Protokoll der Sitzung vom 20.05.2014

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, die Landesregierung hat nach wie vor ein hohes Interesse auch an einer wissenschaftlichen Aufarbeitung der Pädophilievorfälle an der Odenwaldschule. Gerade die neuesten Vorfälle zeigen deutlich die Notwendigkeit, durch das intensive Erforschen der Vorgänge innerhalb der Odenwaldschule, aber auch der Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen außerhalb der Einrichtung Prävention und Kinderschutz zu stärken. Von daher gibt es keinen Grund, den Landeszuschuss nachträglich infrage zu stellen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, es war nicht bestritten, dass eine solche Studie sinnvoll ist. Die Frage lautet, ob, insbesondere nachdem sowohl Ihr Haus als auch, wenn ich es richtig sehe, das Kultusministerium eine Überprüfung der Betriebserlaubnisse der Odenwaldschule angekündigt hat, nicht auch erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Trägers angebracht sind und ob das nicht wiederum Rückwirkungen auf die Frage hat, ob dieser Träger der geeignete Zuwendungsempfänger für eine solche Studie ist.

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, Sie werden sicherlich Verständnis haben, auch aus der Kenntnis, wie solche Vorgänge behandelt werden, dass ich zu laufenden Überprüfungen zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen machen kann, insofern auch noch keine Ergebnisse dieser Überprüfungen vorwegnehmen kann. Das zum einen.

Zweitens haben wir bei der wissenschaftlichen Aufarbeitung ganz bewusst nur eine Teilfinanzierung seitens des Landes vorgenommen. Insbesondere haben wir Wert darauf gelegt, dass der Opferverein durch die Bildung eines Beirats an der Vergabe des Gutachtens, das im Übrigen durch die Universität Rostock wahrgenommen wird, beteiligt gewesen ist, um somit ein größtmögliches Maß an Neutralität zu gewährleisten.

Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, können Sie wenigstens eine Aussage dazu machen, wann ungefähr Ihre Prüfungen abgeschlossen sein werden, also die Prüfungen im Hinblick auf die Betriebserlaubnisse?

Herr Sozialminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, auch dazu kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keinen Termin nennen. Das, was ich Ihnen sagen kann, ist, dass wir mit allem notwendigen Nachdruck die notwendigen Informationen einfordern, die zu einer Überprüfung notwendig sind.

Frage 52 ist zurückgezogen.

Frage 53, Herr Abg. Roth.

Ich frage die Landesregierung:

Wird sie die Anordnung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 19. September 2013 nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz betreffend die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für syrische Flüchtlinge im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern erneut ändern, um die Möglichkeiten des Familiennachzugs zu verbessern?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Abg. Roth, zurzeit werden alle erforderlichen Schritte unternommen, um die Landesaufnahmeanordnung vom 19. September 2013, die mit Anordnung vom 21. Februar 2014 geändert wurde, erneut dahin gehend zu ändern, dass die bisherige Antragsfrist, der 31. Mai, um weitere sechs Monate verlängert wird.

Zusatzfrage, Herr Kollege Roth.

Herr Minister, Ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Faeser und des Kollegen Merz zusammen mit mir hat ergeben, dass es eine große Diskrepanz zwischen dem Kontingent gibt, das grundsätzlich zur Verfügung steht, und der Zahl derer, die tatsächlich eingereist sind. Was glauben Sie: Woran liegt das?

Herr Innenminister.

Mittlerweile hat sich die Zahl natürlich deutlich erhöht. Wir sind wieder ein paar Wochen weiter. Wir liegen im Moment bei 66 erteilten Aufenthaltserlaubnissen. Die Problematik liegt vor allem darin, dass die örtlichen Behörden sehr große Schwierigkeiten haben, den Massenansturm zu bewältigen. Das Auswärtige Amt ist aber dabei, durch Verstärkung dafür Sorge zu tragen, dass wir die Antragsbearbeitung zügiger erledigen können.

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, ungeachtet der Frage, wie das Verfahren derzeit läuft, frage ich: Teilt die Landesregierung die Auffassung, die vielfach vertreten worden ist, beispielsweise auch vom Bundespräsidenten, dass die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer größere Anstrengungen unternehmen müssen und dass weitere Kontingente für

Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden müssen? Teilt die Landesregierung diese Auffassung?

Herr Innenminister.

Wir teilen die Auffassung, dass wir natürlich dort helfen wollen. Wir haben im Moment mehrere Programme, sowohl Bundesanordnungen wie auch Landesaufnahmeanordnungen, die noch nicht ausgeschöpft sind.

Das liegt insbesondere an den Problemen, die ich vorhin geschildert habe, bei den örtlichen Vertretungen, bei den Botschaften. Ich glaube, dass die Länder und der Bund weiteren entsprechenden Programmen nicht im Wege stehen, wenn die bisherigen Programme einigermaßen ausgeschöpft sind.

Dann komme ich zur Frage 54. Herr Abg. Dr. Spies.

Ich frage die Landesregierung:

Wann wird sie die Entscheidung für den Ankauf des Grundstücks für einen Neubau der Hochschule für Gestaltung in Offenbach im ehemaligen Offenbacher Hafen treffen?

Herr Staatsminister Rhein.

Herr Abg. Spies, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat sich grundsätzlich für einen Neubau der HfG im Hafencampus ausgesprochen, und zwar als Zukunftsperspektive für die Hochschule, aber auch für die Stadt Offenbach. Vor diesem Hintergrund sind Verhandlungen zu den Grundstücken mit der Offenbacher Projektgesellschaft geführt worden, die eine Tochter der Stadt Offenbach ist.

Diese Gespräche sind begonnen worden. Ich bitte um Verständnis, dass aufgrund der Höhe der Investitionen für das Grundstück derzeit verschiedene Optionen geprüft werden, die zur Verbesserung der Unterbringung der HfG, insbesondere unter baufachlichen und wirtschaftlichen Aspekten, führen sollen.

Erst nach Abschluss der derzeit parallel laufenden Grundsatzüberlegungen zur Entwicklung der Hochschule und der Verhandlungen mit der OPG kann eine Entscheidung über den Ankauf von Grundstücken am Offenbacher Hafen getroffen werden.

Zusatzfrage, Frau Kollegin Habermann.

Herr Minister, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass innerhalb der Projektentwicklungsgesellschaft seit Längerem darüber diskutiert wird, dass die Grundstücke endlich an den Markt gehen sollen, und die Entwicklungschancen des Hafengeländes davon abhängen, dass kurzfristig eine Entscheidung darüber getroffen wird, wie es auf den betroffenen Grundstücken weitergeht?

Herr Staatsminister Rhein.

Grundsätzlich habe ich das nicht zu kommentieren. Geschäftliche Interessen spielen da eine Rolle. Es gibt natürlich auch Stadtentwicklungsinteressen, die dort eine Rolle spielen. Ich nehme das trotzdem ernst. Es ist auch eine Tatsache, die bei den Erwägungen eine Rolle spielt, die wir zu treffen haben. Insoweit ist uns durchaus bewusst, dass Eile geboten ist und dass Entscheidungen gefällt werden müssen. Ich bitte noch einmal um Verständnis, dass wirklich in Anbetracht der Höhe der Investitionen auch alternative Standorte bzw. alternative Möglichkeiten geprüft werden müssen.

Nichtsdestotrotz will ich sehr deutlich hervorheben: Nur durch die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Fortschreibung von HEUREKA zu HEUREKA II mit einer weiteren Milliarde Euro gibt es überhaupt eine Perspektive für einen Ausbau bzw. eine Verlagerung der HfG – ausschließlich deswegen, weil Schwarz und Grün diese Vereinbarung getroffen haben.

Herr Dr. Spies, noch eine Zusatzfrage.

Herr Staatsminister, es ist selbstverständlich wundervoll, dass die Landesregierung die Hochschulen auch nach Ablauf der gegenwärtigen HEUREKA-Periode nicht in Schutt und Asche verfallen lassen, sondern erhalten und weiter ausbauen möchte. Die Frage war nicht, wie sich die Landesregierung in dieser Frage entscheidet, sondern bis wann sich die Landesregierung in dieser Frage entscheidet, weil natürlich erhebliche Konsequenzen an der Entscheidung, wie immer sie aussieht, hängen.

Deshalb noch einmal meine Frage: Können Sie absehen, ob die Ankündigungen, eine solche Entscheidung vor der Sommerpause zu treffen, aufrechtzuerhalten sind?

Herr Staatsminister Rhein.

Ich kann keinen konkreten Termin nennen. Ich kann nur sagen, die Entscheidungen werden so bald wie möglich oder ohne schuldhaftes Verzögern getroffen.

(Günter Rudolph (SPD): Das sagen Juristen immer, wenn es dauert! – Heiterkeit bei der SPD)

Darüber diskutieren wir jetzt aber nicht, sondern ich rufe die Frage 55 auf. Herr Abg. Dr. Arnold.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Perspektiven für die wirtschaftliche Entwicklung Hessens in den Jahren 2014 und 2015 vor dem Hintergrund der aktuellen Jahresprojektion der Bundesregierung?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Arnold, Hessen hat sowohl in diesem Jahr 2014 als auch im nächsten Jahr 2015 gute Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie haben nach dem Vergleich zum Bund gefragt. Die Bundesregierung erwartet in ihrer Jahresprojektion für 2014 einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,8 % im Jahre 2014 und von 2,0 % im Jahre 2015.