Letzte Bemerkung. Das sei die Vorbereitung einer Zusammenlegung der Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, da bitte ich, zu trennen. Ich weise noch einmal darauf hin, dass ich hier mit voller inhaltlicher Überzeugung einen Vorschlag eingebracht habe, den uns, dem Justizministerium, der Präsident des Landessozialgerichts vorgetragen hat. Man kann Herrn Dr. Klein alles Böse dieser Welt unterstellen, aber er möchte nun wirklich keine Zusammenlegung der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben. Uns jetzt die Motivation zu unterstellen,wir legten das vor,damit wir Vorbereitungen treffen könnten, liegt ebenfalls neben dem Sachverhalt.
Ich will aber nicht darüber hinwegtäuschen, Ihnen zu sagen, dass ich es sehr gut finde und dass es auch die Landesregierung sehr gut findet, dass in der Koalitionsvereinbarung auf Bundesebene Folgendes steht – ich zitiere –:
Um den Mitteleinsatz der Justiz effizienter gestalten zu können, eröffnen wir den Ländern die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- und Sozialgerichte unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit zu einheitlichen Fachgerichten zusammenzuführen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen nur mitteilen, dass wir darüber am Rande einer Justizministerkonferenz vor ungefähr zehn Tagen in Berlin nicht nur mit Kolleginnen und Kollegen der Liberalen – wir sind da jetzt ganz schön viele geworden – und mit den CDU-Kollegen, sondern auch mit Sozialdemokraten gesprochen haben. Ich könnte Ihnen den einen oder anderen Justizminister mit einem SPD-Parteibuch nennen,was ich hier nicht tue, der es ebenfalls sehr vernünftig findet, dass eine Zusammenlegung möglich ist.
Hören Sie bitte auf, in irgendeiner Weise irgendwelche Bilder zu stellen. Warten wir erst einmal ab, wie auf Bundesebene die weitere Entwicklung ist. Da gibt es die Debatte zu dem Thema: Ist eine Grundgesetzänderung notwendig,ja oder nein? Die Fachleute wissen,was ich damit meine. Wir strukturieren jetzt aber bitte zuallererst
die Sozialgerichtsbarkeit in Hessen effizient und machen klare Zuständigkeitsregeln. Ich bedanke mich bei den Fraktionen der Regierung, aber genauso bei den GRÜNEN dafür, dass sie mit ihrer Enthaltung jedenfalls deutlich machen, dass der Gesetzentwurf relativ verständlich und dafür relativ vernünftig ist. – Vielen herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz.
Ich komme damit zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU und der FDP. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen der SPD und DIE LINKE.Wer enthält sich? – Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen und wird zum Gesetz. – Vielen Dank.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens – Drucks. 18/1401 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie unter den Fraktionen vereinbart, bringe ich diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache ein, und zwar handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens, Drucks. 18/1401.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2008 zu verschiedenen existierenden Nichtraucherschutzgesetzen entschieden und den Gesetzgebern zwei Wege empfohlen, zum einen einen umfassenden Nichtraucherschutz, auch in der Gastronomie ohne Ausnahmen. Dem entspricht unser Gesetzentwurf. Wir haben bereits im Verfahren einen Gesetzentwurf von CDU und FDP, Drucks. 18/1160. Der zweite Weg des Bundesverfassungsgerichts umfasst nämlich, die Ausnahmen zu regeln.
Wir haben im Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit für den 14. Januar nächsten Jahres eine öffentliche Anhörung vereinbart. Ich bitte um die Überweisung an
den Ausschuss, zur Vorbereitung der entsprechenden Anhörung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Kollegin Schulz-Asche, vielen Dank. – Das war also die Einbringung des Gesetzentwurfs. Es ist keine Aussprache vorgesehen.
Der Gesetzentwurf soll zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Arbeit, Familie und Gesundheit überwiesen werden.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz – Drucks. 18/1366 zu Drucks. 18/856 –
Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 18/1247 in zweiter Lesung anzunehmen.
Bericht: Erstens. Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 16. Plenarsitzung am 7. Juli 2009, der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/1218, am 8. Oktober 2009 und der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1247, am 4. November 2009 überwiesen worden.
Zweitens. Der Innenausschuss hat zu dem Gesetzentwurf am 3. September 2009 eine öffentliche mündliche Anhörung durchgeführt.
Drittens. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. November 2009 beraten und einstimmig die zuvor wiedergegebene Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Zuvor war der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/1247, einstimmig angenommen worden. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD,Drucks.18/1218,ist mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt worden.
Vielen Dank, Herr Dr. Müller. – Ich darf dazu die Aussprache eröffnen. Als Erster hat Herr Kollege Franz für die SPD-Fraktion das Wort. Herr Franz, die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben das Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zum Anlass genommen, uns Bewertungen aus der Anhörung in der Form zueigen zu machen, dass wir bestimmte Argumente aufgenommen haben. Ich möchte vorher aber noch einmal auf einige Punkte eingehen, die zwar diskutiert wurden, hier aber letztendlich nicht durch Änderungsanträge dokumentiert sind.
Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Diskussion,die auch vom Landesfeuerwehrverband in Bezug auf die Altersgrenze geführt wurde. Diese Erweiterung wurde vom Landesfeuerwehrverband abgelehnt. Bisher ist es so:Von 60 bis 62 Jahre kann man das freiwillig machen. Dieses Gesetz sieht jetzt vor, dass man das auch bis 65 Jahre machen kann. Auch wir teilen die Auffassung: Wenn es um freiwillige Feuerwehren geht, dann trauen wir den Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren zu, selbst zu entscheiden, ob sie ihren Dienst für die Allgemeinheit in der freiwilligen Feuerwehr bis 65 Jahre leisten wollen.
Eines sehen wir in dieser Situation nicht: dass daraus eine eventuelle Verlängerung für die Hauptamtlichen im Bereich der Schichtarbeit abgeleitet wird. Es ist vollkommen klar, auch für die SPD-Fraktion: Wer sich im 24-StundenDienst, rund um die Uhr und sonn- und feiertags für die Allgemeinheit einsetzt, hat einen Anspruch darauf, dass seine Dienstzeit mit 60 Jahren beendet ist. Alle statistischen Unterlagen belegen, dass gerade die Lebenserwartung von Personen, die im Schichtdienst arbeiten – noch dazu in drei Schichten –,kürzer ist.Aus diesem Grunde sehen wir diese Besorgnis nicht.
Eine Randerscheinung der Diskussion war § 8, in dem es um die altersgerechte Ausstattung für die Bambini-Feuerwehren ging. Ich hoffe sehr, wahrscheinlich im Einklang mit vielen Kommunen, dass dadurch nicht erhebliche Kosten auf die Kommunen zukommen. Hier wurde vom Präsidenten Ackermann formuliert:Ab und zu ein Handlauf oder vielleicht ein zusätzlicher Kleiderhaken, das wäre es. – Ich hoffe sehr, dass es bei dieser Einschätzung bleibt und die Praxis vor Ort uns nicht eines Besseren belehrt.
Wir haben die Anhörung zum Anlass genommen, in drei wesentlichen Punkten Änderungsanträge zu stellen. Darauf möchte ich noch einmal kurz eingehen. Wir haben uns dafür entschieden, den Kostenersatz für die Aufwendungen der Hilfsorganisationen bei überörtlichen Einsätzen zu regeln.Das heißt,sie haben einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Kosten. Im Ausschuss gab es eine kleine Diskussion darüber. Mich hat die etwas lapidare Ausführung sehr gewundert: „Die bekommen genug Geld“. Wenn das so wäre, wäre es nicht ganz nachvollziehbar, dass man im Jahr 2006 die zusätzlichen Kosten für die Fußballweltmeisterschaft bezahlt hat.
Es kann doch nur eines gelten: Entweder haben sie genug Geld, um die zusätzlichen Aufgaben zu erfüllen, oder sie haben es nicht. Wir wollen es nicht immer dem Goodwill des Ministers überlassen, dass eine solche Genehmigung erteilt wird, weil die finanziellen Belastungen für die Hilfsorganisationen doch sehr groß sind.
Des Weiteren wollen wir den Sonderstatusstädten Hanau, Marburg, Gießen, Fulda, Rüsselsheim und Bad Homburg
die Möglichkeit eröffnen, dass sie bei dem überörtlichen Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe ihre Mehrkosten bei den Personal- und Sachkosten auch in die entsprechenden Rechnungen umsetzen können. Ich glaube, das ist nicht nur recht und billig;denn gerade diese Städte leisten durch ihre fachlich hoch qualifizierten Brandschutzleistungen Erhebliches für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und auch für den Katastrophenschutz.
Des Weiteren haben wir vorgeschlagen, dass die Kommunen ihre Vorhaltekosten umsetzen können.Bisher werden bis zu 20 % als Eigenbehalt registriert. Wir wollen das gern auf 90 % erhöhen.Es würde den Kommunen gut tun, eine zusätzliche finanzielle Entlastung zu haben.
Leider ist es so – das wurde eben schon vorgetragen –, dass diese Änderungsanträge nicht angenommen wurden. Sie haben unsere Anträge abgelehnt. Letztendlich haben Sie die Anliegen der Hilfsorganisationen und der Kommunen nicht zu Ihren eigenen gemacht, was wir sehr bedauern. Dennoch haben wir uns entschieden, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil die freiwilligen Feuerwehren in diesem Lande darauf vertrauen können und müssen, dass sich eine breite Mehrheit in diesem Landtag für den gesetzlichen Rahmen ausspricht und damit eine Plattform bietet, dass sie wissen: Sie können auf uns im Hessischen Landtag vertrauen.
Aus diesem Grunde kann ich Ihnen, wie eben vorgetragen, sagen:Wir bedauern, dass die Änderungsanträge von Ihrer Seite nicht angenommen worden sind.Aber wir werden dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben.– Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist doch gut, dass wir am Ende der heutigen Plenarrunde
es kommt noch einer; gut –, beim vorletzten Tagesordnungspunkt einen Gesetzentwurf einstimmig verabschieden, der, wie ich glaube, doch nicht so unwichtig ist, wie das manche immer meinen.Wir reden hier immerhin über den Brand- und Katastrophenschutz in Hessen. Ich glaube, dass der Gesetzentwurf, der uns von der Landesregierung vorgelegt worden ist, im Großen und Ganzen das abdeckt, was wir in Hessen im Brand- und Katastrophenschutz brauchen, und dass die Regelungen, die dort getroffen sind, nachvollziehbar und einsichtig sind.
Immerhin geht es hier um 75.000 Aktive bei der hessischen Feuerwehr und um 29.000 Personen, die in der hessischen Jugendfeuerwehr mitarbeiten. Der Gesetzentwurf ist also nicht ganz unwichtig. Von daher glaube ich, dass es ein wichtiges und richtiges Signal ist, wenn der Hessische Landtag solch einem Gesetzentwurf mit einer ganz breiten Mehrheit zustimmt.