Protokoll der Sitzung vom 26.05.2015

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, sobald die Gespräche mit den Institutionen fertig sind, wird auch berufen.

Weitere Zusatzfrage, Herr Merz.

Herr Minister, haben Sie eine zeitliche Vorgabe, wann diese Gespräche beendet sein werden? Wären Sie bereit, uns mitzuteilen, welche das ist? Wären Sie vielleicht auch bereit, uns zu sagen, ob es dieses Jahr noch etwas wird?

Herr Staatsminister Grüttner.

Ich gehe davon aus, dass die Berufung noch in diesem Jahr stattfinden wird.

(Zuruf von der SPD: Geht doch!)

Frage 277, Herr Abg. Greilich.

Ich frage die Landesregierung:

Trifft es zu – und, falls ja, wie begründet sie dieses Vorhaben –, dass der Faktor für die Lehrerzuweisung im Bereich

der gymnasialen Oberstufe abgesenkt werden soll – heute müsste man eher sagen: abgesenkt ist?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Greilich, die Ausstattung der Schulen mit ausreichenden personellen Ressourcen genießt in Hessen einen besonders hohen Stellenwert. Das wird schon daran deutlich, dass der Bereich der Lehrerstellen der einzige innerhalb der Landesverwaltung ist, der in dieser Legislaturperiode vollständig von Kürzungen ausgenommen ist. Die sogenannte demografische Rendite bleibt vollständig im System.

Gleichwohl müssen hinsichtlich der Verteilung dieser Stellen Prioritäten gesetzt werden, um die großen Herausforderungen für die hessischen Schulen in den kommenden Jahren zu meistern. Vier Schwerpunktbereiche für eine zusätzliche Ausstattung mit personellen Ressourcen sind dafür definiert worden: Die Ausweitung des Ganztags, der erforderliche Ausbau von Intensivmaßnahmen zur Integration von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund, die Förderung der inklusiven Beschulung sowie die Erhöhung der sozial indizierten Lehrerzuweisung werden schulformübergreifend viele hessische Schulen unterstützen und zur Entwicklung eines den aktuellen Herausforderungen entsprechenden Unterrichtungs- und Betreuungsangebots beitragen.

Stellenressourcen, die hierfür benötigt werden, müssen, da die demografische Rendite allein nicht dafür ausreichen wird, aus anderen Bereichen umgelenkt werden. Dies erfordert eine besonders effiziente und gerechte Verteilung der begrenzten Ressourcen. Das Kultusministerium hat sich für eine behutsame Umlenkung von Stellenressourcen über mehrere Jahre entschieden.

Die Änderungen bei der Zuweisung im Bereich der gymnasialen Oberstufe wurden sehr sorgfältig unter dem Aspekt der Bildungsgerechtigkeit untersucht. Im Bereich der gymnasialen Oberstufe wurde bisher in der Einführungsphase und der Qualifikationsphase ein einheitlicher Schülerfaktor angewendet. Dieser Schülerfaktor in Höhe von 1,73745 wurde nun vor dem Hintergrund der aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen reduziert. Außerdem beginnt mit dem Schuljahr 2015/2016 in diesem Bereich die Einführung differenzierter Schülerfaktoren.

Im Bereich der Jahrgangsstufen 12 und 13 betrug die durchschnittliche Jahrgangsbreite im Schuljahr 2014/2015 jeweils ca. 124 Schülerinnen und Schüler. Für eine solche durchschnittliche Jahrgangsbreite reduziert sich durch die neuen Schülerfaktoren die Zuweisung für eine Jahrgangsstufe um durchschnittlich nur 9,6 Wochenstunden.

Auch unter dem Blickwinkel der durchschnittlichen Kursstärken in der gymnasialen Oberstufe, die im Vergleich sehr niedrig liegen, erscheint diese Reduzierung des Oberstufenfaktors vertretbar. In der Qualifikationsphase stellt der neue Faktor rechnerisch eine Erhöhung der Kursgröße um nur ca. eine Schülerin bzw. einen Schüler dar.

Zusatzfrage, Herr Kollege Greilich.

Was hat die Landesregierung dazu bewogen, den schon ohnehin ungünstigeren Schülerfaktor an den beruflichen Gymnasien noch stärker abzusenken als bei der gymnasialen Oberstufe im Übrigen?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Greilich, die Absenkung des Schülerfaktors bei den beruflichen Gymnasien entspricht anteilig der an den allgemeinbildenden.

Herr Degen stellt eine Zusatzfrage.

Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass durch die Begründung, die mit der Stellenkürzung einhergeht, die Offenheit der Regelschulen für Inklusion und auch die Integration nicht gefördert werden?

Herr Kultusminister Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, das Gegenteil ist der Fall. Diese Stellen gehen zusammen mit der demografischen Rendite genau in diese vier Bereiche, die ich genannt habe und von denen Sie eben zwei aufgeführt haben.

Darauf möchte ich bei der Gelegenheit auch einmal hinweisen: Das sind alles Töpfe, die sämtlich außerhalb der Grundunterrichtsversorgung und außerhalb des Zuschlags im Sinne der 104 bzw. 105 % liegen. Das sind also alles Zuweisungen, die es zusätzlich gibt, um mit genau diesen besonderen Herausforderungen fertig zu werden. Ich kann nicht erkennen, dass durch eine Umlenkung der Stellen in die Bereiche, für die sie spezifisch zugewiesen werden, die Bereitschaft zur Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben sinkt.

Herr Abg. Greilich stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die von Ihrem Haus mitgeteilte Absenkung bei den beruflichen Gymnasien von 1,8216 auf 1,76805 eine stärkere als die bei den gymnasialen Oberstufen von 1,73745 auf 1,60165 ist? Oder kann ich nicht rechnen?

(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU – Zuruf von der CDU: Einfache Antwort!)

Herr Staatsminister Lorz.

Herr Abg. Greilich, sehen Sie es mir nach, dass ich tatsächlich nur die Zahlen für die allgemeinbildenden Schulen dabei habe. Wir können uns gerne aber noch einmal separat über die Zahlen der beruflichen Schulen unterhalten.

Ich rufe Frage 278 der Frau Kollegin Hartmann auf.

Ich frage die Landesregierung:

Wie hat sich die Anzahl der Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot für Lastkraftwagen nach § 30 Abs. 3 und 4 StVO im zurückliegenden Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr 2013 in Hessen entwickelt?

Herr Innenminister Beuth.

Frau Abgeordnete, die Daten wurden bei der Zentralen Bußgeldstelle des Landes Hessen beim Regierungspräsidium in Kassel und bei der Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main erhoben. Eine vergleichende Gesamtbetrachtung ist nicht möglich, da relevante Daten aus dem Jahr 2013 bereits gelöscht wurden.

Für das Jahr 2014 haben die Bußgeldstellen hinsichtlich des Sonn- und Feiertagfahrverbots gemäß § 30 Abs. 3 StVO insgesamt 273 Verstöße gemeldet.

Frau Abg. Hartmann stellt eine Zusatzfrage.

Herr Minister, wie hat sich nach Ihrer Einschätzung der Wegfall der Strafpunkte bei Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot ausgewirkt?

Herr Minister Beuth.

Dazu liegen mir im Moment keine Daten vor. Deswegen kann ich Ihnen dazu keine Einschätzung geben. Das kann ich aber gerne nachliefern.

Frau Kollegin Hartmann stellt eine Zusatzfrage.

Zu dieser Frage ist ein Anschreiben des Evangelischen Dekanats Bergstraße an das Ministerium gegangen. Gibt es diesbezüglich dort schon eine Antwort?

Herr Innenminister Beuth.

Das kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kenne das Anschreiben nicht.

Es folgt Frage 279 des Herrn Abg. Gremmels.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Stellungnahme hat sie im Rahmen der am 15. Mai zu Ende gegangenen Konsultationsphase der Bundesnetzagentur zum Netzentwicklungsplatz 2024 abgegeben?

Herr Wirtschaftsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Abg. Gremmels, die Landesregierung hat sich an dem durch die Bundesnetzagentur durchgeführten Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan Strom 2024, zweiter Entwurf, durch die Abgabe einer Stellungnahme beteiligt. Die Bundesnetzagentur hat angekündigt, alle Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom 2024 auf ihrer Homepage zu veröffentlichen. Ich bin gerne bereit, den Mitgliedern des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses die hessische Stellungnahme vorab mit der ausdrücklichen Bitte zuzuleiten, sie allen interessierten Abgeordneten zur Verfügung zu stellen.