Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss am 3. März 2009 beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN dem Haushaltsausschuss die eben wiedergegebene Beschlussempfehlung vorgeschlagen.
Zuvor hat der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/120, mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/138, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung dem Vorschlag des beteiligten Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit den Stimmen der CDU, der SPD und der FDP gegen die Stimmen der LINKEN bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gefolgt.
Zuvor hat auch der Haushaltsausschuss den Änderungsantrag der LINKEN, Drucks. 18/120, mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/128, wurde ebenfalls mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 18/130, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen der SPD bei Stimmenthaltung des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt. Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, Drucks. 18/138, wurde mit den Stimmen der CDU und der FDP bei Stimmenthaltung der SPD, des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen.
Das Plenum hatte gleichzeitig auch die beiden Entschließungsanträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN mit in den Haushaltsausschuss zur gemeinsamen Beratung überwiesen. Ich darf Ihnen auch hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushaltsausschusses vortragen. Ich rede jetzt von der Beschlussempfehlung zu dem Dringlichen Entschließungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/142.
Der Dringliche Entschließungsantrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss am 3. März 2009 den Dringlichen Entschließungsantrag beraten und dem federführenden Haushaltsausschuss mit den Stimmen der CDU und der FDP gegen die Stimmen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Dringlichen Entschließungsantrags zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung dem Vorschlag des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit demselben Stimmenverhältnis gefolgt.
Ich komme zu der Beschlussempfehlung zu dem Dringlichen Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 18/143.
Der Dringliche Antrag war dem Haushaltsausschuss, federführend, und dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, beteiligt, in der 3. Plenarsitzung am 3. März 2009 überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Haushaltsausschuss am 3. März 2009 den Dringlichen Antrag beraten und mit den Stimmen der CDU, der SPD, der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN dem federführenden Haushaltsausschuss vorgeschlagen, dem Plenum die Ablehnung des Antrags zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss ist in der gemeinsamen Sitzung am 3. März 2009 dem Vorschlag des beteiligten Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mit demselben Stimmenverhältnis gefolgt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Schönen Dank, Herr Kollege Decker. – Für die SPDFraktion hat jetzt Herr Schmitt das Wort. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben es an dem Vortrag des Berichterstatters gemerkt: Der Haushalts- und der Wirtschaftsausschuss haben intensiv gearbeitet. Es gab Änderungsanträge von allen Fraktionen, sogar von den Regierungsfraktionen – wenn das auch nur ein kleiner und bescheidener war.
Wir werden sehen – das sage ich auch noch einmal zu Protokoll –,ob der Änderungsantrag von CDU und FDP,dass die Förderung durch das Programm auch möglich ist, wenn über andere Programme Mittel beantragt worden sind, berechtigt war. Ob Ihnen das nicht am Ende auf die Füße fällt, weiß ich noch nicht. Aber das ist ein Nebengleis.
Ich glaube, dass dieses Konjunkturprogramm für Schulen, Hochschulen und kommunale Investitionen richtig und wichtig ist. Das ist die Vorgabe. Es ist gut. Nach unserer Auffassung hätte es aber besser sein können. Deswegen haben wir zahlreiche Änderungsanträge gestellt. Wir haben deutlich gemacht, an welchen Stellen wir es für verbesserungswürdig halten. All diese Vorschläge haben Sie leider abgelehnt. Wir hätten uns gewünscht, dass das Gesetz klipp und klar sagt, welche Investitionen neben Schule und Hochschule gefördert werden können. Wir wollten eine Öffnung auch für Trink- und Abwasseranlagen.
Ich glaube, dass das insbesondere im ländlichen Bereich wichtig ist. Wir wollten, dass der ÖPNV aufgenommen wird. Die GRÜNEN haben die Breitbandverkabelung beantragt. Dem hätten wir zugestimmt.Wir wollten auch, dass es eine Öffnung für den studentischen Wohnungsbau gibt. Das war insbesondere ein Anliegen vom Kollegen Siebel und unserem Arbeitskreis Hochschule. Wir wollten,dass die Mittel nicht mit der Gießkanne,sondern nach Bedarf und Bedürftigkeit verteilt werden. Deswegen ist das Ganze am Ende umso ärgerlicher. Denn dies ist nicht erfolgt.
Jetzt kommt es sogar noch zu einer ungerechten Belastung der Zinsen, die von den Kommunen gezahlt werden müssen.Manche Kommune muss ein Vielfaches dessen an Zinsen aufwenden, was sie vom Programm bekommt. Ich glaube, dass wir das zu Recht kritisiert haben.
Wir wollten auch, dass die Kommunen nicht die Zinsen für die Investitionen zahlen, die für Ersatzschulen getätigt werden. Das ist klar eine landespolitische Aufgabe. Es ist klar, dass das Land diese Zinsaufwendungen hätte übernehmen müssen und nicht die Kommunen hätte heranziehen dürfen.Wir wollten auch, dass nicht nur der Gemeindevorstand, der Magistrat oder der Kreisausschuss über die Verwendung von Mitteln – manchmal in Millionenhöhe – entscheidet, sondern die Gemeindevertretung, die Stadtverordnetenversammlung oder der Kreistag. Das ist ein nicht unwichtiger Punkt.
Wir wollten eine klarere Regelung der Bedingungen. Zum Beispiel sollte die Anwendung des Hessischen Vergabegesetzes garantiert werden.Wir wollten,dass die neuesten Energiesparverordnungen angewendet werden.Wir hoffen sehr, dass diese gesetzlichen Vorgaben, die es gibt, auch angewendet werden.
Wir befürchten – weil wir jetzt stark auf die Richtlinien angewiesen sind, die kommen werden – ein gewisses Kuddelmuddel bei der Abwicklung. Das wäre allerdings sehr ärgerlich. Denn ein solches Konjunkturprogramm muss, um effektiv sein zu können, auch schnell abgewickelt werden, und es muss unbürokratisch abgewickelt werden. Es muss klar sein, welche Voraussetzungen getroffen worden sind.
Der Finanzminister ist heute nicht da. Das hat er angekündigt. Herr Weimar ist heute bei Verhandlungen über die Föderalismuskommission II. Er hat angekündigt, und das ist wichtig, dass dieses Konjunkturprogramm jetzt möglichst schnell auf den Weg kommt.Wir wollen mit unserer Zustimmung deutlich machen, dass dieses Investitionsprogramm von der Grundlinie her bei aller Kritik, die wir im Detail vorgetragen und ausführlich in den Ausschüssen diskutiert haben, richtig ist. Deswegen wird es
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind in der dritten Lesung des Infrastrukturinvestitionsgesetzes. Ich möchte mich im Namen der CDU-Fraktion zunächst bei allen Kolleginnen und Kollegen im Wirtschaftsausschuss und im Haushaltsausschuss bedanken, dass wir, obwohl wir anfänglich etwas kontrovers diskutiert haben, heute, an diesem Donnerstag, nach dieser dritten Lesung mit großer Wahrscheinlichkeit über dieses Gesetz abstimmen können.
Die Gemeinden,die Städte,die Landkreise warten auf das Gesetz. Sie warten vor allen Dingen auch auf die Ausführungsbestimmungen, auf die Richtlinien. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir gesagt haben, wir schreiben das, was richtig und wichtig ist, in das Gesetz, aber viele Einzelheiten können und müssen dann in den Ausführungsbestimmungen enthalten sein.
Zu den Änderungsanträgen, die uns in der Beratung nach der zweiten Lesung vorgelegen haben, fange ich vielleicht einmal mit dem Punkt an, den wir eingebracht haben, Herr Kollege Schmitt. Wir sind der Meinung, dass wir zumindest die Möglichkeit einräumen sollten, dass das eine das andere nicht ausschließt, dass wir andere Programme noch fördern können. Ich gebe Ihnen recht, dass das ein Punkt ist, der beachtet werden muss. Ich denke, das wird aber in den Richtlinien festgelegt sein. Diese Änderung haben wir miteinander beschlossen.
Ich habe großes Verständnis dafür – auch die Mitglieder meiner Fraktion –, wenn die Fraktion der GRÜNEN sagt: Wir wollen bei den Energieeinsparmaßnahmen die jetzt geltenden Regularien eingehalten sehen. – Wir sind nur der Auffassung, das müssen wir nicht extra ins Gesetz schreiben. Es ist geltendes Gesetz. Die EnEV 2007 ist geltendes Gesetz. Die EnEV 2009 ist beispielsweise durch Weisung des Finanzministers für Landesprojekte auch so vorgesehen. Genau das Gleiche gilt für die Barrierefreiheit im Sinne des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes. Auch das ist ein Punkt, der Ihnen und uns auch wichtig ist. Das ist ebenfalls Gesetzeslage.
Aber ich erinnere daran, dass Minister Weimar im Ausschuss zugesagt hat, das in den Richtlinien noch einmal zu verdeutlichen.Das wird er auch tun.Insofern ist Ihren Belangen Rechnung getragen. Das Gleiche gilt für den Antrag der SPD. Das Hessische Vergabegesetz ist selbstverständlich einzuhalten. Was die sechs Förderbereiche, die erwähnt worden sind,anbelangt – ich denke,das wird man entsprechend in die Richtlinien schreiben.
Eine Bemerkung noch zu dem, was in der Diskussion und jetzt noch einmal vom Kollegen Schmitt angesprochen worden ist: die Zinsbelastung und die Abschreibungsdauer und die Frage, dass das Ganze sich bei den Schulinvestitionen nicht auf die Schulumlage auswirken darf.
Wir sind der Meinung, dass die Landesregierung mit ihrem Vorschlag, den wir so übernommen haben, eine rich
tige Entscheidung getroffen hat, das sehr einfach, transparent und nachvollziehbar zu machen. Wir sind der Meinung, dass auch weniger finanzstarke oder finanzschwache Gemeinden, so wie der Bund das fordert, mit den 16,67 % beim Landesprogramm und den 12,5 % bei den Bundesmitteln in der Lage sind, das über die 30 Jahre zu finanzieren. Ich glaube, dieser Einwand ist damit ausgeräumt.
Ich hoffe – das möchte ich abschließend sagen –, dass wir heute das Gesetz miteinander beschließen und dass die Richtlinien mit den Kommunalen Spitzenverbänden Anfang nächster Woche in die Beratungen kommen. Als Fraktionen werden wir darüber informiert, wie die Gespräche laufen, sodass wir dann sehr schnell in dem Umfang der 2,6 Milliarden c eine umfangreiche Förderung der Konjunktur haben, die belebend auf den gesamten Baubereich, aber auch darüber hinaus wirkt, und dass wir sagen können: Wir haben als Hessischer Landtag durch dieses Gesetz für unsere Konjunktur und die Menschen draußen im Land etwas getan, dass ein wichtiger Bereich unserer Wirtschaft nicht wegbricht, sondern erhalten bleibt. Insofern ist das heute ein guter Tag für Hessen, wenn wir dieses Gesetz nach der Beratung beschließen werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten schon im Ausschuss Gelegenheit, unsere politischen Positionen zu diesen vielfältigen Programmen darzustellen.Es gibt ein Konjunkturprogramm I, es gibt ein Konjunkturprogramm II,jetzt auch das hessische Konjunktur- und Investitionsprogramm. Es kommt mir ein wenig vor wie in der Dreigroschenoper, wo es heißt: