Protokoll der Sitzung vom 19.06.2018

Zusatzfrage, Herr Abg. Merz.

Herr Minister, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie all das auch schon in einer Presseerklärung mitgeteilt haben?

Herr Minister Rhein.

Ja, aber aus Respekt vor diesem Hohen Hause war es durchaus sinnvoll, dass Frau Abg. Wolff diese Frage noch einmal gestellt hat.

(Lachen bei der SPD)

So konnten wir dieses wichtige Thema aus Respekt vor der Verlagslandschaft in unserem Bundesland auch parlamentarisch erörtern. Insoweit bedanke ich mich sehr herzlich für diese wichtige Frage der Frau Abg. Wolff.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Zusatzfrage, Herr Abg. Yüksel.

Sehr geehrter Herr Minister, werden die Preisträgerinnen und Preisträger vom Verfassungsschutz überprüft?

Herr Minister.

Lieber Herr Abg. Yüksel, es handelt sich um Verlage, nicht um einzelne Personen. Deshalb erübrigt sich diese Frage.

Frage 1065, Frau Abg. Wolff.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Position und Rolle nimmt die auf Initiative des Landes vor mehr als zehn Jahren gegründete Hessische Film- und Medienakademie in der Film- und Medienförderung des Landes ein?

Herr Staatsminister Rhein.

Die dem hFMA-Netzwerk angeschlossenen Hochschulen bilden den akademischen Nachwuchs der Film- und Medienschaffenden in Hessen aus, rund 14.700 Studierende. Die hFMA fördert einerseits die Qualität der akademischen Ausbildung, andererseits die Vernetzung regionaler Player. Sie macht den Ausbildungs-, Film- und Medienstandort Hessen, wie ich finde, in besonderer Weise sichtbar.

Man kann diese drei Aspekte auch konkretisieren:

Erstens. Die hFMA wirkt nach innen in die Ausbildung und in die Produktionen der Hochschulen hinein, indem sie beispielsweise die Ressourcen von 13 Studien- und Ausbildungsstandorten bündelt und auch hochschulübergreifende Projekte ermöglicht.

Zweitens. Die hFMA schafft Vernetzungen zwischen Studierenden und Lehrenden sowie zwischen den Hochschulen und der Film- und Medienbranche. Diese Vernetzung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in Produktionen, aber auch auf Firmengründungen. So gingen beispielsweise alle Talentförderungen der Hessen Film und Medien GmbH im Jahre 2017 an in Hessen ausgebildete Filmschaffende, die sich bei gemeinsamen Aktivitäten der hFMA kennengelernt haben.

Ein weiteres Beispiel ist die Unterstützung der Projekte im Bereich der 360-Grad-Kinos. Die von der Hochschule für Gestaltung im Jahr 2006 begonnene Forschung mit diesem neuen Medium wurde durch die Unterstützung der hFMA auch anderen Hochschulen zugänglich gemacht. Insoweit kann man sagen: Das ist ein Nukleus für Innovation und für Pioniere der Arbeit mit Virtual Reality.

Drittens – das ist der letzte Punkt –: Die hFMA wirkt nach außen. Sie macht den Film- und Medienstandort und den Nachwuchs des Landes Hessen regional und bundesweit sichtbar. Ich will ein Beispiel nennen: Seit 2009 vertritt sie den Medienstandort Hessen auf der Berlinale. Einige Kurzfilme von hessischen Studierenden wurden im offiziellen Wettbewerb der Berlinale – Shorts – uraufgeführt; das wurde von der hFMA geleitet und unterstützt. Das ist am Ende durch die hFMA ermöglicht worden.

Ich will auch das in Zahlen ausdrücken: 213 Filmemacher aus Hessen haben bisher von dieser Berlinale-Plattform profitiert. 147 Filme aus vier Hochschulen wurden im European Film Market und 29 Präsentationen auf dem Empfang der Filmhochschulen gezeigt. Insoweit hat die hFMA die Forschung an neuen Medienzusammenhängen ab 2008 maßgeblich gefördert, beispielsweise – ich erwähnte es schon – die immersive 360-Grad-Filmproduktion. Sie fördert weiterhin auf Antrag der Mitglieder neueste Entwicklungen bei den Games, z. B. in dem jährlichen Global Game Jam sowie in der Virtual Reality.

Die Netzarbeit entwickelt sich weiter, und sie entwickelt sich jeden Tag neu. Das Potenzial der hFMA als Netzwerkverbund ist aber noch nicht ausgeschöpft. Sie entwirft derzeit ein Konzept, wie sie den Übergang der hessischen Hochschulabsolventen vom Studium in Film- und Medienberufe weiter unterstützen kann. Das Ziel ist, dass ein professionell aufgestellter Nachwuchs für die von der Hessen Film und Medien GmbH zu vergebenden Talentpaketförderungen oder für eine Debütfilmförderung infrage kommt.

Es gibt keine Zusatzfragen.

Ich komme zu der Frage 1066. Herr Abg. Kasseckert.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Veränderung der Förderhöhe bei KWK-Bestandsanlagen, wie sie die Bundesregierung offenkundig im Rahmen eines sogenannten „100-Tage-Gesetzes“ unter anderem zur Änderung des EEG und des KWKG plant, zu dem den Verbänden derzeit ein früherer Referentenentwurf vorliegt?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Kasseckert, Energieerzeugungsanlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung, die sowohl Strom als auch Wärme produzieren, sind besonders energieeffizient und damit ressourcen- und klimaschonend.

Die Bundesregierung hat eine Förderung von gasbefeuerten Bestandsanlagen in Höhe von 1,5 Cent je Kilowattstunde mit der Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Jahr 2016 – bis zum 31.12.2018 befristet – eingeführt. Sie stellt eine Ausnahme von den sonst üblichen Grundsätzen staatlicher Förderung dar, da bereits bestehende Anlagen Förderung erhalten.

Dies wurde damals damit begründet, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch fallende Strompreise so stark beeinträchtigt war, dass die Stilllegung zahlreicher Anlagen zu befürchten war. Die Bundesregierung muss in regelmäßigen Abständen der EU-Kommission nachweisen, dass diese staatliche Förderung auch angebracht ist.

Eine aktuelle Studie hierzu – im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – kommt zu dem Schluss, dass insbesondere für größere Anlagen mit über 100 MW installierter elektrischer Leistung eine Überförderung gegeben ist. Daher plant die Bundesregierung im sogenannten 100-Tage-Gesetz die Absenkung der Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsbestandsanlagen von bisher 1,5 auf 0,7 Cent je Kilowattstunde. Würde die Kürzung realisiert, müssten nach Aussage des Verbands kommunaler Unternehmen, Landesgruppe Hessen, insbesondere kommunale hessische KWK-Anlagenbetreiber für die Jahre 2018 und 2019 mit insgesamt rund 12 Millionen € Mindereinnahmen rechnen.

Aus Sicht der Landesregierung sollte die Bundesregierung die Kürzung nur für die Anlagen vornehmen, für die eine Überförderung ermittelt wurde, also für große Anlagen mit mehr als 100 MW installierter elektrischer Leistung. Für kleinere Anlagen sollte die Kürzung aus unserer Sicht nicht erfolgen. Eine pauschale Kürzung unabhängig von der Anlagengröße würde aus Sicht der Landesregierung auch in Hessen zu ungerechtfertigten Einbußen führen. Allerdings: Bisher liegt der Landesregierung nur ein inoffizieller Referentenentwurf des sogenannten 100-Tage-Gesetzes vor.

Frage 1067, Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die Ergebnisse der ersten gemeinsamen EEG-Ausschreibung von Fotovoltaik und Wind über 200 MW, nach denen ausschließlich Fotovoltaik-Anlagen einen Zuschlag erhalten haben und eingereichte Windenergieprojekte an ertragsschwachen Standorten die damit verbundenen Nachteile auch im Verfahren nicht ausgleichen konnten?

Herr Minister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Landau, die Landesregierung steht einer gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Fotovoltaikanlagen kritisch gegenüber, da für den Erfolg der Energiewende beides – sowohl die Windkraft als auch die Fotovoltaik – benötigt wird.

Nach Ende des dreijährigen Pilotversuchs, den die EUKommission in Deutschland hat durchführen lassen, sollten aus unserer Sicht die Ausschreibungen grundsätzlich nach Anlagenart getrennt vorgenommen werden. Die Gefahr solcher Ausschreibungen besteht darin, dass nur die Technologie zum Zuge kommt, deren Stromerzeugungskosten aktuell – also sehr kurzfristig – am niedrigsten sind.

Würden Ausschreibungen zukünftig nur gemeinsam durchgeführt, würde dies zu ungewollten Strukturbrüchen bei der Entwicklung der gerade unterlegenen Technologie führen. Für ein Gelingen der Energiewende sind wir aber auf die Potenziale sowohl der Wind- als auch der Fotovoltaikanlagen angewiesen. Die Befürchtungen der Landesregierung haben sich mit den Ergebnissen der ersten gemeinsamen Ausschreibung bestätigt. Hier kamen nur Fotovoltaikanlagen zum Zug.

Die Ausschreibung hat auch gezeigt, dass Mitnahmeeffekte bei gemeinsamen Ausschreibungen zum Tragen kommen können. Betreiber von Fotovoltaikanlagen konnten höhere Gebote abgeben als möglicherweise tatsächlich erforderlich, da eine geringere Konkurrenzfähigkeit der Windenergieanlagen erwartet wurde.

Bei der letzten reinen Fotovoltaikanlagen-Ausschreibung im Februar konnte eine durchschnittliche Zuschlagshöhe

von 4,33 Cent je Kilowattstunde erreicht werden. Demgegenüber ist der durchschnittliche Zuschlagswert bei der gemeinsamen Ausschreibung erstmals seit Einführung der Ausschreibung für Fotovoltaikanlagen wieder angestiegen, nämlich auf 4,67 Cent je Kilowattstunde. Aus unserer Sicht zeigen die Ergebnisse dieser Pilotausschreibung insgesamt, dass künftig auf gemeinsame Ausschreibungen verzichtet werden sollte.

Zusatzfrage, Herr Abg. Grüger.

Herr Minister, welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die regionale Verteilung der Zuschläge, die bei den Fotovoltaikanlagen erteilt worden sind?

Herr Minister Al-Wazir.

Die Erkenntnisse sind relativ einfach zu finden. Sie stehen im Internet. Ich habe sie jetzt nicht vorliegen; aber es ist so, dass an dieser Stelle völlig offenbar ist, wer was wo als Zuschuss bekommen hat. Das wird alles veröffentlicht. Nach meiner Erinnerung ist eine Fotovoltaik-Freiflächenanlage aus Hessen auch dabei, aber das kann ich jetzt nicht beschwören.

(Zuruf des Abg. Gernot Grumbach (SPD))

Herr Kollege Grumbach, Sie sind nicht der Fragesteller. Sie können nur einmal fragen.

Dann kommen wir zu der Frage 1068. Herr Abg. Landau.

Ich frage die Landesregierung: