Protokoll der Sitzung vom 12.04.2011

Für die Landesregierung ist jedoch im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob es weniger einschneidende Maßnahmen gibt, um einen wirksamen Beitrag zur Suchtprävention zu leisten. Insbesondere wird darüber nachgedacht, den von Spielgeräten ausgehenden Spielanreiz signifikant zu reduzieren. Hierbei kommen unter anderem die Herabsetzung der höchstzulässigen Gewinne, Verluste und Einsätze sowie die Einführung eines Sperrsystems in Betracht. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft derartige Maßnahmen anlässlich der anstehenden Überarbeitung der Spielverordnung. Diesen Beratungsprozess warten wir ab.

Zusatzfrage, Herr Kollege Frömmrich.

Gibt es Überlegungen der Landesregierung, landesgesetzliche Regelungen für diesen Bereich zu treffen?

Herr Minister Posch.

Herr Kollege Frömmrich, ich habe auf die Zuständigkeit des Bundes in diesem Zusammenhang hingewiesen. Die Überarbeitung der Spielverordnung steht an. Wir werden diesen Entwurf der Spielverordnung abwarten. Eine Zuständigkeit selbst sehe ich derzeit nicht.

Zusatzfrage, Frau Abg. Fuhrmann.

Herr Minister, Ihnen ist der Unterschied zwischen den Spielcasinos alter Prägung und diesen neu entstandenen Spielautomatenhallen auf der grünen Wiese oder am Stadtrand sicherlich bekannt. Halten Sie es für sinnvoll, gleiche Überprüfungsmechanismen wie in den klassischen Spielcasinos einzuführen, als da seien Einlasskontrollen, Sperrliste für Spielsüchtige und Kontrolle, ob die Menschen diese Hallen betreten?

Herr Staatsminister Posch.

Das schließe ich nicht aus; denn die Einführung von Sperrsystemen – darunter kann das auch fallen – ist Gegenstand der Prüfung. Sobald wir nähere Ergebnisse dieser Überprüfung haben, werden wir darüber diskutieren.

Zusatzfrage, Herr Kollege Frömmrich.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich kürzlich mit dem Thema beschäftigt und das Glücksspiel in Spielhallen zum Thema gehabt. Wie haben sich die Landesregierung oder der Ministerpräsident in dieser Frage verhalten, was die Frage der Bekämpfung von Sucht angeht?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Frömmrich, ich habe mich in der Beantwortung Ihrer Frage auf das konzentriert, was Sie gefragt haben. Sie sprechen jetzt einen weiter gehenden Komplex an, der nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Frage steht.

Wir kommen zur Frage 448. Frau Abg. Wallmann.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Voraussetzungen müssen Buchhandlungen erfüllen, um das Gütesiegel „Lesefreunde Hessen – Anerkannter Lesepartner 2010/2011“ zu erhalten?

Frau Staatsministerin Henzler.

Frau Abg. Wallmann, für das Gütesiegel „Lesefreunde Hessen – Anerkannter Lesepartner 2010/2011“, das im Turnus von zwei Jahren von den Kultusministerien der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie den drei Landesverbänden des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels verliehen wird, müssen sich Buchhandlungen mit einem ausgefüllten Fragebogen bewerben.

Das Gütesiegel wird an Buchhandlungen verliehen, die ein kompetent ausgewähltes Sortiment von Kinder- und Jugendbüchern anbieten, die eine individuelle und qualitative Beratung gewährleisten, die die Bücher dem Alter angemessen präsentieren und die zusätzliche ideenreiche Aktionen zur Leseförderung für Kinder und Jugendliche durchführen, beispielsweise Empfehlungslisten für Eltern und Lehrkräfte erstellen, Schulen beim Aufbau von Schülerbüchereien beraten, in Zusammenarbeit mit Schulen, Kindergärten und Bibliotheken Lesungen bzw. Buchausstellungen organisieren.

Am 21. Januar 2011 wurden insgesamt 122 Buchhandlungen aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland für ihr besonderes Engagement in der Leseförderung mit dem Gütesiegel ausgezeichnet. Das Gütesiegel wurde an 65 hessische Buchhandlungen, an 42 Buchhandlungen in Rheinland-Pfalz und an 15 Buchhandlungen im Saarland vergeben. Die Auszeichnung fand zum ersten Mal in Hessen statt.

Frage 449, Frau Abg. Cárdenas.

Ich frage die Landesregierung:

Wann werden die im Haushalt 2011 beschlossenen Kürzungen für die Kooperation Schule – Sportverbände vorgenommen werden?

Frau Ministerin Henzler.

Frau Abg. Cárdenas, Aussagen zur Budgetverteilung im Haushalt 2011 sind der Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Die Budgetverteilung ist noch nicht abgeschlossen, und es werden Abschlagzahlungen ausgebracht.

Frage 450, ebenfalls Frau Cárdenas.

Mir ist nicht klar, ob diese Frage durch die Antwort obsolet ist. Ich frage die Landesregierung trotzdem:

Welche Schulen wird die im Haushalt 2011 beschlossene Kürzung für die Kooperation Schule – Sportverbände konkret betreffen?

Frau Kultusministerin.

Frau Abg. Cárdenas, die Mittelzuweisung vor Ort wird ausschließlich durch die Staatlichen Schulämter vorgenommen. Jene verteilen die ihnen aus den Programmen zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen von Landesseite zugewiesenen Mittel anhand des regionalen Bedarfs. Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass Kooperationen zwischen Schulen und Sportvereinen auch weiterhin aufrechterhalten werden können. Wie in der Plenardebatte vom 16. Dezember 2010 bereits ausdrücklich betont, steht es den Schulen frei, die Mittel aus der pädagogischen Mittagsbetreuung zu nutzen.

Frage 452, Herr Abg. Klose.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen wurden im Rahmen der mehrfach angekündigten Neuaufstellung der Hessen-Agentur bereits umgesetzt bzw. sollen noch umgesetzt werden?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Klose, die Schwerpunkte der von der Landesregierung eingeleiteten Neuausrichtung der HessenAgentur betrafen vorrangig drei zentrale Aktionsfelder.

Das sind Tourismusmarketing, Außenwirtschaft und Standortmarketing, Technologie und Innovationsförderung. Dabei ging es insbesondere um eine Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Hessen-Agentur, dem Wirtschaftsministerium als Auftraggeber und externen Partnern. Deshalb wurden in diesen Arbeitsbereichen jeweils mit allen Beteiligten Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen. Gemeinsames Ziel ist es, die jeweiligen Politikbereiche durch regelmäßige Konsultationstreffen aktiv mitzugestalten.

Darüber hinaus sind zur Optimierung der Zusammenarbeit die Beiträte bei der Hessen-Agentur neu organisiert worden. Neben dem bereits erfolgreich arbeitenden Technologiebeirat wurde der bisherige Tourismusbeirat zur besseren Einbindung aller relevanten Partner zu einem touristischen Marketingbeirat weiterentwickelt. Zudem wurde erstmals zur Neustrukturierung und Verbesserung der Wirtschaftsförderung in den Bereichen Außenwirtschaft und Standortmarketing ein neuer Beirat gebildet.

Der durchgeführte interne Neustrukturierungsprozess orientierte sich in erster Linie an den Empfehlungen des Hessischen Rechnungshofs zur Straffung und Verschlankung der Organisationsstruktur. Unter anderem wurden die Abteilung Wirtschafts- und Regionalforschung sowie Landes- und Kommunalentwicklung zusammengefasst. Die Abteilung Hessen-Marketing wurde komplett neu strukturiert sowie die Abteilung internationale Angelegenheiten mit den drei wichtigen Schwerpunkten Standortmarketing, Auslandsmessen und Außenwirtschaftsförderung neu ausgerichtet.

Weitere strukturelle Optimierungen erfolgen in den Bereichen Controlling und Risikomanagement. Durch die Einführung einer spartenbezogenen Rechnungsführung kann die Hessen-Agentur nunmehr nach kaufmännischen Gesichtspunkten gesteuert werden. Weitere Entscheidungen über die Neustrukturierung der Hessen-Agentur hängen maßgeblich davon ab, welche zentralen inhaltlichen Aufgabenschwerpunkte von der Hessen-Agentur zukünftig wahrgenommen werden sollen.

Zusatzfrage, Herr Abg. Klose.

Herr Minister, besteht Ihrerseits die Absicht, in diesem Zusammenhang die Hessen-Agentur auf mehrere Standorte zu verteilen?

Herr Staatsminister Posch.

Herr Kollege Klose, da der Mietvertrag am bisherigen Standort zum 31.12. ausläuft, führen wir im Moment eine Diskussion über Veränderungen. Dieser Diskussionsprozess ist leider noch nicht abgeschlossen. Das wird aber in allernächster Zeit erfolgen. Wir werden diese Angelegenheit im Aufsichtsrat abschließend behandeln. Ich bespreche diese Frage auch außerhalb des Aufsichtsrats in diesen Tagen mit den Arbeitnehmervertretern, um schnellst

möglich eine Entscheidung herbeizuführen, weil ich Verständnis dafür habe, dass die Arbeitnehmer ein Interesse daran haben, zu erfahren, wo ihr dienstlicher Sitz ab dem 01.01.2012 ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Siebel.

Herr Staatsminister, können Sie Auskunft darüber geben, welche inhaltlichen Neuorientierungen, von denen Sie am Ende Ihrer Beantwortung sprachen, seitens Ihres Hauses angedacht werden und wie die Verknüpfung der Abteilungen Ihres Hauses mit den jetzt neu strukturierten Abteilungen der Hessen-Agentur funktionieren soll?

Herr Minister Posch.

Das ist ein Thema, das zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung weiter intensiv diskutiert wird. Es geht dabei nicht nur um die Frage, wie ein Ministerium mit der Hessen-Agentur zusammenarbeitet. Denn Sie wissen, dass eine Vielzahl von Ressorts bei der Hessen-Agentur bestellt. Ich bin dabei, in meinem Hause die Ansprechpartner für die Hessen-Agentur konzentriert auszurichten, damit bei mir im Wirtschaftsministerium jeweils ein Ansprechpartner für die Hessen-Agentur sichergestellt ist.

Ich kann an dieser Stelle sagen: Dieser Prozess ist in Bearbeitung. Ich beabsichtige, in absehbarer Zeit die Obleute über die Überlegungen, die wir hier anstellen, intensiv zu informieren.

Noch eine Zusatzfrage, Herr Abg. Klose.

Herr Minister, besteht Ihrerseits die Absicht, und wenn ja, in welchem Zeitraum, die derzeit vakante Geschäftsführerposition der Hessen-Agentur wieder zu besetzen?