Herr Abg. Bocklet, Herr S. hat für das Kultusministerium koordinierende Aufgaben im Bereich Jugendmedienschutz wahrgenommen. Dafür wurde im vergangenen Schuljahr eine Abordnung im Umfang einer halben Stelle zur Koordination des Jugendmedienschutzes im Hessischen Kultusministerium veranlasst. Mit dem 31. Juli 2011 endete seine Abordnung an das Kultusministerium in diesem Umfang.
Über die Beendigungsgründe ist die Landesregierung grundsätzlich nicht berechtigt, Auskunft zu erteilen, da es sich hier um eine beamtenrechtliche Personalangelegenheit handelt – § 107d Abs. 2 Hessisches Beamtengesetz.
Als Experte wird Herr S. weiterhin sein Fachwissen hessenweit über Materialien und Vorträge einbringen können und erhält dafür drei Anrechnungsstunden.
Frau Ministerin, wird das Ministerium diese Koordinationsstelle neu besetzen, und wie ist die Perspektive zum Jugendmedienschutz aus Ihrem Hause heraus?
Herr Abg. Bocklet, Jugendmedienschutz nimmt in der Arbeit des Hessischen Kultusministeriums einen sehr hohen Stellenwert ein. Der Jugendmedienschutz ist eine zentrale Aufgabe schulischer Bildung, ergänzend zum erzieherischen Auftrag des Elternhauses. Im Hessischen Schulgesetz wird deshalb zu Recht Medienerziehung explizit als fachübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe aufgeführt.
Schulen, Lehrkräfte und Eltern werden in Hessen gezielt unterstützt, damit sie Kindern und Jugendlichen bei den wachsenden Gefahren einer Mediengesellschaft stärkend zur Seite stehen. Dabei wurde frühzeitig darauf geachtet, geeignete Netzwerke zu knüpfen und Partnerschaften zu sichern. Prävention durch Bildung ist ein gemeinsamer Leitgedanke, den die Fortbildungsinstitutionen im Ressort, das Netzwerk gegen Gewalt, die Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, der Hessische Rundfunk und weitere Partner mit vielen Projekten umsetzen.
Strukturell wurde eine Fachberatung Medienbildung bei den Staatlichen Schulämtern eingerichtet. Sie sollen die Schulen und die dortigen Multiplikatoren unterstützen. Darüber hinaus können die Leiterinnen und Leiter der kommunalen Medienzentren Lehrkräften Hilfen zum Jugendmedienschutz mit Medien und Fortbildung anbieten. Das Amt für Lehrerbildung sowie die Staatlichen Schulämter führen Fortbildungsreihen für Lehrkräfte zur
unterrichtlichen Umsetzung des Jugendmedienschutzes durch. Materialien für die Umsetzung des Jugendmedienschutzes in der Fortbildung und im Unterricht stehen auf dem Hessischen Bildungsserver zur Verfügung und können darüber abgerufen werden. Jugendmedienschutz ist auch ein Schwerpunkt im Rahmen der Medieninitiative „Schule@Zukunft“.
Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die von Herrn Günther S. ehemals besetzte Stelle nicht wieder neu in der Funktion der Koordination für Jugendmedienschutz besetzen wollen?
Herr Abg. Bocklet, das kann ich Ihnen jetzt noch nicht genau sagen. Wir haben innerhalb Hessens so viel Vernetzung an Jugendmedienschutzprojekten, dass wir schauen müssen, ob wir zusätzlich im Kultusministerium noch eine Koordinierungsstelle brauchen.
Herr Abgeordneter, bezüglich meiner Antwort auf Ihre mündliche Frage 352 in der 55. Plenarsitzung am 28. September 2010 hat sich nichts geändert.
Es macht aus der jetzigen Sichtweise erst einen Sinn, mit einem solchen Konzept – insofern ist noch Zeit für die Entwicklung einer Konzeption – mit einem neuen Kindergartenjahr zu starten.
Wären Sie heute bereit und in der Lage, zu sagen, welches neue Kindergartenjahr gemeint sein könnte?
Herr Abgeordneter, ich wiederhole das, was ich eben gesagt habe: An meiner Antwort auf die Frage 352, die auch dieses beinhaltete, hat sich nichts geändert.
Herr Minister Grüttner, können wir davon ausgehen, dass Sie oder die Landesregierung daran festhalten, diese Betreuungsgutscheine im Bundesland Hessen einzuführen?
Herr Abgeordneter, auch dieses beinhaltete bereits meine Antwort auf die Frage 352 des Abg. Merz vom 28. September 2010.
Herr Staatsminister, können Sie uns erklären, warum Sie nicht genügend Anstand besitzen, die Frage eines Abgeordneten ordentlich und sachgemäß zu beantworten?
Herr Abgeordneter, Fragen des Anstands sind vice versa zu stellen. Insofern war das eine anständige Antwort.
Wie beurteilt sie die seit fünf Jahren bestehende Kooperation zwischen dem Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel am Standort Witzenhausen und der Fakultät für Agrarwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die agrarwissenschaftlichen Fachbereiche an den Universitäten in Göttingen und Kassel pflegen unterschiedliche Schwerpunkte bei gleichzeitig wachsender Verzahnung der Forschungs- und Lehrangebote. Die Kooperation der Fakultäten ist bereits sehr weit fortgeschritten und wird von der Landesregierung positiv beurteilt.
Es existiert eine Rahmenkooperationsvereinbarung aus dem Februar 2005. Ferner wurden bisher zwei gemeinsame länderübergreifende Berufungen realisiert. Die Profilbildung der beiden Standorte wird gemeinsam abgestimmt, und es findet ein enger Austausch in Lehre und Forschung statt.
Der Grad der Realisierung des Kooperationsverbundes entspricht den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Weiterentwicklung der Agrarwissenschaften und setzt die wissenschaftspolitischen Erwartungen im Bereich der Agrarwissenschaften um. Ich wünsche mir noch mehr Kooperation, und ich glaube, dies wird Schritt für Schritt zunehmend der Fall sein.
Frau Ministerin, der Standort Witzenhausen der Universität Kassel ist im Bereich der ökologischen Landwirtschaft sehr profiliert. Wie wird sichergestellt, dass dieses Profil nicht verloren geht?
Indem die Universität Kassel diesen Schwerpunkt weiter voranbringt. Das haben wir im Übrigen zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Hochschule in den Zielvereinbarungen festgelegt. Da es in den Zielvereinbarungen festgelegt ist, ist das so dokumentiert. Im Rahmen der Autonomie der Hochschulen wird die Universität Kassel diesen Schwerpunkt weiterhin verfolgen.
Liegen ihr verlässliche Daten darüber vor, dass die Suizidversuche junger Türkinnen fünfmal höher seien als bei deutschen jungen Frauen, wie es in einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ behauptet wurde?