Herr Kollege Siebel, ich sehe keinen Zusammenhang zwischen Ihrer jetzt gestellten Frage und der Ausgangsfrage. Bei der Ausgangsfrage geht es darum, ob etwas veröffentlicht worden ist – wohingegen Sie jetzt ein neues Thema aufgemacht haben, nämlich das Thema der Finanzierung, die wiederum mittelbar Auswirkungen auf den Schlussbericht haben könnte.
Was hindert die Landesregierung, den offenkundig vorhandenen Bericht zumindest in digitalisierter Form auf den Internetpräsentationen der Landesregierung Interessierten zugänglich zu machen?
Herr Kollege Spies, Ihrer nochmaligen Nachfrage entnehme ich, dass ein besonderes Interesse an der selbstständigen Veröffentlichung in der von Ihnen genannten Form besteht. Ich werde überprüfen, ob das machbar ist.
Wann wird die Landesregierung eine Rechtsverordnung zur Umsetzung von § 15 Hessisches Krankenhausgesetz erlassen?
Herr Abgeordneter, das Hessische Krankenhausgesetz 2011 weist keine Verordnungsermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung nach § 15 Hessisches Krankenhausgesetz 2011 mehr auf. Eine neue Verordnung kann somit nicht erlassen werden. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – ich kann Ihnen die einschlägigen Zitate nennen – gelten aber Rechtsverordnungen auch nach Wegfall ihrer Ermächtigungsgrundlage fort. Damit ist derzeit die Verordnung über die Beteiligung an den Einnahmen aus wahlärztlicher Tätigkeit noch in Kraft.
Welche Erkenntnisse liegen ihr über die Wirksamkeit des an hessischen Schulen angebotenen Anti-Gewalt-Projekts „Prävention im Team“ vor?
Herr Abg. Bauer, die zum Anti-Gewalt-Projekt „Prävention im Team“, PiT, durchgeführten Evaluationen zeigen positive Ergebnisse. Dies gilt zum einen für die nach Abschluss der ersten Trainingswelle im Jahr 2005 durch die Phillips-Universität in Marburg unternommene erste Ergebnis- und Prozessevaluation sowie für die zweite Evaluation in sieben der 15 Modellschulen zu Wirkungen des Projekts auf die teilnehmenden Schulen im Mai 2007. Das war nach Abschluss der dritten Trainingswelle im Schuljahr 2006/2007.
Im Rahmen der ersten Evaluation im Jahre 2005 wurde deutlich, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Trainings erlernen, wie sie mit konkreten Konfliktsituationen umgehen. Sie erfahren Strategien zur Vermeidung von Konflikten bzw. zum Ausstieg aus einem Konflikt. Die Prozessevaluation aus der Perspektive der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigt die oben beschriebenen Ergebnisse und unterstreicht eine hohe Zufriedenheit mit dem Trainingsprogramm. Aufgrund dieser Ergebnisse
Im Rahmen der zweiten Evaluation wurden mittels strukturierter Interviews Schulleiter und Schulleiterinnen, PiTLehrer und -Lehrerinnen sowie Lehrer und Lehrerinnen, die nicht als PiT-Trainer tätig waren, befragt. Ziel dieser Evaluation war es, herauszufinden, ob das Projekt nach drei Trainingswellen Einfluss auf das Schulleben genommen hat und ob Einflüsse bei nicht direkt am Training beteiligten Schülern und Schülerinnen und Lehrern und Lehrerinnen zu erkennen sind. Die befragten Lehrer und Lehrerinnen bestätigen einen guten Erfolg der Trainingsmaßnahmen im Sinne der angestrebten Ziele. Nicht zuletzt wird die Entwicklung eines institutionsübergreifenden Teamgedankens im Sinne einer verstärkten Kooperation mit Polizei und Jugendamt positiv bewertet.
Veränderungen, die über die Projektklassen und beteiligten Lehrer und Lehrerinnen hinausgehen, werden vor allem hinsichtlich eines verbesserten Schulklimas erkannt. Gleichzeitig formulieren die Teilnehmer und Teilnehmerinnen Aspekte, die die Ausstrahlungswirkung auf die gesamte Schulgemeinde und damit auch auf nicht teilnehmende Personen noch mehr verbessern könnten, z. B. intensivere Information und damit größere Transparenz für die gesamte Schulgemeinde, Schulung von Multiplikatoren im Kollegium, altersgerechte Weiterführung des Trainings in älteren Jahrgangsstufen.
Wie gedenkt sie mit der Tatsache umzugehen, dass offenkundig die beiden Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg, die gegen den Länderfinanzausgleich Klage erheben wollen, die Zahl der Steuerprüfer reduziert haben?
Herr Abg. Warnecke, Ihrer Frage entnehme ich, dass Sie nur mit Mühe verhindern konnten, die Hessische Landesregierung dafür zu loben, dass sie die Zahl der Außenprüfer massiv aufgestockt hat.
Es steht, glaube ich, einer Landesregierung nicht zu, in die Personal- und Organisationshoheit anderer Bundesländer einzugreifen.
Lassen Sie mich doch einfach ausreden. Dann können Sie Ihrer Grundemotionalität noch ausreichend und konzentriert weiteren Lauf lassen.
Ich will auf einen Punkt hinweisen, der in der Diskussion sehr gerne verkürzt wird, nämlich die Frage der Anreizwirkung des Länderfinanzausgleichs auf die Absicht, weitere Steuereinnahmen zu erzielen. Da wird gerne den gro
ßen Einnehmerländern unterstellt, durch die Struktur des Länderfinanzausgleichs hätten sie keine Motivation, sich um Mehreinnahmen zu bemühen im Verhältnis zu den anderen Bundesländern. Wenn man sich die Fakten betrachtet, ist es genau andersherum. Ein Land wie Bayern hat bei der berühmten 1 Million € mehr an Körperschaftsteuereinnahmen, wenn es sie erwerben würde, mit einer Abschöpfungsquote von etwa knapp 60 % zu leben. 40 % verbleiben dem Land. In Baden-Württemberg verbleiben etwas weniger als 40 % im Land. Bei uns Hessen verbleiben etwas weniger als 35 % im Land, also immer noch eine respektable Anreizquote.
Bei den meisten Nehmerländern geht diese Anreizwirkung bis fast auf null herunter. Das heißt, der Anreiz, sich um Mehreinnahmen zu bemühen, ist gerade aufseiten der Nehmerländer durch die Struktur des Länderfinanzausgleichs teilweise bis auf null reduziert. Insofern ist der gerne konstruierte Zusammenhang mit der Zahl der Finanzbeamten als fehlende Anreizwirkung empirisch nicht haltbar.
Herr Minister Schäfer, Sie haben gesagt, die Landesregierung wolle sich nicht zum Verhalten anderer Landesregierungen äußern. Darf ich Ihre Äußerung als scharfe Kritik an Ihren Kabinettskollegen werten, die das in Bezug auf das Bundesland Rheinland-Pfalz und den Länderfinanzausgleich getan haben?
Dann hätten Sie nämlich meinen Satz vollständig verstanden, dass ich nicht die Absicht habe, mich mit meinen Äußerungen in die Organisationsstruktur anderer Landessteuerverwaltungen einzumischen, weil das natürlich Verwaltungsinterna sind, zu denen ich mir keine abschließende Meinung erlauben kann, weil ich die Details nicht kenne. Ich möchte mich ganz gerne nur zu solchen Sachverhalten äußern, wo ich die Details abschätzen kann.
Das Ausgabenverhalten manch anderer Bundesländer traue ich mir zu beurteilen zu, und da nehme ich es mir gerne selbst heraus, meine Meinung zu äußern. Aber ich glaube, das ist in der Politik nicht unüblich.
Herr Staatsminister Schäfer, sehen Sie bei der gemeinsamen Klage ein Prozessrisiko mit Blick darauf, dass die beiden genannten Bundesländer im Gegensatz zum Bundesland Hessen, das ausweislich des Artikels der „Süddeutschen Zeitung“ gemeinsam mit Schleswig-Holstein sein Personal um 20 % aufgestockt hat, einen Aspekt, der bezüglich der vollständigen Ausschöpfung dessen, was die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu zahlen haben, ein Problem sein könnte?
Um es deutlicher zu sagen: Hessen bemüht sich, die Steuereinnahmen zu erzielen, und Baden-Württemberg und Bayern sind offenkundig auf dem Pfad, die Steuereinnahmen zu reduzieren, und klagen gleichzeitig gegen den Länderfinanzausgleich. Denn offenkundig, wenn ich das noch sagen darf – –
Herr Kollege, ich habe Ihnen zugestanden, dass Sie Ihre Frage erläutern, damit sie jeder versteht. Jetzt halten Sie einen Vortrag. – Der Finanzminister wird es beantworten.
Selbst wenn die von Ihnen aus der Zeitung zitierten Zahlen zutreffend sein sollten, was die isolierte Betrachtung von Außendiensten anbetrifft, vermag ich daraus keinen Kausalschluss darauf zu ziehen, dass die betreffenden Länder sich nicht um Einnahmen bemühten. Gerade die bayerische und die baden-württembergische Steuerverwaltung sind – das kann ich beurteilen – vorbildgebend für andere Bundesländer, was beispielsweise die IT-Ausstattung und -Unterstützung angeht. Sie sind seit vielen Jahrzehnten Vorreiter in der Bundesrepublik Deutschland.
Wenn man also über die Ausschöpfung von Einnahmepotenzialen diskutiert, muss man die Leistungsfähigkeit der gesamten Verwaltung heranziehen. Auf dieser Basis vermag ich kein Prozessrisiko für eine potenzielle Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu erkennen.
Nachdem wir uns jetzt mit Bayern und Baden-Württemberg beschäftigt haben, frage ich: Wie hat sich die Zahl der Steuerprüfer in Hessen in den letzten Jahren entwickelt, und wie waren die Auswirkungen dieser Entwicklung?
Ich kann Ihnen aus dem Kopf berichten, dass wir in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der „Steuerprüfer“ – also der Außendienstler, von der Steuerfahndung über die Lohnsteueraußenprüfung bis zur Betriebsprüfung – um 16 % bzw. um knapp 240 Vollzeitstellenäquivalente aufgestockt haben. Wir liegen damit im Vergleich der