Sie schaffen zusätzliche Belastungen durch die Fehlbelegungsabgabe. Sie setzen sich nicht für ein Moratorium und die Evaluierung der EnEV ein. Alle, die im Wohnungsbau unterwegs sind, sagen Ihnen: Es ist gut. Alles, was Sie uns an Vorschriften geben, können wir nicht mehr erwirtschaften.
Meine Damen und Herren, die Entstehungskosten sind eines der großen Probleme. Damit ist auch relativ schnell zu erklären, warum außerhalb von Frankfurt, des Rhein-MainBallungsraums schon mal überhaupt nichts mehr passiert. Es ist relativ einfach zu erklären: weil das Bauen von neuen Wohnungen in Gießen, in Mittelhessen oder in Osthessen von den Entstehungskosten, von den Baukosten her genauso teuer ist wie im Rhein-Main-Gebiet. Aber da können Sie keinen Mietzins von mindestens 10 € erreichen. Es ist unwirtschaftlich. Selbst bei öffentlichen Wohnungsbaugenossenschaften werden Sie nicht erreichen, dass sie unter solchen Rahmenbedingungen irgendeine Wohnung bauen. Und so lange werden Sie die Mieten nicht senken.
Meine Damen und Herren, solange wir nicht dazu kommen, endlich den Hebel umzulegen, und mehr bauen, ein größeres Angebot schaffen als die Nachfrage, solange wir uns nicht damit beschäftigen, wie wir die Konzentration auf das Rhein-Main-Ballungsgebiet wieder etwas entflechten, solange wir nicht Probleme wie den ÖPNV und den Individualverkehr in den Zusammenhang mit Wohnen und Arbeiten bringen, solange wir davor die Augen verschließen, wird sich an dieser Situation nichts ändern.
Die Leidtragenden sind am Ende die Mieterinnen und Mieter. So macht man keine Wohnungsbaupolitik in Hessen.
Danke, Herr Lenders. – Seitens der Abgeordneten liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor. Ich frage die Landesregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Jetzt habe ich eine Wortmeldung. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Siebel das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wohnungsbaupolitische Debatten haben immer einen hohen Allgemeinheitsgrad. Deshalb will ich das fortführen.
Ich erlebe die Debatten über die Wohnungsbaupolitik in den letzten Jahren – Frau Kinkel, ich nehme Bezug auf
das, was Sie in Ihrer Rede auch schon gebracht haben – ein bisschen wie das Hase-und-Igel-Rennen. Ich darf das noch einmal kurz erklären. Bei dem Hase-und-Igel-Rennen ist es so, dass der Hase sich etwas arrogant über den krummbeinigen Igel erhebt und sagt: „Du willst gegen mich ein Wettrennen anstrengen? Haha, da lache ich doch nur.“ Dann läuft er ein paar Schritte, und am anderen Ende der Strecke erscheint die Frau des Igels, die ihm sehr ähnlich sieht, und sagt: „Huhu, ich bin schon da.“ Als das 47-mal passiert ist, bricht der Hase völlig entnervt und erschöpft zusammen und gibt auf.
Was hat das jetzt mit dem Wohnungsbau in Hessen zu tun, hauptsächlich mit Ihrer Hase-Politik und unserer cleveren Igel-Politik?
Ich will es an ein paar Beispielen erläutern. In Bezug auf dieses Gesetz haben wir einen Vorschlag unterbreitet. Frau Hinz, wenn Sie die Anhörung richtig ausgewertet haben, haben Sie gesehen, dass in der Anhörung sowohl die Kommunen, um die es bei diesem Gesetz geht, als auch die großen öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften einen Punkt unterstrichen haben. Das ist der Punkt, dass ein Bauen ausschließlich auf Darlehensprodukte im Wohnungsbau nicht mehr ausreichend ist. Deshalb sieht unser Vorschlag vor, dass wir auch einen Anteil Tilgung mit einbauen, sodass tatsächlich der Einstieg in eine direkte Förderung für den sozialen Wohnungsbau und für den Wohnungsbau für mittlere Einkommen geschaffen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein sehr essenzieller Punkt, weil diese Landesregierung sich dem seit Jahren verweigert und offensichtlich nicht willens und in der Lage ist, zur Kenntnis zu nehmen, dass wir vor dem Hintergrund des jetzigen Zinsniveaus mit einer ausschließlichen Darlehensförderung nicht mehr zurande kommen. Ich fordere Sie auf, endlich zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie dort einen anderen Weg einschlagen müssen. Denn mit dem Weg, über die Bank für Wirtschaftsförderung und Infrastruktur ausschließlich auf Darlehensprodukte zu setzen, werden Sie nicht die Erfolge erzielen, die wir dringend notwendig haben, um zu mehr Wohnungsbau zu kommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin mir ziemlich sicher: Sie haben nicht mehr so richtig viel Zeit. Aber wenn Sie klug sind, haben Sie wenigstens die Zeit bis zur dritten Lesung, die hiermit beantragt ist, sich noch einmal darüber Gedanken zu machen, diesen Weg einzuschlagen. Sie haben ihn an der einen oder anderen Stelle eingeschlagen. Ich will einmal sagen: Wir haben seit vielen Jahren gefordert, dass im Hessischen Wohnraumfördergesetz der soziale Wohnungsbau Priorität haben soll. Das hat die CDU über viele Jahre gar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Dies ist geändert worden, Frau Hinz – wenigstens unter der Gleichberechtigung von sozialem Wohnungsbau und der Förderung privaten Wohnungsbaus.
Oder das Beispiel der Mietpreisbegrenzung bei der Nassauischen Heimstätte – eine Forderung, die die SPD seit vielen Monaten erhoben hat und die Sie jetzt, sozusagen in
der Not und der Bedrängnis durch einen anlaufenden Landtagswahlkampf, übernommen haben. Frau Hinz, Sie wissen ganz genau: Es ist ein richtiger Schritt, das bei der NH zu machen. Aber dann machen Sie es bitte auch bei all den Wohnungsbaugesellschaften, auf die wir von der öffentlichen Hand her Einfluss haben.
Ein drittes Beispiel. Seit Jahren sagen wir Ihnen, dass die Wohnraumförderung für mittlere Einkommen und die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nur auf Zuschussförderung umgestellt werden müssen. Das wollen Sie nicht. Wir machen Ihnen jetzt mit unserem Änderungsantrag ein Angebot, dieses Einsehen in einem Gesetzentwurf umzusetzen, weil es richtig ist, weil es notwendig ist vor dem Hintergrund der Herausforderungen. Wir brauchen echte Fördermittel, um im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms für den Wohnungsbau voranzukommen. Sie stocken nur die Darlehensmittel auf – wir wollen richtige Förderung.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Die Kommunalen Spitzenverbände und der VdW haben das unterstrichen. Sie haben im Gegencheck unseres Änderungsantrags, den ich natürlich von den Fachleuten gegenprüfen lasse, gesagt: Super, macht das; vielleicht gibt es eine Einsicht bei der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen.
Hintergrund für die Initiative – ich sagte es schon – ist die Situation auf dem Zinsmarkt. Die Kommunen, die jetzt initiativ geworden sind, arbeiten mit direkter Förderung, angefangen beispielsweise mit Erich Pipa im Main-KinzigKreis. Dort wird Wohnungsbau mit kommunalen Zuschüssen unterstützt. Nur, ich sehe es nicht, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen hier irgendeine Einsicht haben, das zu tun, was notwendig ist.
Wir wollen jährlich 10 Millionen € an Tilgungszuschuss zur Verfügung stellen. Das ist immerhin so viel Geld, wie die Landesregierung zurzeit jährlich an echten Landesmitteln für den Wohnungsbau zur Verfügung stellt. Aber ich nehme wahr, dass die dicken Reden vom Masterplan Wohnen nicht mehr so gehalten werden. Also, Sie haben eingesehen, dass es nicht der Weisheit letzter Schluss ist, nur mit heißer Luft den Wohnungsbau befördern zu wollen. Das ist schon einmal etwas.
Vielleicht noch einige Beispiele zu dem Hasen und dem Igel. Der Igel sagt: „Verlängert mal die Bindungsdauer für den sozialen Wohnungsbau.“ Der Hase sagt: „Nein, das machen wir nicht.“
Herr Boddenberg, schön, dass Sie mir so interessiert zuhören. Sie werden es erleben: Wir werden den Weg gehen, dass wir die Bindungsdauer für Sozialwohnungen verlängern. Denn das ist nicht vernünftig, was in Ihrem Wohnraumfördergesetz drinsteht. Das wird geändert werden müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie verweigern sich seit Jahren – die CDU vorneweg –, die Einkommens
grenzen für den sozialen Wohnungsbau zu erhöhen. Ich war jetzt wieder auf einer Podiumsdiskussion in Frankfurt. Dort ist das noch einmal unterstrichen worden. Wir haben Ihnen in den Gesetzesinitiativen unsererseits vorgeschlagen, dass wir die Einkommensgrenzen sogar regional ausdifferenzieren können. Das ist in Frankfurt etwas anderes als in Rüsselsheim oder gar im Vogelsberg.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch viele andere Beispiele. Sie haben den Verantwortlichen für den Wohnungsbau in Ihrer Regierung – vornehm gesagt – entlassen. Wir haben den Vorschlag gemacht, ein eigenes, fokussiertes Wohnungsbauministerium zu schaffen. Auch das wird irgendwann der Vernunft folgen, weil es richtig und vernünftig ist, die Herausforderungen zu wuppen, die wir zu wuppen haben. Ich sehe mit dem, was Sie vorgelegt haben, auch mit diesem Gesetz, die Herausforderungen als nicht angenommen an. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch nie ist so viel für den Wohnungsmarkt und die Wohnungspolitik getan worden wie in den letzten Jahren. Das möchte ich hier einmal ausdrücklich festhalten.
Das, was der Masterplan und die vielen anderen Maßnahmen als umfassendes Maßnahmenpaket drum herum bewirken, damit sich alle darin wiederfinden können – auch das hat es in dieser Form noch nie gegeben.
Ich bin etwas erstaunt darüber, wie mein geschätzter Kollege Herr Lenders die Beiratssitzung bei der WIBank heute interpretiert. Das macht mich einfach fassungslos. Genau das Gegenteil war ja der Fall. Es wurde genauestens dargelegt, wie erfolgreich und wie vielversprechend die Bauland-Offensive ist.
Anreize zu schaffen, das ist ein ganz wichtiger Punkt dieser Hessischen Landesregierung. Es geht darum, Anreize für die Kommunen zu schaffen, verschiedenste Förderprogramme in Anspruch zu nehmen, um ihren ganz speziellen Bedarf – der ist in Hessen nicht überall gleich – zu decken. Dazu gehört auch, dass wir in der Städtebauförderung Maßnahmen haben wie Quartiersplätze, Stadtgrün etc.,
weil Wohnen eine soziale Frage und eine soziale Frage auch eine ökologische Frage ist. Deswegen bin ich der festen Überzeugung, dass dieser Masterplan als aufgesetztes Programm im letzten Jahr das Richtige war, um die Wohnungswirtschaft und die Wohnungspolitik weiterhin zu befördern.
Ein Teil dessen ist natürlich auch das Wohnrauminvestitionsprogrammgesetz, weil dadurch die 257 Millionen € des KIP weiterhin im Gesetz gefasst werden und damit die Verlässlichkeit und Verbindlichkeit für die Kommunen deutlich gemacht werden.
Die Wohnortwahl darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Wohnungspolitik macht nicht halt an den Rändern der Ballungszentren. Wohnungspolitik hat den Wandel der Gesellschaft im Blick. Auch bei der Neufassung der HBO haben wir gemerkt, dass Wohnungspolitik auch Flächenpolitik sein muss. Da unterscheiden wir uns wohl in ganz wesentlichen Dingen von Teilen hier in der Versammlung, die der Meinung sind: „Viel hilft viel.“ Ich glaube, das war früher einmal so. Es gilt jetzt vielmehr, die richtigen Anreize zu schaffen, damit wir mit dem wenigen, das vorhanden ist – Boden ist eine Ressource, Platz in den Innenstädten ist eine Ressource –, vernünftig umgehen. Genau dies wird auch hier getan.