Auch Ihnen ist wahrscheinlich der Sachtatbestand nicht entgangen, dass heute, mit heutigem Datum, der Deutsche Mieterbund, Landesverband Hessen, dieses Begehren der Landesregierung mit den Worten beantwortet hat:
Dafür muss das Land mit gutem Beispiel vorangehen und landeseigene Flächen bereitstellen. Wenn sich das Land aber selbst so verhält wie ein gewöhnlicher Immobilienspekulant, muss es sich nicht wundern,
Aber, Herr Boddenberg, ich erfreue Sie ja immer wieder gerne. Wenn Sie noch eine weitere Freude von mir besorgt haben wollen, dann diese, dass es bei Ihnen wohl auch nicht so besonders gut ankommt, dass Ihr Kollege Herr
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme gerne zum Schluss. Wir werden hier im Hessischen Landtag noch weitere interessante, fachlich hoffentlich qualifizierte Diskussionen zum Thema Wohnungsbau führen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es ist eine dritte Lesung beantragt. Das heißt, wir überweisen den Gesetzentwurf, Drucks. 19/6518 zu 19/6157, sowie den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/6535, zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes – Drucks. 19/6522 zu Drucks. 19/6075 –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zur Beschlussempfehlung des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes, Drucks. 19/6075: Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Heitland. – Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Zu Wort gemeldet hat sich zunächst Frau Kollegin Klaff-Isselmann für die CDUFraktion. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Altenpflegegesetz ist besonders hilfreich, weil am Bedarf orientiert und daher nützlich für Jung und Alt. Ohne Zweifel – da besteht sicher kein Dissens – haben wir einen hohen Bedarf an Pflegefachkräften. Auch in Hessen werden die Menschen immer älter, daher haben wir diesen Bedarf.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch – deswegen möchte ich das an dieser Stelle anmerken –: Derzeit befinden sich über 5.400 Personen in der Altenpflegeausbildung. Es sind kontinuierlich mehr geworden. Das ist äußerst erfreulich. Wir freuen uns, damit einen Höchststand in der Ausbildung erreicht zu haben.
Offenbar kann es gelingen, junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Wir wissen: Es ist eine schwere Tätigkeit, aber sie kann auch zutiefst befriedigend sein.
Es ist eine Tätigkeit, die vielfach auch beglückend ist. Man erfährt sehr viel Dankbarkeit und kann eben auch Freude bereiten.
Kommen wir zur Landesinitiative „Pflege in Hessen integriert“. Hier betrachten wir die gemeinsame Maßnahme der Altenpflegeschulen und der beruflichen Schulen für eine integrierte Modellausbildung in der Altenpflegehilfe. Mit der nachfolgenden Aufzählung möchte ich deutlich machen, was diese Gesetzesinitiative so wertvoll macht.
Erstens. Die Absolventen insbesondere der InteA-Klassen haben die Möglichkeit, die Berufsausbildung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin zu durchlaufen und gleichzeitig den Hauptschulabschluss zu erwerben.
Damit bieten wir – zweitens – Menschen mit Migrationshintergrund diese Möglichkeit und ebnen den Weg zu aussichtsreicher Integration. Mit diesen Menschen werden wir auch die Bemühungen in der kultursensiblen Altenhilfe noch weiter intensivieren können.
Drittens leisten wir einen weiteren geeigneten Beitrag bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflegebranche, und das geschieht – viertens – ohne einen Abbau der Standards in der Ausbildung. Denn mit der Anpassung der Modellklausel startet eine Erprobungsphase, die der besonderen qualitativen Beobachtung unterliegt.
Mit dieser Initiative gewinnen wir also mehr Pflegekräfte und führen Menschen mit Migrationshintergrund in eine selbstbestimmte Zukunft durch Schulbildung und Berufserwerb.
Es bedarf nicht noch mehr Worten, um die Vorzüge dieses Gesetzentwurfs zu beschreiben. Ich lade Sie daher ein, dieser Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes in der vorliegenden Form zuzustimmen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Klaff-Isselmann. – Als Nächste spricht für die Fraktion der Sozialdemokraten Frau Abg. Dr. Sommer. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir im Hessischen Landtag im Rahmen eines Modellprojekts den Zugang zur Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer öffnen. Bislang war dafür mindestens der Hauptschulabschluss notwendig. Dieser soll in dem Projekt – Frau Klaff-Isselmann hat es schon beschrieben – ausbildungsbegleitend erreicht werden. Der neue Ansatz ist aber nur ein ganz kleiner Baustein, den wir setzen, um die Personalnot in den hessischen Altenpflegeeinrichtungen zu mildern.
Durch die integrierte Modellausbildung sollen alle jene, die keinen Hauptschulabschluss haben, sich aber für die Altenpflege interessieren, die Möglichkeit erhalten, diesen Beruf zu ergreifen. Dies gilt für alle, auch für Flüchtlinge – Frau Klaff-Isselmann ist darauf eingegangen –, die bislang keinen Schulabschluss vorweisen können. Es ist kein Geheimnis – Frau Klaff-Isselmann, Sie haben es schon gesagt –: Wir stehen vor großen Herausforderungen, wir haben einen großen Personalmangel, und dieses Ausbildungs-Modellprojekt wird die Herausforderung aufgrund des Fachkräftemangels sicherlich nicht ganz beseitigen können. Wir brauchen auf jeden Fall einen noch früheren Zugang zu den Pflegeberufen; das könnte man durch ein Sozialpraktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung gewährleisten. Vor allen Dingen aber brauchen wir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Verdienstmöglichkeiten in allen Berufen des Gesundheitswesens.
Schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben wir Sozialdemokraten darauf hingewiesen, dass uns die Qualität dieser Ausbildung ganz wichtig ist. Deswegen darf die Qualität auch bei der Umsetzung der vorgeschlagenen integrierten Ausbildung nicht sinken. Deswegen würden wir uns freuen, wenn das Land hier insbesondere in die Qualitätssicherung investieren würde. Dann ist nämlich gesichert, dass der Schulabschluss und der Abschluss in der Altenpflegehilfe leicht erreicht werden können.
Das ist übrigens ein Aspekt, der auch in der Anhörung deutlich gemacht wurde. Die Stellungnahmen aller Angehörten zeigen, dass bei der angesprochenen Zielgruppe ein erhöhter Förderbedarf vorhanden ist. Um die Qualität zu erhalten und ein Erreichen beider Abschlüsse zu ermöglichen, braucht man Personal. Ob das durch eine Freistellung für die Praxisbegleitung oder in Form einer sozialpädagogischen Begleitung erfolgt: Man muss einfach schauen, was sich am besten bewährt. Es wurde gesagt, dass eine halbe Stelle eine konkrete Richtgröße wäre. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich das in der hessischen Verordnung zur Altenpflege im Bereich der Praxisbegleitung widerspiegeln würde.
Herr Minister, vielleicht können Sie gleich noch etwas dazu sagen, ob und wie die Altenpflegeverordnung angepasst wird oder angepasst werden muss. Dass das Mehr an Personal, das wir brauchen, um die Qualität zu erhalten, bisher noch nicht berücksichtigt wurde, ist ein großer Schönheitsfehler, der aber durch eine Änderung der Altenpflegeverordnung behoben werden kann.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zu und sind schon jetzt gespannt auf die Evaluierung dieses Ansatzes. Wir Sozialdemokraten hoffen, dass interessierte potenzielle Auszubildende von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Wir wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung des Vorhabens – in der Hoffnung, dass einige Menschen, die sich berufen fühlen, in den Pflegeberuf finden und als wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Sommer. – Als Nächster hat sich der Vorsitzende der Fraktion der FDP, Herr Kollege Rock, zu Wort gemeldet. Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die vorgeschlagene Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes, die uns vorliegt, schafft Möglichkeiten und Chancen. Die Anhörung hat gezeigt, dass für die Landesregierung drum herum aber noch weitere Tätigkeiten notwendig werden. Ich will die wenigen Bereiche, die in der Anhörung angesprochen wurden, kurz beleuchten.
Die Liga hat auf die Frage der Duldung, der Aufenthaltsrechte hingewiesen. Da ist sicherlich noch einiges abzustimmen. Dazu wird der Herr Minister hoffentlich noch einiges sagen.
Die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts war ein Thema, das eine Rolle spielt. Außerdem wurde die Frage der Deprofessionalisierung der Pflege angesprochen. Ich denke, die von den Vertretern des Berufsverbands der Lehrer der Gesundheits- und Sozialberufe dargelegten Ängste sollte man ernst nehmen. Es entsteht an sich zwar kein Zielkonflikt zu dem Entwurf, aber das ist ein Thema, das man nicht aus dem Auge verlieren darf. Darum sollte man dieses Modellprojekt zeitnah evaluieren, damit man sehen kann, welche Auswirkungen es hat.