Protokoll der Sitzung vom 28.04.2015

Unsere Bundesratsinitiative sieht daher zwei getrennte Elemente vor: Das eine ist die Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Die Unternehmen können diese neben der normalen Abschreibung steuerlich geltend machen. Hierdurch werden die Anschaffungskosten dieser Wirtschaftsgüter schneller steuerwirksam als bei der normalen Abschreibung. Diese Möglichkeit soll nach unseren Vorstellungen auf Investitionen, die bis zum Jahr 2019 getätigt werden, beschränkt bleiben.

Weiterhin – das ist das zweite Element – setzt die Steuerbefreiung bei dem von Arbeitgebern gewährten kostenlosen Aufladen privater Elektroautos oder Hybridelektroautos an, um wichtige Anreize für die weitere Verbreitung der Elektromobilität zu setzen.

Insgesamt betrachtet, entstehen für Bund, Länder und Gemeinden keine Steuermindereinnahmen, da die Abschrei

bungen lediglich zeitlich vorgezogen werden. Aufgrund dieser Möglichkeit des Vorziehens ist es gleichwohl zutreffend, dass in den Jahren 2015 bis 2019 temporäre Steuermindereinnahmen zu verzeichnen sind. Diese betragen nach unseren Berechnungen in der vollen Jahreswirksamkeit, d. h. für einen vollen Veranlagungszeitraum, insgesamt 135 Millionen € bundesweit. Für Hessen würden daraus bei voller Jahreswirksamkeit Mindereinnahmen von jährlich 7 Millionen € entstehen, allerdings, wie gesagt, nur temporär, weil die zeitlich beschränkten Abschreibungsmöglichkeiten ihren Gegeneffekt nach 2019 haben würden.

Frage 250, Herr Abg. Rock.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Ergebnisse hat die Lenkungsgruppe der Landesregierung zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bzw. Interessenausgleichen zwischen Naturschutz und Windkraft bislang erzielt?

Frau Staatsministerin Hinz, bitte.

Sehr geehrter Herr Abg. Rock, gern informiere ich Sie über die Ergebnisse der Lenkungsgruppe. Ich kann Sie aber nicht, wie in Ihrer Frageformulierung gewünscht, zum Thema Interessenausgleich zwischen Naturschutzschutz und Windkraft informieren; hier liegt aus unserer Sicht kein Konflikt vor, der einen Interessenausgleich erforderlich machen würde. Naturschutz und der Ausbau von Windenergieanlagen verfolgen beide das Ziel, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und Artenvielfalt zu erhalten. Dazu gehören sowohl der Erhalt und Schutz von Flora, Fauna und Habitat als auch unsere Verpflichtung, die Klimaerwärmung zu bekämpfen; denn auch sie bringt einen starken negativen Einfluss auf die Biodiversität – nicht nur in unseren Breitengraden – mit sich, und sie wird unsere Lebensgrundlagen spürbar verändern.

Die gesetzlichen Vorgaben dazu, auf welchen Flächen und in welchem Rahmen Windenergieanlagen im Einklang mit den bestehenden nationalen und europäischen Natur- und Landschaftsschutzauflagen errichtet werden können, sind klar definiert und werden im Rahmen der einzelnen Genehmigungsverfahren angewendet. Insofern geht Ihr Versuch ins Leere, einen Konflikt zwischen Windenergie und Naturschutz zu konstruieren.

Ich komme nun zu den Arbeitsfeldern, derer wir uns annehmen. Die interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Staatssekretärin Dr. Beatrix Tappeser und Staatssekretär Mathias Samson hat im Jahr 2014 im Rahmen von vier Sitzungen Themenbereiche rund um Standortplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Vogelschutzgebieten erörtert und Einzelfragen geklärt. Die Ergebnisse werden derzeit umgesetzt. Hierzu gehören unter anderem folgende Punkte:

Erstens. Im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ wird aktuell beispielhaft ein integratives Gesamtkonzept entwickelt, das Wege eines FFH-verträglichen Windenergieausbaus in Verbindung mit einem fachlich transparenten und rechtlich tragfähigen Planungskonzept aufzeigt.

Zweitens. Hessen wird analog zu dem Beispiel in Nordrhein-Westfalen einen Katalog an Vermeidungsmaßnahmen zum Schutz windenergiesensibler Arten erstellen. Vermeidungsmaßnahmen können beispielsweise feste Abschaltzeiten sein, um ein Tötungsrisiko bei Fledermäusen oder Vogelzug zu vermeiden. Auch Ablenkungsfütterungen sind denkbar. Zum Beispiel sind neu angelegte Teiche und Feuchtbiotope für den Schwarzstorch eine höchst interessante Option, die sich schnell auf die Flugrouten auswirken wird.

Darüber hinaus sind folgende Themen projektspezifisch Gegenstand der interministeriellen Abstimmung: erstens Stand und Entwicklung von Genehmigungs- und Planungsverfahren in Hessen und den Regierungsbezirken, zweitens Abstimmung fachlicher Grundlagen und Kriterien für die Verträglichkeitsprüfung in Vogelschutzgebieten, drittens Abstimmung beim Umgang mit Arten mit ungünstigem Erhaltungszustand im Zuge des Windenergieausbaus, viertens Dokumentation von Planungs- und Umsetzungshindernissen und Erarbeitung von konkreten Lösungsansätzen, beispielsweise beim Umgang mit dem Bundesamt für Flugsicherung bezüglich der Genehmigung von Windenergieanlagen.

Das Bundesamt für Flugsicherung sieht hier in der Regel einen Mindestabstand der WEA zu Flugsicherungseinrichtungen von 15 km vor. Deshalb erstellt die Landesregierung ein Gutachten, in dem dieser Aspekt nochmals geprüft wird. Viele Standorte in Südhessen wären danach überhaupt nicht mehr für Windenergieanlagen verfügbar. Ein weiteres Beispiel betrifft den Windenergieausbau im Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“. Hierzu habe ich schon darauf hingewiesen, dass die Landesregierung ein integratives Gesamtkonzept erstellt, das nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Arten und Lebensräume vermeiden soll, sondern zugleich auch den Erhaltungszustand der Arten im Vogelschutzgebiet trotz Windenergieausbau stabilisiert, gegebenenfalls sogar verbessert.

Zusatzfrage, Herr Kollege Rock.

Frau Ministerin, wann können wir denn damit rechnen, dass das integrative Gesamtkonzept zur Integration der Windkraftanlagen fertig wird, und wie wird uns das dann zur Kenntnis gegeben?

Frau Staatsministerin Hinz.

Das wird im Zuge der Planungsverfahren für das Regierungspräsidium Gießen erarbeitet – die sind für das Vogelschutzgebiet im Vogelsbergkreis zuständig –, dann in das

Planungsverfahren dort eingeführt und insofern auch für weitere Genehmigungsverfahren relevant. Das ist kein Vorhaben, das in irgendeiner Form vom Landtag beschlossen werden müsste.

Weitere Zusatzfragen, zuerst Herr Rock und dann Herr Rentsch.

Meine Frage war nicht, ob wir das beschließen müssen. Frau Ministerin, mir ging es darum, wie und wann es uns zur Kenntnis gegeben wird – ich würde anfügen: „werden könnte“?

Frau Ministerin Hinz.

Wir können Ihnen das integrative Konzept gern vorstellen, wenn es fertig ist.

Herr Rentsch, Zusatzfrage.

Frau Ministerin, es freut mich, dass die Landesregierung der ersten Gewalt auch das vorstellen will, was die Verwaltung macht. Ich frage aber noch einmal konkret nach: Bis wann kann das Parlament damit rechnen, dass die Landesregierung das Parlament hierüber informiert?

Frau Staatsministerin Hinz.

Ich kann Ihnen nicht sagen, wann die Fachleute fertig sind. Das wird nicht von mir erarbeitet, sondern von den entsprechenden Fachleuten auf der unteren Ebene. Auch die Naturschutzverbände werden natürlich dazu gehört. Deswegen habe ich nichts zurückzunehmen. Ich kann Ihnen das gerne – nicht nur der FDP, sondern natürlich auch den anderen Fraktionen – zur Verfügung stellen, wenn es fertig ist.

Ich rufe die Frage 253 auf. Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

Plant sie, eine durch das Bundesministerium der Finanzen vorgeschlagene mögliche Förderung des Terminals 3 am Flughafen Frankfurt durch ein Förderprogramm der EU gegebenenfalls mit einem Eigenanteil mitzufinanzieren?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Nein.

Ich rufe die Frage 255 auf. Herr Abg. Degen.

Ich frage die Landesregierung:

Warum konnten die Vereinbarungen zwischen dem Land Hessen, den Kommunen und den Schulträgern über die Finanzierung der Schulsozialarbeit, die zum 31. Juli 2015 gekündigt wurden, nicht bis zum 31. Dezember 2015 verlängert werden?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, die Vereinbarungen wurden nicht bis zum 31.12.2015 verlängert, um den betreffenden Schulen, freien Trägern und Schulträgern die Möglichkeit zu geben, die neuen Verträge wie bisher mit einer Laufzeit analog zum Schuljahr abzuschließen. Das beruht auf der Wahrnehmung, dass es normalerweise im Interesse der Schulen – z. B. im Ganztagsbereich – liegt, Arbeitsverträge oder Kooperationsverträge mit freien Trägern mit einer Laufzeit analog zum Schuljahr schließen zu können, um den Einsatz der Beschäftigten und ihre Vergütung auch im Schuljahresrhythmus planen und buchen zu können.

Frage 258, Frau Abg. Müller-Klepper.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie die zentralen Erkenntnisse der Korridorstudie zu alternativen Trassenführungen für den Schienengüterverkehr im Rheintal (Studie zur verkehrlichen Kon- zeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse/ Rhein-Main – Rhein-Neckar – Karlsruhe)?

Herr Minister für Wirtschaft, Energie und Verkehr.

Sehr geehrte Frau Abg. Müller-Klepper, der Bund stellt derzeit den Bundesverkehrswegeplan 2015 auf. In der – ein sehr deutsches Wort – Bundesverkehrswegeplanfortschreibung 2010 sind die zentralen Kapazitätsengpässe im Schienenkorridor Köln – Karlsruhe noch keiner befriedigenden Lösung zugeführt worden. Daher hat der Bund im Jahr 2013 im Sinne einer Vorprüfung die Korridorstudie in Auftrag gegeben. Aufgabenstellung dieser Studie ist die Entwicklung eines neuen Zielkonzepts für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Korridor Köln – Karlsruhe. Die Korridorstudie des Bundes wurde am 26. März 2015 im Internet auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums veröffentlicht.

Gleichzeitig wurde eine Konsultationsphase eröffnet, in der alle Gemeinden, Städte sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, beim Bund Anmerkungen und Stellungnahmen bis Mitte Mai einzureichen.

Die Bewertung der zentralen Ergebnisse der Korridorstudie unter anderem zu alternativen Trassenführungen für den Schienengüterverkehr im Rheintal ist daher noch nicht abgeschlossen.

Vorab kann allerdings festgestellt werden, dass in dem angewandten neuen Bewertungsverfahren, anders als in bisherigen Verfahren, der Lärmschutz bzw. die Lärmentlastungswirkung auf der Bestandsstrecke in der Nutzen-Kosten-Bewertung berücksichtigt wird. Dieser Ansatz wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt, da die Lärmentlastung der Bestandsstrecken ein zentrales Anliegen der Landesregierung ist. Die Umsetzung dieses Ansatzes ist eine zentrale Forderung der Landesregierung an die Korridorstudie.

Ob diese Lärmschutzeffekte in ausreichendem Umfang und mit sachgerechten Ergebnissen berücksichtigt worden sind, wird derzeit bewertet.

Frage 259, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele Lehrerstellen wurden im Bereich des Staatlichen Schulamtes Gießen gestrichen?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.