Es liegen Ihnen weiterhin zwei Änderungsanträge zu Tagesordnungspunkt 8 vor,sowohl ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, als auch ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Förderung von Infrastrukturinvestitionen in Hessen, Drucks. 18/27, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 02.03.2009, Drucks. 18/121.
Nächster Änderungsantrag ist zu Tagesordnungspunkt 9 von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/129, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung der vorläufigen Haushaltsführung und zur Investitionssicherung (Vorschaltgesetz 2009), Drucks. 18/228, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 02.03.2009, Drucks. 18/122.
Ein Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 6 der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/134, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Anpassung des Beamtenrechts in Hessen an das Beamtenstatusgesetz, Drucks. 18/26, in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom 18.02.2009, Drucks.18/65.Dieser wird in den nächsten Minuten an Sie verteilt und zusammen mit Tagesordnungspunkt 6 aufgerufen.
Interfraktionell hat man sich darauf verständigt, dass die Fristen des § 15 bei der zweiten Lesung der Tagesordnungspunkte 8 und 9 außer Kraft gesetzt werden.Deshalb können heute die zweiten Lesungen stattfinden, obwohl der Haushaltsausschuss erst gestern getagt und die Beschlussempfehlungen zur zweiten Lesung gefertigt hat.
Gibt es zu dem Ganzen noch Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Wer dafür ist, dass die Tagesordnung somit genehmigt ist, den bitte ich um das Handzeichen, ausnahmsweise einmal mit Handheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest: Bei Enthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen – Herr Schaus? –
Meine Damen und Herren, wir tagen heute bis 19 Uhr. Das ist die neue Vereinbarung. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 1, der Fragestunde. Dann wählen wir verschiedene Gremien.
Nach der jetzigen Zeitplanung sind wir am Donnerstag um 16 Uhr zu Ende. Die Bemühungen, dass wir das auch einhalten, sind zumindest zugesagt.
Heute Abend tagt im Anschluss an die Plenarsitzung der Innenausschuss in Sitzungsraum 510 W. Der Haushaltsausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr
tagen in gemeinsamer Sitzung in Sitzungsraum 501 A. Direkt im Anschluss an diese gemeinsame Ausschusssitzung kommt der Haushaltsausschuss, ebenfalls im Sitzungsraum 501 A, zu seiner 6. Sitzung zusammen. Das heißt, die Wirtschafts- und Verkehrsleute gehen raus.
Meine Damen und Herren, wir haben Frau Kollegin Karin Wolff zu gratulieren, die – am 23.02.1959 geboren, Sie können rechnen –... alt geworden ist
jung geworden ist –,erst einmal so,dann so.Sehr geehrte Frau Kollegin Wolff, liebe Karin, alles Gutes vom ganzen Hause, Gottes Segen auch für die nächsten Jahre.
Lieber Herr Weiß, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich.Verleben Sie diesen Tag hier in Freuden. Alfons Gerling ist die andere Seite Ihres Alters und bringt Ihnen jetzt den Blumenstrauß.
Unionssenior übergibt Juso einen Blumenstrauß – das ist auch etwas Neues.Wir müssen da nicht länger schauen.
Meine Damen und Herren, damit sind die amtlichen Mitteilungen vorbei.Wir beginnen mit der Tagesordnung.
Auch Premiere, wieder da und gleich die erste Frage in dieser Wahlperiode: Herr Abg. Frömmrich, Sie haben das Wort.
Wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre wurden im Rahmen der Regierungsbildung in den einstweiligen Ruhestand versetzt, weil keine adäquate dienstliche Verwendung mehr für sie gefunden wurde?
Herr Abgeordneter, nach § 57 Hessisches Beamtengesetz können Staatssekretäre ohne Begründung in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Mit einer angestrebten rot-rot-grünen Regierung wären acht Minister, zehn Staatssekretäre und ein Ministerpräsident abberufen bzw. in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden. Gleichzeitig wären eine Ministerpräsidentin, zehn neue Minister und eine mindest gleich große Anzahl von Staatssekretären neu ernannt worden, obwohl bei der Regierungsbildung im Jahre 2003 zur Anzahl von Regierungsmitgliedern der Vorsitzende der GRÜNEN-Fraktion laut „Frankfurter Rundschau“ vom 15.03.2003 gesagt hat, eine Landesregierung in dieser Größenordnung wäre aufgebläht. Auch hätte das Land unter dem bereits ausgehandelten Koalitionsvertrag zu leiden gehabt.
Die Wähler in Hessen hatten Gelegenheit, hierüber abzustimmen, und haben sich mit großer Mehrheit gegen das Szenario entschieden.
Mit der Beendigung der hessischen Verhältnisse hat das Land eine handlungsfähige Regierung. Hierbei wurden auf Neuberufungen und Neuwahlen verzichtet – per saldo eine neue Ministerpräsidentin, sieben neue Minister und geschätzte sechs neue Staatssekretäre eingespart.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der SPD und der LINKEN – Abg. Michael Siebel (SPD): Darf die Regierung alles erzählen, wenn eine Frage gestellt wurde?)
Herr Abg.Al-Wazir, ich kann nichts für die Formulierung der Fragen, ich kann sie nur so beantworten, wie sie aus Sicht der Landesregierung zu beantworten sind. § 57 des Hessischen Beamtengesetzes gibt die Antwort auf die Frage.
(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Frage lautet: „Wie viele?“, nicht: „Auf welcher Grundlage?“)
Herr Staatsminister Grüttner, verstehe ich Ihre Ausführungen richtig: Sie sind nicht in der Lage, der Volksvertretung dieses Landes darüber Auskunft zu geben, wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden?
Herr Abg.Wagner, selbstverständlich ist die Landesregierung dazu in der Lage – aber wie eben gesagt: Sie beantwortet die Fragen, die gestellt wurden. Die Frage wurde mit einer Begründung versehen, und insofern ist der Verweis auf § 57 des Hessischen Beamtengesetzes die richtige Antwort.
Weshalb hat sie es trotz der eindringlichen Forderung des stellvertretenden Ministerpräsidenten vor der Wahl, das Kabinett zu verkleinern und zu straffen,nicht vermocht,die Zahl der Minister zu reduzieren, sondern sogar noch einen zusätzlichen Staatssekretärsposten im Bereich des stellvertretenden Ministerpräsidenten geschaffen?