Protokoll der Sitzung vom 17.05.2011

Nur zur Klarstellung: Die Landesregierung beabsichtigt, ein Gutachten in dieser Frage in Auftrag zu geben?

Frau Staatsministerin Henzler.

Ja, das beabsichtigt die Landesregierung zur Unterstützung unserer eigenen Urteilsfähigkeit.

Zusatzfrage, Abg. Öztürk.

Kann denn die Landesregierung sagen, bis wann die Prüfung, welche Gutachter hinzugezogen werden würden, abgeschlossen sein würde?

Frau Staatsministerin Henzler.

Einen genauen Termin kann ich Ihnen nicht sagen. Aber generell werden wir das sehr, sehr sorgfältig prüfen. Es ist eine ganz, ganz wichtige Entscheidung, welche Religionsgemeinschaften wir zulassen. Ich denke, wir tun das sehr verantwortungsbewusst, und das dauert seine Zeit.

Zusatzfrage, Herr Abg. Roth.

Was ist der Grund dafür, dass bisher noch kein Gutachter beauftragt worden ist, wie es in der zurückliegenden Zeit permanent angekündigt worden ist?

Frau Ministerin Henzler.

Um ein Gutachten in Auftrag zu geben, bedarf es bestimmter Vorbereitungen vonseiten des Kultusministeriums, der Aufbereitung von Fakten und der Aufbereitung der beiden Anträge, die uns vorliegen. Deshalb dauert es seine Zeit, da wir das gründlich und sachorientiert machen wollen. Sie können ganz versichert sein: Wir haben ein hohes Interesse, dass dieses Thema gut und im Sinne der Sache entschieden wird.

Nächste Frage, Frage 478. Herr Abg. Milde (Griesheim).

Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Frage zu dem urhessischen Begriff Cloud Computing. Ich frage die Landesregierung:

Welche Vorteile bietet Cloud Computing für das Land Hessen?

Ich gehe davon aus, der Finanzminister erklärt uns gleich, was das ist.

Deswegen haben Sie gefragt. Herr Finanzminister, bitte.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es gibt kaum einen Begriff, der in der Diskussion um die Zukunft des IT-Standorts in den letzten Monaten so viel Konjunktur erfahren hat wie der Begriff Cloud Computing. Die Erklärungen sind zuweilen im wahrsten Sinne des Wortes wolkig. Der wahre Hintergrund ist auch hier weitaus weniger pathetisch als der Begriff, nämlich letztlich der Versuch, gemeinschaftlich Rechenzentrumsleistungen extern für mehrere Anwender zu nutzen. Das ist eine interessante Perspektive, auch für den Wirtschaftsstandort Hessen; denn, wie Sie wissen, stehen wir als Internetknoten in Hessen im wahrsten Sinne des Wortes in besonderer Weise im Zentrum der IT-Aktivitäten. Dort gibt es erhebliche Perspektiven, auch hinsichtlich einer gemeinsamen Nutzung von entsprechenden Rechnerkapazitäten.

Insofern haben wir als hessische Landesverwaltung, ohne den Begriff täglich vor uns herzutragen, in den vergangenen Jahren mit unserer Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung in dieser Hinsicht große Weiterentwicklungsschritte begangen. Denn wir sind dazu übergegangen, von der alten tradierten Struktur, praktisch für jedes Programm eine eigene Rechnerlandschaft aufzubauen, Rechnerkapazitäten für mehrere Programme gemeinsam zu nutzen. Wenn man weiß, dass die normale Nutzung einer Rechnerleistung die Rechenzentren zu durchschnittlich zwischen 15 und 20 % auslastet, sieht man, welche Ressourcen letztlich darin liegen, wenn man diese Kapazitäten gemeinsam nutzt. Auf diesem Weg sind wir in der Vergangenheit mit der HZD deutliche Schritte vorangekommen.

Ich glaube, es ist klug, den Prozess weiterzubetreiben, den Staatssekretär Westerfeld für die Landesregierung verantwortlich geht, und mit interessierten Vertretern sowohl bei den Hochschulen als auch in der Wirtschaft darüber zu reden, ob man manche – jetzt nehme ich den Begriff in den Mund – Cloud auch zukünftig gemeinsam wird nutzen können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Weiß.

Sieht die Landesregierung Einsparpotenziale bei der HZD durch Cloud Computing? Denn wenn, dann soll das ausgelagert werden.

Herr Finanzminister.

Ich habe eben schon geschildert, dass wir in der Vergangenheit eine Reihe von Einsparpotenzialen realisiert haben. Wir haben hier insbesondere in den letzten beiden Jahren durch ziemlich rigide Einsparvorgaben bei der HZD in einer Größenordnung von 30 Millionen € im Jahr eingespart und sind auf dem Weg, dies weiter zu realisieren. Das geht nur durch optimale Nutzung von Rechnerkapazitäten. Insofern ist diese Strategie in der Vergangenheit durchaus schon erfolgreich gewesen. Wir werden das fortsetzen.

Herr Kollege, Sie haben nur eine Frage.

Wir kommen zu der nächsten Frage, der Frage 479. Herr Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Was unternimmt sie, damit die seit Mai 2008 tagende, gemeinsame Arbeitsgruppe von unter anderem Hessischem Sozialministerium und Hessischem Städtetag zur Kostenausgleichsfrage bezüglich wohnortfremden Kindergartenbesuchs nach § 28 HKJGB endlich zu einem Ergebnis kommt?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Dauer der Verhandlungen zeigt nach außen hin sehr deutlich, dass es in dieser Fragestellung ausgesprochen divergierende Auffassungen zwischen Wohnort- und Standortgemeinden gegeben hat, wenn es um den Besuch von Kindern in Kindertagesstätteneinrichtungen geht. Diese divergierenden Meinungen sind sehr verfestigt gewesen, insbesondere auf der Grundlage von sehr unterschiedlichen rechtlichen Auffassungen bezüglich der Auslegung des in § 28 HKJGB geregelten Kostenausgleichs. Diese unterschiedlichen Auffassungen – deswegen hat man in den Verhandlungen auch immer darauf gedrungen, dies abzuwarten – waren Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung. In der Zwischenzeit hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung getroffen, die die Regelungen bestätigt hat, die im Gesetz vorgenommen worden sind. Mit der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs haben die Klagen der einzelnen Gemeinden untereinander oder die Probleme, die aufgetaucht sind, abrupt aufgehört. Es gibt keinerlei Klagen mehr, sodass das Gerichtsurteil eine sehr befriedende Wirkung gehabt hat. Insofern gehe ich davon aus, dass auf der Grundlage dieser Gerichtsentscheidung auch die Erstellung einer interkommunalen Vereinbarung zum Kostenausgleich in greifbare Nähe gerückt ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Grüttner, finden Sie es nicht auch in hohem Maße ärgerlich, dass die Kommunen, die Kinder aus Nachbargemeinden aufnehmen, immer noch auf ihr Geld warten müssen und es elend lange dauert, bis es endlich zu einer von oben vielleicht auch organisierten Lösung kommt, damit das Geld endlich fließt?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, ich habe eine gänzlich andere Auffassung vom Umgang mit den Kommunen. Ich rede dort auf gleicher Augenhöhe und nicht von oben herab, wenn Sie mit „oben“ die Landesregierung meinen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Es ist vielmehr schlicht und einfach eine Notwendigkeit gewesen, die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten abzuwarten. Keine der streitenden Parteien war an irgendeiner Stelle bereit, auch nur ein Jota von ihrer rechtlichen Auffassung abzurücken. Insofern ist das, was entschieden worden ist, wenn Sie das „von oben“ nennen, die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, und, wie ich eben schon ausgeführt habe, sind an dieser Stelle sofort die entsprechenden Regelungen getroffen worden. Insbesondere an die Gemeinden, die sich im Lahn-DillKreis massiv auseinandergesetzt haben, sind in der Zwi schenzeit Zahlungen vorgenommen worden, sodass ich davon ausgehe, dass auf dieser Grundlage tatsächlich auch eine Vereinbarung abzuschließen ist.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, welche Regelungsgehalte sind aus Ihrer Sicht nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs noch offen, die in einer interkommunalen Vereinbarung geregelt werden könnten oder müssten?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass wir uns zurzeit in der Abstimmungsphase der gesetzlichen Bestimmungen befinden. Die Landesregierung verfolgt darüber hinaus das Ziel, zusammen mit den Kommunen passgerechte Lösungen je nach Sachlage vor Ort zu finden. Eine solche Lösung könnte dann auch Gegenstand einer interkommunalen Vereinbarung sein.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bocklet.

Herr Minister, das Gerichtsurteil ist schon wieder viele Monate her. Wann dürfen wir mit dieser Einigung von Ihrer Seite aus rechnen?

Herr Minister Grüttner.

Herr Abgeordneter, das Gerichtsurteil ist genau 53 Arbeitstage her. Es ist nämlich am 1. März 2011 ergangen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die entsprechenden Regelungen mit Urteil vom 1. März 2011 festgestellt. Wir haben natürlich auch abgewartet, wie die Urteilsbegründung aussieht. Insofern gehe ich davon aus, dass einer Vereinbarung nichts mehr im Wege steht.

Zusatzfragen gibt es jetzt keine mehr. – Dann kommen wir zur Frage 480. Frau Abg. Ravensburg.

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Ergebnisse der CO2-Bilanz?

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Welche? – Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weltweit?)

Herr Finanzminister.

Herr Präsident, Frau Abg. Ravensburg! Wir bewerten den Prozess, der sich hinter der Erstellung der CO2-Bilanz für die Landesverwaltung verbirgt, als sehr positiv.

(Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ah!)