Protokoll der Sitzung vom 08.12.2009

Frau Kollegin Schott, ich glaube, wir sollten die Lektüre des Gesetzentwurfs der Landesregierung noch etwas ausdehnen. Dann würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass es sowohl in den Entwürfen für Gesetze zum Strafvollzug und zur U-Haft als auch in dem vor über zwei Jahren verabschiedeten Gesetz zum Jugendstrafvollzug eine Gleichstellung des Resozialisierungsgedankens mit dem Aspekt der Sicherheit der Bevölkerung gibt.

Dazu gehört, dass eine Einrichtung, die, wie der Reso – so nennen wir ihn im Jargon –, seit 30 Jahren erfolgreich arbeitet, nicht nur durch eine Feier unterstützt worden ist, die vor einigen Wochen in der guten Stube, nämlich im Schloss Biebrich,stattgefunden hat,sondern dass auch aus dem Ministerium heraus die notwendige Zuarbeit organisiert wird.Alles gehört zusammen; nichts sollte man separat sehen.

(Beifall bei der FDP)

Ich rufe die Frage 162 auf. Frau Abg. Dorn.

Ich frage die Landesregierung:

Plant die Landesregierung mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung eine neue Vergabeverordnung, in der für zulassungsbeschränkte Studiengänge die Quoten für Studienplätze, die ausschließlich mit Studierenden aus Nicht-EU-Ländern besetzt werden dürfen, von derzeit 8 v. H. bei ZVS-Studiengängen und 10 v. H. bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen auf 5 v. H. reduziert werden sollen?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, der Unterausschuss Vergabeverordnung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen hat auf seiner 144. Sitzung am 3. und am 4. November 2009 mehrheitlich beschlossen, dem Verwaltungsausschuss der ZVS zu empfehlen, die mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Vergabeverordnung ZVS in Studiengängen des zentralen Vergabeverfahrens bestimmte Quote für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die Nichtdeutschen gleichgestellt sind, von derzeit „bis zu 8 v. H.“ ab dem Wintersemester 2010/2011 auf „bis zu 5 v. H.“ abzusenken. Sollte der Verwaltungsausschuss der ZVS auf seiner nächsten Sitzung der Beschlussempfehlung des Unterausschusses folgen, wären die entsprechenden Vorschriften der Vergabeverordnung ZVS für die zentralen Vergabeverfahren zum Wintersemester 2010/2011 in allen Ländern zwingend anzupassen.

Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen ist, im Gegensatz zu anderen Bundesländern,eine Anpassung an die Quote bei Studiengängen des zentralen Vergabever

fahrens nicht vorgesehen. Überlegungen, ob auch in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen an den Hochschulen des Landes die Höhe der Quote verändert werden müsse, werden derzeit nicht angestellt.

Zusatzfrage, Frau Abg. Dorn.

Frau Ministerin, wie beurteilen Sie, dass von einer solchen Regelung gerade Medizinstudierende aus der sogenannten Dritten Welt betroffen wären, deren gute Ausbildung für die Menschen in ihren Heimatländern elementar ist?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Die Regelung, nach der Sie gefragt haben, befindet sich im Moment im Verfahren. Diejenigen der ZVS-beschränkten Studiengänge, die Sie beschreiben, betrifft das nicht; denn die Quote wird schon jetzt nicht ausgeschöpft.

Herr Dr. Spies stellt eine Zusatzfrage.

Frau Staatsministerin, wie beurteilt die Landesregierung denn Folgendes? Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wie dem der Medizin wird die Ausländerquote immer ausgeschöpft, weil diese Studiengänge hoch überbelegt sind. Für Marburg kann man das bemessen. 14 der 22 Studienplätze wären von dieser Absenkung betroffen. Wie beurteilt die Landesregierung denn das Vorhaben, die Ausländerquote in den zulassungsbeschränkten Studiengängen herunterzusetzen,geht es dabei doch auch um grundsätzliche Erwägungen, werden dort doch Studienplätze für Bürger aus anderen Ländern,die gerade auch in der Medizin zur Verfügung gestellt werden, infrage gestellt?

Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Abstimmung auf der Länderebene erfolgt so, dass sie mehrheitlich oder einvernehmlich getroffen wird.Ich halte diese Absenkung für zumutbar.

Wir kommen damit zu Frage 163 der Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch ist der Anteil der Bildungsausgaben für 2009, der für Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Schultypen aufgewendet wird?

Frau Staatsministerin Henzler.

Frau Abg. Cárdenas,Aussagen zu den in der Fragestellung angesprochenen Bildungsausgaben sind zum jetzigen Zeitpunkt ausschließlich für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Juli 2009 möglich. Aussagen zu den Bildungsausgaben im Gesamtjahr 2009 können erst zu Beginn des nächsten Jahres gemacht werden. Die Istkosten der Bildungsausgaben belaufen sich für den angegebenen Zeitraum auf insgesamt 2.038.174.640 c.

Wir kommen damit zu Frage 164 des Herrn Abg. Franz.

(Wortmeldung des Axel Wintermeyer (CDU))

Herr Kollege Wintermeyer, Sie erhalten zur Geschäftsordnung das Wort.

Herr Präsident, ich will unserem neuen Fraktionsmitglied Franz diese Frage nicht zulassen. Schauen Sie einmal, was hinter dem Namen Franz steht.

Herr Kollege Wintermeyer, ich hätte jetzt geschwiegen. Dann wären wir einer mehr gewesen.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU)

Herr Kollege Franz, Sie haben das Wort.

Ich bin Sozialdemokrat und bleibe es auch.

(Beifall bei der SPD)

Ich frage die Landesregierung:

Woran liegt es, dass ihre Rechtsverordnung zum Feuerwehrführerschein und damit verbundene konkrete Handlungsgrundlagen für die Kommunen und Feuerwehren noch nicht vorliegen?

Herr Innenminister Bouffier.

Herr Kollege,wir sind da alle sehr engagiert,damit wir das mit dem Feuerwehrführerschein nach Möglichkeit bundeseinheitlich einfacher regeln können. Daran arbeiten wir.

Die Sache ist nicht ganz einfach. Zurzeit versuchen das Wirtschafts- und Verkehrsministerium, das Arbeitsministerium und das Innenministerium, die Themen Verkehrsrecht, Verkehrszulassungsrecht, Ordnungsrecht und Rettungsdienst irgendwie vernünftig unter einen Hut zu bringen.

Das Problem haben alle Länder. Die Einzigen, die das Problem bisher gelöst haben, sind die Bayern. Zumindest teilen sie das mit.

Wir sind so weit, diese bayerische Lösung auch anzustreben. Ich bin zuversichtlich, dass wir das vielleicht bis zum Ende des Jahres noch hinbekommen.

Herr Abg. Franz stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen: In Bayern gilt das schon seit dem 16. Oktober 2009. Ich habe trotzdem eine Zusatzfrage. Wird sich das Land Hessen an den dann den Kommunen zusätzlich entstehenden Kosten beteiligen?

Herr Innenminister.

Das Land Hessen zahlt für die Kommunen und den kommunalen Brandschutz freiwillig viele Millionen Euro. Das wissen Sie genau. Deshalb sehe ich keinen Raum für zusätzliche Förderungen.

Wir kommen zu Frage 165 des Herrn Abg. Klose.

(Zuruf: Es übernimmt Frau Erfurth!)

Ich frage die Landesregierung:

Welche Informationen liegen der Landesregierung vor, die die Aussagen des Hofgeismarer Bürgermeisters Heinrich Sattler in der „Hessenschau“ vom 5. Oktober 2009 unterstützen, bis zum Jahresende 2009 sei die Suche nach einem Investor für das geplante Ferienresort Beberbeck abgeschlossen?

Die Frage wurde von Frau Erfurth gestellt.– Das Wort hat der Herr Minister für Wirtschaft,Verkehr und Landesentwicklung.

Mir liegen keine über die Berichte der Medien hinausgehenden Informationen vor.

(Lachen des Abg.Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Frau Abg. Erfurth stellt eine Zusatzfrage.