Protokoll der Sitzung vom 04.10.2011

Das vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagene Regelwerk ist ein positiver Beitrag zur Finanzstabilität. Die Initiative der EU-Kommission zu dessen EU-weiter Umsetzung wird von der Landesregierung befürwortet. Sie geht davon aus, dass eine höhere Finanzstabilität langfristig zu einer günstigeren Finanzierung der Banken und der Realwirtschaft beitragen kann. Sie erkennt auch den Grundsatz an, dass Banken Kredite gegen risikoadäquate Zinsen vergeben müssen. Die individuelle Ermittlung der Kreditnehmerbonität stellt für die Unternehmen einen Anreiz dar, ihre Geschäftsmodelle auf einer nachhaltigen finanziellen Grundlage zu betreiben und insbesondere ihre Kapitalausstattung zu verbessern.

Die Landesregierung geht weiter davon aus, dass die Umsetzung von Basel III auch zu höheren Eigenkapitalkosten der Kreditwirtschaft führen kann und dass dies die Finanzierungskosten von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, potenziell verteuern kann. Die teils pauschal erhöhten Eigenkapitalanforderungen für alle Aktivitäten einer Bank sieht die Landesregierung auch im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen kritisch.

Die Landesregierung hat sich zusammen mit der Wirtschaftsministerkonferenz bereits dafür eingesetzt, bei europäischen Verhandlungen dem besonders hohen Anteil des Mittelstands in der deutschen Wirtschaft und der in Deutschland sehr stark durch Kreditvergabe geprägten Unternehmensfinanzierung Rechnung zu tragen.

Sie setzt sich auch im Bundesratsverfahren zur Umsetzung von Basel III dafür ein, dass Kredite insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen zumindest teilweise von steigenden Kapitalanforderungen entlastet werden. Im Gegenzug zu der durch die Regulierung allgemein steigenden Quote, mit der das gewichtete Kreditvolumen zu unterlegen ist, sollte die Risikogewichtung von Unternehmenskrediten im Einzelnen evaluiert und gegebenenfalls auf ein volkswirtschaftlich sowie bankenaufsichtlich angemessenes Maß kalibriert werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Dr. Wilken.

Herr Staatssekretär Saebisch, Sie haben in Ihrer Antwort das adäquate Zinsniveau erwähnt. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei einer Direktvergabe der Zentralbanken das adäquate Zinsniveau für die Unternehmen deutlich geringer wäre und dass dies deswegen zu begrüßen wäre?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung glaubt, dass das gewachsene Bankenwesen der Bundesrepublik Deutschland gerade mit der starken Vergabe von Krediten an kleinere und mittlere Unternehmen adäquate Instrumente zur Finanzierung des Mittelstandes auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten bieten wird. Alle Studien, die im Rahmen der Finanzmarktkrise der letzten Jahre aufgelegt worden sind, haben deutlich gezeigt, dass wir von einer fehlenden oder einer eingeschränkten Kreditversorgung des Mittelstandes gerade in Deutschland nicht sprechen konnten. Deswegen glaubt die Landesregierung nicht, dass die von Ihnen vorgeschlagene Kreditvergabe über die Europäische Zentralbank in irgendeiner Form ein sinnvoller Beitrag sein könnte.

Herr Abg. Schork stellt eine Zusatzfrage.

Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es nur dann nicht zum Nachteil für deutsche Unternehmen und für die deutsche Wirtschaft kommt, wenn die Regelungen aus Basel III überall und nicht nur in Deutschland und in der Europäischen Union eingeführt werden?

Herr Staatssekretär Saebisch.

Herr Abg. Schork, damit wiederholt sich momentan eine Debatte. Das wurde bereits im Zusammenhang mit den Regelungen „Basel II“ intensiv diskutiert. Natürlich ist ein solches Regelwerk schon deshalb universell einzuführen, weil die Folgen der Unterlassung solcher Beiträge zur Finanzstabilität nicht an Grenzen und Kontinenten haltmachen.

Es folgt Frage 551. Das sind jetzt die neuen Eingänge. Herr Abg. May, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Konsequenzen zieht sie aus dem Urteil des EuGH zum Eintrag von Pollen aus gentechnisch veränderten Pflanzen in Honig?

Herr Staatssekretär Weinmeister.

Herr Abg. May, Sie beziehen sich auf das Urteil vom 6. September 2011. Damals hat der EuGH festgestellt, dass es sich prinzipiell um ein von gentechnisch veränderten Organismen erzeugtes Lebensmittel handelt, wenn der Honig Pollen einer GVO-veränderten Pflanze enthält. Derartige Lebensmittel – das gilt für alle dieser Art – benötigen in der Europäischen Union eine Zulassung. Solange eine solche Zulassung in der Europäischen Union nicht existiert, sind diese Lebensmittel auf dem europäischen Markt nicht verkehrsfähig.

Angesichts nur weniger Anbau- und Freisetzungsstandorte in Deutschland – ich verweise nur darauf: in Hessen haben wir aktuell keinen Anbau und keine Freisetzung – werden in Deutschland gewonnene Honige wohl nur sehr selten GVO-Pollen enthalten. Anders kann es bei Import honigen aussehen, die zu etwa 80 % den deutschen Bedarf decken. Das ist eine immens hohe Zahl. Letztere werden oft nicht nur direkt vermarktet, sondern auch als Zutaten bei weiterverarbeiteten Lebensmitteln wie Honigbonbons, Honigkuchen, Lebkuchen oder anderem eingesetzt.

Vor diesem Hintergrund hat das Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Ämter der Lebensmittelüberwachung bzw. den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor angewiesen, Honigproben von den in Hessen ansässigen Importeuren bzw. Abfüllern kontinuierlich zu untersuchen. Auch sind sie auf ihre Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die notwendigen Eigenkontrollen hinzuweisen. Die müssen sie durchführen.

Herr Kollege May stellt eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, ich habe folgende Zusatzfrage an Sie: Wird sich die Landesregierung im Bundesrat dafür einsetzen, dass zum Schutz der Imker Vorsorgemaßnahmen in die Verordnung über die gute fachliche Praxis mit aufgenommen werden? Das betrifft z. B. Mindestabstände.

Herr Staatssekretär Weinmeister.

Die Imkerei war in dieser Verordnung bisher ausgenommen. Wir sind der festen Überzeugung, dass es jetzt auch da zu einer Klarstellung auf Bundesebene kommen sollte. Wir sind da im Gespräch mit den anderen Bundesländern und auch mit dem Bundesernährungsministerium. Ich

denke, dass wir zu einer gemeinsamen Linie kommen werden.

Herr May stellt noch einmal eine Zusatzfrage. Herr May, bitte schön.

(Zuruf von der CDU: Bei Ihnen möchte ich nicht Biene sein!)

Ich habe noch folgende Zusatzfrage: Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Freisetzungsversuche von gentechnisch veränderten Pflanzen, die nicht als Lebensmittel zugelassen sind, nicht mehr stattfinden werden?

Herr Staatssekretär Weinmeister.

Sie wissen, dass wir hinsichtlich der Landwirtschaft in Hessen der Auffassung sind, dass die Verantwortung insgesamt bei den jeweiligen Erzeugern liegt. Jeder muss entscheiden, ob er mit gentechnisch veränderten Organismen arbeiten möchte. Soweit sie zugelassen sind, gibt es auch keine rechtlichen Probleme.

Wir haben für die Flächen des Landes ein Moratorium festgelegt. Auf den Flächen des Landes Hessen sollen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden.

Für die anderen Entscheidungen sind die Landwirte selbst zuständig. Wenn ich mir anschaue, wie häufig in den letzten Jahren in Hessen angefragt wurde, dort Versuche durchzuführen, gehe ich nicht davon aus, dass es auch in Zukunft ein größeres Problem bei uns geben wird.

Wir kommen damit zu Frage 552 der Frau Abg. SchulzAsche.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Altenpflegeschülerinnen und Altenpflegeschüler haben zum Schuljahr 2011/2012 (Herbst 2011) ihre Ausbildung gewonnen – begonnen?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, das ist mit Sicherheit ein Gewinn für alle, die diese Ausbildung beginnen.

Dem Regierungspräsidium in Gießen liegen erst sechs Wochen nach Kursbeginn die Teilnehmerlisten vor. Des

wegen können frühestens im November 2011 die Schülerzahlen für das Schuljahr 2011/2012 konkret benannt werden.

Es folgt Frage 553 des Herrn Abg. Bocklet.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Kommunen haben von der Satzungsermächtigung nach § 4a des Hessischen OFFENSIV-Gesetzes Gebrauch gemacht?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, keine.

(Leif Blum (FDP): Das gibt es auch noch nicht so lange!)

Es möchte niemand eine Zusatzfrage stellen.

Damit komme ich zu Frage 554 der Frau Abg. Hofmann von der SPD. – Wo ist sie? – Frau Kollegin Hofmann, Sie haben das Wort.

Ich frage die Landesregierung:

Warum lehnt Kultusministerin Dorothea Henzler die Schaffung einer weiterführenden Schule in Mühltal am Standort der Schule am Pfaffenberg als schulformbezogene Gesamtschule (Sekundarstufe I, G 9 mit dem Schwer- punkt MINT) ab, obwohl solch ein wohnortnahes Angebot durch die entsprechenden Schüleranmeldezahlen abgedeckt wäre?

Frau Staatsministerin Henzler.

Frau Abg. Hofmann, das Hessische Kultusministerium hat mit Schreiben vom 22. Juni 2011 dem vorgelegten Nachtrag HGS Mühltal zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 14. Dezember 2010 aus folgendem Grund nicht zugestimmt: Grundlage ist § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz. Die Zustimmung des Kultusministeriums hängt davon ab, ob ein solches zusätzliches Bildungsangebot tatsächlich benötigt wird. Es muss sich um ein sogenanntes „öffentliches Bedürfnis“ handeln. Das ist in § 144 Hessisches Schulgesetz niedergelegt.

Zu bewerten sind hierbei die Entwicklung der Schülerzahlen über einen längeren Zeitraum, das voraussichtliche Verhalten der Eltern bei der Wahl der Bildungsüber