Wenn Sie allerdings wissen wollen, wie viele Mittel den einzelnen Optionskommunen für die Förderkreise zur Verfügung stehen, kann ich Ihnen diese Summen selbstverständlich nennen. Das heißt aber nicht, dass die Kommunen dieses Geld damit automatisch ausgegeben haben. Die Kommunen nehmen selbst am HKR, dem Haushaltsund Kassenrechtsverfahren des Bundes, teil und rechnen die Ausgaben direkt mit Bund ab. Eine entsprechende Aufstellung kann nur am Ende eines Jahres über den Bund erfolgen. Daher kann ich Ihnen zwar die Budgets mitteilen, aber wie Sie wissen, sind Budgets nicht gleich Ausgaben.
Das heißt also, im Musterland der Optionskommunen Hessen sind Sie im Gegensatz zu den Arbeitsgemeinschaften nicht auskunftsfähig zu der Frage, wie die Ausgaben tatsächlich abgeflossen sind?
Herr Abgeordneter, an dieser Stelle geht es um eine Frage der Bundesgesetzgebung im SGB II. Diese beinhaltet einen direkten und unmittelbaren Zahlungsfluss vom Bund auf die einzelnen Optionskommunen. Selbstverständlich wird nach Ende eines Haushaltsjahres auch eine entsprechende Abrechnung vorgenommen. Natürlich werden wir von den Optionskommunen auch immer wieder darüber in Kenntnis gesetzt, wie die Abflüsse vorgenommen wurden, ohne dass an dieser Stelle konkrete Zahlen vorliegen. Insofern ist eine Auskunft über konkrete Zahlen nicht möglich, weil sich diese – abhängig von der Abrech
Daher glaube ich, dass die in Ihrer letzten Zusatzfrage erkennbare Tendenz die Arbeit der Optionskommunen wie auch das Verhältnis des Landes zu den Optionskommunen nicht richtig widerspiegelt. Im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung ist es im Wesentlichen Aufgabe der Optionskommunen, diese Ausgaben aus den ihnen zur Verfügung gestellten Budgets vorzunehmen.
Herr Minister, können Sie uns denn dann sagen, wie im letzten Jahr die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen im Vergleich Mittel ausgegeben haben, um die Eingliederung von langzeitarbeitslosen Menschen zu gewährleisten? Gibt es Unterschiede, und können Sie die feststellen? Welche unterschiedlichen Qualitäten können Sie aus den ausgegebenen Mitteln herleiten?
Frau Abgeordnete, ich habe eben auf die Frage des Abg. Bocklet, ob ich die Ausgaben darstellen kann, geantwortet, dass ich das nicht kann, weil sie im Bundeshaushalt etatisiert sind. Wenn ich die Zahlen an der einen Stelle nicht habe, kann ich auch keinen Vergleich im Ausgabeverhalten zwischen Optionskommunen mit den Arbeitsgemeinschaften darstellen.
Wenn Sie allerdings auf aktuelle Presseberichterstattungen mit dem Vergleich von Optionskommunen mit den Arbeitsgemeinschaften, der öffentlich und gesetzlich festgelegt auch im Internet unter der Internetadresse www.sgb2.info abrufbar ist, eingehen, so ist auch hier der Vergleich noch zu früh, weil es ausschließlich um die Frage von Bildungs- und Teilhabeleistungen geht, aber erst ein vorübergehender Zeitraum festzustellen ist. In den Diskussionen mit der Bundesagentur für Arbeit besteht Einverständnis darüber, dass eine Wertung dieser Zahlen frühestens im April, wenn ein Einjahreszeitraum vorbei ist, vorgenommen werden kann. Dann werden wir auch die entsprechenden Zahlen bewerten.
Herr Staatsminister, können Sie über zehn Jahre nach einer berühmt gewordenen Wisconsinreise des ehemaligen Ministerpräsidenten und über sechs Jahre nach Beginn des Wettbewerbs zwischen Argen und Optionskommunen sagen, welche dieser beiden Organisationsformen am Ende in der Vermittlung und damit in der Reduzierung der Arbeitslosenzahl erfolgreicher ist?
Herr Abgeordneter, selbstverständlich lässt sich ein solcher Vergleich darstellen, was letztendlich auch dazu führt, dass in der weiteren Tranche Arbeitsgemeinschaften gerne in Optionen rübergekommen sind. Leider hatten wir nicht genügend Optionsmöglichkeiten in Hessen, um alle kommunalen Gebietskörperschaften bedienen zu können. Insofern ist die Fragestellung zu kurz gegriffen, wenn ich nur auf Eingliederungsleistung, d. h. Integrationsleistung in den Arbeitsmarkt, sehe. Ich muss auch mit berücksichtigen, was den Erfolg der Optionskommunen ausmacht, nämlich die Hilfe aus einer Hand.
Die Frage einer Hilfestellung beinhaltet auch Hilfestellungen, die über den Sozialhilfeträger, über das Gesundheitsamt, über das Jugendamt in einer Optionskommunen in einer Hand generiert werden können. In der Zwischenzeit ist es so weit, wenn man die Zahlen insgesamt sieht, dass sich auch die Eingliederungsleistungen der Optionskommunen denen der Arbeitsgemeinschaften angeglichen haben, weil wir in der Zwischenzeit als Optionskommunen eine gleiche Statistik zugrunde legen. Das ist ein Unterschied.
Die BA zählt einen Arbeitslosen: Er wird in eine Arbeitsmaßnahme eingegliedert, scheidet nach vier Wochen aus und kommt in die nächste hinein. Das sind in den Statistiken der BA zwei Eingliederungsleistungen, bei den Optionskommunen eine. Insofern ist dort die Fragestellung, wie die Statistiken zukünftig vergleichbar gemacht werden, die Hauptursache, wie in Zukunft Erfolgsmodelle dargestellt werden können.
Nachdem nicht nur eine berühmte Reise gewesen ist, sondern es in der Zwischenzeit bundesgesetzlich und bundesweit mit der Maßgabe etabliert ist, dass in der Zwischenzeit viele Landkreise klagen, um als Optionskommune zugelassen zu werden, ist das nicht nur ein hessisches Erfolgsmodell, sondern ein bundesweites Erfolgsmodell, das gleichberechtigt neben den Arbeitsgemeinschaften steht.
Ich freue mich, dass auch die Stadtverordnetenversammlung in Offenbach einstimmig und damit mit allen Stadtverordneten beschlossen hat, zu optieren, und zum 1. Januar dieses Jahres auch Optionskommune geworden ist, obwohl sie vorher fünf Jahre Erfahrung als Arbeitsgemeinschaft gemacht hatte.
Wird sie vor dem Hintergrund des verstärkten Flugverkehrs im Frankfurter Süden dafür sorgen, dass die zurzeit offline geschaltete Schadstoffmessstation DEHE007 in Frankfurt-Niederrad zur Erfassung der Konzentrationen von Schwefeldioxid, Stickstoffoxid, Stickstoffmonoxid, Ozon, Kohlenmonoxid sowie Gesamtstaub, die insbesondere durch Flugverkehr emittiert werden, wieder in Betrieb genommen wird?
Frau Abg. Sorge, in den Neunzigerjahren befanden sich in Frankfurt sechs Luftmessstationen des städtischen Hintergrunds an Standorten in Bockenheim, Griesheim, Höchst, Niederrad, Ost und Sindlingen. In den jahrzehntelangen Messungen zeigte sich eine große Übereinstimmung der Messergebnisse der verschiedenen Stationen, sodass im Rahmen der Anpassung des hessischen Luftmessnetzes an die Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtlinie drei Standorte – nämlich Bockenheim, Griesheim und Niederrad – ohne Informationsverlust zugunsten einer verstärkten Messung der Luftqualität an Emissionsschwerpunkten wie hoch belasteten Straßenzügen aufgegeben werden konnten. Das war im Jahr 1998.
Die Messwerte der Luftmessstation in Frankfurt-Niederrad lagen zuvor immer niedriger als die Messwerte der Luftmessstation in Frankfurt-Höchst. Die Auswirkungen des Flugverkehrs auf die allgemeine Luftqualität könnte nur bedingt an einer so weit vom Flughafen entfernt gelegenen Messstation wie Frankfurt-Niederrad abgelesen werden, da sich hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen nur sehr lokal um die Quelle herum auswirken. Bereits nach 100 m halbiert sich die Belastung in etwa.
Dies lässt sich anschaulich anhand der Messwerte der in etwa gleicher Entfernung gelegenen Luftmessstation in Raunheim belegen. In der Zeit vom 16. bis einschließlich 19. April 2010 kam der Flugverkehr in Frankfurt aufgrund des isländischen Vulkanausbruchs praktisch vollständig zum Erliegen. An dem Verlauf der NO2-Konzentrationen an der Luftmessstation konnte man die vollständige Einstellung des Flugbetriebs jedoch nicht ablesen, im Gegenteil war in dieser Zeit sogar eine leichte Zunahme der Stickstoffdioxidkonzentration gegenüber den Vortagen mit Flugbetrieb zu beobachten. Ursächlich hierfür war eine nachlassende Windgeschwindigkeit.
Einen besseren Überblick über mögliche Zusatzbelastungen durch den Ausbau des Flughafen Frankfurt wird ein Vergleich der Messwerte der in unmittelbarer Nähe zur Landebahn Nordwest liegenden Messstation bieten, deren Jahresmittelwerte in den Fraport-Jahresberichten regelmäßig veröffentlicht werden.
Da die Landesregierung die Bedenken und Befürchtungen der betroffenen Bevölkerung im Hinblick auf mögliche gesundheitsschädliche Belastungen sehr ernst nimmt, wird derzeit geprüft, ob eine zusätzliche Messstation zu den dreien, die ich eben nannte, flughafennah in einem entsprechend betroffenen Wohngebiet aufgestellt werden kann.
Frau Ministerin, Sie selbst haben die Ängste der Bevölkerung angesprochen, nicht nur Schaden durch den Fluglärm, sondern auch durch die Schadstoffimmissionen zu nehmen. Halten Sie es vor dem Hintergrund nicht für logisch, dass sich diese Menschen wünschen, dass eine be
stehende Schadstoffmessstation, die schon da und nur abgeschaltet ist, wieder angeschaltet wird? Wenn Sie das für verständlich halten: Warum tun Sie es dann nicht?
Frau Abg. Sorge, ich habe Ihnen eben dargelegt, dass die Messungen einer stillgelegten Messanlage die Befürchtung der Bevölkerung deshalb nicht zerstreuen könnten, weil die Anlage an dieser Stelle nicht die entsprechenden Informationen geben würde. Deshalb prüfen wir von unserer Seite aus, ob wir eine andere Luftmessstation als die drei stillgelegten und als in Niederrad nahe am Flughafen oder der Nordwestbahn installieren, um genau das zu tun, nämlich die Bevölkerung entsprechend zu informieren. Das heißt, eine neue würde konzentrierter und besser informieren als eine, die wieder in Betrieb genommen werden würde und die entsprechende Informationen aus den Gründen nicht geben kann, die ich Ihnen eben genannt hatte.
Frau Ministerin, wollen Sie denn, dass diese neue Station in Betrieb genommen wird – jenseits der Prüfung? Ist es also Ziel dieser Prüfung, dass es eine solche neue Station geben wird? Dann sagen Sie es doch einfach.
Herr Al-Wazir, Sie können davon ausgehen: Wenn wir von unserer Seite her eine Prüfung beginnen und sagen, wir prüfen, ob eine weitere Station eingerichtet werden kann, dann machen wir das mit dem Ziel, das auch umzusetzen – und nicht mit dem Ziel, es nicht umzusetzen.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So wie bei der Umweltzone! – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Herr Abgeordneter, die Ausrufung von Modellregionen, überhaupt das Erproben von Modellen zur Delegation von ärztlichen Leistungen ist ein wesentlicher Bestandteil des hessischen Paktes zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere auch in ländlichen Gebieten.
Die Partner dieses Paktes haben sich darauf verständigt, drei Modelle zu erproben, die unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten haben. Das Nähere wird in einer Arbeitsgruppe festgelegt, ebenso – es gibt dazu eine wissenschaftliche Begleitung –, ob die Regionen, in denen erprobt werden soll, strukturell vergleichbar sind. Denn sonst kommt es zu verzerrten Ergebnissen.
Erfreulich ist, dass sich auch viele Hausarztverbände in Hessen bereits angemeldet haben und gerne erproben wollen. Morgen, am 1. Februar, findet die Sitzung der Arbeitsgruppe statt, auf der diese Modalitäten besprochen werden, um dann die Modellregionen festlegen zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Festlegung noch nicht erfolgt.