Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Das täuscht, sagt Herr Dr. Arnold. Das hoffe ich doch sehr, denn sonst hätte es einen Haushaltsentwurf gegeben,und dann wäre ein solches Vorschaltgesetz auch nicht notwendig gewesen.

Wenn man sich die Details des Vorschaltgesetzes ansieht, ist es hochinteressant, festzustellen,

(Fortgesetzte Zurufe des Abg. Dr. Walter Arnold (CDU))

dass neben den Dingen, die aus unserer Sicht unstrittig sind – wie z. B. dass für die EU-Programme und deren Vorfinanzierung Dinge geklärt sein, dass auch für Wohngebäude und im sozialen Wohnungsbau Bürgschaften übernommen werden und dass sogar für die Vorbereitung des Konjunkturprogramms bestimmte Mittel bereitgestellt werden müssen –, in der Begründung davon geredet wird, dass es „personelle Engpässe in einzelnen Verwaltungsbereichen“ gebe.

(Günter Rudolph (SPD): Polizei!)

Schön wärs. – Das hätte ich gern einmal genauer gewusst. Eine Vermutung war – ich glaube, Herr Kollege

Kaufmann liegt da nicht völlig falsch –, dass nun Stellen für Staatssekretäre geschaffen werden sollen.

(Dr.Walter Arnold (CDU):Was?)

Ich frage daher:Werden mit diesem Vorschaltgesetz auch Stellen für die Staatskanzlei geschaffen? Sollen über dieses Gesetz auch die Ministerbüros aufgeblasen werden? Das ist eine nicht uninteressante Frage, die anscheinend mit der Nebenbemerkung „personelle Engpässe in einzelnen Verwaltungsbereichen“ verschleiert werden soll.

Ich sage Ihnen gleich: Wenn es dazu kommen sollte, dass das Vorschaltgesetz am Ende dazu führt, dass in diesen Bereichen Stellen aufgeblasen werden

(Widerspruch bei der CDU)

mit der Begründung, man wolle etwas für das Konjunkturprogramm tun, dann ist das eine – sage ich einmal – Hinters-Licht-Führung des Parlaments, die wir nicht hinnehmen werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LIN- KEN – Zurufe von der CDU)

Sie sagen, es sei sorgfältig gearbeitet worden. Wie viel Geld wir mit dem Vorschaltgesetz ausgeben, ist z. B. im Hochschulbereich für die einmalige Instandsetzung nicht genannt. In der Begründung ist von 75 Millionen c die Rede. Im Gesetzestext werden Sie dazu nichts finden.

Dann kommen wir dazu, dass aus unserer Sicht auch ein solches Vorschaltgesetz dem Grundsatz der Bestimmtheit nachkommen muss, was ein wesentlicher Punkt der hessischen Haushaltsordnung ist.Auch dies werden wir sicherlich nachher im Ausschuss diskutieren müssen. Deswegen auch an dieser Stelle: eine sorgfältige Beratung. Auch da wollen wir auf keinen Fall etwas verzögern.Aber wir wollen eine gesetzmäßige Beratung, die der hessischen Haushaltsordnung entspricht und die alle Vorkehrungen trifft, die notwendig sind, damit hier Recht und Gesetz eingehalten werden. In diesem Sinne sage ich Ihnen eine konstruktive, aber auch kritische Beratung auch des Vorschaltgesetzes zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Nächste Wortmeldung,Herr Abg.van Ooyen für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann in vielem dem zustimmen, was Frank Kaufmann und Norbert Schmitt hier schon gesagt haben: Die Tatsache, dass ein ordentlicher Haushalt, der Grundlage eines solchen Gebarens wäre, nicht zustande gekommen ist, liegt nicht in der Verantwortung der Fraktionen dieses Landtages, sondern der Regierung. Dass uns Art. 140 der Hessischen Verfassung zwingt, im Grunde genommen ein sogenanntes Ermächtigungsgesetz zu beschließen, ist ein Punkt, über den wir stolpern werden.

(Holger Bellino (CDU):Was haben Sie gesagt? Das darf nicht wahr sein! Wir sind in einem freiheitlichen Parlament!)

Auch wenn wir in diesem Hause trefflich darüber streiten werden, ob der Umfang der hier kozufinanzierenden In

vestitionen des Konjunkturprogrammes II ausreichend sein wird, ob dies dem Ausmaß der Wirtschaftskrise gerecht wird oder ob dies die richtige Antwort im Sinne der verteilungspolitischen Gerechtigkeit ist, ist es ein Armutszeugnis der Landesregierung, dass das Kabinett den Haushaltsentwurf erst im Frühjahr einbringt und somit der Ausnahmezustand des Nothaushaltes zum Alltag wird.

(Zuruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Wir als Fraktion haben bewiesen, dass wir uns inhaltlich an der Gestaltung der Landespolitik beteiligen.

(Judith Lannert (CDU): Sie haben wenig Ahnung!)

Herr Weimar, es ist aber das Mindeste, dass Sie zügig den Landeshaushalt in das Parlament einbringen, damit das Königsrecht des Parlaments nicht zum faulen Apfel wird. Dass sich dabei die in Berlin regierende Große Koalition der Konjunkturbremser hinstellt und im internationalen Maßstab minimale Investitionspakete und Steuergeschenke als Reformwerk feiern lässt, grenzt an faulen Zauber. Aber genauso heuchlerisch ist das Verhalten der Hessischen Landesregierung, die im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II im Bundesrat parteitaktische Spielchen treibt und andererseits hier schon mit zwei Gesetzentwürfen das vom Bund eingestellte Geld einkalkuliert.

Wir halten jedoch das Konjunkturpaket II der Bundesregierung für eine sozial- und konjunkturpolitische Fehlkonstruktion. Was ist das für ein Konjunkturpaket, wo Einkommensbezieher unter 10.000 c Jahresverdienst dürftige 0,15 Milliarden c an Steuern geschenkt bekommen,während dies bei Einkommensbeziehern ab 53.000 c Jahresverdienst 1,45 Milliarden c sind? Was ist das für eine Wirtschaftspolitik, die gesunden, weniger gesunden und notleidenden Banken 500 Milliarden c zur Verfügung stellt, sich andererseits aber weigert, die teils verfassungswidrigen Hartz-IV-Sätze für sozial Benachteiligte zur Stärkung der Binnennachfrage um jeweils 100 c und insgesamt in Höhe von 7 Milliarden c zu erhöhen?

(Beifall bei der LINKEN)

Oder ist es gerecht, auf die knappe Regulierung von ihrem Umfang her nicht verantwortbarer und begründbarer Managergehälter zu verzichten und stattdessen immer wieder die Einführung von Mindestlöhnen in Höhe von 8,71 c wie in Frankreich zu untergraben, was allein 13 Milliarden c an zusätzlicher Massenkaufkraft mit sich brächte?

Wir müssen feststellen, dass Ihre Politik, ob ohne oder mit regulärem Haushalt eine neoliberale Politik ist, die den Irrlehren der Vergangenheit des Marktradikalismus anhängt. Deshalb können Sie davon ausgehen, dass auch wir dieses Vorschaltgesetz grundsätzlich mit sehr viel Argwohn betrachten, da dieses Gesetz auch Ausdruck des Versagens der herrschenden Parteien ist. Gerade in Zeiten wie diesen ist eine nachhaltige, sozial gerechte und konjunkturstützende Wirtschaftspolitik zu betreiben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Abg. Blum für die Fraktion der FDP.

(Günter Rudolph (SPD): Oh, jetzt Haushaltsexperte!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Kollege Rudolph, die hessischen Verhältnisse der letzten Wahlperiode haben einiges Bemerkenswertes in diesem Hause zur Folge gehabt. Einer der sicherlich in der Tat zu bedauernden Umstände ist, dass es für das Jahr 2009 noch keinen verabschiedeten Haushalt gibt. Das mag man, wie es der Kollege Schmitt getan hat, dem Herrn Finanzminister ankreiden.

(Minister Karlheinz Weimar: Ich bin nicht unzufrie- den! Ich finde es gut!)

Herr Kollege Schmitt, nach den Wahrnehmungen, die wir in der vergangenen Legislaturperiode machen konnten, hat das ein Stück weit auch mit Ihrem desaströsen Organisationsversagen auf dem Weg zur Macht zu tun gehabt.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Fakt ist aber: Wir haben keinen Haushalt und haben deswegen als finanztechnische Handlungsgrundlage nur die vorläufige Haushaltsführung der Verfassung. Das ist deswegen ein Umstand, den wir schnellstmöglich aus der Welt schaffen müssen,

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Legt einen Haushalt vor!)

weil wir in schwierigen Zeiten und einem harten wirtschaftlichen Umfeld diese Regierung auch finanzpolitisch handlungsfähig machen müssen.Wir haben gerade bei der Beratung des Tagesordnungspunktes 4, des Sonderinvestitionsprogrammgesetzes, doch relativ einmütig, bei allen Unterschieden im Detail, festgestellt, dass es sinnvoll und notwendig ist, in der jetzigen schwierigen wirtschaftlichen und konjunkturellen Lage die Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten für diese öffentlichen Investitionen in nicht unerheblichem Umfange sicherzustellen und die Weichen dafür zu stellen. Das bedingt aber eben auch, dass wir die finanztechnischen Grundlagen dafür schaffen, dass die Regierung handlungsfähig ist, dass die Regierung die Umsetzung dieses Sonderinvestitionsgesetzes vorantreiben kann und die Gelder, die wir dafür brauchen, auch verausgaben kann – auf einer rechtssicheren Grundlage. Da sind wir uns hoffentlich alle einig: Da reichen Art. 140 der Hessischen Verfassung und die Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung nicht aus. Deswegen ist es richtig – ich finde es schon erstaunlich, dass wir uns über die bloße Technik so lange unterhalten können; über nichts anderes reden wir hier –, dass wir hier die Grundlage schaffen,dass die Regierung handeln kann, und zwar auch schnell und zielgerichtet.

Abschließend sei insoweit noch gesagt: Es handelt sich hier um ein Vorschaltgesetz, also um einen Vorgriff auf den Haushalt, den wir vielleicht gemeinsam, mit Sicherheit aber mit der Gestaltungsmehrheit, die wir in diesem Parlament nun einmal haben – ob es Ihnen passt oder nicht –, auch in einem ordnungsgemäßen Verfahren noch beschließen werden. Wir werden auch versuchen, das so schnell wie möglich zu tun.An der Stelle wird das Verfahren genau so sein, wie es das Gesetz, unsere Landeshaushaltsordnung und die Geschäftsordnung vorschreiben. Das ist kein Ersatzhaushalt, der heute hier beraten und beschlossen wird, sondern es ist ein Vorgriff, um die Regierung jetzt in die Lage zu versetzen, zu handeln, der

Krise entgegenzusteuern und die Investitionen zu tätigen, die notwendig sind. Deswegen brauchen wir uns an der Stelle auch gar nicht aufzuregen, brauchen auch gar nicht das Verfahren zu kritisieren.Es wird jeder von Ihnen noch genug Möglichkeiten haben, sich im ordentlichen Haushaltsaufstellungsprozess an dieser Stelle und im Ausschuss

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

sowie an allen anderen Stellen, wo Sie wollen, zu äußern und an der Debatte zu beteiligen. Jetzt ist aber entschlossenes Handeln gefordert, sowohl bei dem Investitionsgesetz als auch beim Vorschaltgesetz für den Haushalt. Mit genau dieser Entschlossenheit werden wir diese Gesetze verabschieden – mit Ihnen oder ohne Sie.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Wintermeyer hat das Wort für ein paar Sekunden. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es sind genau 30 Sekunden.

Herr van Ooyen, Sie haben im Zusammenhang mit dem Vorschaltgesetz im Hessischen Landtag vom Ermächtigungsgesetz gesprochen. Ich darf das für unsere Fraktion und auch für die FDP-Fraktion auf das Äußerste zurückweisen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Sie verlesen neuerdings Ihre Reden, weil man Ihnen seitens der Fraktion offensichtlich nicht mehr die freie Rede gestattet. Das mag sein, das ist Ihr Problem. Sie wissen aber, dass das Ermächtigungsgesetz am 23.03.1933 das Ende der deutschen Demokratie zementiert hat. Seitdem es die Bundesrepublik und das Grundgesetz in der Bundesrepublik gibt, sind Ermächtigungsgesetze ausdrücklich nicht mehr möglich. Deswegen fordere ich Sie auf, den Begriff Ermächtigungsgesetz für ein Vorschaltgesetz zum hessischen Haushalt hier und heute und jetzt zurückzunehmen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs durchgeführt worden.