Die Landesregierung plant – auch das ist klar – für die Jahre 2011, 2012 und 2013, also für die Jahre nach der Krise, verfassungswidrige Haushalte. Für 2011 plant sie eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 3,1 Milliarden c. Für das Jahr 2012 plant sie eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 2,5 Milliarden c. Auch wenn die Krise schon längst vorbei sein wird, nämlich im Jahr 2013, will die Landesregierung immer noch 2 Milliarden c neue Schulden aufnehmen.
Auch das ist interessant: Dabei steht noch eine globale Minderausgabe in Höhe von 250 Millionen c für das Jahr 2013 in diesem Finanzplan.
Ich komme jetzt auf den Handlungsbedarf zu sprechen. Die nach der Verfassung zulässige Verschuldungsgrenze wird im Jahr 2013 bei etwa 1 Milliarde c liegen. Das ist auch im Jahr 2011 so. Diese nach der Verfassung zulässige Verschuldungsgrenze wird also glatt um das Doppelte überschritten.
Das wird in der Finanzplanung dargestellt. Dazu muss ich sagen: Das geht nicht. Deswegen gibt es den Antrag der GRÜNEN. Deswegen gibt es unseren Antrag, den wir für die letzte Plenarsitzungsrunde gestellt und dort diskutiert haben, der dann aber leider im Haushaltsausschuss abgelehnt wurde.
Die GRÜNEN wollen erreichen, dass der Finanzplanung eine verfassungsgemäß gestaltete Nettokreditaufnahme zugrunde gelegt wird. Sie wollen verhindern – das wird mit diesem Finanzplan deutlich –, dass die Landesregierung mittelfristig einen offenen Bruch der Verfassung plant.
Ich glaube, so etwas kann ein Parlament überhaupt nicht hinnehmen. Die Einlassungen des Herrn Kollegen Blum und die Einlassung des Finanzministers im Haushaltsausschuss zur Funktion der mittelfristigen Finanzplanung erschrecken einen. Denn sie sind klar gesetzeswidrig.
Herr Kollege Blum, der Finanzplan stellt nicht nur eine Addition der Summen dar. Er ist eine Darstellung, wie die Haushalte gestaltet werden könnten. Der Finanzminister hat im Haushaltsausschuss erklärt, der Finanzplan sei nicht so wichtig, er werde dem Parlament nur zur Kenntnis gegeben. Er sei nur zur Information. Außerdem sei es ein Leichtes, einen geschönten Finanzplan vorzulegen.
Das war die Einlassung. Herr Kollege Blum hat das eben noch einmal erneuert. Er sagte, es sei ein Leichtes, irgendwelche Zahlen für die Steuereinnahmen hineinzuschreiben.
Das alles sagt vieles über die Denkweise in dieser Koalition. Sie zeigen damit, dass Sie einen wichtigen Baustein der Haushaltswirtschaft, nämlich den Finanzplan, nicht ernst nehmen. Schauen Sie sich bitte einmal § 50 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz an. Dort wird verlangt, dass Bund und Länder ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde legen.Abs. 7 macht deutlich – da wird es dann interessant –, dass „die Regierung... rechtzeitig geeignete Maßnahmen“ zu treffen hat, „um eine geordnete Haushaltsentwicklung... in den einzelnen Planungsjahren zu sichern“. Ich wiederhole das: „um eine geordnete Haushaltsentwicklung... in den einzelnen Planungsjahren zu sichern“.
Eine geordnete Haushaltsplanung ist aber das Gegenteil vom Aufstellen verfassungswidriger Haushalte. Da wird das Aufstellen von Haushalten verlangt, die der Verfassungsnorm entsprechen. Dagegen verstößt die Landesregierung mit dem vorgelegten Finanzplan in eklatanter Art und Weise.
Die Landesregierung hat einen Finanzplan vorzulegen, in dem die Nettoneuverschuldung unter den Nettoneuinvestitionen liegt. Sie hat im Finanzplan darzustellen, wie sie das erreichen will. Sie muss endlich offenbaren, wo und wie sie den Hebel ansetzen will.Das kann sie etwa bei den Personalkosten,bei den Sachkosten,bei den Programmen oder bei den Investitionen tun.
Sie muss sagen, ob sie die landesspezifischen Einnahmen erhöhen will. Herr Kollege Blum, das betrifft die Frage der Höhe der Steuern. Oder will sie den Kommunen noch stärker in die Tasche greifen,als sie das schon angekündigt hat? Bei einer vorgesehenen Nettokreditaufnahme im Jahre 2013 in Höhe von 2 Milliarden c unterstellt sie, dass sie die Kommunen schon um 400 Millionen c rasiert hat. Das kommt noch obendrauf. Das ist die einzige Stelle im Kommunalen Finanzausgleich, an der die Landesregierung einmal dargestellt hat, wo sie herangehen will.
Entweder drücken Sie sich darum,darzustellen,wie Sie zu einem verfassungsgemäßen Haushalt kommen wollen, oder Sie planen tatsächlich einen kühlen Verfassungsbruch. Es kann nur eines von beiden sein.
Wir werden das sicherlich nicht hinnehmen. Es wird sicherlich nicht so sein, dass wir solche Haushalte nach den Krisenjahren akzeptieren werden.
Herr Kollege Schork, Sie können mit 2010 vieles begründen. Zu den 3,4 Milliarden c haben wir nachgerechnet, dass davon nicht einmal die Hälfte krisenbedingt ist und der größere Teil strukturell aus den Zeiten der absoluten Mehrheit der CDU stammt. Es gab auch ein Vorgängertun mit der FDP. Sie treiben strukturell ein Defizit von 2 Milliarden c vor sich her.
Es ist klar. Es sind jetzt konjunkturbedingt 3,4 Milliarden c notwendig.Aber Sie sehen es auf der Linie der Entfernung von dem Krisenjahr immer mehr, dass am Ende mindestens 2 Milliarden c bleiben. Das ist – wie gesagt – das Doppelte über der Verfassungsgrenze.Wir werden das sicherlich nicht hinnehmen. Wir werden den Staatsgerichtshof und die Berichterstatterin Wolski noch einmal fordern. Sie kann sich dann auf das Hausfrauenprivileg berufen.
Meine Damen und Herren, wenn CDU und FDP durch Volksabstimmung die Nullverschuldung in die Hessische Verfassung schreiben wollen und gleichzeitig einen verfassungswidrigen Haushalt vorlegen – durch die Finanzplanung wird deutlich, dass Sie das vorhaben –, werden wir sicherlich eine interessante Diskussion in diesem Land haben.Auf diese Debatte freue ich mich.Dann kann man endlich einmal diskutieren, weil sonst leider die Bürger die Finanzplanung und Verschuldung nur am Rande interessieren. Die Debatte wird wirklich eine Diskussion über den Finanzzustand in diesem Land, wenn Sie eine Veränderung der Hessischen Verfassung vornehmen wollen. Machen Sie es doch bitte zur Kommunalwahl. Wir freuen uns.
Dann werden wir zweierlei thematisieren: einmal wie elend dieses Land mittlerweile finanzpolitisch aufgestellt ist und dass Sie gleichzeitig die Kommunen dafür bluten
lassen wollen. Ich freue mich auf die Debatte. Legen Sie Ihre Vorstellungen endlich vor, wie Sie in der Verfassung die Nullverschuldung festschreiben wollen.
Das haben Sie doch in Ihrem famosen Koalitionsplan angekündigt,Herr Kollege Blum.Die Landesregierung hat – das kommt hinzu – nach der Änderung des Grundgesetzes mit dem Stichwort Nullverschuldung eine gesteigerte Pflicht zur Konsolidierung. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Länderhaushalte zwar vom 1.Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2019 von der Neuverschuldung noch abweichen dürfen.Aber: „Die Haushalte der Länder sind so aufzustellen, dass im Haushaltsjahr 2020 die Vorgabe aus Art. 109 Abs. 3 Satz 5 erfüllt wird.“ Das ist der Art. 143d Abs. 1 Satz 4 Grundgesetz.
Meine Damen und Herren, in der Begründung, übrigens von CDU und SPD eingebracht, heißt es dazu: „Satz 3 überantwortet dem Landesgesetzgeber die Aufgabe, die Zielvorgabe aus Art.109 Abs.3 Satz 5 im Jahr 2020“ – jetzt kommt es – „durch entsprechende Gestaltung der Haushalte in der Übergangsphase sicherzustellen.“ Was Sie in dem Finanzplan vorgelegt haben, ist nicht die Sicherung der Konsolidierungsschritte, sondern es ist genau das Gegenteil. Sie entfernen sich immer weiter von der Frage der Nullverschuldung in diesem Land.
Herr Schork, Sie gehen von Krisenjahren aus. Was ist das denn für eine Mentalität? Sie gehen von einem Krisenjahr und 2004 aus und sagen: Es wird immer ein bisschen weniger. – Das erinnert mich an einen Alkoholiker, der täglich zwei Kasten Bier trinkt und sagt: Ich trinke jetzt jedes Jahr eine Flasche weniger.– Das ist Ihre Mentalität an dieser Stelle.
Ja, 24 Jahre, bravo, wenn Sie so lange warten wollen. Danke schön, Sie können rechnen.Aber es kommt darauf an, welche Kisten Sie gerade meinen. Herr Kollege, wir müssen aber ein bisschen früher hinkommen, finde ich. Das sollte gemeinsames Ziel sein. Deswegen sage ich Ihnen: Die Landesregierung plant kühl und sehr kühn einen Verfassungsbruch, weil sie längst nicht mehr die Haushaltsprobleme dieses Landes – Sie schieben 2 Milliarden c als strukturelles Defizit vor sich her – im Griff hat.
Die Finanzplanung offenbart den Verfassungsbruch. Deswegen kann man guten Gewissens den Finanzplan 2009 bis 2013 als ein Dokument eines geplanten Verfassungsbruchs bezeichnen. Das kann die Opposition in diesem Land nicht akzeptieren. Deswegen ist auch die Debatte am heutigen Tag notwendig.
Vielen Dank, Herr Kollege Schmitt. – Für die Landesregierung hat nun Herr Finanzminister Weimar das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Abg. Schmitt, alles, was Sie gesagt haben, kommt immer wieder und ist ziemlich weit an der Sache vorbei. Aber mit dem „geplanten Verfassungsbruch“ – Sie sollten sich wirklich schämen,
Vielleicht ein kurzer Hinweis darauf: Die mittelfristige Finanzplanung ist darauf angelegt, dass die Landesregierung versuchen soll, über fünf Jahre im Voraus eine realistische Darstellung der Einnahmen- und Ausgabensituation zu erbringen. Vielleicht wird die Aufgeregtheit ein wenig reduziert, wenn man sieht, dass bei der mittelfristigen Finanzplanung 2007 praktisch alle Bundesländer und der Bund davon ausgehen konnten, dass wir im Bereich der Jahre 2008, 2009 bis 2010, 2011 ausgeglichene Haushalte haben werden.
Wir haben innerhalb von wenigen Monaten Steuerausfälle bekommen, beginnend im Herbst 2008, mit einer abrupten Entwicklung, wie wir sie noch nie hatten, die jetzt dazu führt, dass die Gesamtverschuldung von Bund und Ländern in diesem Jahr um über 100 Milliarden c ansteigt, im nächsten Jahr um über 130 Milliarden c.
Hören Sie doch zu. Wenn Sie hier so ein Zeug erzählen, dann wäre es vielleicht ganz gut, wenn Sie einfach zuhören, Herr Schmitt. Es ist ja Ihr Problem, dass Sie nicht zuhören, sondern dass Sie sich Ihre eigene Welt an der Stelle basteln.