Die Frage der Sicherung des Lebensunterhalts war ein Thema, das eine Rolle spielt. Außerdem wurde die Frage der Deprofessionalisierung der Pflege angesprochen. Ich denke, die von den Vertretern des Berufsverbands der Lehrer der Gesundheits- und Sozialberufe dargelegten Ängste sollte man ernst nehmen. Es entsteht an sich zwar kein Zielkonflikt zu dem Entwurf, aber das ist ein Thema, das man nicht aus dem Auge verlieren darf. Darum sollte man dieses Modellprojekt zeitnah evaluieren, damit man sehen kann, welche Auswirkungen es hat.
Es ist klar geworden, dass es, um Flüchtlinge selbst bei diesen niedrigschwelligen Ausbildungen zum Erfolg zu führen, wahrscheinlich eine Ausbildungsbegleitung wird geben müssen. Wie man die organisiert, ist eine ganz andere Frage. Es gibt aber bereits erfolgreiche Modelle der Kooperation mit Arbeitsagenturen. All das sind Überlegungen, die dazu angestellt werden müssen; denn ich gehe davon aus – und so habe ich die Landesregierung an der Stelle verstanden –, dass man das Projekt zu einem Erfolg führen will.
Das unterstützen wir, doch wir sehen auch einen Handlungsbedarf im Umfeld dieser Tätigkeiten bzw. dieser Möglichkeiten. Der bpa hat darauf hingewiesen, dass es in Nordrhein-Westfalen dieses Modell schon gibt. Vielleicht kann man sich dort schlaumachen. Man kann ja von Erfahrungen anderer profitieren, ohne dass man Schuld auf sich lädt. Das regen wir nochmals an. Ansonsten kann ich sagen, dass wir diesen Gesetzentwurf unterstützen werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Als Nächste hat sich Frau Abg. Schott für die Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um eine kleine Änderung im Altenpflegegesetz. Es geht nämlich nur darum, dass man nicht unbedingt den Hauptschulabschluss braucht, um die Altenpflegehelferinnenausbildung zu beginnen, sondern man erwirbt den Abschluss sozusagen parallel zur Ausbildung.
Die Zielrichtung ist insbesondere, Flüchtlinge für diese Ausbildung zu gewinnen. Da frage ich mich schon, warum nicht insbesondere in die InteA-Klassen so viel hineingesteckt wird, dass man den Hauptschulabschluss bereits dort erreicht. Bei den InteA-Klassen ist es aber eher so, dass die Maßnahmen zeitlich zu kurz sind, dass zu wenig Personal zur Verfügung steht, dass zu wenige Stunden angeboten werden und überhaupt die Laufzeit der Maßnahme zu kurz ist. Es wäre sinnvoller, diese auszuweiten dahin gehend, dass die Menschen die InteA-Klassen mit einem Hauptschulabschluss verlassen. Dann haben sie nämlich auf unserem Berufsausbildungsmarkt viel bessere Chancen.
Wenn alles andere an dem Gesetzentwurf unproblematisch wäre, wäre es ja gut. Allerdings hat die Anhörung gezeigt, dass das so nicht stimmt. Es geht darum, Menschen einen Quereinstieg zu ermöglichen. Das wäre gut gewesen, wenn man die Bedenken von Anfang an richtig und ordentlich eingearbeitet hätte; aber Sie haben keines der Argumente der Altenpflegeschulen, der Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften und der Organisationen, die sich mit Quereinstiegen beschäftigen, wirklich gehört. Es ist wieder einmal ein schwarz-grünes Gesetz gemacht worden, um die Durchführung einer Regierungsanhörung zu vermeiden. Ich weiß nicht, mit wem Sie sich beraten oder ob Sie sich überhaupt beraten lassen. Das sind die Schwächen Ihrer Vorlagen, die an ganz vielen Punkten immer wieder deutlich werden. Das führt uns einfach nicht weiter. Sie sind so beratungsresistent, dass es schon fast schmerzt.
Es ist einfach nicht möglich – das ist der Grund, warum man diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann –, dass Auszubildende Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Dann handelt es sich hier um eine Teilzeitausbildung. Das heißt, die Altenpflegehelferschülerinnen und -schüler erhalten nur die Hälfte der Ausbildungsvergütung und haben somit ein Einkommen von etwa 500 €. Davon sollen sie leben können? Das ist unrealistisch. Das geht schlicht nicht.
Wenn jetzt die Ausbildungsvergütung erhöht wird: Wer bezahlt das letztlich? Die Einrichtungen, die das wiederum auf die Patientinnen und Patienten oder deren Angehörigen abwälzen? Oder trägt das Land Hessen, das die Verantwortung dafür trägt, dass wir in diesem Sektor genug Personal haben, die Kosten? – Dann müsste man das aber anders ausfinanzieren. Das tun Sie aber nicht.
Das heißt, das Ganze hängt in der Luft, und damit ist der Gesetzentwurf einfach nicht zustimmungsfähig.
Das Zweite, das wir als ein großes Problem ansehen, ist die Ausbildungsduldung; diese gilt nämlich nicht für Helferinnen und Helfer. Wenn wir aber diesen Beruf und die Menschen in diesem Beruf brauchen, wenn wir Flüchtlingen eine echte Chance bieten wollen, damit sie hierbleiben, eine Ausbildung machen und am besten anschließend in diesem Beruf arbeiten, müssen wir dafür Sorge tragen, dass es mindestens eine Ausbildungsduldung gibt. Wir bilden sie ja nicht primär dafür aus, dass sie mit dieser Berufsausbildung in ihre Heimatländer zurückkehren. Wenn wir das nicht tun, ist das Ganze ziemlich schwierig.
Es macht noch etwas. Es bringt nämlich einen Druck mit sich, sodass derjenige, der von Abschiebung bedroht ist – und möglicherweise für diesen Beruf überhaupt nicht geeignet ist und kein Interesse mitbringt –, sagt: Wenn mich das auf die sichere Seite bringt, tue ich das vielleicht. – Das ist eine ganz schwierige Ausgangslage. Deswegen muss man an der Stelle sehr genau darauf achten.
Das heißt: Wir haben ohnehin eine Situation, in der wir gar nicht wissen, ob wir dann noch eine Bundesregierung haben, an die wir adressieren können, dass wir hier eine andere Voraussetzung brauchen. In der Zwischenzeit könnte aber das Land Hessen im Rahmen einer Ermessensduldung durchaus aktiv werden.
Das dritte Problem ist die Situation der Schulen. Das Schulgeld wird zwar für die Vollzeitausbildung gezahlt, aber nur für die Altenpflegehilfskräfte – also der kleinere Satz –, was aufgrund der Anforderungen, die an die Ausbildungseinrichtungen gestellt werden, überhaupt nicht sachgerecht ist. Hier muss nachgesteuert werden. Es geht um Menschen, die aus schwierigen Lebenssituationen kommen und in ungeklärten Verhältnissen leben. Diese bringen eine ganze Reihe von Problematiken mit sich. Es geht um Menschen, bei denen der Spracherwerb noch gefördert werden muss, usw. Das heißt, die Schulen haben einen deutlichen Mehraufwand. Das Modellprojekt sieht keine ordentliche sozialpädagogische Begleitung vor. Das geht überhaupt nicht.
Die Forderungen, die hier gestellt worden sind, waren relativ bescheiden. Zum Beispiel hat man über eine halbe Stelle pro Schule gesprochen. Das ist noch ganz wenig. Eigentlich braucht es viel mehr. In einer Klasse braucht es eine Begleitung; aber nicht einmal dazu konnten Sie sich durchringen. Ich bin schon ziemlich traurig, wenn ich mir anschaue, wie groß unser Problem ist, damit genügend Pflegekräfte und genügend Auszubildende zu gewinnen.
Wenn man hiermit eine Chance geben wollte, hätte man es auch so ausstatten müssen, nämlich mit der notwendigen Finanzierung der Schulen, mit der notwendigen wirtschaftlichen Unterstützung derjenigen, die die Ausbildung machen, und mit der notwendigen sozialpädagogischen Begleitung. Die Altenpflege braucht Entlastung. Sie braucht mehr gut ausgebildetes Personal. Sie braucht mehr Anerkennung und Wertschätzung. Sie braucht höhere Vergütungen und mehr Aufmerksamkeit.
Das alles ist mit diesem Gesetzentwurf nicht zu erreichen. Deswegen gibt es von uns an dieser Stelle eine Enthaltung; denn wir teilen zwar durchaus die Intention, aber wir wollen nicht die handwerklichen Fehler unterstützen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde, es gibt zu diesem Gesetzentwurf eine sehr große Übereinstimmung. Lediglich meine Vorrednerin hat sich sehr kritisch damit auseinandergesetzt. Sie hat aber vor allem im Blick – neben einem Gesetzentwurf, der ein Modellvorhaben ermöglicht –, die Rahmenbedingungen für die Altenpflegeausbildung und die Wertschätzung zu verbessern und den Fachkräftemangel zu beseitigen. All das ist unstrittig. All das muss auch getan werden. Aber es handelt sich heute um ein kleines Feld, um einen Baustein – nicht mehr und nicht weniger.
Dieser Baustein besteht darin, dass es eine integrierte Ausbildung geben kann: dass im Sinne einer integrierten Modellausbildung eine gemeinsame Maßnahme von Altenpflegeschulen und beruflichen Schulen durchgeführt wird. Das Angebot wird sich an Abgänger der sogenannten InteA-Klassen richten, die bisher noch keinen Hauptschulabschluss nachweisen konnten. Kollegin Klaff-Isselmann hat es erwähnt.
Es ist ein Baustein. Es ist nicht mehr und nicht weniger, aber es ist ein guter Baustein. Er ermöglicht es, dass Migranten und auch andere Menschen wieder den Weg zurück in den Arbeitsmarkt finden, und gleichzeitig reduziert er ein wenig den Fachkräftemangel. Es ist nicht mehr und nicht weniger. Wir haben viele Fragen angesprochen – Sie auch –: Die Vergütung wird gerade konstruktiv diskutiert; auch über das Aufenthaltsrecht und anderes wird diskutiert. Aber ich glaube, dass es jetzt an der Zeit ist, diesen Gesetzentwurf zu einem Gesetz zu erheben und damit dieses Modellprojekt zu verwirklichen. Ich hoffe auf eine große Zustimmung dieses Hauses. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Für die Landesregierung spricht Herr Staatsminister Grüttner. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Redebeiträge haben gezeigt, dass dieser Gesetzentwurf möglicherweise ohne Gegenstimmen in der zweiten Le
sung verabschiedet werden kann. Ich will an dieser Stelle sagen, dass es nicht die Intention der Landesregierung ist, mit diesem Gesetzentwurf den Fachkräftemangel in der Altenpflege zu beheben. Den haben wir. Da sind viele Maßnahmen notwendig. Es sind Fragen im Zusammenhang mit dem Tarif und der Wertschätzung dieses Berufs zu klären. Ich denke, das eint uns.
Wir müssen dafür Sorge tragen, dass wir jungen Flüchtlingen, die eine Bleibeperspektive haben – der Zielgruppe –, eine Berufsausbildung ermöglichen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Integration. Wenn wir ihnen den Berufseinstieg ermöglichen, werden wir zwei Dinge beachten müssen, erstens, dass diese Menschen während der Berufsausbildung ein Bleiberecht haben, und zweitens, dass diese Berufsausbildung ein Niveau hat, das den Qualitätsansprüchen Rechnung trägt.
Ansonsten müssen wir sehen, was momentan in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe auf Bundesebene passiert. Letzte Woche ist die entsprechende Entscheidung getroffen worden. Wir werden uns morgen und übermorgen in der Gesundheitsministerkonferenz damit auseinandersetzen. Wenn wir noch einen Anpassungsbedarf haben sollten – aufgrund der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe auf Bundesebene im Hinblick auf die Generalistik –, werden wir diesen natürlich berücksichtigen.
Ebenfalls ein Beitrag ist – das finde ich ganz entscheidend –, dass junge Menschen, die noch keinen Hauptschulabschluss haben, die Chance bekommen, einen qualifizierten Berufsabschluss zu erhalten, und das in einem Bereich, in dem tatsächlich ein Bedarf besteht. Insofern: Ich bedanke mich für die konstruktiven Beratungen und Anregungen. Ich hoffe, dass wir mit dem Modellversuch, der mit diesem Gesetzentwurf ermöglicht wird, Erfolg haben werden.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Altenpflegegesetzes, Drucks. 19/6522 zu Drucks. 19/6075 – und damit unverändert. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der SPD, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion der FDP. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – Das ist die Fraktion DIE LINKE und Frau Kollegin Öztürk. Damit ist der Gesetzentwurf mit der genannten Mehrheit angenommen und zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen – Drucks. 19/6527 neu zu Drucks. 19/5412 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6502 in zweiter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als Erster hat sich Herr Kollege Bauer für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung einen überarbeiteten Gesetzentwurf, der ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsarchitektur legt. Die Neuregelungen betreffen unsere Nachrichtendienste und unsere Polizei. Es geht dabei um neue Befugnisse, um die Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung und auch um klar definierte rechtsstaatliche Grenzen.
Wir haben in dem Gesetzentwurf zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes einen modernen Rechtsrahmen erarbeitet, der eine klare Definition der Befugnisse und die Verbesserung der Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden zum Inhalt hat.
In dem jetzt eigenständigen Verfassungsschutzkontrollgesetz schaffen wir mehr Transparenz, eine bessere Kontrolle und eine parlamentarische Berichterstattung. Mit den Änderungen im Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ermöglichen wir wichtige Änderungen im Polizeirecht. Alle Änderungen in diesen drei Gesetzesbereichen haben ein gemeinsames Ziel: Wir stärken die Sicherheitsbehörden in Hessen.
Meine Damen und Herren, wer den Sicherheitsbehörden die Aufgaben überträgt, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren und begangene Straftaten aufzuklären, die Täter zu identifizieren und, wenn möglich, zu überführen, der muss auch die zur Aufgabenerfüllung nötigen Mittel zur Verfügung stellen. Dazu zählen personelle Ressourcen, technische, aber eben auch rechtliche Rahmenbedingungen. Deswegen schaffen wir bei der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes diese wichtigen rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Neugliederung des Gesetzes mit einer klaren, übersichtlichen Struktur.