Protokoll der Sitzung vom 22.09.2013

Seit Beginn der Einführung im Jahre 2010 wurden auf diesem Weg bis heute nahezu 200.000 Rechnungen elektronisch übermittelt, allein mehr als 54.000 davon im ersten Halbjahr 2013.

Bei der elektronischen Rechnung können Rechnungsempfänger die Rechnung unmittelbar unter Nutzung des integrierten elektronischen Zahlungslinks begleichen. Selbstverständlich können die Kunden der Justiz auch die auf dem Postweg versandten Kostenrechnungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften über das E-Payment-Portal bezahlen, das über die Homepage aller hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften erreicht werden kann. Damit können sämtliche Kostenrechnungen der Justiz per Internetzahlung abgewickelt werden.

Dass dieses auch Vorteile für die Anwaltskanzleien hat, steht außer Frage. Zur Internetzahlung können dabei folgende Zahlungsmittel eingesetzt werden: Mastercard, Visa, elektronisches Lastschriftverfahren, Giropay sowie – das ist brandneu und im öffentlichen Bereich Deutschlands bisher einmalig – auch PayPal.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Schleichwerbung!)

Herr Kollege, um die Größenordnungen zu verdeutlichen, sind folgende Zahlen noch vorzutragen. Die Justiz hat im Haushaltsjahr 2012 insgesamt etwa 1,1 Millionen Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von ca. 350 Millionen € versendet.

(Gerhard Merz (SPD): Wenn das die Wähler gewusst hätten, mein lieber Mann!)

Nächste Frage, Frage 927, Herr Abg. Honka.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Sachstand bei der hessischen Initiative zur Einführung eines Straftatbestands der Datenhehlerei?

Herr Minister der Justiz.

Sehr geehrter Herr Kollege Honka, auf Vorschlag Hessens hat sich die Justizministerkonferenz im Jahre 2012 mit der hessische Initiative zur Einführung eines Straftatbestands der Datenhehlerei befasst und um Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzentwurfs gebeten. Der daraufhin von Hessen unter Einbeziehung der Vorschläge der anderen Justizverwaltungen sowie des Deutschen Juristentages erarbeitete Gesetzentwurf wurde am 7. Juni 2013 mehrheitlich vom Bundesrat verabschiedet.

In der Kabinettsitzung am 10. Juli 2013 wurde die Initiative von der Bundesregierung begrüßt und dem Deutschen Bundestag zugeleitet.

Eine Beratung des Gesetzentwurfs erfolgte aber aus Zeitgründen wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages nicht mehr. Infolge des Grundsatzes der Diskontinuität muss die Gesetzesinitiative durch einen neuen Beschluss des Bundesrates erneut in den Bundestag eingebracht werden.

Die nächste Frage von Herrn Kollegen Gerling übernimmt Herr Kollege Honka. Frage 928, bitte schön, Herr Honka.

Ich frage die Landesregierung:

Wie haben sich die Zahlen der hessischen Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ entwickelt?

Herr Justizminister Hahn.

Verehrter Herr Kollege Honka, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Zunächst kurz zur Erläuterung. Die Stiftung „Resozialisierungsfonds für Straffällige“ – oder kurz im Jargon „Resofonds“ – ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Die Geschäftsstelle ist im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa angesiedelt. Vorstand und Geschäftsführung sind ehrenamtlich tätige Persönlichkeiten aus der freien Wirtschaft, den öffentlichen Verwaltungen und den Verbänden.

Seit 1979 – also, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, seit der Amtszeit von Herrn Dr. Herbert Günther – vergibt die Stiftung Darlehen an ehemalige Straffällige aus Hessen. Die Darlehen dienen zur Schuldensenkung sowie zur Zahlung von Schadenersatz oder Schmerzensgeldleistungen an die Opfer.

Hierin zeigt sich am deutlichsten die Erfolgsgeschichte des Resofonds, denn jeder abgeschlossene Sanierungsfall hilft dem Opfer, das dann zu 100 % entschädigt wird, dem Schuldner, der eine Vergleichsquote erhält und nicht leer ausgeht, und dem ehemaligen Straftäter, dessen Resozialisierung deutlich erleichtert wird.

Die konkreten Zahlen: Seit Bestehen der Stiftung – also 1979 – wurden mehr als 2.500 Sanierungshilfen gewährt. Seit 1979 sind ca. 5,7 Millionen € an Gläubiger ausgezahlt worden. Damit konnten Forderungen in Höhe von gut 23 Millionen € durch Zahlungen in Vergleiche abschließend erledigt werden.

Die Zahl der Sanierungsfälle hat sich dabei in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht. Im Jahr 2012 hatte die Stiftung bei 316 Anfragen die Rekordzahl von 194 Sanierungshilfen genehmigt. Damit wurde im Jahr 2012 erneut eine absolute Steigerung der gezahlten Darlehen erreicht. Mit dem Einsatz von knapp 330.000 € konnten Gesamtschulden in Höhe von ca. 1,7 Millionen € getilgt werden.

Auch hat sich im Jahr 2012 die hohe Rückzahlungsbereitschaft mit 83,3 % der in demselben Jahr ausgezahlten Darlehen weiter verbessert. Gerade mit Blick auf die Summe der erledigten Schuldverpflichtungen ist das Jahresergebnis 2012 das beste seit Gründung der Stiftung. Um diese Erfolgsgeschichte des Resozialisierungsfonds für Straffällige fortzuschreiben ist aktuell eine personelle Verstärkung mit einer zusätzlichen Stelle im Schnittpunkt zwischen Strafvollzug und Stiftung erfolgt.

Frau Kollegin Hofmann stellt eine Zusatzfrage.

Herr Justizminister, dankenswerterweise haben Sie schon ausgeführt, seit wann es den Resozialisierungsfonds für Straffällige gibt. Können Sie auch noch ausführen, auf wessen Initiative der Resozialisierungsfonds zurückzuführen ist?

Herr Minister Hahn spricht bitte noch einmal.

Frau Kollegin, ich will das gerne für Sie ganz persönlich wiederholen. Ich glaube, mich daran zu erinnern, es eben gesagt zu haben. Es war mein Amtsvorvorvorgänger Dr. Herbert Günther. Ich will an der Stelle etwas sehr Persönliches sagen: Ich bin sehr froh darüber, dass Herr Dr. Günther nicht nur die Chance hatte, sondern sie auch wahrgenommen hat, an der Jubiläumsfeier vor eineinhalb Jahren persönlich teilzunehmen. Es gab einen sehr würdigen Bericht von ihm über die Anfänge der Tätigkeiten im Jahr 1979.

Herr Staatsminister, vielen Dank. – Ich rufe die Frage 929 des Herrn Kollegen Honka auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Arbeit der von ihr eingerichteten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main?

Herr Staatsminister Hahn, bitte schön.

Sehr verehrter Herr Kollege Honka, mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, kurz: ZIT, verfügt Hessen seit Januar 2010 über die bundesweit erste Organisationseinheit einer Generalstaatsanwaltschaft, deren Aufgabe speziell die Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität ist. Die ZIT hat ihre besonderen, insbesondere auch technischen, Fachkenntnisse seitdem in vielen Ermittlungsverfahren erfolgreich unter Beweis gestellt. Dabei handelt es sich regelmäßig um äußerst umfangreiche Ermittlungskomplexe aus den Deliktbereichen sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie sowie aus dem Bereich der sogenannten Underground Economy.

Es gab längere Zeit keine vergleichbaren Zentralstellen in Deutschland. Mittlerweile sind andere Landesjustizverwaltungen dem Beispiel Hessens gefolgt und haben Zentralstellen bei der Generalstaatsanwaltschaft oder Schwerpunktabteilungen bei einer Staatsanwaltschaft eingerichtet.

Trotz dieser Entwicklungen in anderen Ländern nimmt Hessen bei der Bekämpfung der Internetkriminalität auch weiterhin eine Vorreiterrolle ein. Bundesweit einzigartig ist insbesondere das hessische Konzept einer Doppelfunktion, bei der die Erfahrungen aus der eigenen operativen Ermittlungstätigkeit der ZIT mit den Aufgaben der Weiterbildung und der Grundlagenarbeit gebündelt werden. Dieses hat sich außerordentlich gut bewährt. Die Vorreiterrolle Hessens und der Modellcharakter der ZIT zeigen sich auch daran, dass auf der Tagung der Generalstaatsanwältinnen und -anwälte bereits im Mai 2010 eine mittlerweile dauerhaft eingerichtete Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität eingesetzt

wurde, die vom hessischen Generalstaatsanwalt Blumensatt in Frankfurt am Main geleitet wird.

Darüber hinaus möchte ich ergänzen, dass in der vergangenen Woche eine Tagung des Bundeskriminalamtes hier in Wiesbaden stattgefunden hat. Vielleicht haben Sie davon in den Medien gelesen. Im Zusammenhang mit dem Vortrag des Herrn Ziercke, aber auch im Zusammenhang mit dem Vortrag eines Staatssekretärs aus dem Bundesinnenministerium wurde die Arbeit der hessischen Behörden, der Polizei, aber insbesondere auch der ZIT, ausdrücklich lobend erwähnt.

Es gibt keine Zusatzfrage. – Ich rufe Frage 930 des Herrn Abg. Caspar auf.

Ich frage die Landesregierung:

Ist der Einsatz eines besonders lärmmindernden Asphalts, welcher bereits auf der Pilotbaustelle zwischen Ober-Mörlen und Friedberg verbaut wird, auch für Instandsetzungsarbeiten und den geplanten Ausbau der BAB 5 südlich des Bad Homburger Kreuzes vorgesehen?

Herr Verkehrsminister Rentsch.

Herr Kollege Caspar, vielen Dank für diese Frage. Lärmmindernde Beläge sind sozusagen der neue Weg im Straßenbau, aber auch bei Ausbesserungsarbeiten. Um den regulären Einsatz dieser Bauweise möglich zu machen, muss das als Regelbauweise anerkannt werden. Dabei sind wir gerade. Deshalb auch dieser Pilotversuch, den wir gemeinsam mit dem Bund hier in Hessen durchgeführt haben.

Für die Eignung und die Wirtschaftlichkeit werden zahlreiche Kriterien überprüft. Bis zur Anwendung bei einer Erhaltungsmaßnahme muss die Anerkennung als Regelbauweise vorgenommen werden. Wie gesagt: Wir sind gerade dabei.

Das ist deutlich teurer als herkömmliche Bauweisen. Deswegen werden wir wahrscheinlich weitere Pilotversuche machen müssen. Aber ich gehe davon aus, dass wir diese lärmmindernde Bauweise sehr zeitnah auch bei Ausbesserungsarbeiten werden verwenden können.

Als Nächstes folgt Frage 931 der Frau Abg. Wiesmann.

Ich frage die Landesregierung:

Wird das Land Hessen den sogenannten „Alleentunnel“ im Zuge der A 66 in Frankfurt am Main für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmelden?

Herr Staatsminister Rentsch.

Frau Kollegin Wiesmann, die Frage ist aufgrund des Zeitablaufs etwas überholt. Nein, die Hessische Landesregierung hat den Alleentunnel im Zuge des Ausbaus der A 66 im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans für das Jahr 2015 nicht beim Bund angemeldet. Der Bau des Alleentunnels und der Bau der Alleenspange sind in der geplanten Form technisch nicht mehr umsetzbar und nicht finanzierbar. Das wird deshalb von der Stadt Frankfurt abgelehnt.

Wir kommen zu Frage 932 der Frau Abg. Wiesmann.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet das Land Hessen die Chancen für die Wiedereröffnung der seit 2005 geschlossenen Anschlussstelle Bonames an der A 661 in Frankfurt am Main?