Herr Minister, besteht Ihrerseits die Absicht, und wenn ja, in welchem Zeitraum, die derzeit vakante Geschäftsführerposition der Hessen-Agentur wieder zu besetzen?
Auch dies ist Gegenstand der Diskussion, die wir gegenwärtig mit der Geschäftsführung und mit den Arbeitnehmervertretern führen. Eine abschließende Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat ist noch nicht erfolgt.
Welche Schlüsse zieht sie aus dem vom Bundeswirtschaftsministerium für Februar 2011 angekündigten Ergebnis der Evaluation der erhöhten Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben im Rahmen der Konjunkturpakete?
Herr Kollege Klose, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angekündigte Ergebnis der Evaluation liegt hier noch nicht vor. Nach Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums ist der Abschlussbericht für Ende dieses Monats vorgesehen, sodass ich Ihre Frage jetzt nur mit diesem Hinweis beantworten kann:
Das Land Hessen wird in Kürze eine Evaluation über die mit dem Vergabebeschleunigungserlass eingeführten Regeln unter Beteiligung aller Betroffenen durchführen. Das war auch schon Gegenstand der Diskussion hier im Hause. Diese Regelungen sind zeitlich befristet. Von diesen Erfahrungsberichten versprechen wir uns einen hohen Aussagewert.
Die angekündigte Auswertung des Bundes kann wahrscheinlich nicht 1 : 1 auf Hessen übertragen werden, weil Hessen beispielsweise für beschränkte Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich eine abweichende Freigrenze eingeführt hat. Zudem wollen wir die Erfahrungen der hessischen Kommunen insbesondere im Zusammenhang mit der Umsetzung der Konjunkturprogramme berücksichtigen – denn für diese haben wir die Vergabekriterien geändert.
Herr Minister, können Sie bitte ein bisschen präzisieren, wann wir mit dem Ergebnis der Evaluation des Landes rechnen dürfen?
Wir werden das so auswerten, dass wir rechtzeitig eine Entscheidung darüber treffen können, was ab 01.01.2013 gilt. Deswegen kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ob das noch vor der Sommerpause oder erst nach der Sommerpause ausgewertet sein wird. Wir haben uns über diese
Frage auch öfter bilateral unterhalten: Ich habe ein großes Interesse daran, dieses Thema im Ausschuss zu diskutieren. Mit Sicherheit werden wir von uns aus auf Sie zukommen und Sie darüber unterrichten, welche Erfahrungen insbesondere die Kommunen mit diesen Kriterien des Vergabeerlasses gemacht haben. Denn es hat im politischen Raum schon bestimmte Vorstellungen gegeben, bestimmte Grenzen möglicherweise zu erhalten oder wieder zurückzuführen.
Mir liegt daran, dies mit Ihnen intensiv zu diskutieren. Ich werde es rechtzeitig einleiten, sodass das gewährleistet ist.
Wie ist der Sachstand für die von der Verbraucherschutzministerkonferenz im September 2010 geplante Einführung eines bundesweit einheitlichen Hygienebewertungssystems – Smiley?
Frau Abg. Dorn, die Verbraucherschutzministerkonferenz hat in ihrer sechsten Sitzung am 17. September vergangenen Jahres über die Einführung des sogenannten SmileySystems beraten. Bei dieser Beratung kam man überein, dass ein bundesweit verbindliches Modell zur Transparentmachung von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben eingeführt werden soll. Für eine betriebsbezogene Veröffentlichung in allgemein verständlicher Form soll daher eine geeignete rechtliche Grundlage geschaffen werden.
Die Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz – genannt LAV – wurde beauftragt, auf der Grundlage der Ergebnisse der planmäßigen amtlichen Kontrollen ein bundeseinheitliches Konzept zu entwerfen und in einem Durchführungsentwurf zusammenzufassen.
Hierzu konstituierte sich am 8./9. November letzten Jahres eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Die hat in der Zwischenzeit mehrfach getagt. Neben einer schriftlichen Anhörung diverser Verbände fand eine Anhörung der betroffenen Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände am 10. Februar dieses Jahres statt, und zwar im Rahmen einer Sondersitzung der LAV in Bremen. Am 5. April dieses Jahres wiederum stimmte die LAV mit großer Mehrheit diesem Konzept zu.
Die Verbraucherschutzministerkonferenz wird sich mit diesem Vorschlag befassen. Im Moment ist es noch nicht klar, ob es dazu im Mai eine gesonderte Verbraucherschutzministerkonferenz geben soll. Es war angedacht, im Mai eine stattfinden zu lassen, aber deren Durchführung ist in der Tat noch unsicher. Deshalb ist dann möglichst bald eine Entscheidung abzusehen.
Frau Ministerin, sollen neben Gaststätten auch andere Lebensmittelbetriebe einbezogen werden, also Metzgereien, Bäckereien usw.?
Ja, Frau Abg. Dorn, das ist nicht im ersten Schritt vorgesehen, sondern in diesem Vorschlag sind sieben Schritte vorgesehen, besser gesagt: sieben Stufen.
In der ersten Stufe soll die Gastronomie berücksichtigt werden, in der folgenden Stufe zwei dann Bäckereien, Metzgereien und Fleischereien, in der dritten Stufe Gemeinschaftsverpflegung und Caterer, in der vierten Stufe der Einzelhandel, in der fünften Stufe andere Betriebe mit direkter Abgabe, in der sechsten Stufe weitere Betriebe ohne direkte Abgabe an Verbraucher und in der siebten Stufe die Wochenmärkte. Dabei kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, in welcher zeitlichen Dimension die jeweils einbezogen werden sollen. Der Vorschlag sieht insgesamt sieben Stufen vor.
Frau Ministerin, ist es nach wie vor Stand der Beratungen, dass das ein verpflichtendes System wird und dass die Kennzeichnung vor Ort transparent ist?
Ja, Frau Abgeordnete, es ist vorgesehen, ein bundeseinheitliches System einzuführen, indem diese Verpflichtung in einem Gesetz festgelegt wird.
Die Kenntlichmachung soll nicht über den sogenannten Smiley erfolgen, sondern im Moment ist eine Farbskala vorgesehen: grün/gelb/rot, die nochmals unterteilt und auf der ein Ergebnis erkennbar ist. Selbstverständlich soll das dann auch für die Verbraucher gut sichtbar angebracht werden.
Frau Ministerin, welche gesetzliche Grundlage soll denn zugrunde gelegt werden, das Futtermittelgesetzbuch oder das Verbraucherinformationsgesetz, oder welche Grundlagen werden da herangezogen?
Frau Abgeordnete, diesbezüglich gibt es noch keine gesetzliche Grundlage. Es gibt den Vorschlag der LAV. Dieser Vorschlag der LAV ist von der Verbraucherschutzministerkonferenz zu beschließen. Das, was dort beschlossen wird, wird dann die Grundlage sein, um die Forderungen an das BMELV zu stellen, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Warum ist der Bericht „Zehn Jahre soziale Stadt in Hessen – Schlussbilanz/verbleibender Handlungsbedarf – Bericht 2008“ bisher nicht veröffentlicht?
Herr Kollege Dr. Spies, der Bericht „Zehn Jahre soziale Stadt in Hessen – Schlussbilanzierung/verbleibender Handlungsbedarf – Bericht 2008“ ist bisher nicht e i g e n s t ä n d i g veröffentlicht worden. Die aus der Schlussbilanzierung 2008 gewonnenen Erkenntnisse für die Programmsteuerung wurden in die Broschüre „Standorte integriert entwickeln – die soziale Stadt in Hessen“ unter Punkt 3 „Erkenntnisse aus der Programmbilanzierung“ veröffentlicht.
Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass eine eigenständige Veröffentlichung nicht erfolgt ist, sondern dass das in diesen anderen Bericht integriert wurde.
Wird die Landesregierung den eigentlichen Bericht und nicht nur die Schlussfolgerungen noch veröffentlichen?
Derzeit ist das nicht beabsichtigt; denn das ist integraler Bestandteil eines anderen Berichts. Es sei denn, es gibt Überlegungen, die dazu führen, diesen Bericht noch einmal gesondert zu veröffentlichen. Derartige Hinweise habe ich aber gegenwärtig nicht.
In Unkenntnis des integrierten Berichts – bei dem ich davon ausgehe, dass er feststellt, dass die Ergebnisse des Programms „Sozialen Stadt“ hervorragend sind, die Finanzierung jetzt allerdings zusammengebrochen ist – frage ich Sie als Landesregierung: Welche Konsequenzen gedenken Sie aus diesem Sachtatbestand zu ziehen, insbesondere auch im Hinblick auf Bundesratsinitiativen?