Wann ist mit der Realisierung einer Ortsumfahrung des Bad Hersfelder Stadtteils Sorga im Zuge der B 62 zu rechnen?
Herr Kollege Warnecke, Grundlage für die Realisierung aller Ortsumfahrungen ist, dass eine solche Maßnahme im Bedarfsplan der Bundesfernstraßen enthalten ist. Eine Ortsumgehung für Bad Hersfeld-Sorga im Zuge der B 62 ist im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht enthalten. Damit fehlt für das Land Hessen die Grundlage, im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund mit einer entsprechenden Planung zu beginnen.
Wann hat sie – in ihrer Vorbildfunktion für die Bürgerinnen und Bürger – die Betankung des Benziner-Fuhrparks der hessischen Landesbehörden mit E 10 angeordnet?
Die Hessische Landesregierung beantwortet die Anfrage des Abg. Gremmels wie folgt. Sie hält Regelungen nur für den Fall des Vorliegens von Regelungsbedarf für sinnvoll. Die Landesregierung geht davon aus, dass die hessischen Landesbediensteten, die für die Betankung von Dienstkraftfahrzeugen zuständig sind, kostenbewusst und umweltorientiert handeln. Eine generelle Anordnung ist daher nicht erfolgt.
Die Einführung von E 10 ist durch die Europäische Union angeordnet worden. Diese Anordnung wurde auch in der Bundesrepublik umgesetzt. Die Zuführung eines zusätzlichen Anteils an Biokraftstoff zu dem üblichen fossilen Kraftstoff wird von unserer Seite grundsätzlich begrüßt. Die Informationspolitik, die im Zusammenhang mit der Einführung von E 10 betrieben worden ist – auch von den Mineralölkonzernen –, hätte aber besser sein können.
Herr Staatsminister, ich korrigiere ungern, aber die EU hat das nicht angeordnet, sondern es stand im Belieben der Mitgliedstaaten, wie sie bestimmte Dinge umsetzen. Deswegen frage ich nach Ihren Erfahrungen. Würde die Landesregierung die auch mit Ihrer Zustimmung getroffene Entscheidung zur Umkehr – Stichwort: hin zur Beimischung, weg von reinem Biokraftstoff – aus heutiger Sicht noch einmal treffen?
Herr Abgeordneter, diese Frage stellt sich für uns in dem Zusammenhang derzeit nicht. Wir werden zu gegebener Zeit entsprechend entscheiden.
Geben Sie den Behörden Empfehlungen oder Hinweise, wie sie mit E 10 zu verfahren haben, oder gibt es überhaupt keine Empfehlungen? Wie sehen Sie das vor dem Hintergrund Ihrer Vorbildfunktion?
Im Übrigen sind die meisten Automobile, die in dem Zuständigkeitsbereich der Landesregierung eingesetzt werden, Dieselfahrzeuge – bei der hessischen Polizei zwischen 80 und 85 % aller Fahrzeuge. Eine Betankung dieser Fahrzeuge mit E 10 ist nicht möglich. Dort, wo eine Betankung mit E 10 möglich ist – das habe ich auf Ihre Frage
schon ausgeführt –, geht die Landesregierung von einem kostenbewussten und umweltorientierten Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus.
In wie vielen Fällen wurde seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung ein Förderausschuss nach § 54 Abs. 5 Hessisches Schulgesetz eingerichtet?
Herr Abg. Merz, eine präzise Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da die für die Beantwortung dieser Fragestellung nötige umfangreiche Einzelerhebung an den Schulen binnen des Beantwortungszeitraums nicht möglich war.
Im Schuljahr 2010/2011 wurden hessenweit 213 Anträge auf gemeinsamen Unterricht abgelehnt. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Fällen in der Regel ein Förderausschuss eingerichtet wurde.
Frau Ministerin, können Sie bestätigen, dass die Zahl der abgelehnten Anträge auf GU weiter gestiegen ist, und wie finden Sie das mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar?
Herr Abg. Wagner, wir haben im Schuljahr 2009/2010 50 zusätzliche Stellen in den gemeinsamen Unterricht gegeben. Die Entwicklung der Zahl der Ablehnungen in den letzten Jahren müsste ich Ihnen schriftlich nachreichen. Ich glaube aber, das habe ich Ihnen im Rahmen der Antwort auf einen Berichtsantrag schon einmal dargestellt.
Entschuldigen Sie, formal ist sie beantwortet; es sei denn, die Frau Ministerin möchte dazu noch etwas sagen.
Frau Ministerin, wenn es so ist, wie Sie in der Antwort auf die erste Frage gesagt haben: Meinen Sie nicht, dass eine genauere Evaluation der Tätigkeit der Förderausschüsse vor dem Hintergrund der beabsichtigten Neuregelung der Zusammensetzung und insbesondere vor dem Hintergrund der wünschenswerten zusätzlichen Inklusion von behinderten Schülerinnen und Schülern bzw. von Kindern mit besonderem Förderbedarf wünschenswert wäre?
Herr Abg. Merz, die Förderausschüsse werden nach der Änderung des Hessischen Schulgesetzes anders zusammengesetzt, und sie werden auch eine andere Aufgabe bekommen. Von daher gesehen, sehe ich keinen Grund, im Nachhinein genau zu eruieren, was die Förderausschüsse bisher getan haben und welche Erfolge sie hatten.
Welche Möglichkeiten haben die Förderausschüsse, den Kindern die nach der UN-Konvention zugesicherten angemessenen Vorkehrungen tatsächlich zu gewähren, wenn GU abgelehnt worden ist?
Die Ablehnung erfolgt auch nach dem jetzt geltenden Schulgesetz durch das Staatliche Schulamt letztendlich dann, wenn die sächlichen, räumlichen und personellen Gegebenheiten nicht gegeben sind.
Welche Anstrengungen gibt es in Hessen, junge Menschen für den Beruf des Altenpflegers zu begeistern?