Irmgard Klaff-Isselmann
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sicher haben viele von uns das Spiel Deutschland gegen Mexiko verfolgt. Sicherlich waren alle von uns über das Ergebnis enttäuscht. Sicherlich ist nicht selbstverständlich, dass der Weltmeister von 2014 erneut durchstartet und ein perfektes Ergebnis für alle liefert. Doch damit wir überhaupt in der Lage sind, hochklassige Sportlerinnen und Sportler heranzuziehen und auszubilden, bedarf es der Unterstützung vom Staat und von uns allen.
Danke. – Darum fiebern wir nun dem Spiel am Samstag gegen Schweden entgegen und drücken unserer Nationalelf die Daumen.
Es ist aber egal, wie wir spielen. Wir haben vor den enormen sportlichen Leistungen eines jeden Spielers auf dem Feld, eines jeden Leistungssportlers Hochachtung. Breitenund Spitzensport leisten einen unverzichtbaren Beitrag für die gesellschaftliche und integrative Entwicklung unseres Landes.
Ich kann verstehen, dass Sie vieles zu besprechen haben; aber ich würde es schon als achtend empfinden, wenn Sie Ihre Gespräche nach draußen verlegten.
Vor allem die Leistung der Ehrenamtlichen ist dabei von großer Bedeutung. Fast 2,1 Millionen Hessinnen und Hessen sind Mitglied in einem Sportverein. Davon sind rund 640.000 Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahre, und ca. 370.000 Menschen sind Vereinsmitglieder, die über 60 Jahre alt sind. In 7.800 Vereinen und 53 Fachverbänden
setzen sich ca. 200.000 Menschen aktiv ehrenamtlich im Sport ein.
Dazu kommen, das dürfen wir nicht vergessen, weitere mehrere Hunderttausend freiwillige Helfer im Sport. Das zeigt: Sport geht einen Großteil der Bevölkerung in Hessen an. Es ist daher eine wichtige Aufgabe für die Landesregierung, den Sport in all seinen Facetten zu stärken und zu fördern. Seit 1999 haben sich unter der Verantwortung der CDU die aufgewendeten Mittel für den Sport vervielfacht. 2017 kamen den Sporttreibenden in Hessen 45 Millionen € zugute.
Bei dem deutschen Pokalsieger Eintracht Frankfurt
und bei Formel-1-Weltmeister Sebastian Vettel spielt natürlich auch der Leistungssport eine Rolle. Seine Förderung findet unter anderem durch die Finanzierung des Landestrainerprogramms und die finanzielle Förderung des Sportmedizinischen Instituts statt.
Im Rahmen der gemeinsamen Vereinbarung zur Neuausrichtung – –
Ich weiß nicht, wieso Sie meinen, einfach den Redner ständig stören zu müssen. Ich finde es äußerst respektlos und würde mich freuen, wenn Sie sich anders verhalten könnten. – Danke schön.
Im Rahmen der gemeinsamen Vereinbarung zur Neuausrichtung des Leistungssports in Hessen hat das Land alleine für das laufende Jahr im Rahmen eines Maßnahmenpakets zusätzlich 1,3 Millionen € zugesagt. – Herr Rudolph, von Ihnen hatte ich auch tatsächlich nichts anderes erwartet.
Sie sprechen dauernd, fortdauernd. Es ist hier ein unerträglicher Lärmpegel.
Das kann wohl sein. – Es ist gut und richtig, dass mit der Neuausrichtung des Leistungssports junge Athleten noch besser gefördert werden. Gemeinsam und in enger Abstimmung mit den Fachverbänden in Hessen werden Hunderte von jungen Nachwuchstalenten gefördert.
Sie haben so die Chance, einmal über die Landesgrenzen hinaus eine Rolle in ihrer Sportart zu spielen. Wurde das Landestrainerprogramm bisher mit 1,4 Millionen € gefördert, so kommen jetzt noch einmal 200.000 € obendrauf.
Die damit zusätzlich finanzierten Trainerstellen kommen dem Nachwuchssport direkt zugute. Die verbesserte Vernetzung mit den hessischen Schulen, um junge Talente frühzeitig zu entdecken und zu fördern, ist ein weiterer wichtiger Schritt. Die enge Zusammenarbeit von Innenministerium und Kultusministerium im Rahmen des Landesprogramms „Talentsuche – Talentförderung“ wirkt in dieselbe Richtung.
Hier wird beispielhaft ressortübergreifend gearbeitet. Daher gilt mein besonderer Dank den Herren Staatsministern Beuth und Lorz für diese tolle Arbeit zum Wohl der jungen Sportlerinnen und Sportler.
Ich möchte als Letztes noch in Erinnerung rufen, dass viele unserer Spitzensportler bei den Olympischen Spielen aus den Reihen der Polizei und Bundeswehr kommen. Ausgewählte Sportlerinnen und Sportler haben schon länger die Möglichkeit, z. B. in der Sportfördergruppe der hessischen Polizei
ich bin jetzt gleich fertig –,
die Polizeiausbildung unter gleichzeitiger Ausübung des Spitzensports zu absolvieren.
Sie müssen mir schon die Zeit gönnen, die Sie mir vorhin weggenommen haben. – Gemeinsam mit den vielen Verantwortlichen in den Vereinen wollen wir den Sport auch in Zukunft bestens fördern.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen zum Altenpflegegesetz ist besonders hilfreich, weil am Bedarf orientiert und daher nützlich für Jung und Alt. Ohne Zweifel – da besteht sicher kein Dissens – haben wir einen hohen Bedarf an Pflegefachkräften. Auch in Hessen werden die Menschen immer älter, daher haben wir diesen Bedarf.
Zur Wahrheit gehört allerdings auch – deswegen möchte ich das an dieser Stelle anmerken –: Derzeit befinden sich über 5.400 Personen in der Altenpflegeausbildung. Es sind kontinuierlich mehr geworden. Das ist äußerst erfreulich. Wir freuen uns, damit einen Höchststand in der Ausbildung erreicht zu haben.
Offenbar kann es gelingen, junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Wir wissen: Es ist eine schwere Tätigkeit, aber sie kann auch zutiefst befriedigend sein.
Es ist eine Tätigkeit, die vielfach auch beglückend ist. Man erfährt sehr viel Dankbarkeit und kann eben auch Freude bereiten.
Kommen wir zur Landesinitiative „Pflege in Hessen integriert“. Hier betrachten wir die gemeinsame Maßnahme der Altenpflegeschulen und der beruflichen Schulen für eine integrierte Modellausbildung in der Altenpflegehilfe. Mit der nachfolgenden Aufzählung möchte ich deutlich machen, was diese Gesetzesinitiative so wertvoll macht.
Erstens. Die Absolventen insbesondere der InteA-Klassen haben die Möglichkeit, die Berufsausbildung zum Altenpflegehelfer/zur Altenpflegehelferin zu durchlaufen und gleichzeitig den Hauptschulabschluss zu erwerben.
Damit bieten wir – zweitens – Menschen mit Migrationshintergrund diese Möglichkeit und ebnen den Weg zu aussichtsreicher Integration. Mit diesen Menschen werden wir auch die Bemühungen in der kultursensiblen Altenhilfe noch weiter intensivieren können.
Drittens leisten wir einen weiteren geeigneten Beitrag bei der Sicherung des Fachkräftebedarfs in der Pflegebranche, und das geschieht – viertens – ohne einen Abbau der Standards in der Ausbildung. Denn mit der Anpassung der Modellklausel startet eine Erprobungsphase, die der besonderen qualitativen Beobachtung unterliegt.
Mit dieser Initiative gewinnen wir also mehr Pflegekräfte und führen Menschen mit Migrationshintergrund in eine selbstbestimmte Zukunft durch Schulbildung und Berufserwerb.
Es bedarf nicht noch mehr Worten, um die Vorzüge dieses Gesetzentwurfs zu beschreiben. Ich lade Sie daher ein, dieser Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes in der vorliegenden Form zuzustimmen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Zweite Gesetz zur Änderung des Hessischen Alten
pflegegesetzes ist so kurz wie gut. Mit anderen Worten gesagt: Es ist sehr kurz und sehr gut.
Ich will keine Umschweife machen. Der stetig wachsende Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal in der Altenpflege ist uns allen bekannt. Wir wissen, dass zurzeit etwa 5.000 junge Leute in der Ausbildung zum Altenpfleger oder zur Altenpflegerin sind. Ich möchte feststellen: Das sind mehr als dreimal so viele wie noch vor sechs Jahren. Dennoch wissen wir auch, dass der Bedarf noch größer ist.
Gleichzeitig erkennen wir den enormen Bedarf junger Menschen mit Fluchthintergrund an persönlichen und beruflichen Integrationsmöglichkeiten. Ich begrüße die durch das Sozialministerium und durch das Kultusministerium initiierte und von Trägern, Verbänden, Arbeitgebern und Ausbildungsstätten mitgetragene Landesinitiative „Pflege in Hessen integriert“ sehr. Sie gibt nämlich die richtige Antwort auf zwei wesentliche Bedarfe: Wir brauchen mehr Pflegekräfte, und wir brauchen die berufliche Integration von Menschen mit Fluchthintergrund. Die Kooperation von Altenpflegeschulen und beruflichen Schulen im Sinne einer integrierten Modellausbildung nach Abschluss der sogenannten InteA-Klassen ist dazu genau die richtige Maßnahme.
Während der Modellausbildung werden zwei Abschlüsse erworben. Es ist der Hauptschulabschluss, und es ist der Berufsabschluss zum Altenpflegehelfer. Damit eröffnen wir viele Möglichkeiten. Es gibt die Möglichkeit, mehr Pflegefachkräfte zu gewinnen, und es ist für die jungen Leute mit Fluchthintergrund nach weiterer sprachlicher Bildung der Schlüssel zur beruflichen Integration und damit auch der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben bei uns in Deutschland.
Voraussetzung dafür ist die Änderung des Gesetzes und damit die Möglichkeit, an dem Modellversuch teilzunehmen, ohne vorher den Hauptschulabschluss erworben zu haben. Ich kann mir nichts anderes vorstellen, als dass Sie diesen ausgesprochen sinnhaften Änderungen des Gesetzes zustimmen werden. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Armut ist hart. Sie bereitet vielen Menschen Sorge. Armut ist für jene, die betroffen sind, ein schwerer Schlag.
Wir nehmen Armut nicht einfach hin, bei niemandem, weder bei Frauen noch bei Männern. Wir kämpfen ständig dafür, dass jeder Mensch einen geregelten Mindeststandard zum Leben hat und weitgehend am gesellschaftlichen Alltag teilhaben kann. Gerade wir Christdemokraten schreiben Verantwortung für den Menschen groß.
Nicht nur unsere Sozialethik verpflichtet uns zum Handeln, zum Mitgefühl und zur Solidarität. Vielmehr tut dies auch der in unserem Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung verankerte Sozialstaatsgedanke.
Ich freue mich, dass das Thema Altersarmut der Frauen heute zur Debatte steht. Armut, und vor allem Altersarmut, hat in der Regel ein weibliches Gesicht.
DIE LINKE wirft der Landesregierung vor, sie täte zu wenig gegen die Altersarmut der Frauen. Ich werfe allerdings der LINKEN Ignoranz vor. Anders kann ich mir Ihre Meinungsbildung zu diesem wichtigen Thema nicht vorstellen. Denn wir sind hinsichtlich der Bekämpfung der Armut durchaus aktiv. Es wird gelingen, die Altersarmut weiter zu reduzieren.
Ich darf Ihnen eines direkt sagen: Es ist nicht sinnvoll, damit zu kommen, dass am Ende des Berufslebens eingegriffen werden muss. Denn da starten Sie wieder mit Ihren Umverteilungsfantasien. Die haben noch nie ein Problem gelöst.
Fangen wir einmal damit an, dass es zur Bekämpfung der Armut grundlegend wichtig ist, dass jeder Arbeit hat. Es geht um die Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt nach der Familienphase. Es geht um Menschen mit Migrationshintergrund und um ältere Erwerbstätige. Wer arbeitet, kann sein Leben selbstbestimmt gestalten und macht sich nicht von der Gnade linker Umverteilungstaktiken abhängig. In Hessen gab es noch nie so viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie derzeit.
Das ist die beste Vorsorge gegen Armut. Wer jedoch keine Arbeit hat oder nur schwer welche findet, dem helfen wir. Wir wissen, dass gerade Frauen durch verschiedene Lebensumstände für längere Zeit nicht aktiv am Erwerbsleben teilnehmen. Sie weisen Unterbrechungen in der Erwerbsbiografie auf, oder sie sind erwerbslos. Das geschieht
z. B. wegen der Familienplanung oder der Pflege naher Angehöriger.
Das sollte kein Grund für Altersarmut sein. Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt eine Reihe an Angeboten, auch diese Lebensphase zu gestalten. Das Elterngeld unterstützt den Elternteil, der eine Weile die Kinderbetreuung zu Hause übernimmt. Die Mütterrente, die demnächst noch ausgeweitet wird, hilft, die Rentenlücke zu füllen. Die Kinderbetreuungsangebote sind vielfältig und zahlreich geworden. Ab August 2018 sind bei uns in Hessen die Kindertagesstättenplätze für sechs Stunden beitragsfrei.
Ja, das ist toll, ganz genau. – So werden Eltern künftig im Schnitt fast 5.000 € pro Kind in drei Kindergartenjahren sparen. Das ist Geld, das dann auch in die Altersvorsorge gesteckt werden kann.
Ich habe nur davon gesprochen, dass das Geld in die Altersvorsorge gesteckt werden kann. Es ist selbstverständlich, dass das auch Steuern beinhaltet.
Im Jahr 2017 haben wir mit über 500 Millionen € so viel Geld wie nie zuvor für die Kinderbetreuung bereitgestellt. Demnächst werden es sogar über 800 Millionen € sein. Zum Vergleich: Im Jahr 1999 war Ihnen das gerade einmal 65 Millionen € wert.
Mit unserem Ansatz wird ein hervorragender Beitrag zur Verhinderung der Altersarmut geleistet. Wenn jemand nach der Kinderzeit wieder arbeiten gehen möchte, dann unterstützen wir ihn tatkräftig, wieder in einen Beruf zu finden. Da greift z. B. das neu initiierte Förderangebot „Kompetenzen entwickeln – Perspektiven ermöglichen“. Gerade für Langzeitarbeitslose ist das eine sehr effektive Maßnahme, die Menschen wieder einem sicheren Arbeitsplatz zuzuführen.
Hoch motivierte und qualifizierte Frauen finden im „Netzwerk Wiedereinstieg“ eine sehr geeignete Plattform. Sie hilft, Hindernisse zu überwinden, eine bessere Übersicht zu existierenden Angeboten und eine individuelle Förderung zu erhalten. Auch die Arbeitsgemeinschaft Trialog bietet hilfreiche Unterstützung.
Aber auch wer Arbeit hat, braucht eine faire Bezahlung. Das Land Hessen ist hier als Arbeitgeber vorbildlich; denn im öffentlichen Dienst mit dem TV-H gilt der Grundsatz des Equal Pay. In Hessen gilt die Gleichberechtigung. Es verdient also jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin des Landes bei gleicher Qualifikation und Beschäftigung das Gleiche. Für uns ist Gleichberechtigung wichtig und selbstverständlich.
Im Zuge des demografischen Wandels respektive des zunehmenden Fachkräftemangels werden immer mehr Frauen auf dem Arbeitsmarkt profitieren. Menschen, die Menschen pflegen, erhalten Unterstützung durch das Programm „Beruf und Pflege vereinbaren – die hessische Initiative“. Ziel ist es, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, indem zwischen Mitarbeiterinnen und Arbeitgebern tragfähige Pflegearrangements vereinbart werden und so eine spürbare Entlastung erzielt wird.
Darüber hinaus unterstützen wir die Menschen, die Schulden haben. Es ist eine Sache, wenn man Geld verdient, aber eine andere, wenn Schulden dieses direkt auffressen. Die Schuldnerberatung, die auf kommunaler Ebene angesiedelt ist und durch Mittel des Landes Hessen unterstützt wird, ist ein bedeutendes Instrument, Menschen aus der Schuldenspirale zu helfen.
Sie ist ein wichtiges Angebot für von Armut bedrohte oder verschuldete Bürgerinnen und Bürger.
Ein weiterer Punkt ist natürlich die Rente selbst. Hier lobe ich wieder die innovative Kraft Hessens. Mit der Deutschland-Rente unterstützen wir ein Modell, das zukunftsweisend sein wird.
Neben der ersten Säule der gesetzlichen Rentenversicherung und der zweiten Säule der privaten Altersvorsorge kommt als dritte Säule ein Deutschland-Fonds hinzu. Dieser wird durch die Arbeitgeber einfach und unbürokratisch finanziert. Der Fonds selbst arbeitet ohne Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis und ist vor politischem Zugriff gesichert. Das ist vor allem für jene Arbeitnehmer und Unternehmen attraktiv, die über keine eigene Betriebsrente verfügen.
Zusammengefasst: Arbeit, Equal Pay, Bildung, staatliche Unterstützung, Kinderbetreuung, Mütterrente, Pflegeunterstützung, Schuldnerberatung, Deutschland-Rente – das sind viele Möglichkeiten und Unterstützungsangebote, um der eigenen Altersarmut entgegenzuwirken.
Sie hingegen bei der LINKEN-Fraktion ignorieren mit Ihrem Forderungskatalog das grundgesetzlich geschützte Gebot der Tarifautonomie. Sie setzen sich über die Inhalte des Tariftreuegesetzes hinweg. Ihre Lösungsansätze scheitern damit bereits an den Grenzen des Machbaren. Ich versichere Ihnen: Wir werden weiterhin auf dem Boden der Realität hart daran arbeiten, dass es allen Menschen in Hessen besser geht – jeden Tag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn Menschen älter werden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie körperlich und/oder geistig nicht mehr in der Lage sind, sich um sich selbst zu kümmern – Pflege rückt in den Fokus der Betroffenen.
Fürsorge in der Pflege erfährt die zu pflegende Person vornehmlich in den eigenen vier Wänden, ausgeführt vor allem durch nahe Angehörige. Wärme und Geborgenheit, gepaart mit hohen Anforderungen an die Qualität der Pflege beschreiben den Anspruch auch an die häusliche Pflege. Veränderte Familienstrukturen und zunehmende Erwerbstätigkeit begründen den Bedarf an professionellen ambulanten Pflegekräften.
An dieser Stelle möchte ich allen Pflegerinnen und Pflegern für ihren unermüdlichen Einsatz danken.
Ebenso dankbar sind wir den Familien, die selbstlos ihre Angehörigen zu Hause pflegen. Das ist nicht immer einfach, doch ist es ein starkes Zeichen von Verantwortung.
Wir von der CDU lassen weder die Pflegefachkräfte noch die Familien allein – auch wenn es das ist, was DIE LINKE zu suggerieren versucht. Sie tun so, als wäre noch nie etwas Gescheites in der Pflege geschehen und als ginge die Landesregierung verantwortungslos mit dem Schicksal älterer Menschen um. Das Gegenteil aber ist der Fall. Betroffenen steht ein umfangreiches Netzwerk an Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wir reden hier nicht zum ersten Mal über dieses Thema, aber offensichtlich sind Sie nicht in der Lage und willens, die in Hessen vorhandenen guten Strukturen zu würdigen. Ginge es nach der LINKEN, sollte es wohl gar keinen freien Markt geben, der sich im durch die Politik vorgegebenen Rahmen entwickelt. Sie sehen das Heil ausschließlich in staatlichen Regulierungsmaßnahmen. Das hat schon früher im Osten nicht funktioniert, und das ist auch vielfach belegt.
Wir sagen ganz klar Nein zu einer politischen oder staatlichen Bevormundung, Nein zur Entmündigung von Trägern, sozialen Einrichtung sowie Familien. Wir sagen Ja zu Eigenverantwortung und sozialer Marktwirtschaft, unterstützt durch das Setzen politischer Rahmenbedingungen.
Sie fragen: Sollten und müssen Pflegekräfte für ihre harte Arbeit mehr verdienen und somit die Anerkennung erhalten, die ihnen gebührt? – Aber ja, selbstverständlich. Aber das ist auch Sache der Tarifpartner. Ich wiederhole: soziale Marktwirtschaft, nicht Planwirtschaft. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter legen die Löhne fest, nicht die Politik.
Kommen wir wieder zu den Errungenschaften zurück, die die CDU für ältere Menschen geschaffen hat und für die sie verantwortlich zeichnet. Es war die CDU, die 1995 in Deutschland die Pflegeversicherung eingeführt hat. Auch hat die CDU drei Pflegestärkungsgesetze auf den Weg gebracht. Gerade auch im Bereich der ambulanten Pflege ist sehr viel geschehen. Das haben Sie offensichtlich verdrängt oder vergessen. Ich erinnere Sie gerne auch an die Konzeption der sogenannten niederschwelligen Betreuungsleistungen, erweitert durch die niederschwelligen Entlastungsangebote im Ersten Pflegestärkungsgesetz. Wir haben den Betreibern von Pflegediensten günstige Rahmenbedingungen geschaffen. Das wirkt sich positiv auf die Dienstleister und die zu Pflegenden aus.
Zurzeit ist zudem eine Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag in Arbeit. Es geht nicht darum, dass sich alle Unterstützung nur auf die Pflegeheime konzentriert; Familien entlasten die Pflegekräfte erheblich. Daher entlasten und unterstützen wir die Familien und natürlich auch die Pflegeeinrichtungen.
Es ist absurd, so zu tun, als geschehe nichts. Nehmen Sie wahr, dass sich Positives entwickelt, und torpedieren Sie nicht die Arbeit der Landesregierung durch permanente politisch intendierte Panikmache sowie Desinformation der Bevölkerung.
Den Pflegevorsorgefonds, der eingerichtet wurde, um die zu erwartenden Pflegeleistungen für die geburtenstarken Jahrgänge abzusichern und um Beitragserhöhungen abzumildern, haben Sie offensichtlich auch nicht auf dem Schirm. Oder reden wir einmal über die neu eingeführten fünf Pflegegrade. Diese lassen viel detailliertere Betrachtungen des zu Pflegenden und höhere Geldzuweisungen zu, als dies früher der Fall war.
Das kommt Pflegenden und zu Pflegenden zugute. Die Versorgungsstruktur – ich habe das so benannt, keine Sorge – wurde auch verbessert.
Etwas, worauf Sie gar nicht erst eingehen, ist das Dritte Pflegestärkungsgesetz, durch das die Versorgungsstruktur verbessert und die Rolle der Kommunen gestärkt werden soll. Ziel ist die ganzheitliche Betrachtung eines Sozialraums, nicht allein der Blick auf die konkrete Pflegebedürftigkeit, um so eine schnelle und unkomplizierte Beratung für Betroffene zu ermöglichen.
Die in dem Gesetz vorgesehenen Pflegestützpunkte wurden in Hessen auf Initiative der Landesregierung bereits 2009 eingerichtet und haben sich bereits bestens bewährt – also gut acht Jahre vor dem Dritten Pflegestärkungsgesetz. Wir sind stolz darauf, dass wir dies dezentral umgesetzt haben. Die Menschen in diesem Land profitieren somit von kurzen Wegen und erhalten die bestmögliche Beratung.
Besonders hervorheben möchte ich die neue generalistisch ausgerichtete Ausbildung der Pflegeberufe. Auszubildende erhalten zwei Jahre lang eine allgemeine und gleiche Ausbildung, um gemeinsame Grundvoraussetzungen zu schaffen. Im dritten Jahr erfolgt dann erst auf Wunsch eine Spezialisierung. Ebenso wird die Pflegehelferausbildung auf die Ausbildung zur Pflegefachkraft anerkannt.
Zu dem, was in Hessen darüber hinaus konkret umgesetzt wurde, ist Folgendes zu sagen: Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen haben wir uns dafür starkgemacht, dass nun verstärkt die Möglichkeit eröffnet wird, in kleinen Gruppen betreut zu wohnen. Selbstverständlich stehen auch hier die Qualität der Pflege und Maßnahmen der Gewaltprävention im Vordergrund.
Durch die Zusammenarbeit mit dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft, der AOK und anderen wurde die seniorenpolitische Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren – die Hessische Initiative“ ins Leben gerufen, um pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen und zu halten. Immer mehr Unternehmen und Organisationen nehmen teil. Inzwischen sind es 134.
In der Hessischen Fachstelle für Wohnberatung bei der Arbeiterwohlfahrt Hessen-Nord, welche durch die Hessische Landesregierung gefördert wird, erhalten Bürgerinnen und Bürger Informationen zum altersgerechten Wohnen. Dort erfahren sie, wie sie den Wohnraum an die Bedürfnisse des Alters anpassen können und welche Förderungsmöglichkeiten es gibt. Damit soll dem Wunsch vieler älterer Menschen entsprochen werden, so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden zu bleiben.
Es wurde in mehreren Sprachen die Broschüre „Pflegebedürftig – was ist zu tun?“ herausgegeben, die alle Angehörigen umfassend informiert und schnell Antworten auf drängende Fragen gibt. Betonen möchte ich zudem die jährliche Verleihung der Pflegemedaille, mit der das Land Hessen pflegende Angehörige auszeichnet und auf deren selbstlosen Einsatz aufmerksam machen will.
Besonders wichtig ist es mir, auf Maßnahmen einzugehen, die sich mit dem Mangel an Pflegekräften beschäftigen – ein bundesweites Problem, dem sich Bund, Länder, Kommunen und Pflegeeinrichtungen besonders intensiv widmen. Primär ist die Pflegekräftesicherung Aufgabe der Ar
beitgeber. Mitverantwortung tragen die Arbeitsverwaltung und Jobcenter sowie das Land Hessen.
Hessen deckt die Finanzierung der staatlich anerkannten Altenpflegeschulen, sodass die Ausbildung kostenfrei sichergestellt ist. Hinzu kommt, dass wir in Hessen 2012 als Beitrag zur Fachkräftesicherung die Obergrenze finanzierter Schulplätze abgeschafft haben und zudem 2016 die Schulgeldpauschale erhöht haben. Diese Maßnahmen führten dazu, dass die Zahl der Altenpflegeschüler stetig steigt und derzeit einen Rekordstand von über 5.350 erreicht hat.
Zudem begleiten mehrere Modellprojekte zur Gewinnung neuer Zielgruppen die Erhöhung der Auszubildendenzahl, wie z. B. die Altenpflegeausbildung für junge Männer mit Migrationshintergrund. Gerade hier zeigt sich, wie wichtig Integration ist und diese gerade durch Einbindung in den Arbeitsmarkt gelingen kann.
Abschließend möchte ich auf den Hessischen Pflegemonitor hinweisen, ein bundesweit einzigartiges Instrument, um wissenschaftlich fundierte Arbeitsmarktdaten zu liefern. Durch die kürzlich online gestellten Regionaldossiers stehen den regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktakteuren zuverlässige Daten für alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen zur Verfügung.
Ich bin gleich fertig. – Das ist ein tolles Angebot, ermöglicht durch die von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geführte Landesregierung.
Unser Ziel lautet nach wie vor: eine qualitativ hochwertige Pflege bei quantitativ ausreichendem und gut ausgebildetem Pflegepersonal zum Wohle älterer Menschen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jeder von uns kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln zu können, sei es durch einen Unfall, eine Krankheit, eine Behinderung oder aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung kann man für solche Situationen vorsorgen.
Haben Sie jetzt fertig diskutiert? Danke schön. – Man kann sicherstellen, dass bei eigener Hilflosigkeit die Angelegenheiten ausschließlich nach dem Willen des Vorsorgevollmachtgebers geregelt werden.
In der ersten Lesung haben wir ausführlich darüber gesprochen, warum dieses Gesetz weiterhin notwendig ist. Es hilft den Menschen, es hilft jenen, die persönlich davon betroffen sind. Es hilft auch ihren Angehörigen. Es schafft Rechtssicherheit und beugt unnötigen Sorgen vor, derer man sich in Zeiten einer außergewöhnlichen Belastung gerne vorher entledigt hätte. Vorausschauendes Handeln in diesem Zusammenhang nimmt den seelischen Druck und hilft, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Auch dann, wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt und man in die Situation kommt, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln kann, greift das Gesetz. Denn in diesem Fall wird ein Betreuungsgericht eingeschaltet, welches einen Betreuer bestellt. Die Betreuerin oder der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des betroffenen Menschen zu orientieren. Er oder sie soll die Betreuung so gestalten, dass sie sich an die jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten des Betroffenen anpasst.
Die Rechte und die Eigenständigkeit der betroffenen Person werden durch das betreuungsgerichtliche Verfahren besonders berücksichtigt. Ich danke an dieser Stelle allen ehrenamtlich und beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuern für ihre wertvolle Arbeit. Sie leisten einen wichtigen Dienst an unserer Gesellschaft.
Hessen hat erstmals 1992 ein Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht erlassen, dieses 2012 geändert, und nun steht dieses Gesetz nach Evaluation wieder zur Veränderung und Verlängerung an. Das Ausführungsgesetz regelt die Zuständigkeit der Betreuungsbehörden auf örtlicher Ebene und konkretisiert die überörtlichen Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz. Dieses Ausführungsgesetz hat sich in der Praxis ausgesprochen bewährt. Es besteht daher wenig Handlungsbedarf.
Redaktionelle Änderungen und zwei Änderungen in der Sache sind daher die Folge: zum einen, ob der Betreuungsverein seinen Sitz in Hessen haben muss, zum anderen, dass das Merkmal der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts als weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Betreuungsverein in Hessen aufgenommen wird. So soll sichergestellt werden, dass Betreuungsvereine keine ausschließlich wirtschaftlichen Ziele verfolgen.
Dies ist eine Bedingung, die allerdings bereits heute alle in Hessen anerkannten Betreuungsvereine erfüllen.
Ich empfehle jeder Bürgerin und jedem Bürger, sich mit der Thematik zum Anfertigen von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auseinanderzusetzen. Ich bitte weiterhin um Ihre Zustimmung zu diesem Ausführungsgesetz. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie wären nicht mehr im Besitz Ihrer geistigen und körperlichen Kräfte. Stellen Sie sich vor, Sie könnten alleine keine wichtigen Entscheidungen mehr treffen, Sie wären geschäftsunfähig. Dinge, die Ihnen bisher
alltäglich vorkamen und wie selbstverständlich von der Hand gingen, sind nicht mehr so einfach zu erledigen. Dabei geht es um Bankgeschäfte, Einkäufe, Rechnungen bezahlen, Verträge abschließen oder kündigen. Es ist ernüchternd, wenn man sich als Erwachsener oder ehemals mündiger Mensch nicht mehr selbst vorstehen kann.
Schnell stellt sich die Situation ein, die Sie hoffentlich alle durch Instrumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung bestens vorbereitet haben. Das sollten Sie erledigt haben.
Das ist der Augenblick, in dem das Betreuungsrecht sehr schnell virulent werden kann. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird durch das Amtsgericht eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt. Diese haben sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des betroffenen Menschen zu orientieren. Sie haben die Betreuung so zu gestalten, dass sie sich an die jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandenen Fähigkeiten anpasst.
Hessen hat erstmals 1992 ein Ausführungsgesetz zum Betreuungsgesetz erlassen. Es wurde im Jahr 2012 geändert. Nun steht dieses Gesetz nach Evaluation wieder zur Veränderung und Verlängerung an.
Das Ausführungsgesetz regelt die Zuständigkeit der Betreuungsbehörden auf örtlicher Ebene und konkretisiert die überörtlichen Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz. Darüber hinaus werden die Aufgaben der überörtlichen Betreuungsbehörden aufgeführt und die Zuständigkeiten für das Verfahren für die Anerkennung der Betreuungsvereine sowie die Grundlage der Förderung der Betreuungsvereine geregelt.
Dieses Ausführungsgesetz hat sich in der Praxis ausgesprochen bewährt. Es besteht daher wenig Änderungsbedarf. Redaktionelle Änderungen und zwei Änderungen in der Sache sind daher die Folge.
In der Sache wird es zum einen künftig notwendig sein, zu prüfen, ob der zur Anerkennung anstehende Betreuungsverein seinen Sitz in Hessen hat und seine überwiegenden Tätigkeiten in Hessen ausübt. Das ist eine Regelung, die wir in fast allen anderen Bundesländern vorfinden.
Zum anderen soll nun neu festgelegt werden, dass das Merkmal der Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts als eine weitere Voraussetzung für die Anerkennung als Betreuungsverein in Hessen aufgenommen werden wird. So soll sichergestellt werden, dass Betreuungsvereine keine ausschließlich wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Das ist eine Bedingung, die derzeit alle anerkannten hessischen Betreuungsvereine erfüllen. Dennoch ist das sehr wichtig.
Der gesetzliche Rahmen ist also gestellt. Ich würde es begrüßen, wenn die Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung zum Anfertigen der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuungsverfügung weiter fortschreiten würde. Auch den gesetzlichen Betreuern würde diese gute Vorbereitung ihre Arbeit erheblich erleichtern.
Viele Betreuerinnen und Betreuer leisten einen wertvollen Dienst am Menschen.
Dafür danken wir ihnen sehr.
Diese Betreuerinnen und Betreuer tragen dazu bei, unsere Gesellschaft menschlicher zu gestalten. Ich bitte daher um Zustimmung zum Entwurf dieses Ausführungsgesetzes. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es freut mich, dass auch die SPD Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nach wie vor als so wichtig erachtet
und wir heute darüber reden; denn das Thema ist in der Tat von großer Bedeutung.
Aber wo die SPD nur redet, da handelt die Landesregierung. Mir kommt es so vor, als wollte die SPD bewusst ein bisschen Panik verbreiten. Sie wissen, dass eine Verordnung in Arbeit ist und diese auch in absehbarer Zeit her
ausgegeben wird. Das geht bloß nicht so einfach und salopp und schnell, wie man einen Antrag aufschreiben kann. Das muss geprüft werden, wasserdicht sein, Rechtssicherheit muss bestehen.
Über all das haben Sie sich in Ihrem Antrag natürlich etwas weniger Gedanken gemacht. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie hier heute etwas weniger Hysterie verbreiten würden, sondern gewollt konstruktiv auftreten könnten.
Dann nämlich hätten Sie berücksichtigt, dass die Landesverbände der Pflegekassen mit den Kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung getroffen haben: Erstens. Eine Vereinbarung, die dafür sorgt, dass auf kommunaler Ebene die Anbieter von niedrigschwelligen Diensten angezeigt werden. Das nenne ich Transparenz. Damit ist den Leuten geholfen.
Zweitens. Die Preise orientieren sich an denen von ehrenamtlich Tätigen. Sie sind also bezahlbar.
Drittens. Das haben Sie offensichtlich auch nicht ganz auf dem Schirm. Es können jederzeit ehrenamtliche Helfer unter fachgerechter Anleitung eine Anerkennung erhalten.
Aber es geht noch weiter. Pflegebedürftige können den gesetzlichen Entlastungsbeitrag für die bis jetzt zugelassenen Anbieter verwenden, und die Anbieter können über die Pflegeversicherung gefördert werden – eine Win-win-Situation. Meine Damen und Herren von der SPD, davon wollen Sie aber nichts hören. Lieber reden Sie schlecht, was auf Landesebene geschieht, und verunsichern die Menschen.
Hessen ist, was Angebot und Förderung von und für Pflegebedürftige angeht, gut aufgestellt. Derzeit sind in Hessen 324 Anbieter zugelassen. Das ist doch keine Not. Aber ich kann Ihnen versichern, dass wir stetig daran arbeiten, Pflege weiter zu verbessern und auszubauen – nicht nur die Anzahl der Anbieter, sondern vor allen Dingen auch Qualität und Quantität der Pflege, um pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein gutes und würdiges Leben zu ermöglichen.
Eines sei Ihnen noch gesagt: Die in Rede stehende Verordnung wird dann wohl bald kommen. Spätestens dann können Sie Ihre Hysterie zu Ende bringen. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, dieses Land war völlig verwüstet, kein Stein stand mehr auf dem anderen, nichts funktionierte mehr. Das war das Jahr 1945. Ab diesem Zeitpunkt begannen gerade auch junge Menschen, viele Frauen und daheim gebliebene oder bereits zurückgekehrte Männer, die Trümmer zu beseitigen und unser Land wieder aufzubauen. Sie arbeiteten hart – so hart, dass sie uns zum sogenannten Wirtschaftswunder in den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts geführt haben.
Die jungen Menschen von damals, das sind unsere Vorfahren, unsere Eltern, Mütter, Väter, Großeltern. Wir sind ihnen sehr dankbar für ihre großartigen Leistungen von einst. Auch aus diesem Grund sind wir verpflichtet, das alltägliche Leben unserer älteren Mitbürger, unserer Mütter und Väter, mit aller Kraft gut zu gestalten und mit den uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ideenreich zu fördern.
Wir liefern die Rahmenbedingungen für einen würdevollen selbstbestimmten Lebensabend. Dazu gehört, dass wir auf die Bedürfnisse unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger eingehen, ihnen zuhören, sie verstehen und umsetzen, was sie benötigen. So können wir sie in ihrer jeweiligen Lebenswirklichkeit abholen und unterstützen. Ich denke, nein, ich weiß, dass die hessische Sozialpolitik genau dies tut und dies selbstverständlich immer noch zu verbessern bereit und in der Lage ist.
Ältere Menschen haben nach wie vor eine wichtige Stimme, und das nicht nur als Wählergruppe mit der höchsten Wahlbeteiligung auf allen Ebenen. Sie verfügen auch über eine Stimme in Gremien, ihren Gremien, um ihre Interessen direkt und selbst zu vertreten, von der Kommune bis zum Bund. Hier spreche ich von Hessen – Frau Alex, hö
ren Sie bitte zu – und z. B. der Landesseniorenvertretung Hessen e. V.; so heißt sie tatsächlich.
Sie ist eine gute Sache, eine wichtige Organisation. Sie ist sowohl Sprachrohr nach außen als auch Ansprechpartner intern für ältere Menschen. Sie bietet Schulungen und Fortbildungen auf allen Ebenen an.
Ich finde es übrigens äußerst respektlos, wie Sie sich bei den LINKEN unterhalten, während ich hier eine Rede halte.
Die hessische Landesseniorenvertretung bietet Schulungen zu Seniorenthemen, gerade für die inzwischen über 130 örtlichen Seniorenräte, Seniorenbeiräte oder Interessenvertretungen für ältere Menschen. Die Landesseniorenvertretung ist unverzichtbar und nicht wegzudenken in der seniorenpolitischen Landschaft.
Eines dürfen wir nicht vergessen: Es geht nicht nur um sehr alte Menschen. Wir sprechen, wenn wir über Ältere reden, von Menschen im Alter zwischen 60 und 100 Jahren. Das sind genau genommen zwei Generationen. Dazu gehören die in den Fünfzigerjahren Geborenen ebenso wie die um 1920 Geborenen, jene, die die Nachwehen des Ersten Weltkriegs erlebt und den Zweiten Weltkrieg durchlitten haben. Wir sprechen von aktiven, gesunden Menschen und von Menschen, die auf Hilfe, Unterstützung und Pflege angewiesen sind. Das verdeutlicht, welchen Herausforderungen Seniorenpolitik heute gewachsen sein muss.
Wir reden über sehr verschiedene Lebenswirklichkeiten mit vielfältigen Bedürfnissen. Wer heute 60 Jahre alt ist, steht meist voll im Berufsleben. Erst mit 67 Jahren geht man in Kürze in Rente. Was allerdings bietet der Arbeitsmarkt dem älteren Menschen? Leider ist es heute traurige Realität, dass viele Unternehmen kaum noch Mitarbeiter im Alter von 55 oder 60 Jahren anstellen wollen. Sie verzichten damit ohne Not auf das hohe Maß an Kompetenz und Erfahrungsschatz älterer Menschen. Lieber zahlt man eine hohe Abfindung, als jemanden weiterzubeschäftigen.
Dem Unternehmen geht also nicht nur ein loyaler und erfahrener Mitarbeiter verloren, sondern auch ein Mensch, der mit seinem reichen Wissen die Firma definitiv bereichern könnte. Dies ist ein Zustand, den wir uns nicht wünschen, den wir auch nicht fördern. Im Gegenteil, wir fordern alle Unternehmen auf, sich auch auf Menschen über 50 zu konzentrieren; denn sie werden es ihnen doppelt und dreifach danken. Da können sie sicher sein.
Wir alle kämpfen heute mit dem Fachkräftemangel. Wie können wir da auf bewährte Fachleute verzichten? Wo es an der Zeit mangelt, einen jungen Mitarbeiter zu qualifizieren, könnte ein älterer Mitarbeiter die Patenschaft für einen solchen jungen Mitmenschen übernehmen. Ich sehe einen großen Bedarf darin, bestehende Arbeitsstellen anzupassen, sodass dort Jung und Alt gemeinsam arbeiten und voneinander lernen können. Das steigert die Achtsamkeit in Bezug auf die Leistungsfähigkeit Älterer und die Sensibilität im gegenseitigen Umgang.
Es gilt, die Arbeitsinhalte den Fähigkeiten anzupassen. Glauben Sie mir, ältere Mitarbeiter können noch sehr viel leisten, wenn sie vielleicht nicht als Schaffer, sondern als Lehrende unterwegs sind. Das Projekt „HANDgerecht“ ist hier hilfreicher Ratgeber insbesondere für kleinere Betriebe im Baugewerbe.
Natürlich ist es eine große Herausforderung gerade auch für die Unternehmer. Aber dieses Spannungsfeld gilt es neu zu gestalten. Der Respekt vor den Erfahrungen älterer Mitarbeiter ist es, den wir vermissen. Eine persönliche Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters zu erkennen und zu gestalten, lässt ihn zum Gewinn aller werden.
Es gehört selbstverständlich dazu, dass alle Möglichkeiten der gesundheitlichen Prävention außerhalb und zunehmend auch innerhalb des Unternehmens getroffen werden. Arbeitsschutz ist Pflicht im Betrieb. Hier steht die Politik an der Seite der Mitarbeiter wie auch der Unternehmer.
Die Wissens- und Praxisplattform „Beschäftigungsfähigkeit“ wird in Kürze umfassende und systematische Informationen zum Thema attraktive, sichere und gesunde Arbeitsplätze zur Verfügung stellen. Wer seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine sichere Umgebung bietet, der profitiert von leistungsbereiten und motivierten Angestellten, auch im Alter.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ältere Menschen sind im gesellschaftlichen Leben und für dessen Gelingen unersetzbar. Sie sind nicht wegzudenken. Was wären sozialer Zusammenhalt, Sport und Kultur ohne den unentgeltlichen Einsatz der älteren Generation? Ehrenamtlichkeit wird bei den Älteren großgeschrieben und ist für sie gewissermaßen selbstverständlich. Das müssen wir immer wieder hervorheben, loben und mit Dank versehen.
Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die reiche Lebenserfahrung Älterer zu nutzen und ihren unermüdlichen Einsatz zu fördern. Zu diesem Zweck helfen die vom Land unterstützten Freiwilligenagenturen beim Zusammenführen von Helfern und Vereinen oder Organisationen, die der Unterstützung bedürfen. Als Mittler von Interessen agieren sie nach dem Motto: Hier wird zusammengeführt, was zusammenkommen will und zusammenkommen kann. – Es ist für alle eine Win-win-Situation.
Was aber macht Seniorenpolitik heute noch aus? Es ist unter anderem das Unterstützen von bürgerschaftlichem Engagement. Es ist das Ermöglichen von persönlichem Mitgestalten vor Ort, und es ist das Sicherstellen der Selbstbestimmtheit eines jeden Menschen.
In vielen Städten wachsen sozialraumbezogene Initiativen zur Entwicklung seniorenfreundlicher Strukturen. Vom Land Hessen initiiert, gibt es die Familienzentren und Mehrgenerationenhäuser. Die sind Ihnen allen wohlbekannt. Nachbarschaftstreffs sind nicht nur Orte, um sich auszutauschen. Sie sind auch hervorragende Kontaktbörsen für gemeinsame Unternehmungen, vom Theaterbesuch bis zum Wandern. Vor allem tragen sie zu etwas Wichtigem bei: Sie vermeiden das Aufkommen von Isolation und Einsamkeit, einer Geißel vieler älterer Menschen.
Auch können dort ältere Menschen ihre Talente anbieten und nützlich einsetzen. Wissen und Können finden hier Anwendung. Warum sollen Ältere nicht Nachhilfe geben oder Begleitung beim Start in die Erwerbstätigkeit leisten?
Oder warum nicht eine Dienstleistung anbieten, vom Reparieren bis zum Rasenmähen? Warum nicht einen Großelterndienst oder eine Einkaufshilfe errichten? Hier bieten sich mannigfaltig Möglichkeiten, die dann sicher auch genutzt werden.
Das ist Miteinander und Füreinander der Generationen und Kulturen im großen Stil. All das geschieht bereits in unseren Städten oder ist im Aufbau begriffen. Denn Integration und soziale Kompetenz lassen sich im freiwilligen Miteinander besonders anschaulich lernen und herstellen. Niemand darf es dem Zufall überlassen, wie sich unsere Zukunft entwickelt. Alle sind Teil des Gestaltens. Es ist das Engagement aller, welches die Qualität unseres Miteinanders gestaltet.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die meisten Menschen wünschen sich, Wurzeln schlagen zu können und in ihrer eigenen, vertrauten Umgebung zu leben. So geht es auch den älteren Menschen. Der Begriff Heimat ist hier zutreffend. Er beschreibt genau dieses Lebensgefühl.
Die Seniorenpolitische Initiative des Landes Hessen hat die Broschüre „Wohnen in Hessen – gemeinschaftlich und generationenübergreifend“ angestoßen und realisiert. Wohnen im Alter heißt: wohnen bleiben im Quartier. Man möchte so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden verweilen. Denn wer lässt sich schon gerne entwurzeln?
Wir freuen uns doch über eine gewohnte Umgebung, bekannte Gesichter und Freunde. Das ist es, was Lebensqualität ausmacht. Damit Bewährtes auch bestehen kann, gibt es Möglichkeiten, das eigene Zuhause entsprechend anzupassen. Sie alle kennen die vom Land Hessen geförderte Fachstelle für Wohnberatung in Kassel. Hier werden auch Personen ausgebildet, die Wohnberatung vor Ort vornehmen. Man kann seine Wohnung umgestalten lassen zu einer seniorengeeigneten Umgebung, die möglichst barrierefrei ist. Auch hier erhält man Unterstützung mit Rat, Tat und gegebenenfalls auch finanziell.
Darüber hinaus sind die sogenannten Senioren-WGs, das Mehrgenerationenwohnen oder die Bildung von Genossenschaften neue Wohnformen, die sich einer wachsenden Beliebtheit erfreuen. Sie fördern das gemeinsame Geben und Nehmen.
Wer aber nicht um persönliche Unterstützung und Pflege herumkommt und auf professionelle Hilfe angewiesen ist, für den stehen auch kleinere ambulante Wohneinheiten zur Verfügung. Der Weg dahin wurde in Hessen gerade gesetzlich geregelt.
Das Alter hat aber nicht nur die erwähnten Sonnenseiten. Nicht selten kommt hinzu, dass der Körper oder gar der Geist nicht mehr so mitspielt, wie man es einst gewohnt war und wie man es für selbstverständlich hält.
Auch dem wichtigen Thema der Pflege widmen wir uns erfolgreich. Für uns hat die Pflege in der Familie und unter Freunden einen hohen Stellenwert. Für viele ist sie selbstverständlich und wird in den meisten Fällen zu Hause geleistet. Jedoch bedeutet diese aufopferungsvolle Hingabe eines Menschen an seine Eltern oder Verwandten, die nicht selten über einen langen Zeitraum hinweg geleistet wird, ein hohes Maß an Belastung – übrigens für alle Beteiligten.
Nach der Erziehungsleistung für die eigenen Kinder sind im Wesentlichen Frauen faktisch ein weiteres Mal von dieser Fürsorge betroffen, gerade wenn es darum geht, die Erwerbsbiografie zu gestalten, oft genug auch zu unterbre
chen. Neben der physischen und psychischen Belastung kommen dann noch Einschränkungen im Finanziellen und in der beruflichen Entwicklung hinzu.
Hier sollen das Pflegegeld sowie ein Anerkennungswert für die Rente Abhilfe schaffen. Die Pflege ist ein gern geleisteter Dienst, ein Dienst an der Gesellschaft. Die Pflege wird aber von der Gesellschaft nicht ausreichend anerkannt, ob im Privaten oder im Beruf. Auch hier gilt es, Dank zu sagen, Danke für diese großartige Arbeit, die so viele Menschen freiwillig und unentgeltlich leisten.
Dennoch bleibt etwas zu tun. Die hessische Initiative „Beruf und Pflege vereinbaren“ wurde ins Leben gerufen. Die Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf sensibilisiert viele Unternehmer, gerade bei diesem Thema tätig zu werden. Es geht dabei um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.
In Hessen gibt es dankenswerterweise ausreichend viele stationäre Pflegeeinrichtungen. An dieser Stelle möchte ich zumindest die Pflegeleistung in der ambulanten oder stationären Hospizbegleitung erwähnen.
Die Pflegeberufe müssen natürlich noch weiter aufgewertet werden. Gerade für jüngere Menschen müssen sie noch deutlich attraktiver gestaltet werden. Das Land Hessen wirkt mit, der Pflegeausbildung einen neuen Rahmen zu verschaffen, um so mehr Menschen für diesen Beruf zu interessieren. Das ist eine sehr dankenswerte Aufgabe. Man erhält starke positive Rückmeldungen und Dankbarkeit von den Betroffenen.
Derzeit hat die Zahl der Auszubildenden in der Pflege einen aktuellen Höchststand erreicht. Wir rechnen zurzeit mit über 5.300 Anwärterinnen und Anwärtern. Noch vor wenigen Jahren war deren Zahl nur halb so hoch. Es gilt, anzuerkennen, was da in kurzer Zeit geleistet wurde, um deutlich mehr Menschen für diesen Beruf zu interessieren.
Nicht vergessen werden sollten die ehrenamtlichen Pflegebegleiter, die Entlastung für viele pflegende Angehörige bieten. Wir werden dafür Sorge tragen, dass jenen, die sich um die älteren pflegebedürftigen Menschen kümmern, weiterhin viel Anerkennung widerfährt. Unser Hessischer Pflegemonitor ist ein allseits bekanntes Steuerungsinstrument bei der Ausbildungsplanung.
Ich komme langsam zum Schluss meiner Rede und möchte noch auf das Problem der vollen Praxen in den Städten hinweisen sowie auf die schwierige ärztliche Versorgung im ländlichen Raum. Dank des Hessischen Gesundheitspaktes 2.0 können regionale Gesundheitsnetze mit lokalen Gesundheitszentren geschaffen werden. Diese gewährleisten die medizinische Betreuung der Menschen vor Ort.
Natürlich blicken wir auch in die Zukunft. Da werden wir die enorm wichtige und hilfreiche Entwicklung der Telemedizin sowie des E-Health berücksichtigen und fördern, wo es nur geht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind für alle älteren Menschen da. Mein Respekt vor der Lebensleistung älterer Menschen und der gebührenden Fürsorge für sie ließen mich meine Worte ohne kabarettistische Einlage finden. Mein Respekt vor der Lebensweisheit meiner Großmutter ließ mich deren Satz „Hochmut kommt vor dem Fall“ verinnerlichen.
Wir unterstützen die Menschen und helfen den Menschen in jeder Lebenslage und bei jeder Lebenswirklichkeit. Lassen Sie uns diesen Weg gemeinsam gehen. Denn nur gemeinsam und generationenübergreifend sowie überparteilich wird es uns gelingen, diese Gesellschaft sogar noch besser zu gestalten, als es uns jetzt schon gelingt. – Danke schön.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Hessen zeigt Gesicht für eine offene Gesellschaft, Respekt, Akzeptanz und Vielfalt. Ich möchte aber durchaus weitergehen und sagen: In Hessen lebt man Offenheit, Respekt,
Akzeptanz und Vielfalt. Hessen ist seit Jahrzehnten Heimat für Menschen, die hier geboren sind, für Menschen, die aus anderen deutschen Regionen hierher gezogen sind, für Menschen, die aus aller Welt den Weg hierher gefunden haben.
Die Wertschätzung anderer Mentalitäten, anderer Kulturen und Lebensentwürfe gehört fest zum hessischen Selbstverständnis.
Unzählige Aktivitäten von Städten, Kommunen, Sozialpartnern, Initiativen und der Zivilgesellschaft zeugen von einem guten Miteinander und einer erfolgreichen Integrationspolitik des Landes. Mein Ansinnen ist es nicht, einzelne Programme, Kampagnen und Aktionen aufzuzählen. Mir geht es darum, Erfolge guter Politik und permanenter Arbeit herauszustellen.
Zum Beispiel: 96 % der Menschen mit Migrationshintergrund geben an, sich hier wohlzufühlen. Inzwischen besuchen Kinder ab drei Jahren mit Migrationshintergrund zu 93 % eine Kindertageseinrichtung. Ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beendet die Schulzeit mit dem Abitur in der Tasche. Das sind Erfolge guter Integrationsarbeit.
Hilfsbereitschaft, Miteinander, Rücksichtnahme aufeinander, faires Untereinander, Achtung zueinander und Respekt voreinander sind Bestandteile und Voraussetzungen für eine solidarische Gesellschaft. Hier haben viele deutsche und ausländische Mitbürger gerade in den vergangenen zwei Jahren Herausragendes und Beispielgebendes geleistet. Diese Menschen geben Orientierung für viele und stehen für bürgerschaftliches Engagement. Die Akzeptanz von Menschen mit unterschiedlichen sexuellen und geschlechtlichen Identitäten sowie die Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit ermöglichen ein offenes und diskriminierungsfreies Leben aller Menschen in Hessen.
Toleranz und Meinungsfreiheit sind je ein hohes Gut. Machen wir uns aber nichts vor: Nicht alle Menschen sind willens und in der Lage, die von mir beschriebenen Vorbilder von Akzeptanz, Vielfalt und Offenheit selbst konsequent zu leben. Demokratie lässt allerdings auch das zu.
Demokratie macht Auseinandersetzungen in der Sache möglich und gibt letztlich den Rahmen vor, um Strittiges mit rechtsstaatlichen Mitteln klären zu können. Auch das ist ein hohes Gut.
Realität ist, die große Mehrheit der in Hessen lebenden Menschen bietet Diskriminierung, Intoleranz und Respektlosigkeit die Stirn. Das Land Hessen unterstützt in der Vielfalt seiner umsichtigen Sozial- und Integrationspolitik die Bereitschaft der Menschen, aufeinander zuzugehen und als aktive Bürgergesellschaft die Herausforderungen des demografischen Wandels und die Integration der zu uns gekommenen Menschen anzupacken und zu meistern. Hessen ist ein weltoffenes Bundesland. Darauf bin ich stolz.
Ich frage die Landesregierung:
Wer kann mit der Pflegemedaille des Landes Hessen ausgezeichnet werden?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Pflege und Betreuung sind nicht nur ein Thema, sie sind das Thema der Zukunft, dem wir uns noch oft widmen werden. Dennoch sind sie ein Tabuthema, über das nicht häufig geredet wird. Doch es ist wichtig, dass sich jeder mit dem Thema Pflege und Betreuung auseinandersetzt.
Bereits in der ersten Lesung haben wir darauf hingewiesen, dass das bisherige Hessische Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen hervorragend ist. Es muss nicht grundsätzlich neu gefasst werden. Nein, es muss weiter gelten, bis 2024. Dafür sind nur wenige, vornehmlich redaktionelle, Änderungen notwendig.
Wir sind weiterhin fest der Meinung, dass trägerorganisierte ambulant betreute Wohngemeinschaften durch dieses Gesetz geregelt werden müssen. Das Schutzniveau für die Betroffenen darf nicht gesenkt werden. Wohngemeinschaften bis zu sechs Personen fallen ohnehin gar nicht unter die Vorschriften. Bei Wohngemeinschaften über sechs Personen sind außerdem durchaus Ausnahmen nach einer individuellen Prüfung möglich. Dieses Gesetz verhindert demzufolge keine trägerorientierten ambulant betreuten Wohngemeinschaften.
Pflege und Betreuung müssen die Mindeststandards erfüllen. Ja, Pflege und Betreuung sind finanziell aufwendig. Aber wir dürfen unsere hohen Qualitätsmerkmale nicht zugunsten einer besseren Wirtschaftlichkeit opfern. Der Mensch geht klar vor dem Profit.
Der SPD-Antrag zeigt, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, die Flexibilität des vorliegenden Gesetzesvorschlags nicht erkannt haben und daher zu keinem Konsens bereit waren.
Wir wollen zudem Änderungen, die einen deutlichen Bürokratieabbau vorsehen. Sie aber wollen nicht Bürokratie abbauen, sondern aufbauen. Sie wollen die Einrichtungen nicht entlasten, sondern mit weiteren Vorschriften belasten. Mir scheint, Sie vertrauen den Betreuerinnen und Betreuern sowie Pflegerinnen und Pflegern wenig. Wir trauen diesen Menschen Fachkompetenz und menschliche Wärme zu und machen dies in diesem Gesetz deutlich.
Diese Menschen leisten bereits jetzt Tag für Tag hervorragende Arbeit. Wer sich um andere Menschen täglich hingebungsvoll kümmert, der hat nicht nur unser Vertrauen verdient. Nein, dem gehören bei aller Kontrolle und Fachlichkeit Dank und Anerkennung ausgesprochen.
Meine Damen und Herren, wir setzen des Weiteren auch auf flexible Lösungen. Das sind so weit die Wünsche der Beteiligten. Diese haben wir alle im Ausschuss bei der öffentlichen Anhörung und im direkten Austausch mitgeteilt bekommen. Wir setzen sie um, so wie die Einrichtungen und Betroffenen sich das auch wünschen, nicht anders.
Dazu gehört die Gewaltprävention, dazu gehört die Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen, dazu gehören die Qualitätsanforderungen, und dazu gehört die Beseitigung bestehender Mängel.
Wir möchten die Einrichtungen einladen, mitzuwirken, und ihnen nicht ausschließlich etwas von oben diktieren. Die Einrichtungen sollen und dürfen eigene, individuelle Konzepte entwickeln, wie sie z. B. Gewalt, auch sexueller Natur, frühzeitig verhindern können. Seien Sie versichert: Dieses Gesetz schützt die Interessen älterer betreuungsbedürftiger Menschen, pflegebedürftiger volljähriger Menschen und volljähriger Menschen mit Behinderungen, die gegen Entgelt betreut oder gepflegt werden.
Es trägt zum Bürokratieabbau bei: im Bereich der Anzeige der Personaländerungen, im Bereich der Prüfberichte. Mit diesem Gesetz setzen wir Anforderungen an die Qualität und Kompetenz der für die Pflege verantwortlichen Personen in ein ausgewogenes Verhältnis zu dem Vertrauen, das wir diesen Menschen entgegenbringen möchten.
Meine Damen und Herren, es gibt nach wie vor keine Alternative zu diesem Gesetz. Ich lade alle Fraktionen ein, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Behinderte und pflegebedürftige Menschen werden durch dieses Gesetz auch weiterhin geschützt. Das haben wir zu gewährleisten, und wir stellen es hiermit auch sicher. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ So lautet Art. 1 unseres Grundgesetzes.
Ein Mensch behält unter anderem dann seine Würde, wenn er seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und nicht auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Unser erklärtes Ziel ist daher, dass jede Bürgerin und jeder Bürger einen Arbeitsplatz hat. So kann man sich selbst verwirklichen und seine Zukunft eigenhändig und in Eigenverantwortung gestalten.
Wirkungsvolle Sozialpolitik – an diesem Punkt unterscheiden wir uns generell und sehr grundlegend von den LINKEN – unterstützt die Menschen in ihrer Selbstbestimmung, in ihren eigenen Anstrengungen, und leistet ihnen Hilfe zur Selbsthilfe. Dennoch kann es sein, dass Menschen unverschuldet in Not geraten. Hier greift der Sozialstaat; denn für uns alle gilt das Solidarmodell. Keiner wird im Stich gelassen. Den Menschen in Deutschland und in Hessen geht es so gut wie nie, nicht nur dank der starken Wirtschaft und einer Rekordzahl an Arbeitsplätzen, sondern auch deshalb, weil der Sozialstaat in unserem Land so leistungsstark ist und niemanden zurücklässt.
Unsere hohen sozialen Standards sind in Europa und in der Welt einmalig; denn unser Sozialsystem bietet jedem Menschen ein Zuhause und die finanziellen Mittel, um am Leben der Gesellschaft teilzunehmen – ob jung oder alt, ob gesund oder krank, gleich welcher Herkunft und welchen
Geschlechts. Jeder Bürgerin und jedem Bürger ist eine Teilhabe möglich. Unsere Maßnahmen dienen dem Vorbeugen vor Armut und vor sozialer Ausgrenzung, und sie schaffen Chancengerechtigkeit – all das dank einer ausgewogenen Sozialpolitik von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier in Hessen.
Die Fakten sprechen klar für unsere Politik; sie sind über jedwede Polemik und Scharfmacherei erhaben. Ich nenne z. B. das Sozialbudget Hessens und eine simple Zahl: 70 Millionen €. Mit dem hessischen Sozialbudget unterstützt die Hessische Landesregierung soziale Angebote in den Landkreisen und in den kreisfreien Städten. Die Mittel sind für nicht investive soziale Maßnahmen bestimmt. Die Verwendung dieser kommunalisierten Landesmittel wurde in entsprechenden Zielvereinbarungen zwischen dem Land Hessen, dem Landeswohlfahrtsverband Hessen und den einzelnen Gebietskörperschaften festgelegt. Über die Verteilung der kommunalisierten Landesmittel entscheiden die Gebietskörperschaften jedoch eigenständig. So gewährleisten wir eine schnelle und nachhaltige Hilfe. Durch diese Mittel richten wir ein starkes Signal der Wertschätzung auch an die Verbände und Institutionen, die hilfebedürftige Menschen unterstützen, um ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Wir gewährleisten damit Planungssicherheit für alle diese Einrichtungen.
Wir fördern die Familien und unterstützen sie in allen Belangen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem die Förderung der Familienzentren weiter ausgebaut. Familienzentren stellen ein wichtiges regionales Instrument in Hessen dar, um eine flächendeckende, familienbezogene Infrastruktur aufzubauen. Die Familienzentren bieten für alle Generationen sowie für jede Lebensphase wohnartnahe Hilfen. Von der Kinderbetreuung bis zur Seniorenarbeit stehen in den Familienzentren die unterschiedlichsten Angebote zur Verfügung. Die Familienzentren holen die Menschen dort ab, wo sie im Alltag stehen, und bieten ihnen zielgenaue Hilfen sowie effektive Entlastung und leiten zur Selbsthilfe an.
Wir haben die Familienkarte eingeführt. 500.000 Hessinnen und Hessen nutzen sie bereits. Sie bietet Informationen und Vergünstigungen für die ganze Familie, unter anderem bei Kultur, Freizeit, Sport, Bildung und Mobilität. Die Familienkarte beinhaltet auch eine Unfallversicherung für die Familie.
Wir fördern Kinder. Das Kinderförderungsgesetz bietet dafür anspruchsvolle Rahmenbedingung. Wir investieren deutlich mehr Geld in die Kinderbetreuung – für eine bessere Qualität, für mehr Gerechtigkeit, für alle Eltern und ihre Kinder; denn kein Kind soll zurückgelassen oder ausgegrenzt werden.
Mit einer Investition in die Kinderbetreuung in Höhe von jährlich 460 Millionen € fördern wir auch die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Karriere.
Wir fördern auch die Schuldnerberatung. Sie bietet eine essenzielle Unterstützung für Menschen in prekären Verhältnissen, um wieder in ein geordnetes und selbstbestimmtes Leben einzutreten. Hier gilt das Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe.
Ich erinnere an meine einleitenden Gedanken an ein Leben in Würde. Wer sich selbst helfen kann, der geht mit gestärktem Selbstbewusstsein aus einer misslichen Lage hervor.
Wir setzen Standards für gute Bildung: über 9.000 neue Lehrer in den vergangenen 16 Jahren, ein Lehrer-SchülerVerhältnis von 1 : 15 und eine bundesweit einmalige Unterrichtsversorgung von 105 % im Landesdurchschnitt. Das Nachbarland Rheinland-Pfalz z. B. kann davon nur träumen.
Bildung ist die Voraussetzung für ein eigenes Auskommen und ein selbstbestimmtes Leben. Wir schaffen gute Rahmenbedingungen für neue Ausbildungs- und Arbeitsplätze; denn auch das ist ein Teil guter Sozialpolitik. Für Langzeitarbeitslose wurde das neu initiierte Förderangebot „Kompetenzen entwickeln – Perspektiven eröffnen“ realisiert. Das Programm hilft Langzeitarbeitslosen dabei, einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachzugehen und sich gleichzeitig praxisnah zu qualifizieren, um langfristig den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen.
Mit 5,1 % ist die Arbeitslosenquote derzeit so niedrig wie seit 20 Jahren nicht. 2,4 Millionen Menschen in Hessen haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – ein Rekord. Hessen gehört zu den wirtschaftsstärksten Ländern in Deutschland. Dass es neue, also mehr Arbeitsplätze gibt, bildet die Grundlage für die Finanzierung unserer sozialpolitischen Errungenschaften. Hiervon profitieren alle. Auch künftig werden wir die ökonomischen und sozialen Herausforderungen anpacken. Wir werden Menschen in Not helfen, die sich nicht selbst helfen können.