Protokoll der Sitzung vom 31.03.2009

Wie sich die Situation im Einzelnen im Heimatland darstellt, ist der Landesregierung nicht bekannt.

Zusatzfrage, Frau Abg. Öztürk.

Herr Minister, wie viele Abschiebungen von irakischen Staatsangehörigen haben stattgefunden?

Herr Innenminister.

Das waren insgesamt 14.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Können Sie die Frage bitte wiederholen? Ich habe sie nicht verstanden!)

Herr Innenminister.

Es war gefragt worden, wie viele irakische Staatsangehörige abgeschoben wurden. – Es waren 14.

Frage 27, Frau Abg. Erfurth. – Sie müssen mir zuerst zeigen, wo Sie sitzen.

Herr Präsident, die Mikrofonanlage ist anscheinend in einem sehr desolaten Zustand.

Frau Kollegin, mit Verlaub, wenn Sie mich so ansprechen, sage ich Ihnen: Sie alle hantieren falsch. – Okay? – Machen wir also so weiter.

Die meisten drücken so oft auf den Knopf, bis ein Licht leuchtet. Damit aber schalten Sie sich wieder ab, nachdem ich Sie eingeschaltet habe.

Ich darf noch etwas Weiteres mitteilen: Im Jahr 2009 ist der Träger dieser Hightech-Einrichtung ein Kippschalter. Das ist leider Gottes so. Haben Sie bitte ein bisschen Geduld, bis Sie zu Wort kommen. – Und jetzt versuchen wir es noch einmal.

Ich frage die Landesregierung:

Was sind aus ihrer Sicht die Gründe dafür, dass die Zulassungsbehörden für Schlachtbetriebe im Werra-MeißnerKreis die vorhandenen Ermessensspielräume bei der Umsetzung der EU-Hygieneverordnung für Schlachtstätten nicht nutzen, um regionale und handwerklich strukturierte Schlachtstätten zu erhalten, und sie in ihrer Existenz gefährden?

Vielen Dank. – Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Erfurth, auch auf Nachfrage ist der Landesregierung aus dem Werra-Meißner-Kreis kein konkreter Fall bekannt geworden, in dem Behörden Ermessenspielräume der EU-Hygieneverordnung nicht nutzen. Auch aus Ihrer Fragestellung ist mir, selbst nach mehrmaligem Lesen, kein solcher Fall bekannt geworden.

Wenn Sie mir einen Hinweis geben, um welche Betriebe es sich handelt, gehen wir dem selbstverständlich gerne nach.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Erfurth, bitte schön.

Frau Ministerin, in meinem Heimatwahlkreis gibt es eine breite öffentlich geführte Debatte um Schlachtbetriebe, die schließen müssen. Gern nenne ich Ihnen im bilateralen Gespräch weitere Details.

Trotzdem erlaube ich mir die Frage: Was tut die Landesregierung dafür, damit die erlaubten Flexibilisierungsmaßnahmen, welche die Hygieneverordnung vorsieht, einheitlich angewendet werden, und wie werden die Veterinärämter vor Ort dabei unterstützt?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Abg. Erfurth, ich möchte nochmals darauf hinweisen: Wir haben sowohl mit dem Werra-Meißner-Kreis Kontakt aufgenommen und gefragt, ob dort ein konkreter Fall vorliegt, als auch mit dem RP Kassel, und auch das konnte uns keinen Fall nennen. Deswegen wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar, denn dann würden wir diesem Fall gerne nachgehen.

Grundsätzlich ist die Erhaltung regionaler und handwerklicher Betriebe nach wie vor ein Anliegen der Hessischen Landesregierung. Deshalb drängen wir in sämtlichen Gesprächen darauf, dass die vorhandenen Ermessenspielräume genutzt werden. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir Gespräche aufnehmen.

Da mir im Moment keine solchen Fälle bekannt sind, kann ich auch keine Vorgaben treffen, um das sicherzustellen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Erfurth.

Frau Ministerin, gibt es Schulungsmaßnahmen, die die Landesregierung als Handreichung für die Veterinärämter vor Ort anbietet?

Frau Ministerin Lautenschläger.

Frau Kollegin Erfurth, seit vielen Jahren knüpft das Landwirtschaftsministerium mit den Behörden vor Ort sehr enge Kontakte, ebenso mit den Wirtschaftsverbänden.

Der zuständige Referatsleiter geht häufig mit vor Ort.Wir ermöglichen dort sämtliche Weiterbildungsangebote. Wenn konkrete Probleme benannt werden, kann man diese abstellen.

Frage 28, Herr Abg. Döweling für die FDP.

Ich frage die Landesregierung:

Hat das Hessische Kultusministerium der baden-württembergischen Landesregierung – anlässlich des Amoklaufs in Winnenden – ein Hilfsangebot zur Krisenbewältigung unterbreitet?

Frau Kultusministerin.

Herr Kollege Döweling, ja, ich habe unmittelbar nach dem Bekanntwerden der schrecklichen Ereignisse an der Albertville-Realschule in Winnenden meinem Amtskollegen in Stuttgart, Herrn Staatsminister Helmut Rau, ein Hilfsangebot zur Krisenbewältigung unterbreitet. Das Unterstützungsangebot beinhaltete die Entsendung von vom Hessischen Kultusministerium speziell für die Bewältigung derartiger Amoklagen ausgebildeten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat inzwischen zehn hessische Schulpsychologinnen und Schulpsychologen angefordert. Die hessischen Notfallpsychologen unterstützten seit Freitag, dem 20. März 2009, die Fachkräfte vor Ort im Rahmen eines fachpsychologisch begründeten Nachsorgekonzeptes zur Verarbeitung der traumatisierenden Gewalttat an der Realschule in Winnenden. Die Notfallpsychologen sind seit zwei Tagen wieder zurück. Kultusminister Rau hat sich schriftlich für ihren Einsatz bedankt. Bundespräsident Köhler wird einen von ihnen stellvertretend in einer Feierstunde in Berlin ehren. Auch die Landesregierung wird sie nach den Osterferien öffentlich empfangen und ihre Arbeit würdigen.

Alles klar? – Frage 29, Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Wie stellt sich die derzeitige Situation der „12-t-Regelung“ bezüglich Lkw-Transit- und Mautausweichverkehr auf bestimmten Bundesstraßen (z. B. B 7, B 27, B 400) dar?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Landau, ich darf noch einmal an die Historie erinnern.Am 7. Juli 2006 hat das Regierungspräsidium Kassel ein unbefristetes Fahrverbot für mautpflichtige Lastkraftwagen im Durchgangsverkehr auf der B 7, der B 27 und außerdem auf der B 400, zwischen der Anschlussstelle Wommen und der Anschlussstelle B 27 bei Wichmannshausen, angeordnet.

Entsprechende Durchfahrtsverbote für den Schwerlastverkehr wurden vom Regierungspräsidium Kassel am 27. September 2006 ferner für die B 3, zwischen der Anschlussstelle Borken-Kerstenhausen und Cölbe, sowie für die B 254, zwischen der Anschlussstelle Felsberg und der Anschlussstelle B 27 nördlich der Ortslage Bronnzell, angeordnet.

Gegen die angeordneten Durchfahrtsverbote auf den Bundesstraßen 7, 27, 400, 3 und 255 wurde von verschiedenen Speditionsunternehmen Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben. Mit seiner Entscheidung vom 14. Mai 2008 hat das Verwaltungsgericht die Anordnung aufgehoben, die Berufung aber nicht zugelassen. Hiergegen hat das Land Hessen Nichtzulassungsbeschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs liegt bisher noch nicht vor.

Zusatzfrage, Herr Abg. Häusling.

Herr Minister, werden weiterhin noch Kontrollen nach der alten Gesetzeslage durchgeführt?

Herr Minister Posch.

Ich gehe davon aus, dass im Rahmen des üblichen Verfahrens auf diesen Straßen Kontrollen durchgeführt werden. Das ist völlig selbstverständlich. Es gibt aber keine zusätzliche besondere Veranlassung, denn hier geht es um die Sperrung, und das ist eine Rechtsfrage, die jetzt irgendwann abschließend geklärt werden wird.

Frage 30, Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Kenntnisse hat sie für Hessen zu der Aussage mittelständischer Unternehmen, dass Banken trotz hoher Haftungsfreistellung der KfW Finanzmittel aus dem Konjunkturpaket I blockieren?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Landau, wir haben Kenntnis davon, dass Banken trotz erhöhter Haftungsfreistellung in Einzelfällen nicht bereit sind, Antragstellungen aus dem KfWSonderprogramm vorzunehmen. Die KfW bietet Haftungsfreistellungen in Höhe von bis zu 90 % bei Investitions- und in Höhe von 60 % bei Betriebsmittelfinanzierungen an.Es ist erkennbar,dass insbesondere bei den Betriebsmittelkrediten, also bei der 60-prozentigen Finanzierung, auch ein verbleibendes Eigenrisikokapital der Kreditinstitute in Höhe von 40 % dazu führen kann, dass Finanzierungsanfragen von Unternehmen derzeit aus Risikogründen abgelehnt werden. In der gegenwärtigen Krise fragen viele Unternehmen Betriebsmittelkredite als akute Liquiditätshilfe nach. Selbst bei hohen Haftungsfreistellungen bedeutet eine Neukreditgewährung für die Hausbank logischerweise eine Ausweitung des Gesamtengagements, also in der Regel eine Risikoerhöhung.Vor diesem Hintergrund, und weil dies so ist, bietet die Hessische Landesregierung in ihrem aktuellen Sonderprogramm Betriebsmittelbürgschaften mit einer erhöhten Absicherungsquote von 80 % an.Im Übrigen ist dies auch ein ständiger Gesprächsgegenstand mit den Sparkassen und anderen Kreditinstituten, um hier nach Lösungen zu suchen und derartige Klagen entbehrlich werden zu lassen.