Herr Abgeordneter, das Hessische Sozialministerium wird auf der Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz einen Antrag auf ein Entgelt-Gleichstellungsgesetz stellen.
(Norbert Schmitt (SPD): Gesetzentwurf vorlegen, oder was? – Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ui!)
Warum ist der Medienberater, den sie für die Begleitung des Energiegipfels eingestellt bzw. engagiert hat, nicht in der Auflistung der Kosten des Energiegipfels – meine Kleine Anfrage Drucks. 18/4700 – aufgeführt, obwohl die Schaffung einer solchen Position gegenüber den Teilnehmern des Energiegipfels durch die Landesregierung angekündigt wurde?
Herr Präsident! Herr Abg. Gremmels, Ihre Frage wundert mich. Für die dem Energiegipfel vorgestellten Leistungen des Beraters des Hessischen Ministerpräsidenten entstanden keine Kosten. Herr Abg. Gremmels, dies ergibt sich bereits aus der Beantwortung der Frage 1 b letzter Satz Ihrer Kleinen Anfrage vom 23. Januar 2012, Drucks. 18/4700, die ich zur nochmaligen Lektüre empfehle.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Dann sollten Sie Bilder reinmachen! – Allgemeine Heiterkeit)
Bei der letzten Frage, auf die sich Herr Wintermeyer bezieht, geht es um die Hosting-Kosten für den Web-Auftritt von monatlich 80 €. Das kann nicht mit meiner eben gestellten Frage übereinstimmen. Hier bitte ich um Nacharbeit.
Meine Frage, die sich daran anschließt, ist: Sie haben in der Gesamtauflistung die Kosten aufgeführt, die für die einzelnen Arbeitsgruppen in den Ministerien angefallen sind, nur offensichtlich beim Ministerium der Finanzen nicht. Es geht um die Arbeitsgruppe des Ministeriums der Finanzen im Energiegipfel, die schließlich für die Energieeffizienz und die Energieeinsparung zuständig war. Wo sind die Kosten abgebildet?
Herr Abg. Gremmels, ich darf wiederholen. Ihre Frage 1 lautete: Welche Gesamtkosten sind entstanden? Dort haben wir unter 1 b geantwortet – ich zitiere noch einmal –:
Hinsichtlich der Beantwortung der Frage 1 a, wieso beim HMdF keine Kosten entstehen: Da sind auch keine Kosten angefallen. Wir haben es Ihnen ordnungsgemäß so mitgeteilt, wie es ist.
Noch einmal die Frage: Wenn in allen Ressorts, die Arbeitsgruppen geleitet haben, Kosten angefallen sind, warum sind im Finanzministerium, das sich mit der spannenden Frage der Energieeffizienz und -einsparung befasst hat, keine Kosten angefallen? Das erschließt sich mir nicht, und ich bitte um Beantwortung.
Nochmals, Herr Gremmels: Wir können Ihnen sicherlich noch die einzelnen Bleistifte aufführen, wenn Sie das unter Kosten entsprechend beantwortet haben wollen. Wir haben Ihnen zur Frage 1 a Sachkosten angegeben, und in den jeweiligen Ministerien, ob das HMdF, HKM, HMWK oder HSM ist, sind keine Sachkosten angefallen.
Wie hat sich in Hessen nach Ausbruch der Weltfinanzkrise Ende des Jahres 2008 das Gesamtvolumen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstunden im Verhältnis zum Vorkrisenniveau entwickelt?
Herr Abgeordneter, der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Angaben zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstunden vor. Auch das Hessische Statistische Landesamt verfügt nicht über Zahlen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstunden. Daher kann die Frage in dieser Form nicht beantwortet werden.
Festzuhalten bleibt allerdings, dass in Hessen der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Zwischenzeit einen Höchststand erreicht hat, und das ist ein sehr positives Signal.
Herr Staatsminister, ich dachte mir schon, dass es dieses Defizit gibt. Deshalb meine Frage: Gibt es Berechnungen in Äquivalenten von Vollzeitbeschäftigungsverhältnissen, was die Entwicklung am Arbeitsmarkt anbelangt?
Herr Abgeordneter, auch diese Berechnungen gibt es nicht, weil der Indikator die Sozialversicherungspflicht ist und an dieser Stelle nicht die Arbeitszeit eine Rolle spielt, sondern die Sozialversicherungspflichtigkeit. Wie ich eben schon gesagt habe, ist diese zurzeit auf dem Höchststand.
Herr Staatsminister, könnten Sie uns freundlicherweise mitteilen, was Sie und damit die Landesregierung unter fristgerechter Vorlegung verstehen?
Herr Abgeordneter, das Gesetz ist bis zum 31.12.2013 befristet. Wir schreiben den März 2012. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 31.12.2013 wird der Hessische Landtag mehrheitlich ein entsprechendes Gesetz beschließen.
Wie war das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung der zu 5 % in Landeseigentum befindlichen Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH zum 31.12.2011?
Herr Abgeordneter, das Jahresergebnis 2011 der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH beträgt 15,2 Millionen € nach Steuern. Im Vorjahr lag es bei 8,3 Millionen €.
Nein, Herr Abgeordneter. Wenn Sie es vorher konkret gefragt hätten, hätte ich es Ihnen möglicherweise beantworten können. So kann ich das jetzt nicht auswendig.