Sehr verehrter Staatsminister, ist Ihnen schon einmal aufgefallen, auf welche verständnislosen Blicke die armen Menschen stoßen, die sich alltäglich im deutschen Sprachraum bewegen, wenn sie im englischsprachigen Raum auf der Suche nach einem „Handy“ sind? Ist Ihnen bekannt, dass es Begriffe wie „Powered by Emotion“ – ein Fernsehsender hat sich einmal eines solchen Slogans, wie man neudeutsch sagt, bedient – oder „Public Viewing“ im Eng lischen gar nicht gibt?
Der Landesregierung ist bekannt, dass das Wort „Handy“, wie wir es im deutschen Sprachgebrauch nutzen, im angelsächsischen Sprachraum nicht existent ist. Dort wird es Cellular Phone oder Mobile Phone genannt. Allerdings ist der Landesregierung auch bekannt, dass im amerikanischen Sprachraum z. B. die Eltern ihre Kinder in den Kindergarten schicken.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN und der SPD – Kordula Schulz- Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es sind Fortschritte bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erkennen! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Herr Staatsminister, angesichts des imposanten globalisierten Hintergrunds, den Sie für diese Veranstaltung geschildert haben, wäre es dann nicht konsequent gewesen, zu einer „Kick-off-Reception mit Get-together“ einzuladen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da wir uns diese Frage nicht gestellt haben und wir uns auch nicht darüber abgestimmt haben, kann ich sie nicht beantworten. Ich vermute, wenn wir zu einer „Reception“ eingeladen hätten, wäre eine zweite mündliche Frage von Herrn Dr. Müller eingegangen, ob wir jetzt auch noch eine Rezeption aufmachen für die FIFA-Fußballweltmeisterschaft. Aber das wollten wir uns als Landesregierung in der Fragestunde ersparen.
Welche Ergebnisse haben die vom Verbraucherministerium angekündigten Untersuchungen gebracht, ob die Verbraucher aufgrund des Einsatzes von Plastikplanen beim Anbau von Spargel und Erdbeeren durch etwaige Schadstoffe wie Weichmacher gefährdet sind?
Frau Abgeordnete, derzeit liegen dem Ministerium noch keine Ergebnisse zur Untersuchung von Weichmachern im Zusammenhang mit der Verwendung von Kunststoff abdeckplanen beim Anbau von Spargel und Erdbeeren vor. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor wurde mit den entsprechenden Untersuchungen betraut.
Es ist kein erklärtes Ziel, Ergebnisse vorzulegen, wenn die Saison vorbei ist. Aber zeitliche Angaben, bis wann Untersuchungsergebnisse vorliegen, können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht gemacht werden, weil es verschiedene Folienarten gibt und die anzuwendenden Prüfmethoden zunächst noch erarbeitet und getestet werden müssen. Es wird nicht nur eine Sorte Folien verwendet, sondern mehrere. Deshalb werden wir umfassend prüfen, und zwar so schnell es geht.
Welche betreuten Wohneinrichtungen, in denen Sicherungsverwahrte nach ihrer Entlassung aufgenommen werden können, gibt es in Hessen?
Die Annahme liegt zwar auf der Hand, dass der Übergang in die Freiheit durch die Aufnahme in eine Einrichtung des betreuten Wohnens nicht nur für Sicherungsverwahrte, sondern auch für andere Straftäter nach Erledigung der Maßregel bzw. Verbüßung einer langjährigen Gefängnisstrafe erleichtert würde. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, in Hessen aufnahmebereite Einrichtungen zu finden.
Freie Träger, die im Zusammenhang mit der Suche nach betreutem Wohnen für ehemalige Sicherungsverwahrte, insbesondere Sexualstraftäter, angesprochen worden sind, scheuen davor zurück, solche Personen nach ihrer Entlassung aufzunehmen. Einrichtungen, die grundsätzlich eine Aufnahmebereitschaft bekunden, konnten nicht tätig werden, da die örtlichen Träger der Sozialhilfe als zuständige Kostenträger Anträge der Betroffenen entweder ablehnten oder aber nicht beschieden und die Betroffenen selbst gegen die Versagung oder Nichtbescheidung keine Rechtsmittel einlegten.
Soweit es Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII angeht, dürfte es bei dem hier in Betracht kommenden Personenkreis in der Regel an den formellen Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere dem Vorliegen einer Behinderung, fehlen. Leistungen nach § 67 SGB XII scheitern regelmäßig daran, dass die in der Regel örtlich zuständigen Träger nicht bereit sind, über den üblichen Betreuungsschlüssel hinausgehende Leistungen zu finanzieren. Darüber hinaus haben die in Hessen bislang entlassenen Sicherungsverwahrten regelmäßig nicht nach entsprechenden Hilfen durch betreutes Wohnen gefragt. Eine Notwendigkeit ergab sich allenfalls in Einzelfällen.
Schließlich möchte ich darauf hinweisen, dass die Einrichtung einer speziellen Einrichtung des betreuten Wohnens für ehemalige Strafgefangene und Sicherungsverwahrte von der benachbarten Bevölkerung als problematisch angesehen werden könnte. Dies wäre für die Wiedereingliederung der Betroffenen kontraproduktiv. Jedenfalls be
steht schon jetzt ohne die spezielle Einrichtung des betreuten Wohnens die Möglichkeit, Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung durch gezielte Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung und die intensive Betreuung durch das Sicherheitsmanagement der Bewährungshilfe entgegenzuwirken.
Herr Minister, können Sie vor dem Hintergrund Ihrer Antwort die Bewertung des Bundesverfassungsgerichts nachvollziehen, das sich unter anderem in seiner Bewertung der Verfassungswidrigkeit der Praxis der Sicherungsverwahrung darauf gestützt hat, dass „insbesondere ein deutlicher Mangel an Plätzen in betreuten Wohneinrichtungen, in die der Sicherungsverwahrte nach der Entlassung aufgenommen werden kann“, festzustellen ist?
Wieso musste sich der hessische Innenminister bei der Deutschen Umwelthilfe für die Behauptung entschuldigen, sie habe bei ihrer Berichterstattung über die CO2-Bilanz von Regierungsfahrzeugen nicht exakt gearbeitet?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abg. Rudolph, das Hessische Ministerium des Innern und für Sport musste sich in der Tat bei der Deutschen Umwelthilfe entschuldigen, und zwar weil in dem Zusammenhang, den Sie in Ihrer Frage genannt haben, fälschlicherweise durch die Pressestelle behauptet worden ist, dass die Deutsche Umwelthilfe nicht exakt gearbeitet habe. Da das nicht stimmt, habe ich mich selbstverständlich für diese Aussage entschuldigt.
Herr Minister, Sie haben angegeben, dass ein Fahrzeug, ein Audi A 8 mit 450 PS genutzt wird, der bereits als Serienmodell pro Kilometer 353 g des klimaschädlichen Gases Kohlendioxid ausstößt. Ist dieses Fahrzeug im Besitz des Landes, des Innenministeriums, und wer fährt es?
Ich will das gerne beantworten, Herr Abg. Rudolph. Bei der Beantwortung dieser Anfrage der Deutschen Umwelthilfe, die, ich glaube, alle zwei Jahre an die Landesregierung und die Bundesregierung geht, nach den von mir genutzten Dienstwagen wurden neben meinem Dienstwagen, der im Übrigen der Emissionsklasse Euro 5 entspricht und laut Herstellerangaben Emissionen von weniger als 200 g CO2 verursacht, fälschlicherweise zwei weitere Fahrzeuge gemeldet, unter anderem ein solcher Audi A 8, 6 l, der aber nicht unter den von mir genutzten Fahrzeugen existiert, sondern der ein sondergeschütztes Fahrzeug der hessischen Polizei ist.
Die Deutsche Umwelthilfe gab bei ihrer Veröffentlichung im April 2011 ausgerechnet diesen falsch angegebenen Audi A 8 als meinen Dienstwagen an.
Das hat wiederum zu einer Reaktion der Pressestelle geführt, nämlich der Behauptung, die ich genannt habe, sie hätten nicht exakt gearbeitet. Das stimmt so nicht. Sie haben exakt gearbeitet, der Fehler ist bei uns geschehen, und für diesen Fehler habe ich mich selbstverständlich entschuldigt, ebenso dafür, dass behauptet wurde, es sei nicht exakt gearbeitet worden.
Herr Minister, habe ich Sie damit richtig verstanden: Das Fahrzeug wird von Mitarbeitern der hessischen Polizei genutzt. Gilt dort die Klimaproblematik bzw. die Problematik des Ausstoßes belastender Stoffe nicht? Oder sehen Sie das bei diesen Mitarbeitern im Gegensatz zum Minister anders?