Herr Innenminister,meines Erachtens haben Sie eben auf die Frage der Frau Öztürk nicht richtig geantwortet. Ich möchte sie einfach noch einmal in Form von zwei kleinen Unterfragen stellen.
Erstens.Wenn die Sicherung des Lebensunterhalts wieder Voraussetzung für eine Berücksichtigung als Härtefall sein soll, werden Sie als Innenminister, als letzte Instanz, davon absehen, das Entsprechende zu fordern, wenn es um Familien geht, bei denen für die Männer oder die Frauen keine entsprechende Möglichkeit besteht, weil die Menschen in Ausbildung sind oder weil es um die anderen Fälle geht, die wir eben besprochen haben?
Zweitens. Haben wir die neue Regelung für die Härtefallkommission so zu verstehen, dass das genau möglich ist, wenn sie z. B. in Ausbildung sind, dass dann davon abgesehen werden kann?
Einen konkreten Fall kann ich Ihnen nennen. Wir haben im Augenblick im Petitionsausschuss einen Fall, der demnächst zur Härtefallkommission gehen könnte. Ich weiß nicht, ob das geschehen wird. Ich bin nicht Berichterstatterin. Da geht es um eine alleinerziehende Mutter mit sieben Kindern.
Wie sieht es da aus? Einer studiert. Zwei stehen kurz vor dem Abitur. Die anderen sind in der Schule.
Wenn Sie es so halten wollen, dass die Sicherung des Lebensunterhalts notwendig ist, damit diese Personen als Härtefall anerkannt werden, dann kann ich dazu nur sagen, dass diese Leute keine Chance haben. Ich möchte darauf gerne eine Antwort haben.
Meine Damen und Herren,es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes, Drucks. 18/1603 zu Drucks. 18/775.
Wer in zweiter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Stimmt jemand dagegen?
Ich habe das gefragt. – Enthält sich jemand der Stimme? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen
die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung – Drucks. 18/1605 zu Drucks. 18/1053 –
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung, Drucks. 18/1053: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig bei Enthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 21. Plenarsitzung am 17.September 2009 überwiesen worden.
Herr Kollege, ich muss Sie unterbrechen, einen Augenblick. – Ich warte, bis im Gang die Gespräche fertig sind. Dann machen wir weiter.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 26. November 2009 beraten und die genannte Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen.
Zuvor war der mündliche Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt worden,Art. 1 Nr. 2 wie folgt zu fassen:
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Reißer für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Kommunalisierungsgesetz war vor fünf Jahren eine der größten Veränderungen, die wir in der Landesverwaltung je vorgenommen haben. Wir haben damals, 2004, ein Gesetz vorgestellt, das die Aufteilung von staatlichen und kommunalen Bediensteten aufgab. Damit wurden zum ersten Mal 1.700 Mitarbeiter in die kommunale Verantwortung übergeben.
Das Ziel war es, Effizienzsteigerung zu erreichen, indem in den Kreisen und kreisfreien Städten nicht mehr in die staatliche und kommunale Verantwortung unterteilt wurde. So damals diskutiert, wurde aufgrund der schriftlichen Anhörung heute von allen Seiten versucht, dem gerecht zu werden. Es ist gelungen, mit der kommunalen Familie ein Einvernehmen zu erzielen. Das ist in dieser Weise bemerkenswert.
Schauen wir uns nun das Ergebnis an, muss man auch parteiübergreifend feststellen, dass sich die Praxis aus Sicht des Landes, aber auch Sicht der Kommunen bestens bewährt hat. Es ist positiv für die Qualität eines Gesetzes, dass es nach fünf Jahren der Überprüfung nur einer geringfügigen Korrektur bedarf.
Wir haben deswegen mit dem Änderungsantrag, um auf die Zahlen zu kommen, die Kostenerstattung für die Landkreise stufenweise auf jährlich 100.000 c erhöht.Die Kostenerstattung an die kreisfreien Städte erhöht sich auf einen jährlichen Festbetrag von 350.000 c. Damit wird dazu beigetragen, dass Mitarbeiter, die früher im Landesdienst beschäftigt waren, weiterhin ihre persönliche Entwicklung und ihre beruflichen Chancen weiter wahrnehmen können. Es war wichtig, dies sicherzustellen.
Deswegen sind diese geringfügigen Anpassungen notwendig geworden. Deswegen begrüßt die CDU-Fraktion – mit Sicherheit auch die FDP-Fraktion – den Gesetzentwurf. Im Innenausschuss, das hat der Kollege berichtet, hat es dafür eine Mehrheit gegeben – bei geringfügiger Enthaltung. Ich glaube, Sie davon überzeugen zu können, dass diesem Gesetzentwurf letztendlich das ganze Haus zustimmen kann. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als mit diesem Gesetz die Aufgaben vom Land auf die Landräte und Oberbürgermeister übertragen worden sind, gab es wenig Kritik. Das ist schon von dem Kollegen angesprochen worden. Allerdings, das muss man sehen, standen doch in erster Linie die damit verbundenen finanziellen Aspekte im Vordergrund und die Frage, ob der finanzielle Ausgleich ausreichend ist.
Schon damals haben wir GRÜNE zu bedenken gegeben, dass bei dieser Verlagerung auch die Qualität gewährleistet und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei uns im Augenmerk sein muss,und nur an den finanziellen Aspekt zu denken zu kurz gedacht ist.
Nun haben wir bei dieser Änderung mit vorliegen, dass die vereinbarten Ausgleichszahlungen aufgestockt werden sollen. Ich kann Ihnen sagen, das können wir durchaus nachvollziehen.Allerdings muss man auch feststellen, der Hessische Städtetag hat noch Kritik geäußert und unter anderem gesagt, dass er sich höhere Zahlungen wünschen würde.
Natürlich ist es so, dass all unsere Befürchtungen von damals nicht ausgeräumt werden konnten. Sie spiegeln sich in den kritischen Beiträgen der Veterinäre und der Lebensmittelprüfer wider, wie sie in der Anhörung zu hören waren. Gerade in den Bereichen Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gibt es Probleme, die nicht wegdiskutiert werden können. Ich denke, Sie haben noch den Vortrag von der Kollegin Dorn von heute Morgen im Ohr. Die Defizite und auch die von uns damals erhobenen Forderungen sind dort ausdrücklich geschildert worden.
Wir müssen feststellen, eine grundlegende Evaluierung hat es zu diesem Gesetz nicht gegeben. Wir sind aber der Meinung, die wäre dringend notwendig gewesen.
Nur so können Schwächen aufgezeigt und diese dann abgestellt werden. Aus diesem Grunde haben wir den Vorschlag gemacht, die Befristung eben nicht bis 2014 einzuräumen, sondern zu reduzieren, damit eine grundlegende Evaluierung vorgenommen werden kann. Aber, das müssen wir auch sagen, unser Antrag ist im Ausschuss nicht angenommen worden. Das finden wir bedauerlich.
Grundsätzlich – der Kollege hat es gesagt – finden wir die Richtung des Gesetzes gut.Wir können damit leben. Deshalb werden Sie sehen, wir werden uns bei diesem Gesetzentwurf enthalten. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben des Landrats sowie des Oberbürgermeisters als Behörden der Landesverwaltung wird heute in der zweiten Lesung verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass CDU und FDP zustimmen werden. Wie sich andere verhalten werden, werde ich noch begründen. Es wurde von dem Kollegen Reißer erwähnt, dass vor fünf Jahren, im Jahre 2004/2005, mit der Überleitung von 1.700 Menschen, die in der Landesverwaltung beschäftigt waren, in die Kommunalverwaltung die entsprechenden Aufgaben, die dazugehören, übergegangen sind – eine sicherlich immense Leistung,die dahintersteht. Das will ich durchaus bestätigen.
Wenn das so ist, dass das eine wirklich bedeutende Entwicklung im Bereich der Landesverwaltung/Kommunalverwaltung war, dann ist es unsere Auffassung, dass man bei einer so bedeutenden Vorgeschichte eine echte Evaluierung hätte machen müssen. Die Effizienzsteigerung, die mit diesem Gesetz in Aussicht gestellt wurde, wäre von uns Abgeordneten gerne einmal daraufhin bewertet wor
den, ob das eingetreten ist. Ich glaube, das wäre durchaus das Selbstverständnis des ganzen Hauses gewesen.
Wenn man allerdings, wie es die Landesregierung nun gemacht hat, mit den Spitzenverbänden bilaterale Gespräche geführt hat, so ist festzustellen: Es ist vom Landkreistag uneingeschränkte Zustimmung konstatiert worden; der Hessische Städtetag hat auf bestimmte personelle Defizite hingewiesen,was in der etwas höflichen Form lautet: Die Regelung wird als positiv, dennoch als unzureichend bewertet. – Eine höfliche Umschreibung, dass man in einigen Punkten durchaus noch Kritik hat.