Welche Konsequenzen zieht sie aus der Vereinbarung zwischen der AGD (Arbeitsgemeinschaft Direktoren der be- ruflichen Schulen) und den Evangelischen Kirchen Hessen Nassau und Kurhessen-Waldeck (in Absprache mit dem Vertreter der Katholischen Kirche) am 24. Oktober 2011 in der Adolf-Reichwein-Schule in Marburg?
Verehrte Abg. Habermann, eine Zielvereinbarung zwischen den Vertretern der beiden christlichen Kirchen und der AGD Hessen, aus der eventuelle Konsequenzen gezogen werden könnten, wurde am 24. Oktober 2011 in der Adolf-Reichwein-Schule in Marburg nicht getroffen.
Frau Kultusministerin, es geht fast nicht ohne Erläuterungen, da Sie den Sachverhalt anscheinend nicht kennen. Es geht um die Religionsstunde. Die Vertreter der Kirchen und die Vertreter der beruflichen Schulen haben besprochen, dem Kultusministerium einen Vorschlag zu unterbreiten. Ist dieser Vorschlag bei Ihnen eingetroffen, der unter anderem eine Aussetzung des Erlasses zur Kürzung der Religionsstunde und Veränderungen im Lehrerbildungsgesetz betrifft?
Mir ist selbstverständlich das Ergebnisprotokoll des Gesprächs der AGD und der Evangelischen Kirchen Hessen Nassau und Kurhessen-Waldeck in Absprache mit den Vertretern der Katholischen Kirche zugegangen. Der an diesem Gespräch anwesende zuständige Vertreter der evangelischen Kirchengemeinde hat gegenüber dem Hessischen Kultusministerium ausdrücklich bekräftigt, dass es keine Zielvereinbarung gegeben hat.
Dann habe ich eine weitere Frage. Ist es zutreffend, dass der ehemalige Staatssekretär, Herr Brockmann, am 30.11. den Direktoren der beruflichen Schulen mitgeteilt hat, dass die Kürzung der Religionsstunde zwar im Erlass bestehen bleibt, aber quasi als Guthaben weiterhin den Schulen im Haushalt zur Verfügung steht, falls der Religionsunterricht erteilt werden kann?
Ich kann Ihnen hier gerne einen fünfminütigen Vortrag zu den Religionszuweisungsstunden der beruflichen Schulen halten. Das ist alles überhaupt kein Problem. Das werde ich jetzt auch gerne tun. Es sind nie Religionsstunden an den beruflichen Schulen gekürzt worden. Das schicken wir gleich voraus. Aufgrund einer Bitte der Evangelischen und der Katholischen Kirche bezüglich des Haltens von Religionsunterricht an beruflichen Schulen haben wir seit dem Schuljahr 2009/2010 genau verfolgt, wie es mit dem Halten von Religionsstunden an beruflichen Schulen aussieht. Wir haben festgestellt, dass in den Schuljahren 2009/2010 und 2010/2011 an den Vollzeitberufsschulen nur 50 % und an den Teilzeitberufsschulen nur 25 % der zugewiesenen Religionsstunden gehalten wurden.
Daraufhin haben sich die Staatlichen Schulämter mit den Schulen in Verbindung gesetzt, um zu erreichen, dass die Religionsstunden auch gehalten werden, für die Stellen zugewiesen werden. Außerdem halten wir Religionsunterricht in beruflichen Schulen für äußerst wichtig und richtig für die Jugendlichen.
Parallel dazu hat es eine neue Vereinbarung mit allen beruflichen Schulen über die Zuweisung der Stunden an den beruflichen Schulen gegeben. Dabei hat man eine gemeinsame Transparenz festgestellt; im Teilzeitschulbereich sind den Schulen mehr Stunden zugewiesen, als sie eigentlich zu Recht haben müssten – zu Recht müssten sie nur zwölf Stunden haben, aber sie bekommen 14,3 Stunden zugewiesen, um ausgleichen und wechselweise im Teilzeitschulbereich Unterricht geben zu können.
Dann wurde gesagt, dass keine zusätzlichen Stunden für Religionsunterricht gebraucht würden, um sie im Teilzeitschulbereich zu verwenden. Daraufhin hat man mit den Schulen vereinbart, dass alle gehaltenen Religionsunterrichtsstunden auch mit einer Zuweisung hinterlegt werden.
Dass wir beim Religionsunterricht der beruflichen Schulen genauer hingesehen haben, hat bis zum Ende letzten Jahres dazu geführt, dass 38 % mehr Religionsunterricht als vorher gehalten worden ist. Das heißt, es wird deutlich mehr Religionsunterricht in den Schulen abgehalten. Zum 1. Februar 2012 wird an vier Schulen noch einmal nachgesteuert, sodass auch dort künftig Religionsunterricht stattfindet und wir damit 45 % mehr gehaltenen Religionsunterricht in hessischen Schulen erreicht haben werden. Ich glaube, das ist ein sehr gutes Ergebnis.
Frau Ministerin, Sie haben gesagt, dass Sie das Ergebnis des Gesprächs vom 24. Oktober 2011 kennen. Deshalb frage ich Sie: Wie beurteilen Sie diesen Vorschlag, der dort von der Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an beruflichen Schulen und den Evangelischen Kirchen zur Verbesserung der Abdeckung des Religionsunterrichts erarbeitet wurde? Warum ist dieser Vorschlag aus Ihrer Sicht kein gangbarer Weg?
Herr Kollege Wagner, ich habe es gerade geschildert: Der Weg, den wir gegangen sind, ist sehr viel effizienter, sehr viel schneller und sehr viel erfolgreicher.
Frage 597, Frau Irmgard Klaff-Isselmann. – Ich darf bitten, auf der Regierungsbank etwas Ruhe zu halten.
Frau Abgeordnete, zum 01.10.2011 – das ist der Beginn des Schuljahres – befanden sich insgesamt 4.609 Schülerinnen und Schüler in Ausbildung.
Warum ist sie sieben Wochen nach der Eröffnung der Nordwest-Landebahn am Frankfurter Flughafen nicht in der Lage, Auskunft darüber zu geben, ob und wie alle Nebenbestimmungen aus dem Planfeststellungsbeschluss von 2007 erfüllt worden sind?
Herr Kollege Schaus, wir sind sehr wohl in der Lage, Auskunft über die Erfüllung der Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses von 2007 betreffend die Landebahn Nordwest zu geben.
Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest waren alle für die Bahn und ihre Betriebsaufnahme relevanten Nebenbestimmungen umgesetzt bzw. beachtet worden. Keine einzige, die Landebahn betreffende Nebenbestimmung ist offen geblieben. In der Tat ist es so, dass wir auf Ihre Kleine Anfrage, die dies unter an
derem zum Gegenstand hatte, eine Fristverlängerung beantragen mussten. Das hing damit zusammen, dass eine Vielzahl von Initiativen zu beantworten war. Wie bereits in der Antwort zu dieser Kleinen Anfrage, Drucks. 18/4514, dargelegt, sind mit dem Planfeststellungsbeschluss zum 18.12.2007 nicht nur die Landebahn Nordwest, sondern der gesamte Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt durch die Zulassungsentscheidungen mit ihren Nebenbestimmungen geregelt worden.
Herr Minister, ich hatte diese Frage gestellt, weil ich davon ausgegangen bin, dass Sie so etwas wie eine Checkliste haben und diese sehr schnell vor der Inbetriebnahme zugeschickt werden kann. Deshalb noch einmal meine Frage: Wer ist für die Überwachung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss zuständig, und in welcher Art und Weise wird die Einhaltung, auch nachträglich und laufend, kontrolliert?
Für die Einhaltung der Bestimmungen und Nebenbestimmungen im Planfeststellungsbeschluss sind wir zuständig. Wie das im Detail und auf die einzelnen Nebenbestimmungen bezogen gehandhabt wird, wird partiell in der Antwort auf Ihre Anfrage dargelegt. Darüber hinaus bin ich gerne dazu bereit, noch weiter konkret darauf zu antworten.
Wie hoch sind die Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ in den ersten zehn Monaten des Jahres 2011 bei den Optionskommunen in Hessen?
Herr Abgeordneter, die Mittel für Leistungen zur Eingliederung werden im Bundeshaushalt eingestellt. Eine Bezifferung der Eingliederungsleistungen nach dem SGB II für die ersten zehn Monate des Jahres 2011 kann daher nicht erfolgen.
Dem Land Hessen steht ein Eingliederungstitel zur Verfügung. Dieser wird auf die Arbeitsgemeinschaften und die Optionskommunen verteilt. Dementsprechend gibt es selbstverständlich ein Budget für die Optionskommunen. Ihnen liegen also offensichtlich keine Daten über die Ausgaben für die Eingliederungsleistungen vor?
Herr Abgeordneter, Sie haben nach den Ausgaben gefragt. Das ist etwas anderes als Mittel, die zur Verfügung stehen. Insofern habe ich Ihre Frage korrekt beantwortet.
Wenn Sie allerdings wissen wollen, wie viele Mittel den einzelnen Optionskommunen für die Förderkreise zur Verfügung stehen, kann ich Ihnen diese Summen selbstverständlich nennen. Das heißt aber nicht, dass die Kommunen dieses Geld damit automatisch ausgegeben haben. Die Kommunen nehmen selbst am HKR, dem Haushaltsund Kassenrechtsverfahren des Bundes, teil und rechnen die Ausgaben direkt mit Bund ab. Eine entsprechende Aufstellung kann nur am Ende eines Jahres über den Bund erfolgen. Daher kann ich Ihnen zwar die Budgets mitteilen, aber wie Sie wissen, sind Budgets nicht gleich Ausgaben.