Das muss man sagen: Innerhalb von zehn Jahren ist das ein beachtlicher, bemerkenswerter Vorgang und eine ganz hervorragende Leistung, die eben auch dazu führen kann, dass Verwaltung in der Öffentlichkeit in Zukunft nicht mehr immer nur als Behörden und Ämter gesehen wird, wo alle in den Büros sitzen, sondern dass man erkennt, dass sich hier in den letzten zehn Jahren, gerade in Hessen, vieles verändert und vieles sehr zum Positiven entwickelt hat.
Wenn wir jetzt bei der Straßenbauverwaltung weiter an dem Abbau von hierarchischen Strukturen arbeiten und eine ganze Verwaltungsebene entfallen lassen, dann ist das genau dieser Weg: Wir ersetzen die Ämterstrukturen durch Spartenorganisationen. Das wird eben dazu führen, dass die Schnittstellen weniger werden.
Frau Müller, Sie haben auch selbst gesagt, dass die Schnittstellen eben weniger werden. Umgekehrt haben
Sie kritisiert, dass man die Leute jetzt herumsitzen lassen würde, und alles Mögliche. Meine Güte, ich glaube, wir haben im Ausschuss wirklich noch viele Beratungen notwendig, um Sie über den Inhalt des Gesetzentwurfs zu informieren und aufzuklären.
Der Umbau der Straßenbauverwaltung ist eben eine sehr sinnvolle Sache. Wir erreichen damit auch im Personalbereich Einsparungen. 300 Stellen sind eine ganze Menge, aber es ist eben auch möglich, und dafür gab es Untersuchungen, diese Stellen einzusparen und zu reduzieren.
Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Ämter in der Fläche erhalten bleiben; und das ist möglich, weil die Einsparungen eben beim Personal und durch neue Arbeitsstrukturen erreicht werden können. Das einzige Amt, das geschlossen wird, ist das Amt in Frankfurt. An der Stelle möchte ich auch darauf hinweisen, dass wir hier, wofür wir auch immer wieder kritisiert werden, eben nicht nur an den ländlichen Raum denken, sondern im zentralen Rhein-Main-Gebiet einen Standort schließen werden. Das führt auch zu erheblichen Einsparungen von deutlich über 1 Million €.
Es werden in dem Gesetzentwurf aber auch andere Regelungen getroffen. Es ist schon angesprochen worden, es soll die Möglichkeit eingeführt werden, Planfeststellungsbeschlüsse, die eben getroffen wurden, zu verlängern. Es geht auch um die Auflösung und Eingliederung des Amts für Baustoff- und Bodenprüfung. Auch hier schaut man, dass man die Strukturen zusammenführt und die Verwaltung vereinfacht. Das ist genau die Aufgabe, die wir umsetzen, und da handeln wir. Da schreiben wir kein Konzept, das wir hier vorlegen und präsentieren; wir schreiben einen Gesetzentwurf – das hatten wir gerade bei dem vorigen Punkt –, und den setzen wir um. Das ist das, was diese Regierung auch auszeichnet.
Wir sparen durch strukturelle Veränderungen. Wir kommen damit zu Gesamteinsparungen von etwa 10 Millionen €. Wir gehen die strukturellen Veränderungen in der Verwaltung an, wie wir das als Liberale selbst immer gefordert haben, und es wird eben dann umgesetzt, wenn wir in der Verantwortung sind. Das ist immer eine große Herausforderung, weil gerade bei strukturellen Maßnahmen alle Beteiligten eingebunden werden müssen. Auch der Personalrat – eben wurde, glaube ich, irgendwo kritisiert, der Personalrat sei nicht eingebunden gewesen – war natürlich eingebunden. Alle Beteiligten werden an einen Tisch gerufen, und man erarbeitet gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung ein solches Konzept, und das wird dann hier in Gesetzesform eingebracht, beraten und am Ende beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, auch wenn es schwierig ist, so etwas umzusetzen, ist diese ganze Reform vom Ministerium und der Straßenbauverwaltung sehr intensiv vorbereitet worden, und natürlich wird auch die Umsetzung sehr intensiv begleitet werden. Das ist alles eine Herausforderung. Da braucht man sich gar nichts vorzumachen. Wenn man Strukturveränderungen angeht, muss man bei der Umsetzung im Einzelfall immer daran arbeiten, dass es am Ende auch ein Erfolg wird. Ich bin sehr davon überzeugt, dass dies das Ministerium, so wie es
Wir werden den Gesetzentwurf im Ausschuss weiterhin beraten. Ich denke aber, die aufgezeigte Reform zeigt einen sehr guten Weg, die Verwaltung zu verbessern und gleichzeitig zu sparen. Damit sind wir einen weiteren Schritt von strukturellen Sparbemühungen und gleichzeitiger Verbesserung auch der Verwaltungsstrukturen und der Arbeit in der Verwaltung gegangen. – Vielen Dank.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs erfolgt. Wir überweisen diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss. – Dem widerspricht keiner, dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über das hessische Tierschutzklagerecht und die Mitwirkungsrechte für anerkannte Tierschutzorganisationen – Drucks. 18/4511 –
Die vereinbarte Redezeit ist fünf Minuten pro Fraktion. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das deutsche Tierschutzgesetz besagt in § 1 Satz 2: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Das ist eine ganz wichtige Regelung. Aber dies findet sich, wie wir alle wissen, in der Praxis oft nicht wieder. Für uns GRÜNE ist Tierschutz eben kein leeres Wort, sondern wir sehen es als eine wichtige Aufgabe an, für die es sich lohnt, zu werben und entsprechend zu handeln. Aber es ist ganz klar – das wissen auch Sie –, dass es im Tierschutz wie in vielen anderen Lebensbereichen einfach nicht ausreicht, rein auf die Vernunft und das Einsehen von uns Menschen zu setzen. Es ist daher im Tierschutz ebenfalls notwendig, klare rechtliche Regelungen zu treffen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb bringen wir GRÜNE heute einen Gesetzentwurf in den Hessischen Landtag ein, der den Tierschutz in Hessen stärken soll. Es ist ein Gesetzentwurf für ein Klage- und Mitwirkungsrecht für anerkannte Tierschutzorganisationen, denn – das haben wir auch festgestellt, und das wissen auch Sie, die im Tierschutzbeirat tätig sind – hier besteht ein großes Defizit, und ein Tierschutzklagerecht zur Einklagbarkeit von Tierschutzrechten ist mehr als überfällig.
Es muss in einem Rechtsstaat doch möglich sein, wenn es notwendig ist, Verwaltungs- und Rechtsakte auf Fehlentscheidungen hin zu überprüfen; und es muss gerichtlich überprüft werden können. Diese Möglichkeit gibt es in vielen anderen Bereichen auch. Die gibt es auch im Naturschutz. Warum dann nicht auch im Tierschutz?
Es muss im Tierschutz ebenfalls möglich sein, dass Entscheidungen zulasten Dritter – hier geht es um die Tiere –, die diese nicht selbst beklagen können, durch eine Stellvertretung, und hier wären es eben diese anerkannten Tierschutzorganisationen, im Interesse der Tiere beklagt werden können. Dieses Instrument, ich habe es eben schon einmal erwähnt, die Verbandsklage gibt es im Naturschutz bereits seit vielen Jahren, und es gab immer wieder die Sorge, dass dieses Instrument missbraucht wird. Wir wissen aber aus vielen Erfahrungen, dass sich dieses Instrument bewährt hat. Es ist eben nicht zu einem Missbrauch gekommen.
Das Gleiche erwarten wir auch beim Tierschutz. Denn wir sind der Überzeugung, dass die Tierschutzorganisationen mit diesem Instrument sehr sorgsam umgehen werden.
Dies wird als Gesetz auch dem Auftrag entsprechen, den wir alle nach Art. 20a Grundgesetz haben. Das würde genau dem Grundgesetz entsprechen. Dann würde mit dem Tierschutz verantwortungsvoll umgegangen. Tiere zu schützen hat Verfassungsrang.
Zu einem konsequenten Schutz der Natur gehört es, dass die Tiere nicht nur als Nutzobjekte behandelt werden, sondern dass wir ihnen um ihrer selbst Schmerz und Leiden ersparen und dass sie artgerecht leben können.
Wer, wie die Mitglieder der CDU – wir tun das auch – Tiere als Mitgeschöpfe begreift, der muss den Verfassungsauftrag ernst nehmen, der sich aus dem Grundgesetz ergibt. Ich sage es noch einmal ganz deutlich: Man darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen.
Durch die Einführung dieser Rechte mithilfe des Gesetzentwurfs der GRÜNEN würde es erstmals möglich sein, auch Verwaltungsentscheidungen, die zum Teil gravierende Auswirkungen auf das Leben der Tiere haben, von Tierschutzorganisationen, die anerkannt werden müssen, überprüfen zu lassen. Das wäre immer dann möglich, wenn die Gefahr bestehen würde, dass gesetzlich normierte Belange des Tierschutzes nicht ausreichend berücksichtigt würden.
Laut unserem Gesetzentwurf könnten die Tierschutzorganisationen neben Tierschutzverbänden auch Tierschutzvereine und Tierschutzstiftungen sein. Das wäre eine Erweiterung dessen, was es bereits in anderen Ländern, z. B. Nordrhein-Westfalen, gibt. Wir haben uns bei unserem Gesetzentwurf am Saarland orientiert.
Diese Organisationen benötigen jedoch zuvor eine von dem für den Tierschutz zuständigen Ministerium ausgestellte Anerkennung. Die wird nicht leichtfertig vergeben werden. Damit wird auch der Sorge Rechnung getragen werden, dass querulatorische Privatpersonen, die es gibt – das wissen wir alle –, oder auch fundamentale Tierschutzgruppen von einem Klagerecht ausgeschlossen bleiben.
Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf ein Klagerecht regeln, das alle tierschutzrelevanten Bereiche umfasst. Es soll auch um tierschutzrechtliche Entscheidungen der Behörden gehen. Denn die müssen ebenfalls überprüft werden. Ich möchte da nur an die Diskussion während der letzten Plenarsitzungstage erinnern, als der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion eingebracht wurde. Ich habe da
mals darauf hingewiesen, welche negativen Erfahrungen die Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Martin, vorgetragen hat.
Wir zeigen in unserem Gesetzentwurf die Klage- und Mitwirkungsrechte auf. Das betrifft die Tierversuche wie auch den Bau und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Vorhaben zum Halten von Tieren. Letzteres soll im Gegensatz zu der Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen nicht auf das Gewerbe eingeschränkt werden.
Ich sagte es schon: Wir haben uns an den Gesetzen orientiert, die es im Saarland und in Nordrhein-Westfalen gibt. Wir haben große Teile des saarländischen – –
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Wir berufen uns zu einem großen Teil auf das Gesetz im Saarland, weil wir glauben, dass es für die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP einfacher ist, da mitzugehen. Dort gibt es eine Jamaikakoalition. Sie können es nachlesen: Dort haben sich die Abgeordneten sehr positiv dafür ausgesprochen. Es gibt dort die Regelung für ein Klagerecht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns nicht nur darüber reden. Lassen Sie uns wirklich entscheiden. Ihnen liegen jetzt zwei Gesetzentwürfe vor, einer von der SPD-Fraktion und einer von uns. Wir sollten wirklich daran arbeiten, auch in Hessen ein Verbandsklagerecht für den Tierschutz auf den Weg zu bringen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Petra Fuhrmann und Dr. Judith Pauly- Bender (SPD))
Frau Kollegin Hammann, vielen Dank. – Ich bin mir hinsichtlich der Reihenfolge gerade nicht sicher. Ist jetzt Herr Dietz dran? Ist das richtig, oder ist Frau Pauly-Bender dran? – Wenn Sie jetzt nicht reden wollen, dann ist jetzt Herr Dietz dran. Er spricht für die CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas über das Verfahren überrascht, nach dem wir jetzt vorgehen. Eigentlich hatten wir uns gemeinsam darauf verständigt, dass wir den Gesetzgebungsprozess mit ernsthaften Beratungen auf der Basis des Entwurfs der SPD-Fraktion durchführen.
Eine Woche später, gerade noch rechtzeitig für die Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, haben die GRÜNEN einen Entwurf mit kleinen Änderungen vorgelegt, den sie heute beraten haben wollen. Ich finde diese Abweichung von unserer Verabredung etwas befremdlich. Für einen konstruktiven und sachlichen Dialog ist so ein Vorgehen sicherlich nicht ganz so hilfreich.
Ich möchte jetzt aber zur Sache selbst sprechen. Ich habe schon während der vergangenen Plenarsitzungsrunde
ausdrücklich betont: Der Tierschutz hat für uns, die Mitglieder einer Partei mit einem C im Namen, einen ganz großen Stellenwert. Es steht außer Frage, dass Tiere als Teil der Schöpfung zu achten und zu schützen sind. Nicht umsonst haben wir deshalb den Tierschutz in unser Parteigrundsatzprogramm aufgenommen.
Ich möchte nochmals ausdrücklich unterstreichen, dass wir es als unsere Aufgabe und als eine Verpflichtung verstehen, die Bedingungen für die Tiere und deren Schutz stetig zu verbessern. Ich bin mir sicher, dass mir darin auch die Mitglieder der anderen Fraktionen zustimmen.
Außerdem ist unstrittig, dass wir in Deutschland in den vergangenen Jahren Wesentliches im Tierschutz getan haben. Das gilt sowohl für die Bundesebene als auch für die Landesebene. Wir haben nicht nur den Tierschutz in das Grundgesetz aufgenommen, sondern dem auch Taten folgen lassen. Das waren Taten, die hinsichtlich des Tierschutzes höchste Standards gesetzt haben. So schützt unser Tierschutzgesetz das Wohl des Tieres so gut und so konsequent wie in kaum einem anderen Land. Als Stichworte seien die Legehennenverordnung, das Zirkuszentralregister oder die Abschaffung des Schenkelbrandes bei Pferden genannt.