Protokoll der Sitzung vom 29.03.2010

Es war eine einvernehmliche Regelung.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Frau Ministerin, wie viele Drogenberatungsfachkräfte gibt es derzeit in Hessen, und nach welchem Schlüssel werden die verteilt?

Frau Ministerin.

Diese statistischen Daten muss ich Ihnen nachliefern.

Dann rufe ich die Frage 235 auf. Ebenso Frau Kollegin Cárdenas, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Wie begründen Sie diesen anderen Schlüssel, der in einer Stadt, wo es sehr wichtig ist – ich denke, es ist die wichtigste Stadt überhaupt –, zu Verschlechterungen führt, was Drogenberatung angeht?

Frau Ministerin.

Frau Abg. Cárdenas, das Verteilungsverfahren wurde auf Wunsch der Staatlichen Schulämter aus folgendem Grund geändert: Das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main konnte in den letzten Jahren über ein wesentlich höheres Stundenkontingent für Drogenberatungslehrkräfte verfügen als alle weiteren Staatlichen Schulämter. In der Stadt Frankfurt am Main steht, ergänzend zu den Drogenberatungslehrkräften, eine Vielzahl externer Unterstützungsangebote in örtlicher Nähe zur Verfügung, z. B. Fachstellen für Suchtprävention, Drogenberatungsstellen, sozialpädiatrische Zentren, Selbsthilfegruppen, kinderund jugendpsychiatrische Beratungsstellen, Schulpsychologischer Dienst, Bezirksjugendämter, Gesundheitsämter und Erziehungsberatungsstellen.

Im städtischen Bereich haben sich darüber hinaus Zusammenschlüsse benachbarter Schulen sowie vielfältige Kooperationen und Netzwerke gebildet, die ein flächendeckendes Beratungsangebot gewährleisten. Schulen im ländlichen Raum profitieren nicht von dieser regionalen Vielfalt. Gleichzeitig wird auch im ländlichen Raum die Situation bezüglich des Konsums legaler und illegaler Drogen bei einer zugleich wesentlich geringeren Anzahl externer Unterstützungsangebote schwieriger. Es war daher der Wunsch der Staatlichen Schulämter, die zur Verfügung stehenden Stunden für Schulen transparenter, auf der Grundlage eines einheitlichen Schlüssels sowie unter Berücksichtigung der Regionalfaktoren neu zu verteilen.

Keine Zusatzfrage? – Dann rufe ich die Frage 236 auf. Herr Abg.Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie gewährleistet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, dass die Straßenmeistereien über ausreichende Kapazitäten verfügen, um die Baum- und Strauchpflegemaßnahmen an Straßenrändern komplett und flächendeckend sicherstellen zu können, damit diese nicht den angrenzenden Nachbarn zur Last fallen?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Warnecke, die Baum- und Gehölzpflege ist eine Aufgabe des Straßenbetriebsdienstes. Sie orientiert sich im Wesentlichen an den Erfordernissen der Verkehrssicherheit. Im Regelfall wird sie in einem mehrjährigen Turnus, entweder durch die Mitarbeiter der Straßenmeistereien oder durch private Fachfirmen, im erforderlichen Maße ausgeführt. Der Umfang der Vergabe an Dritte hängt neben der Wirtschaftlichkeit davon ab, inwieweit die verwaltungseigenen Ressourcen durch andere Betriebsdienstaufgaben bereits gebunden sind.

Das sind die Kriterien, nach denen wir mit diesem Problem umgehen.

Frage 237, Frau Abg.Waschke.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der derzeitige Sachstand der Verhandlungen mit der Bundesebene zur Änderung der bundesrechtlichen Vorschriften, damit eine Nutzungsbeschränkung der geplanten Bundesstraße B 87n durch das Biosphärenreservat Rhön bereits im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt werden kann?

Herr Staatsminister Posch.

Frau Kollegin Waschke, wir haben dieses Thema schon mehrfach bilateral und auch hier diskutiert. Ich habe seinerzeit gesagt, dass ich beim BMVBS vorstellig werden wollte,ob eine Lösung gesucht werden kann,die eine Nutzungsbeschränkung bereits im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Das Bundesverkehrsministerium teilt meine Auffassung nicht. Es vertritt die Auffassung, hinsichtlich situationsbedingter Verkehrsbeschränkungen

aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes stelle das Straßenverkehrsrecht ein hinreichendes Instrumentarium zur Verfügung.

Das Bundesverkehrsministerium bezieht sich dabei auf § 45 Abs. 1a Nr. 4a der StVO. Deswegen sieht das Bundesverkehrsministerium keine Notwendigkeit, dem Vorschlag zu folgen, den ich unterbreitet habe.

Ich teile diese Auffassung nicht, bin aber an diese Entscheidung gebunden. Ich sage auch, warum ich sie nicht teile; denn § 45 Abs. 1a Nr. 4a bezieht sich auf örtlich begrenzte Maßnahmen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes. Meine Vorschläge gingen weiter.Wir werden diese Diskussion im Kreis der Verkehrsminister weiter führen, aber für diese Maßnahme kommt es nicht in Betracht.

Zusatzfrage, Herr Abg. Kaufmann.

Herr Minister, ich möchte nachfragen. Wenn Sie, wie ich Ihren Worten entnommen habe, jetzt davon ausgehen müssen, dass dies nicht infrage kommt, sind Sie dann bereit,die Planungen für diese Maßnahme als durchgehende Bundesstraße so lange zurückzustellen, bis sichergestellt ist, dass der Biotop- und Artenschutz tatsächlich zur Geltung kommt?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Kaufmann, Sie wissen, dass ich in diesem Fall in Auftragsverwaltung tätig werde. Wenn diese einschränkende Maßnahme,die ich im Planfeststellungsrecht verwirklicht wissen wollte, von meinem Auftraggeber nicht so gesehen wird, dann wird auf der Grundlage des bestehenden Rechts das Planfeststellungsverfahren fortgeführt.

Unabhängig davon – deswegen habe ich das gleich gesagt – werde ich die Diskussion im Kreis der Verkehrsminister weiter führen, weil ich nach wie vor der Auffassung bin, dass hier ein Regelungsbedarf besteht.Aber der gilt nicht, wenn er denn kommen sollte – so schnell geht das nicht –, für diese Maßnahme. Diese Maßnahme wird im Auftrag des Bundes so geplant, wie das bisher vorgesehen war.

Frage 238, Herr Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Wann ist mit der Einführung des von CDU und FDP in den Koalitionsvereinbarungen beschlossenen Bonussystems zu rechnen, das die zügige Schaffung von Betreuungsplätzen von Kindern unter drei Jahren auf 35 v.H.Versorgungsquote belohnt?

Herr Minister für Arbeit, Familie und Gesundheit.

Herr Abgeordneter, ich habe zunächst vorauszuschicken, dass die Investitionsbereitschaft und die Bereitschaft, neue Plätze zu schaffen, bei den Kommunen nach wie vor ungebrochen ist.Wir haben, um diesem Druck zu entsprechen, im letzten Jahr einen weiteren Antragstermin vorgesehen, der nachhaltig genutzt wurde. Wie ich aus den Daten vom 21. April für den ersten Antragstermin dieses Jahres weiß, ist die Nachfrage in diesem Jahr sogar noch stärker, als die Nachfrage im letzten Jahr war, sodass es sicherlich nicht die erste Priorität hat, die Nachfrage der Kommunen zu stärken und zu beschleunigen.

Dessen ungeachtet überprüfen wir,ob wir im Rahmen des Modellversuchs für Kinderbetreuungsgutscheine,mit dessen Durchführung uns der Landtag beauftragt hat, dieses System einbauen können, weil wir uns davon eine entsprechende Steigerung des Angebots versprechen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, dann habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie ein hessenweites Bonussystem gar nicht planen, sondern das eher im Zuge eines Modellprojekts verwirklichen wollen?

Herr Minister Banzer.

Die Koalitionsvereinbarung ist für uns selbstverständlich Orientierung.Aber wenn das Antragsverhalten der Kommunen so bleibt, wie das gegenwärtig der Fall ist, dann müssen wir überlegen, ob wir an dieser Stelle die Nachfrage weiter anheizen müssen. In jedem Fall glauben wir, dass es der richtige Ansatz ist, im Rahmen des sowieso sehr komplexen Verfahrens zum Aufbau eines entsprechenden Gutscheinsystems ein solches Konzept mit vorzusehen.

Weitere Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, wie Sie wissen, liegt es mir auch angesichts des überhohen Respekts gegenüber der Landesregierung fern, jemanden hereinlegen zu wollen. Aber die Frage sei doch gestattet, ob es bei der nachhaltigen Nachfrage von Kommunen nicht klüger wäre, das Bonussystem ganz einzustellen.Würden Sie mir da zustimmen?

Herr Minister Banzer.

Herr Abgeordneter, zunächst bedanke ich mich für diese Respektbezeugung gegenüber der Landesregierung.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Zumindest, wenn sie von Ihnen vertreten wird!)

Auch das höre ich gerne. Wir werden im Laufe dieses Plenums noch darauf zurückkommen.

(Allgemeine Heiterkeit – Günter Rudolph (SPD): Genau deswegen!)

Aber Sie bemerken,dass wir glauben,dass dieser Punkt in der Prioritätensetzung momentan wirklich nicht so notwendig ist. Wir werden das kritisch beobachten. Ich könnte mir z. B. vorstellen, dass bei der Tagespflege eher über Maßnahmen nachzudenken ist,bei denen man durch Bonussysteme etwas steigern könnte, weil wir an der Stelle beobachten, dass die Bereitschaft, als Tagesmütter oder -väter zur Verfügung zu stehen, nicht in dem Maße wächst,wie wir uns das wünschen würden.Ich glaube,dass ein solches Bonussystem dann richtig angesetzt ist, wenn wir sehr aufmerksam beobachten, wann es nötig ist und wann es eingesetzt werden sollte.

Zusatzfrage, Frau Abg. Enslin.

Herr Minister, habe ich es richtig verstanden, dass dieses Bonussystem eigentlich obsolet ist, weil es nicht das gebracht hat, was Sie sich gedacht haben?

Herr Minister Banzer.