Zum Beispiel gibt es eine Vereinbarung zwischen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, neu angekommene, der Stadt Hamburg zugewiesene Flüchtlinge in NostorfHorst bei Boizenburg in Mecklenburg-Vorpommern unterzubringen. Die Stadt Frankfurt (Oder) hat im September 2013 der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ihre Hilfe angeboten. Die entstehenden Kosten für Unterbringung, Grundsicherungsleistung, Krankenhilfe und den Verwaltungsaufwand werden durch die entsendende Stadt erstattet.
Auch in Hessen gibt es diese Möglichkeit. Diese Fälle werden jedoch nicht zentral registriert. Daher kann das Land hierzu keine verlässlichen Angaben machen. In Bezug auf die Flüchtlingsunterbringung ist uns aber bekannt, dass in der Vergangenheit z. B. der Odenwaldkreis und die Stadt Frankfurt deswegen in Kontakt standen. Der Odenwaldkreis hatte der Stadt Frankfurt wohl angeboten, Flüchtlinge aus deren Kontingent unterzubringen. Mittlerweile soll durch eine Gesetzesänderung im Bund sogar die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Flüchtlingsunterbringung länderübergreifend – abweichend von den Quoten – geregelt wird, selbstverständlich bei Kostenerstattung.
In der Sondersitzung der Chefs der Staatskanzleien mit dem Kollegen im Bundeskanzleramt, Peter Altmaier, am 23. Oktober in Berlin haben sich die Länder und der Bund für die Einrichtung einer länderoffenen Arbeitsgruppe auf der Fachebene unter anderem zu diesem Thema ausgesprochen. Diese Fachgruppe tagt derzeit und erarbeitet Vorschläge.
Die Antwort ist – das habe ich nicht anders erwartet – nicht ganz uninteressant. Dennoch wirft das die Frage auf: Wie stellt sich das in unserem Bundesland dar? Sie haben den Hinweis gegeben, das werde nicht erfasst. Wenn das nicht erfasst wird, aber von „häufigen“ Fällen gesprochen wird: Wie ist das messbar?
Herr Abg. Roth, ich habe Ihre Frage insofern beantwortet, als ich erläutert habe, dass der Herr Ministerpräsident unter Verwendung des Worts „häufig“ auf die Fälle in der Bundesrepublik insgesamt hingewiesen hat, z. B. auf die, die ich jetzt zitiert habe. Die rechtliche Situation ist in Hessen genau die gleiche wie in der gesamten Bundesrepublik. Es handelt sich hierbei nicht um Einzelfälle, sondern solche Fälle kommen öfter vor.
Wie bewertet sie die Stellungnahme des Umweltbundesamtes zum Eindampfverfahren in der Kaliindustrie?
Frau Abg. Erfurth, der Weserrat hat sich auf der Sondersitzung der Flussgebietsgemeinschaft Weser am 16. Oktober 2014 in Hannover mit dem vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Auftrag gegebenen Gutachten „Versalzung von Werra und Weser – Beseitigung der Abwässer aus der Kaliproduktion mittels ‚Eindampfungslösung‘“ des Umweltbundesamts beschäftigt. Vom Umweltbundesamt wird das von K-UTEC vorgeschlagene Eindampfverfahren als technisch prinzipiell möglich eingeschätzt. Zur Umsetzung müssten jedoch weitere umfangreiche Untersuchungen im Laborund Großmaßstab mit einem Zeitbedarf von mindestens vier oder fünf Jahren erfolgen. Dann erst wüsste man, ob das Verfahren tatsächlich großtechnisch eingesetzt werden kann. Zudem würde mit der Eindampfungslösung vorerst nur das Abwasserproblem in der Produktionsphase gelöst, nicht jedoch die danach weiter bestehende Haldenwasserproblematik.
Zusammengefasst: Das Umweltbundesamt spricht sich in seinem Bericht unter den gegebenen Rahmenbedingungen und Umständen „gegen eine Wiederaufnahme der Eindampfungslösung in die Diskussion und Entscheidungsfindung hinsichtlich Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne der Flussgebietsgemeinschaft Weser“ aus. Nach Einschätzung des Umweltbundesamts wird – zusätzlich – derzeit auch keine Bereitschaft bei K+S oder an anderer Stelle gesehen, die für die Eindampfungslösung erforderlichen Untersuchungen oder ein Pilotverfahren für die Abwasseraufbereitung und den Versatz sowie für Machbarkeitsstudien zu finanzieren.
Der Weserrat hat zur Kenntnis genommen, dass die vom BMUB in Auftrag gegebene Plausibilitätsprüfung durch das Umweltbundesamt zu dem Ergebnis kommt, dass die Rahmenbedingungen und die Umstände „gegen eine Wiederaufnahme der Eindampfungslösung in die Diskussion und Entscheidungsfindung hinsichtlich der Bewirtschaftungs- und Maßnahmenpläne der Flussgebietsgemeinschaft Weser“ sprechen. Die Landesregierung teilt diese Einschätzung.
Damit schließe ich die öffentliche Fragestunde. Ich weise darauf hin, dass die Frage 163 am Donnerstagmorgen zusammen mit der Aktuellen Stunde aufgerufen wird.
(Die Fragen 167, 169 bis 171, 175, 176 und die Ant- worten der Landesregierung sind als Anlage beige- fügt. Die Fragen 164 bis 166, 168 und 172 bis 174 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Frage- steller in der nächsten Fragestunde beantwortet wer- den.)
Herr Präsident! Nach § 37 Abs. 8 unserer Geschäftsordnung sind mündliche Fragen, die mit anderen Punkten der Tagesordnung in einem Zusammenhang stehen, zusammen mit diesen aufzurufen. Bezüglich der Frage 163 wurde heute Morgen in der Geschäftsführerrunde darauf hingewiesen, dass sie mit einer von der FDP beantragten Aktuellen Stunde in Verbindung steht.
Ich möchte auf die Frage 160 hinweisen – Stichwort: Nachwuchsarbeit der Jugendfeuerwehren. Morgen gibt es den damit im Zusammenhang stehenden Tagesordnungspunkt 50, Setzpunkt der CDU. Ich bitte darum, dass wir die Fraktionen gleich behandeln und die Fragen den entsprechenden Punkten zuordnen.
Herr Rudolph, das ist mit Sicherheit keine Frage einer Ungleichbehandlung, sondern das ist eher ein Irrtum. Vielen Dank, dass Sie mich darauf hingewiesen haben.
Über den Tagesordnungspunkt wird morgen trotzdem beraten. Das ist ein Hinweis für die Zukunft. Wir werden noch oft genug in einer Plenarsitzung zusammenkommen – auch morgen. Das liegt also nicht an der Tagesordnung, sondern das ist ein Fehler, der von mir und von der Verwaltung gemacht wurde. Ich bitte um Entschuldigung.
Eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Hessen, Drucks. 19/1163. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Antrag Tagesordnungspunkt 80, und wir rufen ihn zusammen mit der Regierungserklärung auf. – Auch dem widerspricht keiner. Dann ist das beschlossen.
Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration betreffend „Gesundheit im Blick – Hessen gestaltet zukunftssichere Versorgung“
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Hessen – Drucks. 19/1163 –
Die Redezeit beträgt 30 Minuten je Fraktion. Herr Grüttner, ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben sicherlich einen fraktionsübergreifenden Kon
sens dahin gehend, dass wir alle uns wünschen, topfit und aktiv alt zu werden. Dieser Wunsch ist angesichts der steigenden Lebenserwartung sicherlich auch berechtigt.
Es stellt sich aber die Frage: Was ist, wenn wir krank werden? Es muss sichergestellt sein, dass vor dem Hintergrund einer immer älter werdenden Gesellschaft eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Patientinnen und Patienten weiterhin selbstverständlich ist.
Daran arbeite ich als hessischer Gesundheitsminister intensiv mit. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, hier tragfähige Lösungen für die Zukunft zu schaffen.
Deshalb hat sich auch der Bund dieser großen Aufgabe angenommen. Ich bin froh, als Sprecher der CDU/CSU-regierten Länder in der Arbeitsgemeinschaft Krankenhausreform mitgestalten und hessische Positionen einbringen zu können; denn Qualität und Patientensicherheit stehen im Mittelpunkt und müssen unser Handeln leiten – im Bund wie auch in Hessen.
Ich möchte Ihren Blick darauf lenken, wie hoch die Ansprüche an das Gesundheitssystem sind; denn häufig vergessen wir, wie gut Deutschland und ganz konkret Hessen medizinisch aufgestellt sind, weil wir vieles zu selbstverständlich nehmen.
Leider lässt sich das Mikrofon nicht höher stellen. Ich würde dem gern nachkommen, aber ich sehe, dass es jetzt grün blinkt.
Ich wiederhole: Ich möchte Ihren Blick darauf lenken, wie hoch die Ansprüche an das Gesundheitssystem sind und wie gut Deutschland und ganz konkret Hessen medizinisch aufgestellt sind, weil wir vieles als viel zu selbstverständlich hinnehmen.
Heute wird eine gesundheitliche Versorgung vom ersten Atemzug an, bei der Geburt, bei der hochkomplexen Versorgung von Schwerstkranken in einem Krankenhaus bis hin zu einer würdevollen, unter Umständen palliativmedizinischen Versorgung zum Lebensende erwartet und vorausgesetzt. Dass wir dies alles bieten können, ist allerdings keinesfalls selbstverständlich und eine starke Leistung aller Beteiligten zusammen. Es ist ein lernendes System, ein Prozess, in dem Sie nie werden sagen können: „Jetzt ist es gut, nun sind wir fertig.“
Umso mehr bin ich als Gesundheitsminister dieses Landes stolz, dass wir in Hessen über eine derart leistungsfähige Gesundheitsversorgung verfügen, die all diesen Herausforderungen gewachsen ist und der die hessischen Patientinnen und Patienten auf einem hohen medizinischen Niveau vertrauen können.
Die Hessische Landesregierung hat dazu einen sehr großen Teil beigetragen, indem wir dafür wichtige Rahmenbedingungen geschaffen haben. Hier rede ich nicht nur von finanziellen Investitionen, sondern auch von konzeptionellen Ansätzen, auf die ich noch zu sprechen komme.
Mit Leben füllen diesen Rahmen aber diejenigen, die in den unterschiedlichsten Berufen Sorge dafür tragen, dass Kranke und Pflegebedürftige angemessene Unterstützung erfahren: unsere gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger, die Apothekerinnen und Apothe
ker, die Hebammen und Therapeuten, diejenigen, die in Industrie oder der Forschung dazu beitragen, dass unsere Gesundheitsversorgung funktioniert und dass dies auch in Zukunft so bleibt.
Dieses hohe Niveau unserer Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und des Bevölkerungsrückgangs aufrechtzuerhalten wird einer großen Anstrengung aller Beteiligten bedürfen. Dies ist eine der großen Zukunftsaufgaben, die uns alle miteinander in den kommenden Jahrzehnten beschäftigen wird und die die Hessische Landesregierung mit Weitsicht in allen Facetten angepackt hat.
Das zentrale Anliegen der hessischen Gesundheitspolitik ist eindeutig: Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land – sei es in Frankfurt oder in Vöhl, in Lindenbach oder Flieden – auch zukünftig Zugang zu einer Versorgung von hoher medizinischer Qualität haben. Das gilt für die Arztpraxis genauso wie für das Krankenhaus; beides sind wesentliche Elemente der Gesundheitsversorgung.
Eine gute Gesundheit ist die Voraussetzung für ein langes und erfülltes Leben. Ich werbe dafür, dass sich die Menschen hier gut um sich selbst kümmern; denn wir können selbst sehr viel dafür tun.
Ich mache das einmal ganz konkret deutlich: Wir sind 110 Abgeordnete im Hessischen Landtag, davon 74 Männer. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass diese 74 Männer zu den Vorsorgemuffeln in unserem Lande gehören, weil sie mit ihrer Gesundheit nicht sorgfältig umgehen, nicht rechtzeitig zu Vorsorgeuntersuchungen gehen und damit auch ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht werden.