Sie wollen 1 Milliarde € für den Kommunalen Finanzausgleich, 1 Milliarde € für die Kitas, für gebührenfreie Kindergärten,
Einen Moment, bitte. – Herr Kollege Schmitt, „gelogen“ können Sie draußen in der Kantine sagen, aber nicht im Plenarsaal. Das Wort „gelogen“ ist nicht parlamentarisch. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich, sich in diesem Punkt zurückzunehmen. Ich will heute nicht anfangen, zu rügen; das ist mir zu nahe an Weihnachten. Meine Damen und Herren, bitte seien Sie wieder ein bisschen beruhigter und friedlicher.
Herr Kollege Schmitt, wenn ich spreche, dann sind Sie dem Präsidenten gegenüber doch bitte so freundlich, mir zuzuhören. – Jetzt hören Sie bitte auch dem Kollegen Bocklet zu. Er hat ja auch zugehört.
Das Argument des Abg. Merz war, ich würde hier etwas wiederholen. Ich kann aber nur wiederholen, was momentan Beschlusslage der SPD ist; und das ist die Liste der Forderungen der SPD in Milliardenhöhe. Ich will für die Menschen, die sich damit nicht jeden Tag beschäftigen, sagen: Wir haben auf der Ausgabenseite 30 Milliarden € an Ausgaben für den Hessischen Landtag stehen. Wenn man Versprechungen in Milliardenhöhe gibt, muss man sich auch die Frage gefallen lassen: Was zum Teufel wollen Sie eigentlich halten, sollten Sie in die Lage kommen, zu regieren? – Sie werden keines Ihrer Versprechen halten können; und das nennt man Wählertäuschung. Deshalb werde ich dieses Argument immer wieder wiederholen.
Wenn wir hierüber nachdenken, wechsle ich gern die Tonlage. Wenn Sie uns nachher in Ihrem langatmigen Bericht erklären, was an unserem Gesetzentwurf alles so schlecht sei, dann darf ich Ihnen sagen: Sie haben noch vor einem
Jahr einen Gesetzentwurf eingebracht, Drucks. 19/3067, in dem Sie die Beitragsfreiheit nur für das zweite Kindergartenjahr gefordert haben. Das ist jetzt alles vergessen; und das, was CDU und GRÜNE machen, ist alles Murks. Da wir das erste, zweite und dritte Kindergartenjahr beitragsfrei stellen, sind wir heute deutlich weiter. Sie haben ihr „Geschwätz“ vom letzten Jahr bereits vergessen.
Es ist besser als das, was Sie noch im November des letzten Jahres gefordert haben. Wir legen einen besseren Gesetzentwurf vor. Ansonsten verkünden Sie hier: Im Himmel ist Jahrmarkt. – Das ist unglaubwürdig.
Vielen Dank. – Lieber Herr Kollege Bocklet, auch Sie würde ich bitten, das Wort „Geschwätz“ hier nicht in den Mund zu nehmen. Wir waren uns einig, dass wir das ein bisschen an der Grenze sehen.
Herr Präsident, ich bitte in aller Höflichkeit, auf die Redezeit bei Kurzinterventionen hinzuweisen – auch dann, wenn es sich um einen Abgeordneten der Fraktion DIE GRÜNEN handelt.
Sehr geehrter Herr Kollege Rudolph, Herr Geschäftsführer, jeder weiß, dass die Redezeit bei Kurzinterventionen zwei Minuten beträgt. Herr Kollege Bocklet hat ein bisschen mehr Zeit bekommen, weil die Unterbrechung so lange war, dass er überhaupt nicht sprechen konnte. Im Übrigen ist es auch die Sache des Präsidenten, dies geschäftsleitend festzustellen. Ich bitte, das zu akzeptieren. Wer damit Probleme hat, könnte den Ältestenrat anrufen. Das wollen wir jetzt aber nicht machen; wir sind heute Mittag sowieso zusammen; das können wir heute Mittag machen.
Es geht jetzt weiter. Es ist ganz schön was los heute Morgen. Wenn ich das gewusst hätte. – Jetzt hat Herr Kollege Dr. Bartelt das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein guter Tag für Eltern, deren Kinder einen Kindergarten besuchen.
Heute beginnt das parlamentarische Verfahren, mit dem ab dem 1. August 2018 die Kindergartenbeiträge für den Besuch von täglich sechs Stunden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schulbeginn entfallen. Es spielt keine Rolle, ob ein kommunaler Kindergarten oder ein Kindergarten in frei-gemeinnütziger, kirchlicher oder privater Trägerschaft besucht wird. Die Eltern brauchen keine Anträge zu stellen.
Das Land Hessen stellt für diese Beitragsfreiheit 440 Millionen € in den Doppelhaushalt ein, 130 Millionen € im Jahr 2018 und 310 Millionen € im Jahr 2019. Zusätzlich werden 50 Millionen € zur Verbesserung der Qualität der frühkindlichen Bildung bereitgestellt. Die Eltern werden über die drei Jahre des Kindergartenbesuchs mit 5.000 € entlastet. Das betrifft sehr viele Familien, da rund 93 % der Kinder in diesem Alter einen Kindergarten besuchen oder von einer Tagesmutter betreut werden.
In einem Kommentar einer sehr geschätzten Frankfurter Zeitung wurde kritisiert, dass für einkommensschwache Familien die Beiträge ohnehin vom Jugendamt übernommen würden und wohlhabende Familien die Beiträge auch leisten könnten. – Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Die meisten Familien verdienen zu viel, um diese Leistungen vom Staat zu erhalten, und zu wenig, als dass es bei der persönlichen Budgetplanung keine Rolle spielen würde.
Die Landesregierung erfüllt so ein Versprechen des Ministerpräsidenten. Im Wahlkampf 2013 erklärte Volker Bouffier, den durchschnittlichen Besuch der Kita von Elternbeiträgen freizustellen, wenn ein Kompromiss im Länderfinanzausgleich gefunden wird.
Dies ist der Fall. Noch vor dessen Wirksamwerden werden nun ab dem 1. August 2018 die Familien entlastet.
Hessen steht im Ländervergleich sehr gut da. Nach Rheinland-Pfalz, Hamburg und Berlin ist Hessen das vierte Bundesland, das für alle Kindergartenjahre eine Entlastung vorsieht. Es ist im Übrigen das erste Geberland, das so auf die neuen LFA-Vereinbarungen reagiert.
In allen anderen Bundesländern gibt es entweder nur für das dritte Kindergartenjahr eine Entlastung oder gar keine Entlastung.
In der Vorbereitung des Gesetzentwurfs haben das Sozialministerium und die Regierungsfraktionen sehr viele Gespräche mit Betroffenen geführt. Hierbei wurde die Beitragsfreistellung durchgängig begrüßt. Es traten aber auch einige kritische Fragen auf, auf die ich eingehen möchte.
Zunächst zum Förderbetrag. Der Förderbetrag stellt exakt den Durchschnittsbetrag der Elternbeiträge dar, 135,60 € pro Kind pro Monat. Die meisten Einrichtungen liegen darunter, einige auch darüber.
Der tägliche durchschnittliche Besuch der Einrichtungen beträgt 5,2 Stunden. Der Förderbetrag wurde auf sechs Stunden aufgerundet. Eine Mittagsversorgung muss erst bei einem Besuch über sechs Stunden angeboten werden. Der Fördertatbestand der Beitragsfreiheit erfordert also keine zusätzlichen Maßnahmen der Träger.
Weiter wurden die Fragen einer weiteren Förderung für Leitungsfreistellung und Ausfallzeiten in den Einrichtungen angesprochen. Die Evaluation des KiföG zeigte, dass die Träger überwiegend diesen Bedarf abdecken. Eine konnexitätsrelevante zusätzliche Förderung durch das Land hätte, wie gestern ausgeführt, 160 Millionen € pro Jahr gekostet.
Wir sehen an dieser Stelle nicht die Priorität. Wir sehen die Priorität bei der Qualität und der Beitragsfreistellung. Ich schließe mich aber vollumfänglich den Äußerungen von Marcus Bocklet an, dass das noch nicht das Ende der Fahnenstange ist. Wir arbeiten das Schritt für Schritt gemäß unseren finanziellen Möglichkeiten solide ab.
Die Belange der kommunalen Familie, die uns immer am Herzen liegen, wurden im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten besonders berücksichtigt. Ich möchte dies an drei Punkten darlegen.
Erstens. Die Gemeinde erhält die Förderpauschale von 1.627,20 € pro Jahr pro Wohnsitzkind. Sie erhält die Pauschale auch für die 7 % der Kinder, die gar keine Einrichtung in Anspruch nehmen. Sie erhält diese Pauschale auch bei einem Angebot von beispielsweise nur fünf Stunden. Sie erhält die Pauschale auch für Kinder, für die die Kosten vom Jugendamt übernommen werden.
Zweitens. Die kommunalen und frei-gemeinnützigen Träger müssen den Jugendämtern nur noch einmal im Jahr nachweisen, dass die Bedingungen für den Kitabetrieb erfüllt sind, und Angaben über Personal und Gruppengrößen machen. Das ist eine erhebliche Erleichterung, die die Träger immer wieder gefordert haben. Dem sind wir nachgekommen.
Drittens. Die Bundesinvestitionsprogramme zur Kinderbetreuungsfinanzierung standen bislang nur für U-3-Plätze zur Verfügung. Das war deshalb sinnvoll, damit der gesetzliche Anspruch auf einen U-3-Platz auch erfüllt werden kann. Diese Voraussetzungen sind jetzt erfüllt.