Protokoll der Sitzung vom 14.10.2014

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Rentsch hat sich als Erster gemeldet. Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Hessische Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zum Hessischen Krebsregister und zur Änderung von Rechtsvorschriften in den letzten Monaten sehr ausführlich diskutiert. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir nach langer Debatte der Auffassung sind, dass dieser Gesetzentwurf in die richtige Richtung geht, wie wir mit einer wissenschaftlichen Erkundung dieser – leider – Volkskrankheit umgehen müssen. Verehrter Herr Sozialminister und Gesundheitsminister, deshalb werden wir den Gesetzentwurf auch unterstützen.

Die verschiedenen Punkte, die hier abgearbeitet werden – Krebsfrüherkennung und Registerarbeit durch das Bundesgesetz, klinisches Krebsregister und weitere Aufgaben –, sind wichtige Punkte. Auch nach der Debatte, die wir in der Anhörung hatten, beispielsweise der Äußerung des Landkreistages und anderer Institutionen, sind wir der Auffassung, dass mit diesem Gesetz insgesamt eine Verbesserung eintritt.

Wir haben natürlich die Kritikpunkte, die nicht mit dem Gesetz und dem Krebsregister zu tun haben, sondern vor allem mit dem Thema Gesundheitsdienst und Infektionsschutz, zur Kenntnis genommen; das habe ich beim letzten Mal schon gesagt. Herr Gesundheitsminister, da gibt es Kritik des Städtetages hinsichtlich der Klarstellung der Zuständigkeiten bei der sogenannten Schädlingsbekämpfung und anderen Sachen.

Wir sind aber der Auffassung, dass der Gesetzentwurf insgesamt in die richtige Richtung geht. Deshalb wird die FDP-Fraktion diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP – Minister Stefan Grüttner: Vielen Dank!)

Vielen Dank, Herr Abg. Rentsch. – Das Wort hat Herr Dr. Bartelt für die Fraktion der CDU.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung des klinischen Krebsregisters hat unmittelbare Auswirkungen auf die Versorgungsqualität für krebskranke Menschen. Das bisherige epidemiologische Krebsregister gibt Hinweise auf veränderte Häufigkeiten des Auftretens der einzelnen Krebserkrankungen; so können etwa Vorsorgeprogramme angepasst werden. Das klinische Krebsregister gibt jetzt Aussagen über Therapieerfolge; so werden Qualität gefördert, Transparenz gesteigert und Versorgung bedarfsgerecht gesteuert.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Die Landesregierung hat die Vorgaben des Bundes schnell umgesetzt. Wir danken auch den anderen Fraktionen für den Konsens, ein klinisches Krebsregister einzurichten. Durch die Verabschiedung des Gesetzes können die wesentlichen Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen zeitnah fließen.

In enger Kommunikation des Ministeriums mit der Landesärztekammer konnten einige organisatorische Fragen geregelt werden, etwa über die fachliche Leitung des Krebsregisters. In der Ausschusssitzung wurde darüber berichtet.

Meine Damen und Herren, in der ersten Lesung am 24. September wurde die Veränderung der einzelnen Krebsarten erörtert. Ebenso entwickelten sich aber auch die Behandlungsstrategien weiter. Die Angebote der einzelnen Kliniken und die Erfolgsquoten werden jetzt öffentlich. Sie ermöglichen den Patienten Auswahl, sie erhöhen die Beratungsqualität der zuweisenden niedergelassenen Ärzte, und sie fördern Konferenzen der verschiedenen behandelnden Ärzte des einzelnen Patienten.

Nur einige, ganz wenige Aspekte der Modernisierung der Krebstherapie in den letzten beiden Jahrzehnten. Wir haben heute in der Fragestunde erneut auch über die Partikeltherapie gesprochen. Es bestehen Aussichten, dass der Anwendungsbereich erheblich erweitert werden kann. Neue Ansatzpunkte der medikamentösen Therapie haben Eingang in die Klinik gefunden, beispielsweise dass Gefäßbildungen als Wegbereiter der Metastasierung medikamentös unterbunden werden können. Neue bildgebende Verfahren wie die Positronen-Emissions-Tomografie mit CT erkennen sehr kleine Tumorabsiedlungen früher, sodass belastende Chemotherapien gezielter eingesetzt werden können bzw. weniger häufig eingesetzt werden müssen. Präoperative Chemo- oder Radiotherapien werden mögliche Therapieoptionen, damit der so verkleinerte Tumor schonender operiert werden kann.

Nun ist nicht jede Neuerung auch eine Verbesserung, auch in der Medizin nicht. Das klinische Krebsregister gibt nun Informationen, welche Therapie in welchen Kliniken erfolgreicher ist. Ein stärkeres Qualitätsbewusstsein von Patienten und deren Angehörigen und zuweisenden Hausärz

ten sollte aber auch – das ist meine letzte Anmerkung – zu einer höheren Bereitschaft der Träger von Kliniken führen, in Verbundstrukturen zusammenzuarbeiten. Ein wohnortnahes Kreiskrankenhaus kann auch weiterhin durch erfahrene Chirurgen die erste Therapieform durchführen, und die Fortsetzung der Therapie kann dann andernorts in spezialisierten Zentren erfolgen.

Wir sind der festen Überzeugung, dass das neue klinische Krebsregister nicht nur eine Statistik ist und nicht nur der Wissenschaft dient, damit zukünftige Patienten davon profitieren können. Nein, auch heute wird es für schwer kranke Menschen eine Hilfe sein, Lebensqualität zu erhalten und die Krankheit zu überwinden. Insofern freuen wir uns, wenn wir das Gesetz heute verabschieden können, damit das Krebsregister zeitnah mit seiner Arbeit beginnen kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Bocklet. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir behandeln erneut den Gesetzentwurf zum Krebsregister. Vieles Fachliches wurde schon gesagt. Ich glaube, das ist ein guter Tag; denn es wird ein verbessertes Krebsregister in Hessen geben. Ich habe es beim letzten Mal schon gesagt: Gerade für viele Menschen aus der Umweltbewegung war es schon viele Jahrzehnte lang ganz wichtig, dass es so ein Monitoringinstrument geben wird, wo etwas auftritt, wie man nachsteuern kann, wie man vorbeugen kann, wie man noch besser erkennen kann, wo die Probleme bei diesen Krankheiten liegen.

Das Krebsregister wird dafür ein richtiges, ein wichtiges Instrument sein. Mit diesem Gesetzentwurf gehen wir einen richtigen Schritt für eine gute, umfassende soziale und gesundheitspolitische Infrastruktur, für ein wichtiges Instrument, um den Menschen noch besser helfen zu können, ihre Gesundheit zu bewahren oder erst gar nicht zu erkranken. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Dr. Spies für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Geschichte des Krebsregisters für Hessen ist ein nun schon Jahrzehnte dauerndes Trauerspiel, das hoffentlich endlich zu einem glücklichen Abschluss kommt. 1998 wurde in Hessen aufgrund einer Gesetzgebung der rot-grünen Landesregierung ein Krebsregister errichtet. Es wäre 1999 fast wieder in den Orkus der Vergessenheit gefallen, weil die erste Regierung Eichel die Geltungsdauer dieses Gesetzes nicht verlängern wollte, das Ende 1999 ausgelaufen wäre.

Anschließend hat über eine lange Zeit hinweg das Hessische Krebsregister ausschließlich für das Regierungspräsidium Darmstadt gelten sollen, aus welchen fragwürdigen Gründen auch immer. Da war es noch epidemiologisch, aber gerade deshalb hätte man es flächendeckend gebraucht.

Endlich sind wir heute dabei, dass wir zwar ein flächendeckendes epidemiologisches Krebsregister haben, aber dessen Daten, wie die Landesregierung uns vor Kurzem berichtet hat, noch nicht zu verwerten sind, weil so spät angefangen wurde, tatsächlich brauchbare Daten für ganz Hessen zusammenzubekommen, dass bislang keine relevante Frage beantwortet werden kann.

Wenn heute dieser Gesetzentwurf beschlossen wird und nun ein klinisches Krebsregister eingerichtet wird, dann ist zwar die Kontinuität der Daten auch nicht mehr gegeben; aber immerhin besteht die Hoffnung, dass, wenn auch erst in einigen Jahren, endlich eine relevante Auswertung erfolgen kann. Das ist angesichts der Vorgeschichte schon ein spürbarer Fortschritt. Das hätten wir alles deutlich früher haben können, wenn man sich früher mehr darum gekümmert hätte; aber immerhin, ein Fortschritt ist es.

Ein Fortschritt ist auch die Tatsache, dass an dieser Stelle die öffentliche Verantwortung für medizinische Versorgung und die Verantwortung dafür, sich durch Maßnahmen des öffentlichen Gesundheitswesens in dieser Frage sehr viel stärker zu engagieren, adäquat wahrgenommen werden. Auch das begrüßen wir ausdrücklich.

Deshalb ist die Einführung des klinischen Krebsregisters ohne Zweifel ein richtiger Schritt, auch wenn aus der Regierungsanhörung eine ganze Reihe von technischen Kritikpunkten herauszuhören war, die unseres Erachtens aus dem endgültigen Regierungsentwurf nicht adäquat entfernt wurden.

Deshalb wollen wir uns dem Ganzen nicht entgegenstellen. Unsere Zustimmung kann dieses Gesetz in seiner konkreten Ausgestaltung allerdings nicht erhalten. Die SPD-Fraktion wird sich in der Abstimmung nachher enthalten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Schott für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Weil sich nichts daran geändert hat, dass wir ein Krebsregistergesetz brauchen, weil sich nichts daran geändert hat, dass wir Kritik daran haben, weil sich nichts daran geändert hat, dass wir uns enthalten werden, und weil es halb sieben ist, gebe ich jetzt meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der LINKEN – siehe Anlage)

Sehr geehrte Frau Schott, das Haus dankt Ihnen für den Zeithinweis. – Jetzt hat der Minister selbst das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich bei allen Fraktionen des Hessischen Landtags für die Beratung dieses Gesetzentwurfs. Ich kann durchaus nachvollziehen, dass es Nachfragen im Hinblick auf die technische Umsetzung gibt. Allerdings bin ich sehr dankbar dafür, dass wir uns im Hinblick auf die inhaltlichen Fragestellungen – das Weggehen von der rein statistischen Erfassung von Krebserkrankungen – nun auf den Weg begeben können, Krebserkrankungen nicht personenbezogen, sondern krankheitsbezogen so zu erfassen, dass sie einen in die Lage versetzen, Krebserkrankungen individuell zu behandeln.

Dieses Krebsregister leistet dazu einen Beitrag, und ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass alle Fraktionen dieses Hauses diesen Weg mitgehen. Ich bin der festen Überzeugung, dass das Hessische Krebsregistergesetz den richtigen Weg eröffnet, um zukünftig Menschen, die von Krebserkrankungen betroffen sind, zielgerichtet zu helfen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache in zweiter Lesung beendet.

Wir kommen zur Beschlussfassung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf bei Zustimmung der Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP und Enthaltung der beiden Fraktionen von SPD und LINKEN angenommen worden ist. Damit wird er zum Gesetz erhoben. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben heute Abend ein großes Angebot im Nachtleben von Wiesbaden, vier parlamentarische Abende. Viel Spaß, bis morgen früh 9 Uhr.

Denken Sie an den Untersuchungsausschuss, der heute Abend noch tagt.

(Schluss: 18:28 Uhr)