Protokoll der Sitzung vom 25.09.2014

Ich betone dies auch, weil die Bundeszentrale und die Landeszentrale für politische Bildung nach dem Zweiten Weltkrieg im Gegensatz zur Weimarer Zeit fester Bestandteil demokratischen Wirkens geworden sind und bleiben sollten. Nur wenn die Demokratie stark ist, haben Hass und Gewalt keine Chance.

Setzen wir uns auch in diesen Tagen dafür ein, dass Hass und Gewalt keine Chancen haben. Unsere Verantwortung und damit die Lehren aus der unsäglichen Geschichte liegen klar auf der Hand. Deshalb setzen wir uns auch mit ganzer Kraft für unsere Demokratie, die Demokratie des Grundgesetzes ein, mit der wir aus den Irrungen und Wirrungen der Geschichte die Konsequenzen gezogen haben. Das Wissen um die Folgen von Krieg, Diktatur und Ge

gengewalt festigt unseren Einsatz für Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat.

Deshalb stehen wir zur europäischen Einigung. Keine andere Gemeinschaft hat diesem Kontinent eine so lange Epoche von Frieden und Aussöhnung gebracht wie die europäische Idee und die Verklammerung von Staaten zur Europäischen Union.

Wir dürfen die Geschehnisse nicht unvergessen machen, indem wir eine anschauliche und praktische Erinnerungskultur unterstützen und ausbauen. Geben wir jungen Menschen die Chance, sich mit unserer Vergangenheit kritisch auseinanderzusetzen.

Sehr geehrte Damen und Herren, erinnern wir uns, um nicht zuzulassen, dass Fehler der Vergangenheit wiederholt werden. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und bei Abgeordneten der SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die beiden Anträge werden zur weiteren Beratung an den Hauptausschuss überwiesen. – Keiner widerspricht, dann ist das so beschlossen.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass vereinbart wurde, Tagesordnungspunkt 12 ohne Aussprache zu behandeln. Das ist mir von den Geschäftsführern mitgeteilt worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften – Drucks. 19/822 zu Drucks. 19/501 –

Berichterstatter ist Herr Abg. Dr. Ulrich Wilken. – Sie haben das Wort.

Beschlussempfehlung des Rechtspolitischen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Achtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 19/501:

Der Rechtspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung der SPD und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank. – Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei Gegenstimmen von der LINKEN und bei Enthaltung der SPD mehrheitlich angenommen worden ist und somit zum Gesetz erhoben wird.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch – Drucks. 19/905 zu Drucks. 19/844 –

Berichterstatter ist Herr Kollege Reif. – Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch, Drucks. 19/844.

Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Bericht: Der Gesetzentwurf war dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der 20. Plenarsitzung am 23. September 2014 überwiesen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat sich in seiner Sitzung am 23. September 2014 mit dem Gesetzentwurf befasst und die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. – Herr Präsident, vielen Dank.

Herr Kollege Reif, Ihnen auch einen herzlichen Dank für die hervorragende Berichterstattung. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abg. Lenders für die Fraktion der FDP.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es ist grundsätzlich richtig, dass ein Gebührenhaushalt ausgeglichen sein muss. Davon ist die FDP überzeugt. Dass der uns vorliegende Gesetzentwurf dazu dient, einen Gebührenhaushalt auszugleichen, dem könnte man sich durchaus anschließen. Dennoch sagen wir von der FDP-Fraktion ganz klar, dass wir auch ein vernünftiges Gesetzgebungsverfahren einhalten sollen.

Es kommt immer wieder vor, dass die Landesregierung mit der Bitte an die Fraktionen herantritt, ein Gesetzgebungsverfahren abzukürzen. Das ist durchaus legitim. Wenn es unumstritten ist und alle Fakten vorliegen, dann kann man einem solchen Wunsch auch folgen.

Meine Damen und Herren, wir konnten aber im Ausschuss diese Woche einige Fragen nicht klären. Das liegt in der Natur der Sache, weil keine Stellungnahmen der Fleischwarenindustrie, des Hessischen Bauernverbands oder des Fachverbands Fleisch in Hessen vorliegen.

In diesem Fall ist es nun einmal so, dass ein Unternehmen von dieser Rückwirkung, die angestrebt wird, materiell betroffen wäre. Es ist legitim, von allen Betroffenen dann auch einmal eine Stellungnahme einholen zu wollen.

Allein die Frage, dass wir keine Stellungnahme vorliegen haben, macht es aus unserer Sicht notwendig, eine Anhörung durchzuführen. CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können mit ihrer Mehrheit eine solche Anhörung unmöglich machen. Für die FDP-Fraktion bleibt es aber dabei, da wir schon eine gewisse öffentliche Aufmerksamkeit haben, dass wir es auf jeden Fall vermeiden wollen, den Eindruck zu erwecken, dass dieser Landtag kein ordnungsgemäßes Verfahren durchführt. Das ist die Vorprogrammierung für eine neue Klage. – Meine Damen und Herren, wir beantragen die dritte Lesung für diesen Gesetzentwurf.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Frau Kollege Löber für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt in zweiter Lesung ein Artikelgesetz zur Neuregelung des Gebührenrechts im Bereich der Hygiene bei der Gewinnung von Frischfleisch vor. Eigentlich ist es nur die Änderung eines Formalmangels. Aber je mehr ich mich mit den entsprechenden Gesetzen und Urteilen des Verwaltungsgerichts und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs auseinandersetze, desto mehr Ungereimtheiten und Fragen tauchen auf, und die Vorlage ärgert mich immer mehr.

Wir sollen eine rückwirkende Änderung im Gebührenrecht beschließen, um Schadenersatzansprüche von Schlachtbetrieben gegenüber kommunalen Gebietskörperschaften abzuwenden. Wir sollen einen Rückerstattungsanspruch aufgrund zu Unrecht erhobener Gebühren abwehren. Aber betrifft es hier wirklich einen Landkreis?

Der Verwaltungsgerichtshof folgte der Ansicht des beklagten Landkreises ausdrücklich nicht, dass die Aufgaben der Veterinärverwaltung nach der Kommunalisierung nicht mehr durch Behörden der Landesverwaltung vorgenommen werden. Sollen wir hier eher finanziellen Schaden für das Land, direkt oder indirekt, durch Schadensersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Gesetze verhindern?

Auf einmal ist alles sehr dringend. Die Gesetzesänderung muss vor einer abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Ende Oktober 2014 wirksam werden, in der es um die Nichtzulassungsbeschwerde des betroffenen Landkreises geht. Eine Nichtzulassungsbeschwerde, die nur – wie im Ausschuss gesagt wurde – eingereicht wurde, um Zeit zu gewinnen.

Der rechtswidrige Zustand besteht jedoch seit 1. Dezember 2008, seit fast sechs Jahren, mit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags Fleischuntersuchung. Seitdem gibt es unterschiedliche Definitionen von Großbetrieb im Tarifvertrag Fleischuntersuchung bzw. der Verwaltungskostenordnung im Veterinärkontroll-Kostengesetz. Es fällt vielleicht nicht gleich auf, wenn unterschiedliche Definitionen in Gesetzen bestehen.

Aber fünf Jahre später kam es doch zu einem ersten Heilungsversuch der Landesregierung, im Dezember 2013 durch eine Änderung der Verwaltungskostenordnung. Die damalige Regierung verpasste aber eine gleichzeitige Anpassung des Veterinärkontroll-Kostengesetzes. Zu diesem Zeitpunkt war das Streitverfahren schon lange vor Gericht

anhängig. Sogar die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt lag bereits über eineinhalb Jahre vor.

Somit kam es zwangsläufig zum Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, der am 17. Dezember 2013 entschied, dass die Änderung der Verwaltungskostenordnung nicht ausreichend für die korrekte Gebührenerhebung ist, da das Veterinärkontroll-Kostengesetz eben nicht ebenfalls angepasst wurde. Nun soll das Veterinärkontroll-Kostengesetz rückwirkend zum 1. September 2008 geändert und gleichzeitig mit Inkrafttreten des Artikelgesetzes aufgehoben werden.

Besagtes Gesetz besteht jedoch nicht nur aus einem Paragrafen. In der Begründung der Landesregierung zum Gesetzentwurf wird aufgeführt, dass die Regelungen des Veterinärkontroll-Kostengesetzes entbehrlich geworden seien. Ich zitiere aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs:

Allerdings sind einige Bestimmungen des Veterinärkontroll-Kostengesetzes […] inzwischen obsolet geworden. Dies hindert allerdings nicht die Fortgeltung der weiterhin sinnvoll anwendbaren Vorschriften.

Wen wundert dies noch bei dieser Gesetzesvorlage?

Im Ausschuss habe ich zwei Mal nachgefragt, welche Auswirkungen die Aufhebung des Veterinärkontroll-Kostengesetzes hat. Keine Antwort. Gerade, weil sich dieses Gesetz in seinem § 1 auf verschiedene andere Gesetze bezieht, die wir hier noch gar nicht betrachtet haben. Zudem dient es der Umsetzung, nun ja, nur sechs verschiedener Rechtsakte. Nach der Vorgeschichte des ersten misslungenen Heilungsversuchs und der zeitlichen Verschleppung habe ich hier große Zweifel, dass auch alle Abhängigkeiten berücksichtigt wurden.

Kommen wir noch einmal zu der von den Spitzenverbänden schon lange geforderten Rahmengebühr bzw. landeseinheitlichen Gebühren. Da werde ich doch vonseiten der Landesregierung angesprochen, dass eine Rahmengebühr rechtlich nicht möglich sei. Im Ausschuss aber wird diskutiert, dass diese aus Zeitgründen nicht erarbeitet werden konnte, was sich so auch in der Gesetzesvorlage wiederfindet. Zudem wurden bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof sogar Kostenkalkulationen des Landes vorgelegt. – Ja, liebe Regierungsmitglieder: Was denn nun?

Wenn eine Regierung landeseinheitliche Gebühren wirklich wollen würde, war die Zeit da, und ein rechtlich korrekter Weg lässt sich finden. Somit erwarten wir von der Landesregierung die Umsetzung landeseinheitlicher Gebühren mit einer zeitnahen gesetzlichen Neuregelung.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Kommen wir erneut zur Rückwirkung. Es gibt ein Rückwirkungsverbot zum Vertrauensschutz des Bürgers. Sicher, es gibt Ausnahmen hiervon, z. B. wenn das Vertrauen des Bürgers nicht schutzwürdig ist. Aber ob dies hier zutrifft, hat selbst der Hessische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil offen gelassen. Wenn eine Rückwirkung so einfach und unproblematisch wäre, hätte sich der Gerichtshof eventuell dazu geäußert.

Wenn die Landesregierung hier eine Rückwirkung beschließt, um einen rechtswidrigen Zustand zu heilen, dann wünsche ich mir – wünschen darf man sich alles –, dass

dies eine Richtungsentscheidung der Regierung ist. Wir haben weitere rechtswidrige Zustände, z. B. mit dem Kommunalen Finanzausgleich. Hier muss sich die Landesregierung dann auch daran messen lassen, wie sie mit dem zurückliegenden Zeitraum umgeht, für den die Kürzungen im Kommunalen Finanzausgleich verfassungswidrig sind.

(Beifall bei der SPD)

Dieses Artikelgesetz, unter Zeitdruck ohne eingehende rechtliche Prüfung und ohne eigene Anhörung im Ausschuss zu verabschieden, beinhaltet erhebliche Risiken. Zu hoch ist die Gefahr einer erneuten Fehlentscheidung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, es war mir ein Vergnügen, als eingefleischte Vegetarierin seit über 30 Jahren erneut zur Frischfleisch zu reden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN – Zurufe von der CDU)