An meiner Position wird sich nichts ändern. Ich halte das Gesetzesvorhaben, so wie es jetzt angelegt ist, aus rechtssystematischen Gründen für verkehrt. Das wird nichts an der Tatsache ändern, dass wir uns gesetzeskonform verhalten und es anwenden werden.
Ich möchte das noch einmal sagen: Nach dem jetzigen Stand der Erkenntnisse, den wir haben – das haben Sie angesprochen vor dem Hintergrund der Strecke, die für uns von Belang sein könnte –, hoffe ich, dass die Frage, die von mir streitig gestellt wird, überhaupt nicht von Belang sein wird.
Welche Auswirkungen wird denn der Vorstoß des Bundeswirtschaftsministers zur Novellierung des Energieleitungsausbaugesetzes auf die Führung der Stromtrasse Wahle – Mecklar haben? Wenn das Gesetz werden sollte, wird das das Planungsverfahren beeinträchtigen?
Ich habe eben eine Mutmaßung geäußert. Auf die weise ich hin. Ich glaube, dass diese Frage für unser Verfahren nicht relevant sein wird.
Ich will das wiederholen. Hier geht es um eine strukturelle Änderung des Planungsrechts. Ich halte prinzipiell nichts davon, aus einem Baurecht eine Bauverpflichtung zu machen. Das kennen wir im gesamten Planfeststellungsrecht nicht.
Wenn jetzt die Zuständigkeit vom Vorhabenträger weggenommen und der zuständigen Behörde zugewiesen werden sollte, würde letztendlich die Behörde auch die Verantwortung für all das übernehmen.
Ich sage es deshalb noch einmal: In jedem Planfeststellungsverfahren findet eine Abwägung statt. Aus der Abwägung im Planfeststellungsverfahren ergibt sich, ob ein Vorhaben möglich ist oder nicht. Es ist völlig neu, dass diese Verpflichtung dann vom Vorhabenträger weggenommen und auf die zuständige Behörde delegiert werden soll. Das halte ich aus prinzipiellen Gründen für falsch.
Wie hoch schätzt sie die materiellen und administrativen Kosten für eine zusätzliche Beschilderung von landwirtschaftlichen Wegen, die durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz betroffen sind und bei denen durch das Fehlen der Benennung in § 27 von Radverkehr zusätzliche Schilder angebracht werden müssen mit dem Hinweis „Radfahrer frei“?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Müller, § 27 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz erfordert nicht das Aufstellen von Verkehrsschildern mit dem Hinweis „Radfahren frei“. Daher werden weder materielle noch administrative Kosten entstehen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass sich die Rechtslage nach § 59 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz und dem darauf aufbauenden § 27 des Hessischen Ausführungsgesetzes nicht geändert hat. Nach wie vor gilt die Rechtslage, die seit dem Inkrafttreten des Hessischen Naturschutzgesetzes am 1. Januar 1981 gültig ist.
Frau Ministerin, vielen Dank für die Antwort. – Habe ich Sie richtig verstanden, dass auf den landwirtschaftlichen Wegen, die von dem Gesetz betroffen sind, keine Schilder „Radfahrer frei“ aufgestellt werden müssen? Denn das Ausführungsgesetz benennt ausdrücklich die Reiter und die Kutscher. Damit müssen für diese Gruppen keine Schilder aufgestellt werden.
Ich wiederhole meine Antwort. § 27 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz erfordert nicht das Aufstellen von Verkehrsschildern mit dem Hinweis „Radfahren frei“.
Ich frage die Landesregierung, welche haftungsrechtlichen Probleme durch das Radfahren auf den Feldwegen entstehen.
Herr Abg. Wiegel, das kann ich Ihnen in der Gänze jetzt so nicht beantworten. Ich werde Ihnen deshalb die Antwort nachreichen.
Was hat sie konkret unternommen, um zu erreichen, dass die Abgasnorm Euro 6 früher als 2014 in Kraft tritt und somit die Stickstoffdioxidbelastung in Hessen reduziert wird?
Frau Abg. Dorn, trotz der seit Jahren abnehmenden Konzentration von Stickoxiden, also von NOx, infolge der Grenzwertverschärfung bei den Euronormen kam es nicht zu einer vergleichbaren Reduzierung der Stickstoffdioxidkonzentration, also von NO2. Erst in den letzten zwei bis drei Jahren belegten Untersuchungen hohe Direktemissionen von NO2. Sie werden insbesondere durch moderne Diesel-Pkw ab der Abgasnorm Euro 4 erzeugt.
Ein einzelnes Bundesland kann nur sehr begrenzt Einfluss auf die Festlegung der Euronormen und die Fahrzeugentwicklung nehmen. Daher hat das Land Hessen gemeinsam mit den Umweltministerinnen und -ministern der anderen Bundesländer die Bundesregierung im Rahmen der Umweltministerkonferenz im Juni 2009 zu Folgendem aufgefordert: Sie soll sich frühzeitig bei den Automobilherstellern für die Fertigung von Fahrzeugen einsetzen, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Sie soll die bestehenden finanziellen Anreizprogramme frühzeitig
auf die Abgasnorm Euro 6 ausrichten. Das betrifft die schweren Nutzfahrzeuge, die Lkw-Maut und die dazu gehörige Maut-Harmonisierungsregelung.
Sie soll des Weiteren Anreizprogramme für die Nachrüstung von Stickstoffdioxidminderungssystemen bei schweren und leichten Nutzfahrzeugen auflegen. Darüber hinaus soll sie die Entwicklung von Fahrzeugen unterstützen, die der Abgasnorm Euro 6 entsprechen. Das kann z. B. im Rahmen von Wirtschaftsprogrammen geschehen, damit diese Fahrzeuge deutlich vor dem Inkrafttreten der Abgasnorm in ausreichendem Maß angeboten werden.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat daraufhin in der Mitte des Jahres 2010 einen Bericht vorgelegt, aus dem hervorgeht, welche finanziellen Anreize der Bund für die Nutzung schadstoffarmer Kraftfahrzeuge gibt. Im Rahmen der Umweltministerkonferenz im November vergangenen Jahres baten die Umweltministerinnen und -minister die Bundesregierung erneut, sich dafür einzusetzen, dass einerseits auf nationaler Ebene weitere Maßnahmen zur Reduktion der Stickstoffdioxidemissionen ergriffen werden und dass andererseits das auf der Ebene der Europäischen Union verfügbare Regelinstrumentarium weiterentwickelt wird, um Stickstoffdioxidemissionen schneller und wirksamer an den Quellen senken zu können.
Frau Ministerin, für die USA werden schon Autos hergestellt, die genau dieser Norm entsprechen. Insofern empfinde ich Anreizprogramme weniger wichtig, als sich dafür auf der Ebene der Europäischen Union einzusetzen. Was haben Sie denn konkret getan? Haben Sie sich auf der Ebene der Europäischen Union dafür eingesetzt, dass die Abgasnorm Euro 6 früher in Kraft tritt, oder haben Sie sich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung das tut?
Frau Abg. Dorn, ich habe gerade eben erläutert, dass Hessen alleine da relativ wenig bewegen kann. Deshalb hat sich Hessen mit anderen Bundesländern zusammengeschlossen, um all das, was ich Ihnen eben genannt habe, von der Bundesregierung und der Europäischen Union zu fordern.
Frau Ministerin, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie da nichts ausrichten könnten, würden Sie mir zustimmen, dass Sie als Landesregierung mit Tempolimits aber durch
Frau Abg. Dorn, wenn Sie mir aufmerksam zugehört hätten: Ich habe nicht gesagt, dass Hessen überhaupt nichts ausrichten kann, sondern dass wir nur gemeinsam mit anderen etwas ausrichten können. Das Thema, das Sie angesprochen haben, hat nichts mit der Fragestellung zu tun, die Sie im Rahmen der Anfrage gestellt haben.
Aus welchen Gründen sind die Fach- und Fördergrundsätze zum Landesprogramm Sprachförderung im Kindergartenalter unverändert in Kraft getreten?
Herr Abgeordneter, da die Überarbeitung der Fach- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm im Kindergartenalter im Kontext eines Gesamtkonzeptes zur qualifizierten Schulvorbereitung erfolgen wird und sich dies im Haushaltsjahr 2010 verzögert hat, sind die Fach- und Fördergrundsätze für das Landesprogramm zur Förderung im Kindergarten in ihrer bisherigen Form übergangsweise noch einmal in Kraft gesetzt worden, damit den kommunalen Trägern an dieser Stelle eine Antragsgrundlage gegeben werden kann. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 2011 außer Kraft.
Das heißt also, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Träger können nach den unveränderten Richtlinien, wie sie noch 2010 gültig waren, ihre Anträge stellen und Zuschüsse erwarten.
Das ist richtig, Herr Abgeordneter. Die Träger haben auf dieser Grundlage ihre Anträge gestellt, und die Förderung erfolgt auf dieser Grundlage.
Herr Minister, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, dass das Konzept für das qualifizierte Schulvorbereitungsjahr demzufolge bis zum 31.12. dieses Jahres nicht nur vorgelegt, sondern auch in Kraft gesetzt sein wird?