Protokoll der Sitzung vom 29.09.2010

Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren! Fünf Jahre, um zu überprüfen, ob ein Gesetz gut ist, ob alles in diesem Gesetz richtig ist oder ob etwas verändert werden muss, ob man etwas herausnehmen sollte, etwas hinzufügen sollte – und kurz vor Ablauf dieser Zeit kriegen wir hier

ganz schnell diesen Änderungsentwurf. Mit Hochdruck wird das jetzt durchgepeitscht. Ich weiß nicht, ob ich da so viel guten Willen unterstellen kann, dass man es aus Versehen übersehen hat. Ich glaube es nicht. Ich denke, es ist sehr gewollt.

Wir haben in den letzten Jahren im Umweltausschuss immer wieder darüber diskutiert, welche Folgen die Verpressung von Salzlauge in den Untergrund für Nordhessen, für Südniedersachsen, für Westthüringen hat.Wir haben verschmutzte Brunnen, wir haben Stellen, an denen Salzwerte auftauchen,die wir nicht haben dürften.Wir haben die Diskussion über die NISS, bei der leichteres Wasser herausgenommen werden soll, um schwereres in den Untergrund hineinzugeben.Alle haben übereinstimmend gesagt, das ist keine gute Idee.

Aber wir haben eine Regelung, die wir jetzt fortschreiben wollen, in der steht, dass die Verpressung von Wasser in den Untergrund von Abwassergebühren befreit werden kann. Erklären Sie mir, mit welchem Recht das sein soll. Erklären Sie mir, warum ich Abwassergebühren bezahle, wenn ich meine Hände wasche und dafür nicht einmal Seife benutze oder irgendeine andere Tätigkeit ausübe, die relativ harmloses Abwasser in die Kanalisation einleitet. Dafür muss ich Gebühren zahlen. Gleichzeitig zahlt ein Großbetrieb, der schwer versalztes Wasser in den Untergrund verpresst, wo es sich unkontrolliert fortbewegen kann, auf der Grundlage dieser Gesetzgebung möglicherweise oder sehr wahrscheinlich keine Gebühren für sein Abwasser. Erklären Sie mir, warum das so ist.

Es gibt keine einzige vernünftige Erklärung, warum wir diese Regelung in diesem Gesetz belassen sollten.Wir haben fünf Jahre Zeit gehabt, zu evaluieren, festzustellen, wofür das Gesetz gut ist, wo es Schwächen hat. Hier hat es eine Schwäche. Die Regierung benennt diese Schwäche nicht,und das trotz all der intensiven Diskussionen,die im Ausschuss darüber geführt worden sind.

Die Schlussfolgerung, die man daraus ziehen muss, ist: Der Naturschutz, der Umweltschutz, der Gewässerschutz kommen wie immer hinter den Profitinteressen großer Betriebe, und zwar hinter massiven Profiten und Profitinteressen großer Betriebe.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Das kann nicht die Aufgabe eines Parlaments, einer Regierung sein.Wir haben dafür zu sorgen, dass die Lebensbedingungen der Menschen in diesem Land gut sind, dass wir die Umwelt erhalten, dass wir die Gewässerqualität erhalten. Das ist unsere Aufgabe.

Wir haben sicherlich auch Verantwortung für Arbeitsplätze.Damit müssen wir verantwortlich umgehen.Das ist vollkommen klar. Niemand will sie gefährden. Aber es kann nicht sein, dass hier ein solcher Umweltschaden angerichtet wird, der uns noch viele Jahre lang beschäftigen wird. Denn das Salzwasser im Untergrund löst sich nicht auf. Es kommt gerade da wieder heraus, wo das Wasser seinen Weg findet.

Ich finde, so verantwortungslos, wie es hier gemacht worden ist, können wir nicht mit der Verlängerung der Geltungsdauer dieses Gesetzes umgehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Gremmels für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man der Gesetzeseinbringung der Ministerin gelauscht hat, dann war das doch ein sehr bürokratischer Vortrag. Ich wünschte mir, dass man im Hessischen Landtag einmal so spricht, dass auch die Zuschauerinnen und Zuschauer verstehen, worum es geht. Denn man kann solche abstrakten Dinge auch so erklären – das hat Herr Kollege May gezeigt –, dass es eingängig ist und es ein jeder versteht. Ich denke, das sollte unsere Aufgabe im Hessischen Landtag sein.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

An Herrn Kollegen May ist ein guter Chemielehrer verloren gegangen.Wenn ich Sie als Lehrer gehabt hätte, hätte ich bestimmt eine bessere Note im Fach Chemie gehabt. Insofern war das heute sehr lehrreich. Ich möchte das an dieser Stelle deutlich sagen.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD, dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN – Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Ich möchte gleich auf Frau Schott eingehen. Sie hat gesagt, hier soll etwas mit Hochdruck durchgepeitscht werden. Aber ich finde, hier ist das Parlament autonom. Wir können nachher in der Beratung in den Ausschüssen Anhörungen beschließen, um genau die hier aufgeworfenen Fragen in aller Ruhe und aller Sachlichkeit zu klären.Wir können die Anzuhörenden benennen und mit ihnen die Fragen, die von Herrn May und von Frau Schott aufgeworfen worden sind, in aller Ruhe klären.

(Peter Stephan (CDU):Was soll eine Anhörung?)

Herr Stephan, ich denke, hier sind Fragen aufgeworfen worden, über die man durchaus miteinander diskutieren sollte. Dieses Recht sollte sich der Landtag nicht nehmen.

Ich möchte an dieser Stelle auf einen Punkt dieses Gesetzentwurfs eingehen, der gerade für die kommunale Ebene von Bedeutung ist. Sie haben sich hier gerühmt, dass die Kosten demnächst per Pauschalierung ermittelt und gezahlt werden. Das ist sicherlich im ersten Moment, wenn man darüber nachdenkt, eine Verwaltungsvereinfachung, eine Entbürokratisierung. Das sollte man meinen.

Man muss aber schauen, was das insbesondere für einen Flächenkreis bedeutet, wo die untere Wasserbehörde sehr viele kleine Kläranlagen zu betreuen hat. Ich habe bei meinem Landkreis, dem Landkreis Kassel, eruiert, was das bedeuten würde. Der würde sich mit einer Pauschalierung deutlich schlechter stellen. Insbesondere große Kreise mit vielen kleinen Gemeinden, mit vielen Kläranlagen stellen sich schlechter als Kreise, die nur wenige große Städte haben. Insofern müssen wir aufpassen, dass wir hier nicht etwas beschließen, was dem ländlichen Raum und den Flächenkreisen zuwiderläuft und ihnen mehr Kosten verursacht. Das könnten wir so nicht akzeptieren.Auch das ist eine Frage, mit der wir uns bei der Anhörung im Ausschuss beschäftigen müssen.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da die Materie für mich neu ist, habe ich mich natürlich mit diesem Abwasserabgabengesetz näher beschäftigt.

Übrigens war das Abwasserabgabengesetz eine der ersten Umweltabgaben, die es in Deutschland gab. Kollege Stephan erzählt mir immer, man dürfe doch nicht den Bürger finanziell belasten, man müsse ihn überzeugen, er müsse auf den guten Pfad gebracht werden. Nun bringen Sie ein Gesetz ein,das genau das zeigt,nämlich dass es auch Möglichkeiten gibt,mit einer Abgabe sinnvoll zu gestalten und sinnvolle Projekte zu machen. Das zeigen Sie heute wieder. Insofern habe ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben, dass Sie auch bei anderen Themen, wie bei dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, endlich den Weg finden werden, etwas mit gesetzlichen Anreizen zu machen und nicht nur auf die Freiwilligkeit zu hoffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die erste Lesung ist alles gesagt. Wir werden uns in den Ausschüssen noch intensiv mit der Materie beschäftigen und den hier aufgeworfenen Fragen und Problemen intensiv nachgehen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank Herr Gremmels. – Nächster Redner ist Herr Kollege Sürmann für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin,liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben viele Wortbeiträge gehört. Ich will es jetzt wirklich kurz machen, weil einige dieser Wortbeiträge die Qualität des Wassers haben, über das wir hier sprechen.

(Beifall bei der FDP – Günter Rudolph (SPD): Oberlehrer!)

Wir haben eine Vorstellung der Ministerin gehabt, welche Regelungen wir bei dieser Abgabe vereinfachen, welche Regelungen dazu führen werden, Verwaltungsmoloche abzubauen. Das ist das Wichtigste. Das reicht im Grunde auch bei der Wichtigkeit, von der wir hier reden. Die Abgabe wird in der Tat nicht abgeschafft. Das ist für die Liberalen in der Tat eher etwas ungewöhnlich, aber sie hat hier tatsächlich eine Steuerungsfunktion und ist daher auch vernünftig. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Tarek Al-Wa- zir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Die Übersetzung seiner Rede ist, dass er das Gesetz nicht gelesen hat!)

Vielen Dank, Herr Sürmann. – Nächster Redner ist Kollege Landau für die CDU-Fraktion.

Liebe Frau Präsidentin, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Schott, wir haben hier keine K+S-Debatte zu führen, wir sind in einer anderen Thematik. Insofern waren Sie vorhin wohl woanders unterwegs.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Dann würde ich an Ihrer Stelle das Gesetz noch einmal lesen!)

Bundesgesetzlich – das will ich Herrn Gremmels zurufen – ist eine Abwasserabgabe für alle privaten und gewerblichen Einleiter von Abwasser vorgesehen. In Hessen lagen die Einnahmen 2009 bei 23,6 Millionen c. Die Erhebung einer Abgabe für Abwässer, unter denen sowohl Schmutzwasser als auch Niederschlagswasser zu verstehen sind, deren Höhe sich an der Schädlichkeit der Abwässer bemisst, ist Sache der Länder. Zur Umsetzung des Abwasserabgabengesetzes des Bunds und als Grundlage für die Erhebung dieser Abgabe bedarf es eines hessischen Ausführungsgesetzes, das vor allem die Zuständigkeiten, die Verwaltungsvorschriften und die Richtlinien zur Erhebung und zum Vollzug beinhaltet.

Da das bestehende Ausführungsgesetz befristet ist, ist eine Verlängerung notwendig, die zur Anpassung einiger Detailregelungen genutzt wird. Die Stoßrichtungen der substanziellen Neuerungen lassen sich mit drei Worten wiedergeben, nämlich Verwaltungsvereinfachung, Rechtsicherheit sowie Einheitlichkeit und Anwenderfreundlichkeit, auf die ich kurz eingehen möchte.

Mit der Erhebung der Abwasserabgabe sind zum einen die kommunalen unteren Wasserbehörden und zum anderen die Regierungspräsidien befasst. Obwohl die Kosten des Vollzugs im Rahmen der Kommunalisierung durch die vom Land entrichtete Kostenpauschale abgedeckt sind, war es bisher für die kommunalen Vollzugsorgane notwendig, den realen Verwaltungsaufwand zu erheben. Da die unteren Wasserbehörden nicht mit dem SAP-System des Landes ausgestattet sind, erhöht dies deren Verwaltungsaufwand. Die neue Rechtsgrundlage sieht eine pauschalierte Regelung der Berechnung des Verwaltungsaufwands vor, die sich an den tatsächlichen Kosten der vergangenen Jahre orientiert. Damit werden den unteren Wasserbehörden weiterhin die vollen Kosten erstattet,bei erheblich geringerem Verwaltungsaufwand.

(Timon Gremmels (SPD): Aber nicht beim Flächenkreis!)

Herr Gremmels,diese Regelung ist auf eine Anregung des Rechnungshofs zurückzuführen.

(Timon Gremmels (SPD):Das macht es sicher nicht besser!)

In diesem Zusammenhang ist auch die Pauschalierung von Kleineinleitungen, § 8, zu sehen. Hier gibt es klärende Regelungen zur Gewährung von Vergünstigungen, unter anderem für landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien.

Es bestanden gewisse Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Ermäßigung des Abgabesatzes. Eine solche Möglichkeit zur Ermäßigung besteht im Falle der Verdünnung des eingeleiteten Abwassers nach dem Stand der Technik. Sie besteht aber auch bei einer Verdünnung entgegen dem Stand der Technik, wenn der Anwender Nachweise über die Reinigungswirkung der Abwasserbehandlung vorlegen kann. Dies war nach bisherigem Rechtsstand in einer Verwaltungsvorschrift ohne Auswirkung geregelt. Durch die Aufnahme in den Gesetzestext sind die Verpflichteten auch ohne Tätigwerden der Vollzugsbehörden über ihre Nachweispflichten informiert.

Von entscheidender Bedeutung ist die Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge, auch dort, wo es keine Messstationen gibt, die die Abscheidung messen. Es hat sich herausgestellt, dass die bisherigen Verwaltungsvorschriften nicht einheitlich angewandt wurden und dies zu einem erhöhten Prüfaufwand geführt hat.

In § 6 wird die Methode des gleitenden Minimums – das ist auch schon angesprochen worden – als objektiviertes Ermittlungsverfahren gesetzlich verankert. Dies ist schnell, einfach und gerecht. Das kann zwar gegenüber der bisherigen Methode mittelfristig zu einer Erhöhung der Abgabe führen, die allerdings bei korrekter und konsistenter Anwendung der derzeitigen Regelungen auch angefallen wäre. Dem gegenüber steht die Beseitigung von anfallenden Plausibilitätsmängeln und nicht gerechtfertigten Uneinheitlichkeiten. Für die Vollzugsbehörden ergibt sich nun eine Klarstellung.

Insgesamt kann man feststellen, dass mit den nochmals vereinfachten und klarer gefassten Regelungen ein gerechter, einheitlicher und gut umzusetzender Vollzug der Abwasserabgabe erreicht wird. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Landau. – Nun hat sich Frau Kollegin Schott noch einmal zu Wort gemeldet. Sie hat noch eine Minute und 35 Sekunden Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Landau, Sie haben gesagt, wir reden heute nicht über Kali + Salz, sondern über das Abwasser. Ja, aber das hängt unmittelbar miteinander zusammen.Deshalb möchte ich mit Erlaubnis aus dem Gesetz zitieren. Darin steht:

Ausnahme von der Abgabepflicht

Die obere Wasserbehörde kann... von der Abgabepflicht widerruflich befreien, wenn das Einleiten in den Untergrund wegen des Wohls der Allgemeinheit einer Einleitung in ein oberirdisches Gewässer vorzuziehen ist.

Sie kann befreien. Sagen Sie mir bitte, welcher Betrieb in Hessen Abwasser in den Untergrund leitet. Sagen Sie mir, wie viele Betriebe in welchen Mengen Abwasser in den Untergrund einleiten, und sagen Sie mir dann, für wen dieses Gesetz so formuliert worden ist.