Protokoll der Sitzung vom 26.05.2015

Zusatzfrage, Herr Franz. Drücken Sie noch einmal.

Herr Minister, kann es wegen der Besitzeinweisungen zu Bauverzögerungen im Bereich dieser Verkehrskosteneinheiten kommen, und, wenn ja, lassen sich diese qualifizieren?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Vielleicht zum Hintergrund des Ganzen: Das Land Hessen hat mit der Durchführung des Baus der A 44 die DEGES beauftragt. Die DEGES wiederum hat für den notwendigen Grunderwerb die HLG beauftragt. Die HLG wiederum hat in den betreffenden Abschnitten bereits sehr umfangreich Grunderwerb getätigt. Ich kann Ihnen beispielsweise für

die 40.1 sagen, dass dort bereits 98 % der benötigten Fläche freihändig erworben bzw. eine entsprechende Besitzregelung getroffen wurden. Das ist dann die Eintragung einer Dienstbarkeit.

Wir gehen also davon aus, dass angesichts der Tatsache, dass bisher nur zwei Anträge auf Besitzeinweisung vorliegen, das Ganze relativ zügig vorangeht.

Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Wenn das Verfahren in diesem Bereich der 40.1 und 40.2 so erfolgreich war, stellt sich mir die Frage, warum im Bereich der Verkehrskosteneinheit 50 wieder auf ein Flurbereinigungsverfahren zurückgegriffen wird, während es bei 40.1 und 40.2 nicht angewandt wurde.

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Herr Abgeordneter, das weiß ich nicht. Ich kann mich gerne kundig machen und Ihnen eine schriftliche Antwort zukommen lassen. Ich bin mir aber sicher, dass es einen guten Grund dafür gibt.

Also Wiedervorlage.

Frage 275, Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

Wie erklärt sie sich, dass im Zuge der Entwicklung des Curriculums Philosophie die einzige Frau Hannah Arendt aus dem bisherigen Lehrplan aus der Liste der zu behandelnden Philosophen entfernt wurde und Martin Heidegger weiter in der Liste geführt wird?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Geis, die Antwort auf diese Frage bedarf zunächst einer erläuternden Vorbemerkung; denn es geht keineswegs um eine Veränderung der bisherigen Lehrpläne, sondern vielmehr um eine komplette Neuerstellung der Curricula, in diesem Falle des Curriculums Philosophie.

Lehrpläne und Kerncurricula sind nur bedingt vergleichbar, da sich die Konzeptionen dieser Unterrichtsgrundlagen unterscheiden. Während die aktuell noch geltenden Lehrpläne zwar bereits Ansätze zur Kompetenzorientierung enthalten, im Ergebnis aber stark inhaltsorientiert sind,

werden in den Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe Bildungsstandards bzw. allgemeine fachliche Kompetenzen differenziert beschrieben. Diese Bildungsstandards weisen die Erwartungen an das fachbezogene Können der Lernenden am Ende der gymnasialen Oberstufe aus.

Da die Lernenden diese fachlichen Kompetenzen nur in der Auseinandersetzung mit geeigneten und repräsentativen Lerninhalten und Themen entwickeln können, bleibt daneben in der Tat die Ausweisung unverzichtbarer Kerninhalte im Kerncurriculum gymnasialer Oberstufen auch mit Blick auf die zentrale Abiturprüfung unerlässlich. Die beschriebenen Inhalte bilden einerseits eine verlässliche Grundlage für den Unterricht und die Abiturprüfungen, sind jedoch andererseits gegenüber der umfangreichen inhaltlichen Rahmensetzung der geltenden Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe nicht nur aktualisiert und fortgeschrieben, sondern zum Teil neu strukturiert und im Sinne einer Herausarbeitung des unverzichtbaren fachlichen Kerns deutlich gestrafft worden.

Das bedeutet, im Ergebnis knüpfen die Kerncurricula zwar an die bewährte Praxis der geltenden Lehrpläne an, stellen jedoch keine bloße inhaltliche Überarbeitung der Lehrpläne dar, sondern eine Weiterentwicklung im Sinne des bereits in der Grundschule und der Sekundarstufe I eingeschlagenen Weges hin zu einem zeitgemäßen, kompetenzorientierten Unterrichten.

Demzufolge wurde bei der weitaus größeren Zahl der inhaltlichen Konkretisierungen innerhalb der Themenfelder, die den inhaltlichen Kern der einzelnen Kurshalbjahre beschreiben, auf Anregungen im Sinne von Autorennennungen verzichtet. Es bleibt den Fachkolleginnen und -kollegen vorbehalten, in ihrem Unterricht eine thematische Verknüpfung zwischen ausgewiesenen Themenfeldern und dazugehörigen inhaltlichen Konkretisierungen einerseits und Autorinnen und Autoren andererseits selbst vorzunehmen.

Grundsätzlich gilt aber für alle Fachcurricula, dass die Nennungen in den Themenfeldern, soweit sie als Beispiele gekennzeichnet sind, der inhaltlichen Anregung dienen und nicht verbindlich sind. Leitend für die Auswahl der Autorinnen und Autoren bei der Curriculumsentwicklung ist die Passung zu den inhaltlichen Konkretisierungen des Themenfelds. Dieser Konzeption entsprechend ist es den unterrichtenden Lehrkräften freigestellt, nach Maßgabe der Passgenauigkeit alternativ bzw. ergänzend Bezüge zu anderen Autorinnen und Autoren herzustellen.

Vor dem Hintergrund dieser Gesamtkonzeption des Kerncurriculums für die gymnasiale Oberstufe im Vergleich zu den alten Lehrplänen kann man somit grundsätzlich nicht von Streichungen bestimmter Autoren sprechen, wobei in diesem Kontext zu erwähnen ist, dass Hannah Arendt im alten Lehrplan Philosophie als Möglichkeit einer im entsprechenden Themenkomplex zu behandelnden Autorin benannt und auch damals ihre Texte nicht als verbindlicher Unterrichtsinhalt ausgewiesen worden waren.

Auch besteht kein Zusammenhang zwischen der Nichtnennung Hannah Arendts einerseits und der Nennung Martin Heideggers andererseits. Die Nennung Martin Heideggers ist vielmehr ausschließlich im Zusammenhang mit seiner Passung zu dem im Kurshalbjahr Q 2 „Erkenntnis und Wissenschaft“ benannten Themenfeld 5 „Sprache als Voraussetzung des Denkens“ sowie der weiteren inhaltlichen Konkretisierung „Sprache und Denken – der Mensch als sprachfähiges Wesen und kommunikatives Handeln“ zu

sehen, da Heidegger als Autor sprachphilosophischer Schriften unbestritten von zentraler Bedeutung ist. Aber auch Martin Heidegger ist nach wie vor nicht als verbindlich zu behandelnder Autor ausgewiesen.

Darüber hinaus bleibt es den Schulen unbenommen, auch wenn dies grundsätzlich nicht notwendig ist, ein Schulcurriculum zu erstellen. In diesem Kontext könnte auf der Grundlage des Kerncurriculums Hannah Arendt ohne Weiteres als verbindlich zu behandelnde Autorin festgelegt werden.

(Michael Siebel (SPD): Man kann, aber man muss nicht!)

Zusatzfrage, zunächst einmal Frau Kollegin Geis.

Mich interessiert jetzt noch, wie sichergestellt ist, dass auch eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Hintergrund von Heidegger in solchen Unterrichtsstunden stattfindet.

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Geis, es finden sich in den Kerncurricula und gerade in den Kerncurricula für die gymnasiale Oberstufe auch jede Menge Vorgaben für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Das wird in vielerlei Kontexten aufgenommen. Wir können das gerne im Einzelnen nachvollziehen. Das kann ich Ihnen jetzt aber nicht alles aus dem Kopf nennen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, ist die Kernkompetenz, in deren Zusammenhang Martin Heidegger besonders beispielgebend ist, vielleicht die Anpassungsfähigkeit?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Merz, ich glaube, um das in Bezug auf die Sprachphilosophie Heideggers – ausschließlich darum geht es – zu reflektieren, könnten wir jetzt gerne in eine vertiefte philosophische Auseinandersetzung einsteigen.

(Zurufe von der SPD)

Das Wort hat ausschließlich der Minister.

Wir können gerne eine Auseinandersetzung über Sprachphilosophie und die Zusammenhänge zwischen Sprachphilosophie und politischen Anschauungen führen. Ich bin aber überzeugt, dass, soweit es angebracht ist, unsere Lehrkräfte das auch entsprechend vornehmen werden, sofern sie diese Texte nutzen.

Zusatzfrage, Frau Abg. Schott.

Glauben Sie, dass es im Zusammenhang mit all den Bemühungen, die in diesem Lande unternommen werden, Frauen endlich gleichzuberechtigen, z. B. Quoten einzuführen usw., hilfreich ist, Frauen, die ohnehin in der Minderzahl sind, dann noch von Empfehlungslisten zu streichen?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Schott, ich darf wiederholen: Es geht hier nicht um eine Streichung. Es ging um die Erstellung einer konzeptionell völlig neuen Grundlage, in deren Zusammenhang generell wesentlich weniger Autorinnen und Autoren benannt wurden, weil man den Lehrkräften eine entsprechende Freiheit in der Auswahl der Texte geben will. Auch hier können wir gerne eine Gesamtschar von allen männlichen und weiblichen Namen erstellen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen. Aber das haben wir für die Beantwortung dieser Frage nicht vorgenommen.

Ich rufe die Frage 276 auf. Herr Abg. Merz.

Jetzt wird es etwas profaner. Ich frage die Landesregierung:

Welche Zusammensetzung plant sie für den Beirat für die Begleitung des Landessozialberichts?

Herr Staatsminister Grüttner.

Herr Abgeordneter, über die Zusammensetzung finden derzeit Gespräche mit dem Hessischen Städtetag, dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städte- und Gemeindebund, dem Beauftragten der Evangelischen Kirchen in Hessen am Sitz der Landesregierung, dem Kommissariat

der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen, dem Hessischen Statistischen Landesamt, dem Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V., der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, dem Deutschen Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen, der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, der Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte und der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e. V. statt. Hierbei handelt es sich um die Institutionen, die bereits im Beirat für den ersten Landessozialbericht vertreten waren und auch im künftigen vertreten sein werden. Hinzukommen werden außerdem Vertreter der Wissenschaft.

Zusatzfrage, Herr Kollege Merz.

Herr Minister, können Sie sagen, wann mit einer Berufung des Beirats zu rechnen sein wird?

Herr Staatsminister Grüttner.