Protokoll der Sitzung vom 01.02.2011

Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass das Konzept für das qualifizierte Schulvorbereitungsjahr demzufolge bis zum 31.12. dieses Jahres nicht nur vorgelegt, sondern auch in Kraft gesetzt sein wird?

Herr Minister Grüttner.

Herr Abgeordneter, was die Fach- und Fördergrundsätze angeht, die eben angesprochen worden sind und die im Kontext auch mit der qualifizierten Schulvorbereitung in Verbindung zu bringen sind, wird eine entsprechende Überarbeitung vorgenommen werden können, sodass zum 01.01. nächsten Jahres andere Fördervoraussetzungen gelten können. Ob damit gleichzeitig verbunden ist, dass dann schon das Konzept in Kraft getreten ist, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen. Aber die Fach- und Fördergrundsätze können dann auf dieser Grundlage zumindest fortgeführt werden.

Frage 410, Herr Abg. Warnecke.

Ich frage die Landesregierung:

An welcher Stelle in der Eröffnungsbilanz des Landes Hessen lässt sich die finanzielle, landesseitig zu übernehmende Absicherung für den Fall eines Schadens finden, der die atomkraftwerksbetreiberseitig vorzuhaltende private Versicherungssumme übersteigt?

Herr Minister der Finanzen.

Herr Abgeordneter, im Namen der Landesregierung beantworte ich gerne die Frage zur Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2009 bzw. auch auf die Schlussbilanz zum 31.12.2009.

Die Abbildung einer finanziellen Verpflichtung eines Risikos aus einem nuklearen Ereignis in der Rechnungslegung des Landes Hessen wäre dann geboten, wenn einerseits ein Schadensbilanzstichtag bereits entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist und zudem andererseits das Land Hessen auch von einer entsprechenden, eine private Absicherung übersteigenden Belastung betroffen ist.

Diese Voraussetzungen waren weder für die Eröffnungsbilanz noch für den vorliegenden Jahresabschluss zum 31.12.2009 gegeben.

Sehr geehrter Herr Warnecke, dass ein finanzielles Risiko aus einem eventuellen nuklearen Ereignis nicht nur in den vergangenen, sondern auch in den künftigen Jahresabschlüssen des Landes Hessen keine Berücksichtigung finden wird, liegt nicht nur an dem Vertrauen in die Reaktorsicherheit, sondern auch daran, dass nach der aktuellen Fassung des Atomgesetzes eine entsprechende Verpflichtung ausschließlich den Bund trifft.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Herr Staatsminister Schäfer, dann heißt das also, dass die vonseiten des „Focus“ vorliegende Meldung, wonach eine entsprechende Verteilung des Risikos auf Bundes- und auf Landesseite bei den Ländern, die Atomkraftwerke aufweisen, vorhanden ist, nicht zutrifft? Die Formulierung ist: Daher halten die Autoren die Zustimmung des Bundesrates für unumgänglich, weil es eben ein Staatshaftungsrecht auch für die Länder mit Atomkraftwerken gibt.

Herr Minister Dr. Schäfer.

Sie haben zunächst nach den Bilanzstichtagen gefragt. Zum 1. Januar 2009 haben wir eine Eröffnungsbilanz vorgelegt, die keinerlei Risikovorsorge dafür enthält, weil uns keinerlei Erkenntnisse darüber vorliegen, dass eine Eintrittswahrscheinlichkeit für ein solches Schadensereignis nach den entsprechenden handelsrechtlichen Bilanzregelungen vorliegt. Auch vonseiten des damals im Amt befindlichen Bundesumweltministers Gabriel sind solche Informationen dem Land Hessen nicht zuteilgeworden, die darauf hätten schließen lassen, dass es einer entsprechenden Bilanzierung bedurft hätte.

Wir kommen für heute zur letzten Frage, Frage 411. Das haben wir extra noch gemacht. Herr Kollege Warnecke, bitte schön.

Ich frage die Landesregierung:

Hält sie einen ausgewiesenen Preis von 7,99 € (minus 60 °C) bzw. 5,99 € (minus 30 °C) für 1 l Frostschutz für das Scheibenwischwasser, der beispielhaft an hessischen Autobahntankstellen verlangt wird, für einen Ausweis von marktwirtschaftlicher Preisbildung oder Wucher?

Herr Staatsminister Posch.

(Horst Klee (CDU): Abgeordnete können einen Zuschuss beantragen! – Heiterkeit)

Herr Kollege Warnecke, ich vermute, der Anlass für Ihre Frage war, dass Sie sich irgendwo über derartige Preise geärgert haben.

(Allgemeine Heiterkeit)

Das kann ich nachvollziehen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ich hätte auch noch ein paar Fragen!)

Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass Preise in sogenannten Saisonzeiten – Ferienzeiten, lange Wochenenden und Ähnliches mehr – steigen, weil ein Produkt oder eine Dienstleistung im stärkeren Maße nachgefragt wird. Nur wenn der Anbieter eine marktbeherrschende Stellung besitzt, kann ein Preis gegebenenfalls missbräuchlich überhöht sein. Das ergibt sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.

In dem Fall, den Sie ansprechen, ist es aber so, dass der Autofahrer oder die Autofahrerin in der Regel zwischen zahlreichen Scheibenfrostschutzmitteln wählen kann, die an Tankstellen, im Kfz-Zubehörhandel, im Sortimentseinzelhandel oder über das Internet zu erwerben sind. Viele Kfz-Besitzer nutzen diese Möglichkeiten und decken ihren Bedarf dementsprechend. Deswegen kann im Regelfall nicht von einer marktbeherrschenden Stellung einer einzelnen Autobahntankstelle ausgegangen werden.

Wir sind der Sache aber nachgegangen. Herr Warnecke, aktuell – nicht repräsentativ ermittelt, aber soweit uns zugänglich – liegen die Preise zwischen 2,19 € und 6,90 €. Die Differenz zwischen 6,90 € und dem von Ihnen genannten Preis von 7,99 € rechtfertigt in Anbetracht der verhältnismäßig geringen Marktbedeutung des Produkts oder der Notlage einzelner Autofahrer keine kartellrechtliche Überprüfung.

Ich will hinzufügen, dass auch die Frage nach Wucher im vorliegenden Fall wohl kaum erfolgreich sein könnte; denn ein Rechtsgeschäft ist unter dem Gesichtspunkt des Wuchers nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen. Es muss hinzukommen, dass „jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen“ lässt.

Bei diesem Sachverhalt, den Sie dargestellt haben und über den wir uns gemeinsam ärgern, glaube ich nicht, dass wir die Voraussetzung des Wuchers im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB ansehen können.

Das wird eine spannende Debatte. – Herr Warnecke, Sie haben erst einmal eine Zusatzfrage.

Ich darf vorbemerken, dass es nicht um Privatissima geht, Herr Staatsminister Posch. Aber zu der Frage: Halten Sie es nicht für eine sicherheitsrelevante Frage, ob ein ent

sprechendes Frostschutzmittel bei beispielsweise minus 20° C zugeführt wird oder nicht und ein Autofahrer angesichts der Salzlauge, die sich trocknend auf seiner Scheibe wiederfindet, eben nicht durch die Scheibe schauen kann und insofern nicht die Möglichkeit hat, von einer Tankstelle zur nächsten zu fahren? Er muss zu der Tankstelle fahren, wo das Produkt angeboten wird, weil er sonst gar nicht weiterfahren kann. Insofern liegt der Tatbestand des Wuchers, wie Sie ihn formuliert haben, vor, weil keine Alternative gegeben ist.

Ich habe am Anfang ein Fragezeichen wahrgenommen, Herr Kollege.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, bitte. Es geht um Ihre Sicherheit. – Herr Minister Posch.

Herr Kollege Warnecke, unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit bin ich der Auffassung, dass ich mich als Verkehrsteilnehmer auch darauf vorbereiten muss, dass eine solche Situation, wie Sie sie vorhin dargestellt haben, eintreten kann.

Ich will mich nicht zum Maßstab der Dinge machen, aber ich habe eine solche Flasche im Kofferraum. Wenn ich Frostschutzmittel brauche, dann fahre ich einen Parkplatz an und fülle dieses nach.

(Heiterkeit bei der CDU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, es macht keinen Sinn, dies zum Anlass zu nehmen, dies unter dem Gesichtspunkt des Wuchers darzustellen.

(Unruhe)

Ich kann Ihnen gern eine Aufstellung geben. Ein bei minus 60° C geeignetes Frostschutzmittel kostet zwischen 2,19 € und 6,90 €.

Scherz beiseite. Man bereitet sich also auf eine solche Situation vor. Dementsprechend stellt man sicher, dass man die entsprechende Anlage auch mit Frostschutzmittel ausstatten kann.

Mir liegen noch zwei Zusatzfragen vor. Zunächst Herr Kollege Klee.

Herr Minister, können Sie die Information bestätigen, dass dieses Frostschutzmittel im August für 1,29 € angeboten wird?

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und der FDP)

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Klee, dies kann ich nicht bestätigen. Ihre Auskunft halte ich aber für glaubwürdig. Ich glaube, es ist notwendig, sich rechtzeitig darauf einzustellen, dass man das entsprechende Frostschutzmittel dabei hat.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Kollege Kaufmann.

Herr Staatsminister, können Sie dadurch zur weiteren Beruhigung der Autofahrer beitragen, dass Sie bestätigen, dass Temperaturen von minus 60 °C in Hessen bislang höchst selten aufgetreten sind?

(Heiterkeit)