Protokoll der Sitzung vom 14.09.2011

Günther Rudolph hat gefragt: Was haben Sie getan?

(Günter Rudolph (SPD): Ja! Was denn?)

Also, wir haben schon sehr viel getan.

(Lachen bei der SPD)

Wir tun immer etwas. Ich glaube, das kann ich für diese Landesregierung sagen. Die Beratungen bzw. Vorabstimmungen für eine KAG-Novelle sind weit fortgeschritten.

Sie wissen ja, dass es, wenn man einen solchen Gesetzentwurf einbringen will, eine Kabinettvorlage geben muss. Das ist richtig. In dieser Kabinettvorlage

(Der Redner hält eine Vorlage hoch. – Günter Ru- dolph (SPD): Kann ich von hier aus nicht lesen!)

ich weiß nicht, ob ich so einfach von ihr reden darf oder sie irgendeinem Beratungsgeheimnis unterliegt, deswegen will ich nicht daraus zitieren – gibt es eine klare Aussage, und zwar, dass wir noch in diesem Jahr handeln wollen.

Wie gesagt, die Beratungen und Vorabstimmungen für eine Gesetzesnovelle sind weit fortgeschritten. Das gilt natürlich auch für die Einbeziehung von Vorschlägen der Kommunalen Spitzenverbände.

Ich will es jetzt hier nicht allzu lang machen; denn ich finde, die Abg. Heinz und Blechschmidt haben das schon in wirklich unglaublich professioneller Weise gemacht. Ich will deswegen nicht auf jeden einzelnen Punkt eingehen. Aber die Idee, die Kosten einer Straßensanierung eben nicht nur auf die Grundstückseigentümer der betroffenen Straßen umzulegen, sondern sie auf breitere Kreise zu verteilen, ist nicht neu. In der Tat – ich glaube, das bestreitet auch niemand – kommt es bei der Erhebung von Straßenbeiträgen in einzelnen Fällen natürlich zu durchaus hohen Belastungen der Straßenanlieger.

Nur, Herr Abg. Rudolph, der vorgelegte Gesetzentwurf Ihrer Fraktion, den Sie zugegebenermaßen abgeschrieben haben, wird der sinnvollen Problemlösung, jedenfalls in Hessen, nicht gerecht. Deswegen finde ich, dass man ihm auch so nicht folgen kann. Aber das müssen wir im Ausschuss miteinander beraten. In Ihrem Entwurf ist etwa vorgesehen, dass die Gemeinden satzungsrechtliche Überleitungsregelungen für die Fälle treffen können, in denen Erschließungsbeiträge, Ausbaubeiträge oder Ausgleichsbeiträge nach dem Baugesetzbuch zu leisten sind.

Eine solche Regelung reicht aber nicht aus. Sie reicht deswegen nicht aus, weil sie keine Beitragsgerechtigkeit herstellt. Wenn man das zu Ende denkt, hätte ein Bürger, der gerade erst für die Erschließung seines Grundstücks aufkam, so gleich wiederkehrende Straßenbeiträge für die Sanierung anderer Straßen zu bezahlen. Das hat auch in Rheinland-Pfalz zu ziemlicher Unruhe geführt.

Ein zweiter Punkt, den ich noch anführen möchte – danach will ich zur Begründung gar nicht mehr viel sagen –: Sie wollen in Ihrem Gesetzentwurf wiederkehrende Beiträge auf abgrenzbare Gemeindeteile beschränken. – Auch das halte ich für unzweckmäßig, weil die Abgrenzung einzelner Abrechnungsgebiete in Rheinland-Pfalz vielfach zu rechtlichen Problemen geführt hat.

Deswegen sage ich das, was der Kollege Heinz gesagt hat. Es reicht wirklich nicht, einfach einen Gesetzentwurf eines anderen Bundeslandes abzuschreiben.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Das ist eine unglaubliche Unterstellung!)

Das muss man auf die Gegebenheiten eines anderen Bundeslandes umbauen. Sie sehen daran, das ist ein rechtlich wirklich nicht ganz einfaches Thema. Im Ergebnis ist es so, dass der Gesetzentwurf weder zur Frage der wiederkehrenden Beiträge noch zur Frage einer sinnvollen KAG-Novelle weiterhilft. Im Vordergrund muss stehen, dass wir nötige rechtliche und finanzielle Sicherheit für die Kommunen haben. Dazu müssen die Fragen, die durch die Rechtsprechung in den letzten Jahren aufgetreten sind, in dem entsprechenden Gesetzentwurf gelöst werden. Im Ergebnis muss durch eine Novelle – das steht zweifelsfrei fest – der kommunale Handlungsspielraum gestärkt werden. Es müssen unnötige bürokratische Vorschriften abgebaut werden. Es müssen die Verbraucherrechte gestärkt werden.

Das schafft Ihr Gesetzentwurf bedauerlicherweise nicht. Deswegen heißt es, wir müssen weiterarbeiten. So gut, wie wir im Innenministerium immer arbeiten, müssen wir Ihnen einen schönen Gesetzentwurf vorlegen.

(Günter Rudolph (SPD): Das kann nicht so doll werden!)

Wir machen dann wieder die Arbeit auch für Sie mit. Ich würde vorschlagen, wir beraten das einfach gemeinsam und sehr kameradschaftlich in den Ausschussberatungen. – Ich freue mich darauf und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Noch einen schönen Herbsttag.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben die erste Lesung und die Aussprache dazu stattgefunden.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss und kommen zum Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Regierungspräsidien und Regierungsbezirke des Landes Hessen und zur Änderung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/4398 zu Drucks. 18/ 4101 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Blechschmidt, der schon zur Berichterstattung bereitsteht.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. – Danke.

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Blechschmidt. – Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.

Wir kommen gleich zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Es geht doch!)

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Heilberufegesetzes und zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 18/4405 zu Drucks. 18/4122 –

Hier ist Berichterstatter Herr Kollege Roth, der ebenfalls schon zur Berichterstattung bereitsteht – sehr vorbildlich. Sie haben das Wort.

Beschlussempfehlung: Der Sozialpolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum einstimmig, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des mündlich eingebrachten Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der FDP: „Art. 1 wird wie folgt geändert: a) Nr. 15 wird aufgehoben, b) die bisherigen Nrn. 16 bis 24 werden die Nrn. 15 bis 23“, anzunehmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Kollege Roth.

Wer diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ebenfalls das gesamte Haus. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 10:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Vergabegesetz – HVgG) vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 922) – Drucks. 18/4283 zu Drucks. 18/4103 zu Drucks. 18/1075 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Kaufmann. – Herr Klose übernimmt die Berichterstattung.

Dieser Punkt wird gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 11 aufgerufen:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Förderung und Stärkung kleinster, kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe und zur Vergabe öffentlicher Aufträge (Hessisches Mittel- standsförderungs- und Vergabegesetz) – Drucks. 18/4284 zu Drucks. 18/4104 zu Drucks. 18/3211 –

Auch hier ist Herr Kaufmann Berichterstatter, und auch hier übernimmt Herr Kollege Klose die Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr empfiehlt Ihnen mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in dritter Lesung abzulehnen.

Außerdem empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr mit den Stimmen von CDU und FDP gegen die Stimmen von SPD und LINKEN bei Stimmenthaltung der GRÜNEN, den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ebenfalls in dritter Lesung abzulehnen. – Vielen Dank.

Vielen Dank für die Berichterstattung, Herr Klose. – Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten. Die erste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir LINKE haben schon vor ca. zwei Jahren, nämlich im September 2009, diesen Gesetzentwurf für ein Hessisches Vergabegesetz in den Landtag eingebracht. Dieser Gesetzentwurf könnte schon lange gesetzliche Realität in Hessen sein, wenn Schwarz-Gelb in dieser Frage nicht derartig beratungsresistent wäre und jeden Fortschritt in dieser Frage blockieren würde.

Um was geht es? Es geht im Grundsatz darum, dass die öffentliche Hand der größte Auftraggeber der Privatwirtschaft ist und wir der Meinung sind, dass das bedeutet, dass man eine ganz besondere Verantwortung im Umgang mit Steuergeldern hat. Das heißt als Erstes, dass Aufträge der öffentlichen Hand transparent vergeben werden müssen, dass dabei nicht das Parteibuch im Vordergrund steht, wie wir das gestern leider wieder in diesem Hause diskutieren mussten, sondern dass die Aufträge zum Wohle der Allgemeinheit, zum Wohle des Steuerzahlers nach bester Qualität vergeben werden. Das ist die erste Grundlage.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun ist es aber so, dass die Vergabe der öffentlichen Hand, weil sie einen so großen Anteil am Wirtschaftsleben ausmacht, natürlich auch einen Einfluss auf das Wirtschaftsleben insgesamt hat. Deshalb sind wir der Meinung, dass man Unternehmen, die Lohndumping betreiben, weil sie Niedriglöhne zahlen, Unternehmen, die Umweltstandards missachten, die keine Ausbildungsplätze schaffen, nicht noch dadurch belohnen darf, dass man ihnen öffentliche Aufträge erteilt.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sind der Meinung, dass ganz klar sein muss: Öffentliche Aufträge sind auch damit verbunden, Erwartungen an Unternehmen zu formulieren, dass sie gute Arbeitsplätze schaffen und Umweltstandards einhalten. – Deswegen ist die Frage bei der Vergabe nicht die, dass es möglichst billig sein muss, wenn man das kurzfristig so sieht. Es geht nicht um die Frage billig, billig, billig, sondern um die Frage der Nachhaltigkeit.

Es geht genau um die Frage, welche Unternehmen wir haben. Wir haben in Hessen 300.000 Niedriglöhner. Das heißt, es sind Menschen bei Unternehmen beschäftigt, und die Unternehmen zahlen ihnen nicht genug Geld, dass sie davon leben können. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dann zum Teil gezwungen, obwohl sie Vollzeit arbeiten, noch aufs Amt zu gehen und Aufstocker zu sein. Solche Unternehmen möchten wir gerne nicht bei der öffentlichen Vergabe berücksichtigen.