beiden Gesetzen insgesamt ist ein positiver Gesamtnettoeffekt von 275,1 Millionen € für alle Länderhaushalte

zu erwarten. Für Hessen ist von einem Gesamtnettoeffekt von 36,7 Millionen € auszugehen.

Deshalb wünsche ich – wer auch immer hessischer Justizminister oder hessische Justizministerin in der nächsten Legislaturperiode sein wird – viel Erfolg. Diese Daten mögen dem Hessischen Finanzminister – wer auch immer das sein wird – immer wieder vorgetragen werden, denn hier erbringt die Justiz eine Nettoentlastung in Höhe von 36,7 Millionen € für den gesamten hessischen Haushalt.

Es gibt keine Zusatzfragen. – Dann rufe ich die Frage 939 auf. Herr Abg. Warnecke.

Ich darf die Landesregierung fragen:

In welchem Abstand wurden und werden landesseitig Schilder mit der Aufschrift „Radarkontrolle“, zusätzlich zu bereits vorhandenen Beschilderungen mit der Aufschrift „Radarkontrolle“ oder „Radaranlage“, vor Radarkontrollanlagen aufgestellt?

Herr Minister für Wirtschaft und Verkehr.

Soweit bereits bestehende Schilder auf bestimmte Radarkontrollen hinweisen, soll natürlich keine Mehrfachbeschilderung erfolgen. In diesen Fällen wird lediglich der Abstand auf das angeordnete Maß angepasst, soweit dies erforderlich ist.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister Rentsch, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, dann kann ich davon ausgehen, dass Sie mit mir übereinstimmen, dass das zusätzliche Aufstellen eines entsprechenden Schildermastes in der Ortslage Sieglos der Gemeinde Hauneck in ungefähr 10 m Abstand von dem bereits vorhandenen Hinweisschild „Radarkontrolle“ sowie dessen jetzt erfolgte nachträgliche Abbaumaßnahme eigentlich nicht hätten erfolgen müssen?

(Heiterkeit)

Herr Staatsminister Rentsch.

Kollege Warnecke, hätten Sie mich vorher darauf hingewiesen, dann hätten wir beide gemeinsam das verhindern

können. So scheint es hier zu einem Irrtum gekommen zu sein.

(Zuruf des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Schade, dass Sie es nicht aufgestellt haben. – Es scheint hier zu einem Irrtum gekommen zu sein. Aber ich teile das: Mehrfaches Warnen ist hilfreich, an dieser Stelle aber überflüssig gewesen. Das ist völlig richtig.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Herr Staatsminister, eines können Sie uns sicherlich noch sagen: Was kostet denn im Durchschnitt das Aufstellen eines Mastes mit einem solchen Schild „Radarkontrolle“?

Herr Staatsminister Rentsch.

Für diese gesamte Beschilderungsaktion haben wir knapp 100.000 € in Anschlag genommen. Pro Schild liegen wir bei ca. 200 € bis 300 €, je nach den Gegebenheiten vor Ort.

Zusatzfrage, Herr Abg. Al-Wazir.

Herr Staatsminister, wie verträgt sich denn Ihr Hang zum Aufstellen neuer Schilder mit der jahrelangen Unterstützung der Aktion „Lichtet den Schilderwald“?

Herr Staatsminister Rentsch.

Herr Kollege Al-Wazir, manche Dinge vertragen sich gar nicht miteinander.

Meine Argumente gegen die Wahl bestimmter Parteien beispielsweise haben auch nicht gefruchtet.

(Heiterkeit)

Daher will ich selbstkritisch einräumen, dass ich hier Luft nach oben habe. Aber beim Thema Schilderwald versus Verkehrssicherheit geht in Hessen immer die Verkehrssicherheit vor. Das wird mit Sicherheit auch bei jedem Nachfolger so sein, der dieses Ministerium irgendwann führt.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Noch eine Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Staatsminister, wenn Sie die Verkehrssicherheit richtigerweise so deutlich in den Vordergrund stellen, können Sie uns dann erklären, warum diese aufgestellten Hinweiszeichen nicht in der der Verwaltungsvorschrift entsprechenden Größe, also in hinreichender Erkennbarkeit, aufgestellt wurden, sondern deutlich kleinere?

Herr Staatsminister Rentsch.

Herr Kollege Kaufmann, da gibt es keine unterschiedlichen Größen, sondern nur eine. Diese Größe ist mit den Behörden abgestimmt. Sie ist so gewählt, dass das Schild erkennbar ist. Sollte das Schild von Autofahrern nicht erkannt werden, lässt dies eher Rückschlüsse auf die Sehfähigkeit des Autofahrers zu.

(Zurufe – Petra Fuhrmann (SPD): Wenn er das nicht lesen kann, fährt er zu schnell!)

Meine Damen und Herren, damit ist diese Frage beantwortet. – Ich rufe die Frage 940 auf. Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Leistung hat der CDU-Spitzenkandidat Ministerpräsident Volker Bouffier auf der Wiese vor der Autobahnabfahrt Mücke im Zuge der A 5 erbracht, die durch eine Wahlwerbung im Vorfeld der Landtagswahl an dem dortigen Werbepylon ausgewiesen wurde?