Herr Abgeordneter, die Siemens AG als derzeitige Eigentümerin der Anlage im PTZ Marburg hat im Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als der atomrechtlich zuständigen Behörde am 23. September 2013 den Antrag gestellt, die Anlage stilllegen und abbauen zu dürfen. Das Ministerium hat der Siemens AG nach Antragstellung dargelegt, dass das Vorhaben als wesentliche Änderung nach § 11 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung genehmigungspflichtig ist und dass Änderungen an der Anlage ohne Zustimmung des Ministeriums nicht durchgeführt werden dürfen.
Das Ministerium hat nachfolgend dafür gesorgt, dass die Anlage in einen sicheren Betriebsmodus überführt wurde, der auch eine Wiederinbetriebnahme ermöglicht, den sogenannten technischen Erhaltungsbetrieb. Von der ordnungsgemäßen Durchführung des technischen Erhaltungsbetriebs haben wir uns mehrfach vor Ort überzeugt. Die Siemens AG hat uns am 6. Mai 2014 telefonisch gebeten, den Rückbauantrag bis auf Weiteres ruhen zu lassen, weil zwischenzeitlich Vereinbarungen zum Verkauf der Anlage getroffen worden seien.
Das Universitätsklinikum Heidelberg und die Rhön-Klinikum AG wollen nach Gründung der Marburger Ionenstrahl-Therapiezentrum GmbH die Partikeltherapieanlage von Siemens übernehmen und zum klinischen Betrieb führen. Die Eckpunkte für den Verkauf der Anlage seien vereinbart; die Details des Vertrags müssten noch ausformuliert werden.
Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, wird das Ministerium mit der Siemens AG klären, ob diese ihren Rückbauantrag vom 23. September 2013 zurücknehmen wird oder ob das begonnene Verwaltungsverfahren auf andere Weise geordnet beendet wird. In jedem Fall werden wir der Siemens AG die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.
Wie ist der derzeitige Planungsstand des Baus einer dritten Fuldabrücke in Rotenburg, die Ministerpräsident Bouffier im Zusammenhang mit der Konversion der Alheimer-Kaserne mit seiner Aussage: „Ja, wir machen das!“, öffentlich fest zugesagt hat?
Sehr geehrter Herr Abg. Franz, für die erfolgreiche Erschließung des Konversionsstandorts Rotenburg und die künftige Vermarktung der Alheimer-Kaserne ist die dritte Fuldabrücke ein wichtiger Bestandteil der verkehrlichen Anbindung. Diese Aussage gilt für die Hessische Landesregierung unverändert. Umso wichtiger ist es, belastbare Aussagen zu den Umsetzungsmöglichkeiten zu erhalten.
Nachdem erst im Sommer 2013 durch Bürgerentscheid die entsprechende Variante zur Ortsumgehung Rotenburg-Lispenhausen – die Südumgehung – beschlossen worden war und diese vom Land Hessen zur Bewertung für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden ist, kann nun der planerische Fachbeitrag erfolgen. Zur Abschätzung der verkehrlichen Wirkung gehören neben den Strukturdaten der Stadt Rotenburg für das geplante Konversionsgebiet auch die Auswirkungen einer Verbindungsspange auf die naturräumlichen Verhältnisse. Der planerische Fachbeitrag ist bereits bei Hessen Mobil in der Erstellung.
In den bisherigen Verlautbarungen wurde der planerische Fachbeitrag allerdings schon für den Sommer 2013 angekündigt. Aus welchem Grund ist das bisher nicht erfolgt?
Ich habe darauf hingewiesen, dass es zwischenzeitlich einen Bürgerentscheid gab, mit dem man sich erst einmal Klarheit darüber verschaffen musste, welche der Varianten vor Ort eigentlich gewünscht wird. Außerdem war man dabei, die Auswirkungen einer Verbindungsspange auf die naturräumlichen Verhältnisse zu bewerten. Dabei geht es nicht nur um die ökologischen Fragen, sondern auch um den Hochwasserschutz; denn das würde die Dimension des Brückenbauwerks maßgeblich beeinflussen. Das beantwortet auch die Frage nach den Kosten und der Genehmigungsfähigkeit.
Zusätzlich braucht man an dieser Stelle eine hydraulische Untersuchung, um die Tragfähigkeit des Untergrunds zu bewerten. Wir gehen davon aus, dass wir in diesem oder im nächsten Monat – so sagen es mir die Zuständigen – die Fertigstellung des planerischen Fachbeitrags erwarten können.
Ferner führt das Land Hessen in Kooperation mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Studie zur Konversion der Alheimer-Kaserne durch, um die Frage zu klären, welche Möglichkeiten der Nachnutzung der Kasernenflä
che es gibt. Sie wissen, dass die Vermarktungssituation dort eher schwierig ist. Das Gesamtergebnis der Studie erwarten wir ebenfalls in den nächsten Monaten.
Ist die verkehrliche Bedeutung der dritten Fuldabrücke eine zwingende Voraussetzung für die weiteren Planungsaufträge und damit letztendlich auch für den Bau?
In dem Gutachten über die Konversionsmöglichkeiten wird die Gesamtsituation betrachtet, d. h. die verkehrliche Situation und die Vermarktungssituation: Was für Institutionen mit Erweiterungsbedarf gibt es? Was für Wünsche nach gewerblichen und sonstigen Ansiedlungen gibt es? Das geht bis zur Untersuchung der Frage, ob das ein Gesundheitsstandort werden könnte oder ob es z. B. sonstige Nachnutzungsmöglichkeiten durch Landesbehörden gibt. All das wird betrachtet.
In der Tat ist es so, dass die verkehrliche Anbindung nicht die beste ist. Deswegen wird auch diese Frage untersucht. Wie gesagt, die Antwort liegt noch nicht vor. Die Ortsumgehung Lispenhausen selbst ist im vordringlichen Bedarf des gültigen Bundesverkehrswegeplans. Sie ist für den Bundesverkehrswegeplan 2015 erneut zur Bewertung angemeldet worden. Die Bewertung des Bundesverkehrsministeriums liegt noch nicht vor.
Welche Schritte plant sie für 2014 bei der Weiterentwicklung des Tourismuslandes Hessen, insbesondere vor dem Hintergrund der positiven Entwicklung der Übernachtungszahlen, die im vergangenen Jahr einen Höchststand von 30,3 Millionen erreicht haben?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die Weiterentwicklung des Tourismuslandes Hessen ist im Jahr 2014 eine kontinuierliche Aufgabe und wird das natürlich auch in den Folgejahren sein. Das Ende letzten Jahres beschlossene strategische
Marketingkonzept gilt für die Jahre 2014 bis 2018 und ist Leitlinie für die Planungsgrundlagen zur Ausrichtung der touristischen Marketingaktivitäten.
Die Rahmenbedingungen für den Tourismus in Hessen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Wir haben mehr Kurzreisen und mehr Tagestourismus. Das sind immer beliebtere Aufenthaltsformen der Gäste im Deutschlandtourismus insgesamt und somit auch in Hessen. Deswegen wollen wir bei all unseren Aktivitäten Kurzreisen und Tagesausflüge verstärkt Beachtung schenken.
Zusätzlich gibt es definierte Profilthemen, die wir stärken wollen. Das erste Profilthema ist das Natur- und Landerlebnis. Das ist innerhalb des Tagesausflugs- und Kurzreisesegments, aber auch bei den Themenschwerpunkten Wandern, Radfahren, Genuss, Kulinarik, Kultur, Brauchtum und Gesundheit einer der zukünftigen Märkte.
Das zweite Profilthema ist das Städteerlebnis. Da gibt es eine wirklich interessante Entwicklung dahin gehend, dass Städtereisen in der Beliebtheit weiter steigen.
Drittens gibt es das Thema Wellness, also den Gesundheitstourismus, der gerade für die Heilbäder und die Kurorte eine Chance bietet, sich weiterzuentwickeln.
Viertens stellt sich die Frage, inwieweit man Tagungs- und Kongressmöglichkeiten – Alleinstellungsmerkmal zentrale Lage in Deutschland und auch in Europa – für eine Profilierung des Tagungsstandorts Hessen nutzen kann.
Gibt es für Kommunen, die bislang nicht unter dem sogenannten „Schutzschirm“ stehen, eine Möglichkeit, ebenfalls zusätzliche Mittel in Millionenhöhe durch Ausweitung des „Schutzschirms“ durch das Land zu erhalten?
Wie bereitet sich das Land Hessen auf die steigenden Demografiezahlen von Migranten und Menschen mit Migrationshintergrund vor?
Frau Abgeordnete, Hessen gehört zu den Bundesländern mit dem höchsten Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund an der Gesamtbevölkerung. Im Zuge des demografischen Wandels wächst somit auch die Zahl älterer Menschen nicht deutscher Herkunft. Aufgrund zusätzlicher Barrieren wird die besondere Situation der älteren Menschen mit Migrationshintergrund in der Gestaltung sozialer Angebote stärker berücksichtigt, um ihnen gleiche Chancen für ein selbstbestimmtes aktives Leben zu ermöglichen.
Zudem muss sich unter anderem dafür eingesetzt werden, soziale und gesundheitliche Versorgungsmängel zu vermeiden und eine Ausgrenzung, Abschottung oder Vereinsamung zu verhindern. Des Weiteren ist eine wichtige Aufgabe, noch besser und möglichst niederschwellig über Gesundheits-, Präventions- und Pflegeangebote zu informieren und diese kultursensibel zu gestalten.
Diesbezüglich befinden wir uns seitens der Landesregierung mit Organisationen in einem Dialog, die sich speziell um die Belange von Migrantinnen und Migranten kümmern – der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, den Trägern von Alten- und Pflegeheimen, von Gesundheitsdienstleistungen –, um genau diese Ziele weiterzuverfolgen. Die Hessische Landesregierung greift das Anliegen der kultursensiblen Pflege von älteren Migrantinnen und Migranten aktiv unterstützend auf und beabsichtigt, wie eben geschildert, dies auch zukünftig zu tun.
Ab wann wird die Gemeinde Niederdorfelden über die zugesagten Fördermittel im Rahmen des „Förderprogramms 2014 im Kommunalen Straßenbau“ zum Ausbau der Bischofsheimer Brücke (Niederdorfelden) verfügen können?
Herr Abg. Degen, der von der Gemeinde Niederdorfelden vorgelegte Förderantrag zum Ausbau der Bischofsheimer Brücke in Niederdorfelden befindet sich bei der Bewilligungsbehörde – das ist Hessen Mobil – zurzeit noch in der Prüfung.