Protokoll der Sitzung vom 31.03.2009

Wenn es dennoch Fragen gibt, dann müssen wir darüber sprechen. Bisher jedenfalls war es noch bei keiner Tagung und bei keiner Begegnung jemals ein Thema. Ich nehme das trotzdem ernst. Ich kann Sie nur bitten, wenn Sie einen konkreten Sachverhalt kennen, mir diesen mitzuteilen.

Damit hat der heutige parlamentarische Abend auch seinen inhaltlichen Spannungsbogen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, okay, einverstanden?

Wir kommen damit zu Frage 22 des Herrn Kollegen Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

Ist dem Staatsminister der Finanzen bekannt, dass die für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg aus dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm und dem Konjunkturpaket II des Bundes für die Schulen in Aussicht gestellten Mittel eine Kürzung der seitens des Landrates genannten Finanzzusagen darstellen,die wiederum die Grundlage des beschlosse

nen Maßnahmepaketes durch den Kreistag des Landkreises Hersfeld-Rotenburg sind?

Herr Finanzminister, Sie haben das Wort.

Herr Abgeordneter, es ist natürlich sehr schwer, von hier aus nachzuvollziehen, was dort in den Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse geschehen ist. Deswegen will ich Ihnen mitteilen, dass der Landkreis Hersfeld-Rotenburg für die Schulen einen Gesamtbetrag in Höhe von 27,808 Millionen c aus dem Hessischen Sonderinvestitionsprogramm und dem Konjunkturpaket II des Bundes abrufen kann. 17,265 Millionen c sind Mittel des Landes, und 10,543 Millionen c sind Mittel des Bundesprogramms. Dies wurde dem Landkreis mit Schreiben vom 18. März 2009 mitgeteilt.

Nachrichtlich sage ich: Den Städten und Gemeinden des Landkreises Hersfeld-Rotenburg stehen für die sonstigen kommunalen Investitionen insgesamt 11,769 Millionen c zur Verfügung, davon 8,99 Millionen c aus dem Programm des Landes und 2,779 Millionen c aus dem des Bundes. Hierüber wurden die Städte und Gemeinden ebenfalls mit Schreiben vom 18. März 2009 unterrichtet.

Im Übrigen ist es so: Wir haben die Kommunen in zwei Stufen informiert. Zum einen haben die Kreise die Verteilung der 950 Millionen c aus dem Landesprogramm, die nach Schülerzahlen vergeben wurden, früher bekannt gegeben bekommen. Anschließend haben wir mit den Kommunalen Spitzenverbänden darüber gesprochen, wie die 200 Millionen c, die sozusagen noch zurückbehalten wurden, verteilt werden. Darüber hat es Diskussionen gegeben. Nachdem der Schlüssel dazu bekannt gegeben wurde, waren wir am 18. März 2009 in der Lage, den Beteiligten die Zahlen offiziell zur Verfügung zu stellen.

Herr Kollege Warnecke stellt eine Zusatzfrage.

Ich habe noch eine Zusatzfrage. Herr Staatsminister, Sie hatten gerade – –

(Zuruf)

Es geht um eine Zusatzfrage.Genau,ich muss das in Frageform kleiden.

Haben Sie die Kommunen zu irgendeinem Zeitpunkt im Unklaren darüber gelassen, dass es nicht allein Landesmittel sein werden, die für die Schulen zum Einsatz gebracht werden, sondern dass diese Mittel zumindest zum Teil durch Bundesmittel ergänzt oder ersetzt werden?

Herr Finanzminister, Sie haben das Wort.

Wir haben in einer Art und Weise mit den Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände und mit den Beteiligten kommuniziert, wie es wahrscheinlich intensiver nicht mehr gehen kann. Alle wurden zu jedem Zeitpunkt auch über die Richtlinien usw. informiert.

Im Übrigen ist die Frage darauf gerichtet, ob eine Kürzung der Finanzzuweisung erfolgt ist. Mir liegen einige Artikel aus der Presse vor, denen zufolge Sie auch persönlich durch Anwesende darauf hingewiesen wurden, dass der Landrat sehr präzise dargestellt hat, welche Mittel zur Verfügung gestellt werden.Außerdem hat er etwas über ein weiteres Programm mitgeteilt. Ich erspare es mir, das jetzt vorzulesen. Es ist doch interessant, dass ein Redakteur bei der Sitzung anwesend war und etwas anderes als das wiedergab, was hier dargestellt wurde.

Nach meinen Informationen ist es so, dass der Landrat in der Kreistagssitzung genau das Richtige gesagt hat. Er sprach von etwa 28 Millionen c gesicherten Mitteln. Am Ende sind es 27,8 Millionen c.

Die Kommunalen Spitzenverbände und alle Beteiligten sind darüber immer informiert worden. Allerdings muss man sagen: Wir haben natürlich mit den Kommunalen Spitzenverbänden auch immer wieder einvernehmlich darüber gesprochen, wie man am Ende den besten Weg in dieser Sache findet. Das findet jetzt seinen Niederschlag in den allseits bekannten Richtlinien.

Ich gehe jetzt einfach einmal davon aus, dass die Beteiligten schnell bauen werden. Denn das ist Sinn und Zweck des Konjunkturprogramms.

Wir kommen zu Frage 23 der Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Wie wird das Kultusministerium das Problem der zunehmend auslaufenden Beschäftigungsverhältnisse vieler sogenannter „Arbeitscoaches“ an hessischen Schulen lösen, um diesen wie auch den Schulen die erbetene Perspektive für eine weitere Zusammenarbeit bzw.Weiterbeschäftigung zu geben? Der ehemalige Kultusminister Banzer hatte in der Sitzung des Kulturpolitischen Ausschusses vom 23. Oktober 2008 Hilfe zugesagt.

Frau Kultusministerin Henzler, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin Cárdenas, die berufliche Sorge um die weitere Perspektive dieser Programmkräfte hat mich veranlasst, Möglichkeiten einer Weiterbeschäftigung prüfen zu lassen.Es gibt bereits konkrete Lösungsvorschläge einzelner Schulen, die wir mit Hochdruck bearbeiten. In einigen Fällen ist es in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit gelungen, die Arbeitscoaches als Begleiter beim Berufseinstieg an den Schulen einzusetzen und sie damit in ein programmunabhängiges Arbeitsverhältnis zu vermitteln.

Endgültige Ergebnisse der gesamten Prüfung liegen noch nicht vor. Mein Ziel ist es jedoch, Schulen im Rahmen einer erweiterten Eigenständigkeit Optionen für eine Weiterbeschäftigung der Arbeitscoaches und der Servicekräfte für die Pädagoginnen und Pädagogen aufzuzeigen.

Herr Abg. Wagner von den GRÜNEN stellt eine Zusatzfrage.

Frau Ministerin, könnte das Modell der Schule im Emsbachtal, das Ihnen persönlich bekannt ist, eine Möglichkeit sein, diese Arbeitscoaches über die Einbeziehung des Ganztagsschulprogramms weiterzubeschäftigen?

Frau Staatsministerin Henzler, Sie haben das Wort.

Herr Abg. Wagner, die Schule im Emsbachtal hat die Möglichkeit geschaffen, ihren Arbeitscoach weiterzubeschäftigen. Er wird zur Hälfte über Mittel der Bundesagentur für Arbeit und zur anderen Hälfte aus Mitteln der pädagogischen Mittagsbetreuung finanziert. Wir werden diesem Vorgehen zustimmen und damit den Einsatz dieser Person für die Schule erhalten.

Frau Abg. Cárdenas stellt eine Zusatzfrage.

Der Ring beim Mikrofon leuchtet manchmal nicht auf. – Ich will Sie Folgendes fragen.Was glauben Sie,bei wie viel Prozent wird das ungefähr zum Erfolg führen, also dass sie übernommen werden können?

Frau Ministerin Henzler.

Frau Cárdenas, das ist sehr davon abhängig, wie die Schulen mit der Agentur für Arbeit verhandeln und ob sie zusätzliche Mittel, z. B. aus pädagogischer Mittagsbetreuung, haben.Wir hoffen aber sehr, dass mit der zunehmenden Eigenverantwortung der Schulen, denen wir Mittel statt Stellen geben wollen, weitere Personen in Beschäftigung bleiben können.

Frage 24, Herr Abg. Müller (Gelnhausen).

Ich frage die Landesregierung:

Welche Möglichkeiten sieht sie, einen zügigen Ausbau der Versorgung mit einer flächendeckenden leistungsfähigen Breitbandanbindung zu erreichen?

Herr Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung.

Herr Abg. Dr. Müller, es ist ein komplexes Thema. Die Landesregierung verfolgt bei den Breitbandaktivitäten zwei unterschiedliche Vorgehensweisen. Erstens geht es um die Grundversorgung mit Breitband. Hier geht es um die berühmte Schließung weißer Flecken im ländlichen Raum. Es gibt das Förderprogramm Breitbandversorgung ländlicher Raum aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“.

Dafür wurde die Breitbandförderung in ein neues Dachrichtlinienprogramm und in die Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung in Hessen aufgenommen, die am 1.April 2008 in Kraft getreten sind. Das Fördervolumen für diesen Bereich beträgt 2,3 Millionen c für den Zeitraum von 2008 bis 2013. Ziel des Förderprogrammes ist die Herstellung einer breitbandigen Grundversorgung mit Übertragungsraten von mindestens 2 Megabyte pro Sekunde.

Dafür sind Kommunen antragsberechtigt, deren Versorgung derzeit unter 1 Megabyte pro Sekunde liegt. Dieses Programm ist im Sommer 2008 angelaufen. Hessen hat als erstes Bundesland die ersten 13 Anträge bescheiden können. Dabei geht es im Wesentlichen um 345.000 c Förderung im gesamten Werra-Meißner-Kreis. Für 2009 stehen inklusive der übertragenen Mittel aus dem Jahre 2008 noch 1,1 Millionen c zur Verfügung.

Darüber hinaus geht es bei der breitbandigen Anbindung auch um andere Technologien. Neben der Anbindung über das Festnetz ist nämlich auch eine Anbindung über Mobilfunk möglich. Durch die Umstellung des Rundfunks von analoger zu digitaler Übertragung wird die sogenannte digitale Dividende frei, d. h. nach der Umstellung nicht mehr primär für die Rundfunkübertragung benötigte Frequenzen. Das ist in Hessen der Fall.

In zwei Pilotversuchen sollen mit den künftig frei werdenden Frequenzen aus dem Bereich 790 bis 862 Megahertz im Sommer 2009 in Nord- und in Mittelhessen die Leistungsfähigkeit und die Praxistauglichkeit von breitbandigen Anbindungen über Mobilfunk über größere Entfernungen getestet werden. Derzeit finden die Gespräche über die nähere Lokalisierung dieser Standorte statt.

Der zweite Bereich betrifft die Hochleistungsnetze. Hier sieht die Breitbandstrategie der Bundesregierung vor, 75 % der Haushalte bis zum Jahre 2014 mit Breitbandanbindung mit Übertragungsarten von 50 Megabyte pro Sekunde zu versorgen. Für diesen zweiten Schritt des Breitbandausbaus werden nach unserer jetzigen Kenntnis

keine direkten Bundesgelder bereitgestellt. Der Bund setzt auf unterschiedliche Aktivitäten gemeinsam mit den Ländern. Dabei handelt es sich um unterstützende Maßnahmen wie ein Infrastrukturatlas und Beratungszentren. Diese sind in Zusammenarbeit mit den Ländern vorgesehen und befinden sich in der Umsetzung.

Zweitens können Kommunen bei der Leerrohrverlegung im Rahmen der Straßenbausanierung gefördert werden. In Hessen wird derzeit an diesem Leerrohrförderprogramm gearbeitet. Hier finden gerade Abstimmungsgespräche mit dem Bundeswirtschaftsministerium statt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Siebel.

Herr Staatsminister, dem „Odenwälder Echo“ vom 30.03. war zu entnehmen,dass in dem ersten Teil der Sektion,die Sie genannt haben, in Hessen bisher keine Mittel abgeflossen seien. Durch Ihre Darlegung, die an den drei Sektionen dargestellt ist, ist aber dem nicht widersprochen, wenn ich es richtig sehe. Wie können Sie diesen Sachverhalt begründen?