Herr Minister, sind Sie nicht der Meinung, dass die in dem Brief offenkundig werdende Vermischung der Mitgliedschaft von Frau Dr. Mannes in der CDU einerseits und ihrem Amt als Bürgermeisterin der Gemeinde Mühltal andererseits im Umgangston mit kommunalen Mandatsträgern und der Landesregierung unangemessen ist?
Ich habe versucht, in der Beantwortung deutlich zu machen, dass ich den Eindruck habe, dass in dieser Gemeinde die Kommunikationsstrukturen auf beiden Seiten verbesserungsfähig sind.
Wann und in welcher Weise wurden die Jugendämter, die Einrichtungsträger und die Einrichtungen von der dreijährigen Übergangsregelung für die zum 1. September 2009 in Kraft getretene Verordnung über die Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder informiert?
Anlässlich der Kommunalkonferenz am 9. Juni 2009 in Langenselbold habe ich die hessischen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister über die neue Mindestverordnung, die finanzielle Beteiligung des Landes und die Möglichkeit der flexiblen Umsetzung der Verordnung bis zum Jahr 2012 informiert. Mit Rundschreiben vom 4. August 2009 hat das Ministerium die Trägervertreter, die Träger und die Einrichtungen ebenfalls über diesen Sachverhalt informiert.
In dem Schreiben an die Träger heißt es – insbesondere zu der Möglichkeit der flexiblen Umsetzung der Mindestverordnung –: „Gleichzeitig sollen die geltend gemachten Umsetzungsschwierigkeiten in der Anfangsphase berücksichtigt werden.“ Um hier Entspannung zu schaffen, wird den Trägern, die trotz der finanziellen Unterstützung durch das Land die neuen Standards zum 1. September 2009 nicht vorhalten können, eine Umsetzungsfrist bis zum 1. September 2012 eingeräumt. Während dieses Übergangszeitraums haben die Träger die Möglichkeit, die neuen Standards sukzessive zu gewährleisten.
Die stufenweise Einführung der neuen Mindeststandards bis zum 1. September 2012 wird durch das Landesjugendamt im Rahmen der Aufsicht über die Kindertageseinrichtungen umgesetzt werden.Ab dem 1. September 2009 wird das Landesjugendamt seine Aufsicht auf der Grundlage der neuen Mindestverordnung ausüben. Sollte ein Träger die neuen Standards jedoch nicht einhalten können, z. B. weil vor Ort nicht genügend Fachkräfte zur Verfügung stehen, so wird das Landesjugendamt dies in der Übergangsphase bis zum 1. September 2012 im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens berücksichtigen. Voraussetzung hierfür ist,dass der jeweilige Träger die bisherigen Mindeststandards erfüllt. Die flexible Übergangsregelung gilt längstens bis zum 31.August 2012.Ab dem 1. September 2012 sind die neuen Standard zwingend einzuhalten.
Am 15. Juli 2009 sowie am 31. August 2009 hat das Landesjugendamt Informationen über die Verordnung zur Neuregelung der Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder an die Jugendämter übersandt. In dem Anschreiben an die Jugendämter, dem auch die neuen Formulare für das Betriebserlaubnisverfahren beigefügt waren, wurde das Verfahren zur flexiblen Umsetzung der neuen Mindestverordnung detailliert dargestellt. Im Vorlauf hierzu hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit die Öffentlichkeit über die Mindestverordnung und ihre flexiblen Umsetzungsmög
lichkeiten durch eine Pressemitteilung vom 10. Juni 2009 informiert. Am 3. September 2009 hat das Hessische Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit häufig gestellte Fragen und Antworten zur Mindestverordnung auf seiner Internetseite veröffentlicht. Auch hier sind ausführliche Informationen zu der Möglichkeit der flexiblen Umsetzung der neuen Mindestverordnung enthalten.
Herr Minister,wann werden die Modalitäten über die Abrechnung im Zusammenhang mit der neuen Mindestverordnung geklärt sein und den Trägern und Kommunen mitgeteilt werden?
Ich gehe davon aus, dass dies innerhalb der nächsten vier Wochen nach entsprechenden Vereinbarungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt werden kann. Die Erstattung kann ohnehin erst ab dem Haushaltsjahr 2010 erfolgen.
Wie viele Frauen und Männer haben bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Hessen bis zum Stand 30. Juni 2009 Leistungen nach dem Pflegezeitgesetz beantragt und sich für bis zu sechs Monate von der Arbeit freistellen lassen?
Frau Abgeordnete, nach Auskunft der AOK Hessen, des Verbands der Ersatzkassen, der Landwirtschaftlichen Pflegekassen Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland und der IKK Baden-Württemberg und Hessen haben insgesamt 42 Frauen und vier Männer eine Pflegezeit bis zu sechs Monate in Anspruch genommen. AOK Hessen: 36 Frauen, vier Männer ; vdek: 4 Frauen; Landwirtschaftliche Pflegekasse: eine Frau, ein Mann; IKK: zwei Frauen.
Frau Abgeordnete, da uns die Angaben der Betriebskrankenkassen und der privaten Krankenkassen nicht vorlagen, können wir sie leider nicht mitteilen. Es ist immer ein bisschen schwierig, von dort Informationen zu bekommen.Aber wir können es gern noch einmal probieren.
Ist sie der Auffassung, dass der Vogelsbergkreis ein kleiner Landkreis nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IX ist?
Herr Abgeordneter, nur in diesem Sinne, also nach § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, ist der Vogelsbergkreis ein kleiner Landkreis.
Schließt die Landesregierung aus der flächigen Ausdehnung des Vogelsbergkreises oder – in Umkehrung des Gesetzestextes – aus der Tatsache, dass er keine eigene Servicestelle nach § 23 SGB IX besitzt, dass er ein kleiner Landkreis ist?
Herr Abgeordneter, wie Sie sicherlich vermuten, schließt die Landesregierung dies insbesondere aus den Einwohnerzahlen dieses Landkreises. Es handelt sich um den drittkleinsten Landkreis Hessens.
Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Sinn der Servicestellen für Behinderte nach dem SGB IX darin liegt, die Erreichbarkeit einer zentralen Anlaufstelle zu gewährleisten, und dass dies eher eine Frage der Quadratmeter oder der Busverbindungen, nicht aber der Bevölkerungszahl ist?
Herr Abgeordneter, wir orientieren uns an den Feststellungen des Landkreises. Hinsichtlich der Einrichtung einer gemeinsamen Servicestelle kam der Landkreis im Jahr 2003 nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine Notwendigkeit besteht, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner des Vogelsbergkreises strukturbedingt sehr stark in Richtung Landkreis Gießen und in Richtung Landkreis Fulda orientieren, sodass ihre Bedürfnisse durch die Einrichtungen in den angrenzenden Landkreisen abgedeckt sind.
Für den Landkreis Fulda existiert in Künzell eine gemeinsame Servicestelle, für den Landkreis Gießen direkt in der Stadt Gießen.Was den Gesetzeszweck betrifft, sind Beratung und Unterstützung nach § 23 SGB IX somit gewährleistet. Im Übrigen liegen uns zumindest seit dieser Zeit keine Beschwerden der Bewohnerinnen und Bewohner des Vogelsbergkreises vor.
Herr Minister Banzer, halten Sie es nicht für eine ungute Entwicklung, dass der Vogelsbergkreis sowohl bei den Leistungen für Behinderte als auch bei der Versorgung mit einem Frauenhaus ein weißer Fleck auf der Hessenkarte bleibt?
Ich habe erhebliche Vorbehalte dagegen, diese beiden Themen zu vermischen oder sie auch nur als Kriterien gleichzusetzen.Was das Problem betrifft, das Gegenstand dieser Anfrage war:Ich halte eine vernünftige Versorgung durch die beiden benachbarten Landkreise für gewährleistet und finde ansonsten, dass man – im Sinne der kommunalen Selbstständigkeit – den Kommunen an dieser Stelle ein ausreichendes Beurteilungsvermögen zugestehen muss.
Wann ist, nachdem die Bundesregierung einen „Gesehensvermerk“ erteilte, mit der Umsetzung des Bauprojekts Ortsumgehung bei Lampertheim-Rosengarten (B 47) zu rechnen?
Für den abwesenden Wirtschaftsminister beantworte ich die Frage wie folgt: Die Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Ortsumgehung Rosengarten in Form des „Gesehensvermerks“ zum Vorentwurf liegt dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung seit dem 6. August 2009 vor. Derzeit erarbeitet die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung – HSVV – die Planfeststellungsunterlagen zu der Maßnahme.Aufgrund der Unwägbarkeiten des sich anschließenden Planfeststellungsverfahrens im Hinblick auf mögliche Klageverfahren sowie der bisher fehlenden Finanzierungsentscheidung des Bundes kann eine zeitliche Prognose für einen Baubeginn derzeit noch nicht abgegeben werden.