Protokoll der Sitzung vom 22.09.2013

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

Können Sie mir sagen, welche Absprachen es mit Bürgermeister Sattler im Vorfeld dieser Über-Nacht-Aktion der Vergabe des Hessentags gab?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Ich habe Ihnen eben dargestellt, dass wir mit der Stadt Hofgeismar – wie mit jedem Interessenten für einen Hessentag – im Vorfeld der Bewerbung Gespräche geführt haben. Diese Gespräche werden mit dem Stadtoberhaupt und den von der Stadt benannten Personen geführt. Dabei wird, wie ich Ihnen eben sagte, auch über Projekte gesprochen.

Die Projekte, die ich Ihnen eben dargestellt habe, sind besprochen worden. Sie sind bei uns – auch im Benehmen mit dem Finanzministerium – überprüft worden. Dann ist von mir am 29. August 2013 der Stadt Hofgeismar schriftlich eine entsprechende Förderung signalisiert worden.

Weitere Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

Gab es für den Hessentag 2015 eine Bewerbungsfrist?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Für den Hessentag gibt es keine Bewerbungsfristen. Die Hessische Landesregierung achtet darauf, dass wir spätestmöglich eineinhalb bzw. knapp zwei Jahre vor einem Hessentag die Entscheidung treffen, welche Stadt den Hessentag ausrichtet.

Sie wissen – das habe ich in einer Fragestunde hier im Parlament schon einmal erklärt –, dass wir die Förderkriterien umgestellt haben, insbesondere im Hinblick auf Schutzschirmkommunen, die nach den alten Förderkriterien ausgeschlossen würden, sodass wir erst jetzt, im August, so entscheiden konnten, wie ich es Ihnen eben dargestellt habe. Fristen gibt es in dem Fall nicht, aber es gibt Usancen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Herr Staatsminister, wann begannen die ersten Gespräche zwischen Bürgermeister Sattler und der Landesregierung in Sachen Hessentag?

(Günter Rudolph (SPD): Und um wie viel Uhr?)

Das zu wissen wäre auch gut.

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Gespräche mit Herrn Bürgermeister Sattler und Persönlichkeiten der Stadt Hofgeismar hat es schon längere Zeit gegeben, und zwar deswegen, weil viele Städte und Gemeinden mit uns wegen des Hessentags reden.

Intensive Gespräche über die Frage einer möglichen Bewerbung hat es nach meiner Kenntnis seit dem Frühjahr gegeben. Sie haben sich im Sommer konkretisiert und zu der entsprechenden Entscheidung des Kabinetts geführt, nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Hofgeismar die Entscheidung getroffen hatte, sich zu bewerben, und die Hessische Landesregierung quasi zu einer Reaktion herausgefordert hatte.

Wir kommen zu Frage 943. Frau Abg. Schott, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe des Hessentags entschieden?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schott, bevor eine Entscheidung getroffen wird und die Ausrichtung eines Hessentags einer Kommune übertragen werden kann, steht die Hessische Staatskanzlei immer bereits lange in Kontakt zu möglichen Hessentagsstädten. Wenn eine Stadt oder Gemeinde ihr Interesse äußert, einen Hessentag auszurichten, wird gemeinsam sehr genau geprüft, ob sie hierfür die notwendigen Voraussetzungen erfüllen kann. Die entscheidenden Kriterien zu Ihrer Frage sind:

Erstens die Bereitstellung von Veranstaltungsflächen, die Fragen: Sind in der jeweiligen Kommune ausreichend Flächen für den Hessentag vorhanden? Ist die Kommune in der Lage, Flächen für den Hessentag herzurichten, und kann hierbei nachhaltig geplant werden?

Zweitens die Infrastruktur der Kommune: Welche Investitionen sind notwendig, welche Maßnahmen müssen vor dem Hessentag noch zusätzlich umgesetzt werden?

Drittens die regionale Ausgewogenheit: Die Hessische Landesregierung achtet bei der Vergabe des Hessentags außerdem auf eine möglichst regional-geografische Ausgewogenheit. Ideal ist es, wenn der Hessentag jedes Jahr in einer anderen Region des Landes stattfindet.

Wenn nach dieser Prüfung die jeweilige Kommune zu dem Ergebnis kommt, dass sie den Hessentag ausrichten kann und will – ich sagte es bereits –, muss sie sich um den Hessentag bewerben. Dies geschieht im Allgemeinen durch einen Beschluss des Stadtparlaments. Anschließend entscheidet das hessische Kabinett über die Vergabe und gibt die Hessentagsstadt bekannt.

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

Ich wüsste gern noch einmal etwas über die Zeitabläufe. Nach meiner Kenntnis hat die Stadt Hofgeismar montagabends beschlossen, sich zu bewerben, und dienstagmorgens hat die Regierung beschlossen, dass es Hofgeismar werden wird. Ist das so?

Herr Staatsminister Wintermeyer.

Frau Abg. Schott, diese Frage hat zwar jetzt nichts mit Ihrer eigentlichen Frage zu tun, nach welchen Kriterien die Hessische Landesregierung entscheidet, aber ich möchte Ihnen diese Frage gern beantworten. – Ja, es ist richtig, was Sie eben vorgetragen haben. Ich erinnere mich daran, dass die Stadtverordnetenversammlung von Kassel, die im Übrigen einen hervorragenden Hessentag hingelegt hat,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Bis auf die Landesausstellung!)

letztes Jahr, abends um 18:30 Uhr, oder so etwas, entschieden hat, der Oberbürgermeister der Stadt Kassel mir bzw. uns, muss ich hier dazusagen, der Staatskanzlei, den Beschlusstext per Fax übermittelt hat und das hessische Kabinett, welches zu diesem Zeitpunkt noch tagte, sofort entschieden hat, dass Kassel die Ausrichterstadt des Hessentags 2013 ist. Wir haben, glaube ich, gemeinsam mit Kassel eine richtige Entscheidung getroffen, und das unverzüglich.

(Beifall bei der CDU)

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Herr Staatsminister, gab es außer von Hofgeismar noch andere Bewerbungen für 2015, und, wenn ja, welche Gemeinden haben sich noch beworben?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Schaus, diese Frage haben Sie mir hier im Parlament schon einmal gestellt. Ich könnte jetzt auf die Beantwortung dieser Frage verweisen; die können Sie im Protokoll nachlesen. Ich kann Ihnen sagen, das habe ich Ihnen auch damals gesagt, dass es weitere Interessenten gegeben hat. Es hat keine weiteren Bewerbungen gegeben. Wenn sich eine Stadt bewirbt, ist man an sich schon so weit, dass man sagt: Diese Stadt kann es auch werden.

Es hat weitere Interessenten gegeben. Im Interesse der Städte und Gemeinden, die ihr Interesse geäußert haben – das habe ich Ihnen auch damals erklärt –, werden wir keine Namen von Städten und Gemeinden nennen, weil die Hessentage, in welcher Form auch immer, auch in der Zukunft stattfinden werden; und diese Gemeinden können sich wieder bewerben. Sie werden sich hoffentlich auch wieder bewerben, und wir werden positive Entscheidungen treffen.

(Holger Bellino (CDU): Sehr richtig!)

Die Zusatzfragenden haben nur eine Möglichkeit. Die Fragende selbst hätte zwei. – Damit ist die Frage beantwortet.

Ich rufe jetzt Herrn Abg. Roth mit der Frage 944 auf. Bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Sind ihr Pläne bekannt, nach denen die Zuwendungen an das Polizeipräsidium Westhessen zur Durchführung des Präventionsprogramms „Puppenbühne“ gekürzt werden sollen?

Herr Innenminister.

Herr Abg. Roth, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die sogenannte Puppenbühne ist die einzige, die es bei der hessischen Polizei gibt; das ist also schon ein Alleinstellungsmerkmal. Sie wird vom PP Westhessen eingesetzt, insbesondere für den Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, aber vor allem auch, wie ich finde, sehr wirkungsvoll für den Bereich der Prävention an Kindergärten und Grundschulen. Sie wird ausschließlich aus den dezentralen Mitteln des Polizeipräsidiums Wiesbaden, also vom PP Westhessen, finanziert.

Sie wird nicht aus den zentralen Mitteln des Innenressorts finanziert, und seitens des Polizeipräsidiums Westhessen bestehen keinerlei Pläne zur zukünftigen Kürzung von Zuwendungen. Es ist sogar so – also wir sind im Innenministerium nicht völlig geizig, sondern wir haben uns auf andere Art und Weise für diese Puppenbühne engagiert, und zwar mit der Ersatzbeschaffung eines bisher genutzten Fahrzeugs für diese Puppenbühne –, dass per Erlass an das Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung am 17.10. der Auftrag ergangen ist, eben ein solches Fahrzeug, das

ausgesondert wird, für den Transport der Ausstattung der Puppenbühne zur Verfügung zu stellen.

Okay, alles klar, die Frage ist beantwortet. – Ich rufe die Frage 945 auf. Herr Abg. Merz.

Ich frage die Landesregierung:

Wieso ist das Land Hessen im Gegensatz zu neun anderen Bundesländern bisher noch nicht der 2011 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes initiierten Koalition gegen Diskriminierung beigetreten?

Herr Staatsminister Grüttner.