Liegen ihr verlässliche Daten darüber vor, dass die Suizidversuche junger Türkinnen fünfmal höher seien als bei deutschen jungen Frauen, wie es in einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ behauptet wurde?
Sehr geehrter Herr Präsident, lieber Herr Kollege Dr. Müller! Verlässliche Daten zu dieser Behauptung liegen der Landesregierung leider nicht vor. Dies würde nämlich voraussetzen, dass jeder einzelne Suizidversuch mit Angabe der Umstände und des Migrationshintergrundes registriert und gemeldet werden müsste.
Aus diesem Grunde ist die Landesregierung sehr an den Ergebnissen der derzeit laufenden, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojekte interessiert. Vermutungen über den im „Spiegel“ hergestellten thematischen Zusammenhang von Suizidversuchen junger Frauen mit belasteten Familienstrukturen werden immer wieder geäußert. In diesen Themenzusammenhang gehören auch familiäre Gewalt und Zwangsverheiratung.
In Hessen gibt es eine Reihe von Initiativen, Beratungsdiensten und Projekte, an die sich junge Frauen, die sich bedroht fühlen, wenden können.
In welcher Höhe sind dem Land Hessen Kosten durch das „Fest der Familienkarte Hessen“ am 6. August 2011 in der Grube Messel entstanden?
Frau Abgeordnete, die Gesamtkosten für das „Familienfest der Familienkarte Hessen“ in der Grube Messel am 6. August 2011 können nach heutigem Stand noch nicht beziffert werden. Erst nach Rechnungsstellung und entsprechender Gegenprüfung ist die Höhe der Gesamtkosten zu beziffern.
Ich bitte Sie dann, zu sagen, auf welcher Grundlage Sie die Beteiligung des Landes Hessen an diesem Fest genehmigt haben. Es muss ja irgendeinen Finanzierungsantrag oder etwas Vergleichbares gegeben haben, auf dessen Grundlage Sie entschieden haben, dass Sie das in dieser Größenordnung machen wollen.
Frau Abgeordnete, das Land Hessen hat sich nicht beteiligt, sondern das Land Hessen war Ausrichter des Tages für Inhaber der Familienkarte in der Grube Messel. Dem liegt der vom Parlament beschlossene Haushaltsplan für 2011 zugrunde, der für Ausgaben für die Familienkarte Mittel in Höhe von 600.000 € im Haushalt des Sozialministeriums etatisiert.
Wofür wurden die finanziellen Mittel, die dem Land Hessen anlässlich des „Festes der Familienkarte Hessen“ entstanden sind, im Einzelnen ausgegeben?
Frau Abgeordnete, in der Kalkulation sind folgende Posten enthalten: Organisation und Durchführung der Veranstaltung, Logistik, Technik, Material und Mobiliar, Bewirtung, Mieten – von der Sanitäranlage bis zur Grube Messel –, Sicherheits- und Sanitätsdienste, Unterhaltung, Honorare für Künstler, Dokumentation und Gebühren, z. B. der GEMA. Alle diese Posten liegen der Kalkulation zugrunde.
Herr Präsident, nachdem die Kollegin Schott nach den finanziellen Belastungen des Landes gefragt hat, frage ich nach den Einnahmen des Landes.
Wie bewertet sie das hessische Ergebnis in der Analyse des Bundestagsabgeordneten Dr. Gerhard Schick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Steuervollzug der Bundesländer?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die hessische Steuerverwaltung weist bei der Analyse im Verhältnis zu den Verwaltungen der anderen einbezogenen Länder sehr gute Ergebnisse auf, insbesondere im Bereich der steuerlichen Außenprüfung. Das bestätigt nachdrücklich, dass die hessische Steuerverwaltung gut aufgestellt ist und insbesondere die Prüfungsdienste solide ausgebaut sind.
Lassen Sie mich das an einigen wenigen Kennzahlen verdeutlichen. Die Ausgaben für die hessische Steuerverwaltung liegen mit 0,27 % des Bruttoinlandsproduktes leicht über dem Ausgabendurchschnitt der ausgewerteten Länder. Das deckt sich übrigens mit den Ergebnissen und Erkenntnissen, die wir im Rahmen der Haushaltstrukturkommission gewonnen haben.
Im Bereich der Betriebsprüfung gab es zwischen Ende 2005 und Ende 2010 in Hessen einen prozentualen Zuwachs an Personal um fast 18 %. In den Ländern, die in die Betrachtung eingeflossen sind, waren es durchschnittlich 6 %. Hier liegen wir also deutlich über dem Durchschnitt.
Wir haben im gleichen Zeitraum den Prozentsatz der Einkommensmillionäre, die zusätzlich zu der Prüfung der Steuererklärungen durch den Innendienst vom Außendienst geprüft werden, von 4,3 % auf 15,6 % gesteigert. Wenn man weiß, dass bei den Außenprüfungen nicht nur die Steuererklärung eines Jahres herangezogen wird, sondern immer drei Veranlagungsjahre geprüft werden, kann man davon ausgehen, dass sich jeder zweite Steuerpflichtige in diesem Segment jedes Jahre einer Außenprüfung ausgesetzt sieht.
Das Personal in der Steuerfahndung ist in dem genannten Zeitraum in Hessen um 10,5 % gestiegen, während die
Vergleichsländer einen Zuwachs von 8 % zu verzeichnen hatten. – Das waren einige wenige Vergleichsdaten.
In einem stimme ich mit der Analyse des Abg. Schick nicht überein. Er leitet aus seiner Analyse die Forderung ab, eine einheitliche Bundessteuerverwaltung einzuführen. Dem will ich mit Nachdruck widersprechen. Ich kenne bisher kein Argument, mit dem man nachvollziehbar darlegen kann, dass eine vom Bund organisierte Flächenverwaltung in Deutschland besser zu handhaben wäre als eine von den Ländern selbst organisierte.
Herr Finanzminister, finden Sie es nicht dramatisch, dass 16 Steuerverwaltungen auf die Analyse eines Bundestagsabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewiesen sind und dass diese Zahlen vorher offenbar nicht vorhanden waren? Jedenfalls hat Herr Milde sie vorher nicht gekannt.
Herr Abg. Al-Wazir, ich vermute – was die Motivation von Abgeordneten betrifft, will ich mich mit Interpretationen zurückhalten –, Herrn Milde hat insbesondere gewundert, dass ein Abgeordneter von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Bundesebene die hessische Steuerverwaltung als so herausgehoben identifizierte, dass er sie dergestalt präsentiert hat. Ansonsten sieht die Finanzgesetzgebung des Bundes – die wir im Zuge der Föderalismusreform noch einmal definiert haben – Vergleichsregelungen zwischen den Ländern und Ähnliches vor, um sicherzustellen, dass ein bundeseinheitlicher Steuervollzug auch unter föderalen Strukturen gegeben ist.
Trifft es zu, dass das Land die Brüder-Grimm-Märchenfestspiele der Stadt Hanau mit 12.500 € unterstützt, während das Brüder-Grimm-Festival in Kassel keine Unterstützung des Landes bekommt, sondern sogar für die Nutzung des Geländes 40.000 € an die mhk (Museumsland- schaft Hessen Kassel) abführen muss?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es trifft zu, dass für die Durchführung der Brüder-Grimm-Märchenfestspiele im Jahr 2011 Projektfördermittel in Höhe von 12.500 € durch das HMWK bewilligt wurden. Die Brüder-Grimm-Märchenfestspiele Hanau werden seit 27 Jahren als reines Theaterfestival durchgeführt. Pro Spielzeit entstehen in den Sparten Schauspiel und Musical jeweils drei bis vier Eigenproduktionen. Die Festspiele stellen, was das Theater betrifft, das kulturelle Hauptangebot in der Stadt Hanau dar. Es wurden 2011 in der Theaterförderung keine weiteren Projektmittel für Vorhaben in der Stadt Hanau bewilligt.
Vom Brüder-Grimm-Festival Kassel lag 2011 kein Förderantrag vor. Es weist neben vielen anderen Attraktionen nur eine Theatereigenproduktion auf. Weitere Theaterstücke werden von freien Theatern angeboten, die wiederum regelmäßig eigene Projektfördermittel vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst erhalten.
Die Museumslandschaft Hessen Kassel vermietet regelmäßig einige ihrer Liegenschaften zu festgelegten Nutzungsentgelten. Im Fall des Brüder-Grimm-Festivals wurde ein Vertrag zur Nutzung der Insel Siebenbergen in der Karlsaue in der Zeit vom 7. Juli 2011 bis zum 7. August 2011 abgeschlossen. Mit dem Veranstalter, dem BrüderGrimm-Festival Kassel e. V., wurde vereinbart, dass 15 % des Verkaufspreises jeder verkauften Eintrittskarte an die Museumslandschaft Hessen Kassel abgeführt werden, mindestens jedoch ein Nutzungsentgelt in der Höhe von 10.000 €. Dieses Mindestnutzungsentgelt stellt bereits ein Entgegenkommen seitens der Museumslandschaft Hessen Kassel dar, da die Insel Siebenbergen einen ganzen Monat lang seitens des Brüder-Grimm-Festivals bespielt werden kann.