Frau Präsidentin, vielleicht sorgen Sie dafür, dass ich meine Begründung nach § 88 der Geschäftsordnung abgeben kann.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ruhe zu bewahren und Herrn Wintermeyer bei seinen Ausführungen zuzuhören.
Herr Kollege Schmitt, ich habe gerade gesagt: Ich bitte Sie,Ruhe zu bewahren.– Ich bitte von mir aus auch gerne, Platz zu nehmen und Herrn Wintermeyer dann ruhig zuzuhören. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. – Mir ist auch klar, warum die Erregung so groß ist. Denn Sie von der Opposition wollen nicht hören, was ich sage.
Ein Mitglied des Bundestages, das an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt ist oder war, darf dem Untersuchungsausschuss nicht angehören.
Das Gleiche gilt, wenn ein Ausschussmitglied vor dem Untersuchungsausschuss als Zeuge vernommen wird und seine Aussage für die Untersuchung von wesentlicher Bedeutung ist.
Da in den Regeln steht, dass ein Mitglied des Untersuchungsausschusses als Zeuge vernommen werden kann, erklären Sie mir bitte, wie das verfassungswidrig sein soll.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wir werden viel Spaß haben!)
Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir haben die beiden Redebeiträge jetzt gehört. Wir hatten vorher schon abgestimmt. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Wir sind damit am Ende der Tagesordnung vor der Mittagspause angekommen, weil sich die Geschäftsführer darauf geeinigt haben,die Behandlung des Setzpunkts der LINKEN auf die Zeit direkt nach der Mittagspause zu verlegen.
Um mich selbst nicht unbeliebt zu machen,hätte ich gerne einen Hinweis der Geschäftsführer, wie lang die Mittagspause sein soll.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten 14:30 Uhr als Beginn der Sitzung verabredet. Wir haben jetzt 14:35 Uhr. Somit beginnen wir jetzt.
Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Unvereinbarkeit von hauptberuflicher Lobby-Tätigkeit und Mandatsausübung, Drucks. 18/1842. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 48.
Zur Geschäftsordnung erteile ich Herrn Kollegen Rudolph das Wort. Herr Kollege Rudolph, bitte schön.
Herr Präsident,ich beantrage,dass wir diesen Dringlichen Entschließungsantrag nach dem Bericht des Petitionsausschusses hier im Plenum behandeln.
(Abg. Leif Blum (FDP) tritt ans Rednerpult. – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aufstehen! Was soll das Spiel? – Gegenruf des Abg.Jörg-Uwe Hahn (FDP): Habt ihr das nötig?)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entschließungsantrag ist sicherlich dringlich. Denn die Ereignisse,die dem Dringlichen Entschließungsantrag zugrunde liegen, sind erst nach Schluss der Frist zur Einreichung für Anträge öffentlich bekannt geworden. Insoweit spricht natürlich überhaupt nichts gegen die Dringlichkeit.
Allerdings ist der Sachverhalt,der mit diesem Dringlichen Entschließungsantrag beraten werden soll – ich will mich jetzt gar nicht in einer Sachdebatte darüber auslassen, ob sich der Landtag in dieser Art und Weise mit einem Thema befassen sollte oder ob er das nicht tun sollte –, nicht dergestalt, dass wir von der Tagesordnung, die wir uns, wie üblich, für das heutige Plenum gegeben haben, abweichen sollten. Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt wird sicherlich auch während der nächsten Plenarsitzungsrunde die Möglichkeit bieten, ihn ausführlich zu beraten.
Insoweit plädieren wir dafür, dass wir mit diesem Dringlichen Entschließungsantrag hinsichtlich der Technik der Tagesordnung ganz normal verfahren. Wir sollten bei der Reihenfolge der Beratung der Initiativen bleiben, die wir uns gemeinsam für dieses Plenum gegeben haben. Sollte die Notwendigkeit bestehen, den aufgegriffenen Sachverhalt in der nächsten Plenarsitzungsrunde ob seiner vielleicht bis dahin immer noch bestehenden Aktualität ausführlich hier zu diskutieren, können wir uns dann der entsprechenden Sachdebatte mit hinreichendem Maß an Zeit und Inhaltlichkeit widmen. Ich glaube aber, für heute ist das weder geboten noch notwendig. Herr Kollege Rudolph, insoweit werden wir Ihrem Ansinnen nicht Folge leisten können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Erstaunen haben wir zur Kenntnis genommen, dass hier ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zum Thema Unvereinbarkeit von hauptberuflicher Lobby-Tätigkeit und Mandatsausübung vorgelegt worden ist. Dieser Entschließungsantrag besteht aus fünf Zif
fern und setzt sich mit dem Hessischen Abgeordnetengesetz und auch der Ausübung des Mandates auseinander. Der Entschließungsantrag bezieht sich auf die am Dienstag bekannt gewordene Geschäftstätigkeit eines Mitglieds des Hessischen Landtags. Das ist Herr Abg. Hoff.
Zu der Dringlichkeit möchte ich Folgendes sagen.Wir sehen die Dringlichkeit dieses Entschließungsantrags nicht gegeben. Wir müssen ihn heute nicht auf die Tagesordnung nehmen, und zwar einfach deshalb nicht, weil Lobby-Tätigkeiten grundsätzlich nichts Ungewöhnliches sind.
Das,was Sie als Mitglieder der Opposition hier versuchen, ist nichts anderes als das, was Sie heute schon den ganzen Tag über versucht haben, nämlich hier immer wieder einen bestimmten Hautgout zu verbreiten.
Sie waren es, die vor einigen Monaten mit Lobbying umgegangen sind. Ich denke da an Herrn Scheer. Das war Ihnen nicht dringlich. Er sollte „nur“ Wirtschaftsminister werden. Er ist einer der größten Lobbyisten für Solartechnologie in Deutschland.
Den wollten Sie sogar zum Minister machen. Wir haben da keine Dringlichen Anträge gestellt. Denn sie wären nicht dringlich gewesen. Vielmehr haben wir uns in aller Ruhe mit dieser Frage auseinandergesetzt, wie es sich auch gehört.
Wir sehen diesen Entschließungsantrag nicht als dringlich an, weil wir gar nicht wissen, ob die Berufung des Herrn Hoff überhaupt schon geschehen ist oder nicht.Wir sehen ihn auch nicht als dringlich an,weil wir von Herrn Hoff gehört haben, dass er erst einmal sehen will, wie die Arbeitszeit gestaltet ist.
Wir sehen, dass das Mandat im Mittelpunkt steht. Das hat Herr Kollege Hoff als solches auch bestätigt. Deswegen glaube ich, dass wir darüber nicht dringlich diskutieren müssen. Vielmehr können wir den Entschließungsantrag später behandeln.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Günter Ru- dolph (SPD): Sie müssen früher kommen, dann kriegen Sie das auch mit!)
Ich stelle erst einmal fest, dass die Dringlichkeit von mir und auch vom Plenum schon bejaht ist. Herr Kollege Wintermeyer, es geht lediglich darum, wo der Dringliche Entschließungsantrag platziert wird. Der Vorschlag war, ihn am Ende der Tagesordnung aufzurufen. Dem hat, der Geschäftsordnung gemäß, Herr Rudolph für die SPD-Fraktion widersprochen. Er hat vorgeschlagen, ihn nach der Behandlung des Berichts des Petitionsausschusses aufzurufen. Dem wurde vonseiten der beiden Geschäftsführer Blum und Wintermeyer für die Fraktionen der FDP und der CDU widersprochen, sodass ich jetzt, so denke ich, über die Platzierung abstimmen lasse.
Wer dafür ist, dem Antrag der SPD-Fraktion zu entsprechen, den Dringlichen Entschließungsantrag nach der Behandlung des Berichts des Petitionsausschusses aufzurufen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Zustimmung der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Gegenstimmen der CDU und der FDP ist der Antrag abgelehnt worden. Das heißt, der Dringliche Entschließungsantrag der SPD-Fraktion wird Tagesordnungspunkt 48.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend sofortiger Stopp des Rechtsbruchs bei Arbeitslosengeld II – Drucks. 18/1772 –