Herr Staatsminister, ich bin davon ausgegangen, dass Sie dazu in der Lage sind. Sie werden dann sicherlich auch noch das Ergebnis kundtun können.
Ich könnte die Frage wiederum mit Ja beantworten und mich dann zurücklehnen.Das will ich nicht machen.Wenn wir von vier Bediensteten ausgehen, können Sie von einmaligen Kosten in Höhe von 2.500 c pro Person ausgehen, sofern ich die Division im Kopf korrekt vorgenommen haben sollte.
Wie weit ist die Umsetzung des Vorschlags der Stadt Bad Hersfeld gediehen, einen Polizeiladen in der Innenstadt einzurichten?
Herr Abg. Warnecke, ich bedauere, Ihnen kein Geburtstagsgeschenk machen zu können. Der Pilotbetrieb sowie die Einrichtung eines Polizeiladens in Bad Hersfeld werden aus fachlicher Sicht des Landespolizeipräsidiums nach Erhebung der finanziellen und personellen Aufwendungen nicht weiterverfolgt, weil der zu erwartende Nutzen und der damit für die Polizei verbundene Personalaufwand und Sachaufwand in einem – so muss man schon sagen – krassen Missverhältnis zueinander stehen.
Teilt sie auch die Auffassung des in der „Hessischen Polizeirundschau“ – Ausgabe 06/2010, Seite 22 – abgebildeten Polizeifachwarts für Gesundheitssport, dass „ein breites Lächeln“ nur mit einem CDU-Werbebleistift im Mund glücklich macht, oder wäre dies auch mit einem Stift der LINKEN möglich?
Herr Abg. Schaus, gerade Ihnen müsste bekannt sein, dass im Sinne des DIAMAT, also des dialektischen Materialismus, das Sein das Bewusstsein bestimmt
und es infolgedessen im vorliegenden Fall darauf ankommt, in wessen Mund sich welcher Bleistift befindet.
Was sich also bei mir stimmungsfördernd auswirken würde, nämlich ein Bleistift der CDU, müsste in Ihrem Fall nicht unbedingt die gleiche Wirkung erzielen.
Ich bin grundsätzlich zu allem bereit, aber ein Bleistift der LINKEN würde bei mir möglicherweise schwerwiegende Folgen verursachen.Wir müssten uns darauf einigen, welchen Bleistift wir nehmen.Vielleicht versuchen wir es einfach einmal gemeinsam.
Herr Staatsminister, sind Sie der Auffassung, dass es angemessen ist, dass sich eine Werbung der CDU in einer Veröffentlichung des Innenministeriums befindet?
Verehrte Frau Abg. Faeser, natürlich bin ich nicht dieser Auffassung. Das ist ein Fehler. Das sollte so nicht sein. Ich glaube aber, dass man es so locker und so gelassen nehmen kann,wie es Herr Abg.Schaus getan hat.Es wird garantiert nicht wieder vorkommen.
Warum sind die Sonderstatusstädte im Rhein-Main-Gebiet, also Hanau, Rüsselsheim und Bad Homburg, nicht im zukünftigen Regionalvorstand vertreten?
Sehr verehrte Frau Abg. Cárdenas, der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP – es geht also um einen Gesetzentwurf der Fraktionen – sieht für die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung im Ballungsraum Frankfurt/ Rhein-Main ein neues Koordinierungs- und Steuerungsgremium vor, das den bisher bestehenden Rat der Region ablösen soll. Die Landesregierung teilt das mit dem Gesetzentwurf angestrebte Ziel, dass es in der Rhein-MainRegion ein schlagkräftiges, schlankes und effektiv arbeitendes Gremium geben soll.
Ich glaube auch, dass ein allgemeines Einvernehmen darüber besteht, dass der Rat der Region in den zehn Jahren, in denen er bestanden hat, nicht wirkungsvoll zur Weiterentwicklung des Ballungsraums und der Region beigetragen hat. Gerade auch in der Größe und in der Zusammensetzung wurde ein Grund für seine Handlungsunfähigkeit gesehen.
Der oben genannte Gesetzentwurf der beiden Fraktionen greift genau diese Erfahrungen auf und sieht mit dem Regionalvorstand ein verschlanktes Gremium vor, in dem für die Region wichtige Kompetenzen gebündelt und konzentriert werden sollen, um eine höhere Verantwortlichkeit für den Raum zu erzeugen. Die Fraktionen der CDU und der FDP gehen bei der Zusammensetzung des Regionalvorstandes offensichtlich davon aus – diese Auffassung teile ich –,dass die Landräte sowie die bis zu acht von den Verbandskammern zu berufenden ehrenamtlichen Beigeordneten die Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, zu denen auch die Sonderstatusstädte gehören, ausreichend mit vertreten.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wird eine mündliche Anhörung dazu im Landtag geben. Da werden die kommunalen Gebietskörperschaften Gelegenheit haben, sich zu der Thematik und auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage zu äußern.
Aus welchen Gründen wird einem Lehrling aus Bebra durch das Staatliche Schulamt in Fritzlar eine dreistündige Hin- und Rückfahrt zur Berufsschule Homberg (Efze) zugemutet, obwohl er wohnortnah die Berufsschule und die Lehrbaustelle in Bebra besuchen könnte?
Herr Abg. Franz, grundsätzlich ist gemäß § 63 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz für den Besuch einer Berufsschule nicht der Wohnort, sondern der Standort des Betriebes, also der Beschäftigungsort, maßgeblich. Insofern ist die Berufsschule in Homberg (Efze) im vorliegenden Fall die zuständige Berufsschule. Gemäß einschlägiger Rechtsprechung ist eine Fahrzeit von bis zu drei Stunden täglich in solchen Fällen zumutbar.
Im vorliegenden Fall habe ich jedoch sofort nach Kenntnis und Prüfung des Sachverhalts veranlasst, dass entgegen der ursprünglichen Entscheidung des zuständigen Staatlichen Schulamtes für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg dem Auszubildenden ausnahmsweise der Besuch der Berufsschule in Bebra gestattet wird.
Es ist schön, dass dieser schwierige Verwaltungsakt durch Sie persönlich so entschieden wurde.Welche Maßnahmen hat Ihr Haus zur dokumentierten Stellungnahme des Schulamtes in Fritzlar getroffen, die Wegezeiten von insgesamt drei Stunden täglich stellten eine nicht unerhebliche Belastung, aber keinen unzumutbaren Härtefall im Hinblick auf den Lehrstellenmarkt und auf die Betriebe dar, die gern Lehrlinge haben wollen?
Herr Abg. Franz, es ist gesetzlich so geregelt, dass es bis zu drei Stunden Wegezeiten pro Tag geben kann. Man kann nicht einfach über sämtliche Grenzen hinweg entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler in andere Berufsschulen gehen. Gerade auf dem Lande und gerade in Nordhessen führt das zu Folgeerscheinungen, wie z. B., dass bestimmte Klassengrößen gar nicht mehr erreicht werden. Von daher gesehen muss eine bestimmte Steuerung vorhanden sein.Vorgegeben ist, dass bis zu drei Stunden Wegezeit täglich sein können.
Halten Sie das Vorgehen des Staatlichen Schulamtes in Fritzlar für sensibel genug, um den Problemen im ländlichen Raum gerecht zu werden?